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Mit Herz und Verstand für Heuweiler – Zur Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024

Team

Die Neue Liste Heuweiler tritt mit einem ausgewogenen Team von vier Frauen und sechs Männern zur Gemeinderatswahl Heuweiler an. Allen gemeinsam ist, dass Heuweiler für sie zählt. Entweder weil sie hier aufgewachsen sind oder weil sie hierher gezogen sind und sich im und für das Dorf engagieren. Als amtierende Gemeinderäte treten Claudius Stahl und Nico Bonadio erneut an. Weiterhin kandidieren Seraphina Eickhorn, Markus Dischinger, Stephanie Wiehle, Georg Berk, Kathrin Rieder, Burkhard Werner, Vivienne Knobloch und Sven Moos. Wenn Sie wissen wollen, wer diese engagierten Menschen sind, schauen sie auf dieser Webseite unter „Kandidat*innen“ nach, dort stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten persönlich vor.

Gemeinderatsarbeit

Unser Engagement im Gemeinderat zielt darauf ab, das Leben in unserem Dorf zu bewahren, zu stärken und positiv zu gestalten. Dabei gilt es, immer das Ganze im Blick zu behalten. Die Interessen Einzelner müssen dabei stets im Kontext des rechtlichen Rahmens und des Interesses der Gemeinde und aller ihrer Einwohner gesehen werden. Für uns ist es wichtig, dass bei Entscheidungen alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandelt werden. Wenn den einen Dinge erlaubt sind, die den anderen willkürlich verwehrt bleiben, dann untergräbt dies das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Infrastruktur

Beim Ausbau des Kinderbetreuungsangebots setzen wir uns für eine bauliche Erweiterung des bestehenden Kindergartens am Kirchberg ein. Der ÖPNV soll nach unserer Ansicht gestärkt werden, etwa indem an der Haltestelle Laube ein P&R-Parkplatz und ein überdachter Fahrradabstellplatz entsteht und das Safer-Traffic Nachttaxi dauerhaft erhalten bleibt. Das Carsharing Angebot sollte ausgebaut werden, und wir unterstützen die Umsetzung eines Bürgerbusses Gundelfingen-Heuweiler. Wir setzen uns für mindestens einen geteerten Anschluss an den projektierten Radschnellweg RS6 ein. Nicht jede Verbesserung der Infrastruktur kostet Geld: das Beispiel der Bürgergenossenschaft zeigt, dass mit ehrenamtlichen Engagement viel für das Gemeinwohl erreicht werden kann.

Finanzen

Die Neue Liste Heuweiler steht für solide Gemeindefinanzen. Solide Finanzen sind die Voraussetzung, um die Gestaltungsspielräume zu nutzen, die die Selbständigkeit bietet. Wir wollen Heuweiler für Gewerbe attraktiver machen. Dazu gehört auch, dass Heuweiler flächendeckend mit schneller Glasfaser versorgt wird. Gleichzeitig gilt es, mit den Steuergeldern sorgsam umzugehen. Wo Zuschüsse Eigeninitiative nachhaltig fördern, sehen wir Steuergelder gut angelegt.

Unterbringung von Geflüchteten

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen setzen wir uns dafür ein, dass die Gemeinde Heuweiler ein eigenes Gebäude mit Wohnraum für geflüchtete Menschen baut. Wir können nicht auf Dauer zusehen, dass die Gemeinde alle freiwerdenden Wohnungen anmietet und auf diese Weise dem freien Wohnungsmarkt Wohnraum entzieht. Der Zuschnitt der neuen Wohnungen sollte sich nicht an der Aufgabe „Unterbringung/Unterkunft“ orientieren, sondern hochwertiger sein und wenigstens den klar definierten Mindestanforderungen der Förderlinie des Landes „Wohnraum für Geflüchtete“ entsprechen. Wir wollen, dass den Schutzbedürftigen Sicherheit und Teilhabe geboten und die Integration gefördert wird. Hierzu gehört auch, dass die Menschen zunehmend Verantwortung für sich selbst übernehmen.

Klimaschutz

Ein bedeutendes Vorhaben in den kommenden Jahren ist die Umsetzung der Energiewende in Heuweiler. Um den Klimawandel einzudämmen, müssen wir uns als Gesellschaft von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien bewegen. Heuweiler hat bereits erste Schritte unternommen, etwa die die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz. In Bezug auf die von uns angestoßene Diskussion über Windkraft am Flissert erwarten wir, dass die Meinungen aus der Bürgerschaft gehört und bedacht werden, bevor Entscheidungen getroffen werden. Aktuell prüft Heuweiler auf Antrag der Neuen Liste, welche gemeindeeigenen Dächer für die Installation von Photovoltaikanlagen geeignet sind. Insgesamt stehen wir bei der Energiewende erst am Anfang des Weges. Wir sind fest entschlossen, die Herausforderungen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern anzugehen und Heuweiler voranzubringen.

Landwirtschaft und Naturschutz:

Obwohl in den letzten Jahrzehnten viele Landwirte aufgeben mussten, ist das Ortsbild von Heuweiler mit seinen Naturräumen immer noch durch die Kulturlandschaft geprägt. Die Neue Liste möchte diesen einzigartigen Lebensraum erhalten. Dies kann nur funktionieren, wenn Landwirte eine Zukunft in Heuweiler sehen. Es ist wichtig, dass Naturschutzmaßnahmen nicht am Ende zu Lasten derer gehen, die die Kulturlandschaft pflegen und erhalten. Für die Neue Liste Heuweiler sind Naturschutz und Landwirtschaft keine Gegensätze, sondern sie gehören zusammen gedacht und zusammen gefördert.

Verwaltung

Die Neue Liste Heuweiler unterstützt weiterhin die bewährte Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen. Nur durch sie ist gewährleistet, dass Heuweiler komplexe Verwaltungsaufgaben in einer zeitgemäßen Gemeindeverwaltung überhaupt anbieten kann. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die besonderen Bedürfnisse und Interessen Heuweilers innerhalb dieser Gemeinschaft nicht vernachlässigt werden. Die Erhaltung der eigenen Identität ist nämlich ein wichtiger Bestandteil der politischen Selbstständigkeit Heuweilers. Die Neue Liste Heuweiler wird ihre Verantwortung im Gemeinderat wahrnehmen und die dafür erforderlichen Instrumente formal stärken und mit Leben füllen.

Transparente Politik

Wir wollen, dass die wichtigen politischen Themen im Dorf transparent kommuniziert und erörtert werden. Hierzu gehört in Baden-Württemberg gemäß der Gemeindeordnung, dass jährlich eine Einwohnerversammlung abgehalten wird. Hierzu gehört für uns auch, dass wir unsere dorfpolitischen Themen nicht nur im Wahlkampf, sondern auch darüber hinaus auf unserer Webseite veröffentlichen. Die Gemeinderäte der Neuen Liste Heuweiler haben in der Vergangenheit die Positionen, mit denen sie Wahlkampf gemacht haben, auch im Gemeinderat vertreten.

Geben Sie uns Ihre Stimmen!

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in einer 5-jährigen Amtszeit manches entschieden werden muss, was nicht im Wahlprogramm vorkam, weil daran niemand gedacht hatte. Die letzte Amtszeit mit globalen Krisen wie Corona und dem Ukraine-Krieg ist ein gutes Beispiel. Gerade in unvorhersehbaren Zeiten ist es entscheidend, dass im Gemeinderat Persönlichkeiten sitzen, die sich mit Herz und Verstand um Heuweiler kümmern, weil Heuweiler für sie zählt. Um dies weiterhin gewährleisten zu können, bitten wir, die Kandidatinnen und Kandidaten der Neuen Liste Heuweiler, Sie um Ihre Unterstützung bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024.

 

Flyer 2024

Mit Dankbarkeit und Stolz die Wahl haben

Die Gemeinderatswahl steht wieder an. Allerorts heißt es, die Demokratie müsse gestärkt werden. An den Schulen bräuchte es ein Fach „Demokratiebildung“. Vermutlich ist etwas dran. Für konsensfähige Entscheidungen braucht es immer möglichst alle, muss immer gearbeitet werden. Von alleine gibt es nichts. Ohne Interesse und Beteiligung machen letztlich wenige, was in ihrem Sinne ist. Fundament für jedes Interesse ist das Gefühl, auch wirkmächtig zu sein. Jeder größere Kreis beginnt immer in einem Punkt.

Heuweiler ist bis heute eine eigenständige Gemeinde. Man mag es nicht glauben, aber es ist so. Gescheite Menschen hatten das 1972 bei der damaligen Gemeindereform im Land so eingefädelt. Die Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen hat es möglich gemacht. Im übrigen gilt das auch für Gundelfingen. Alternative dort war die Eingemeindung in die Stadt Freiburg. Gundelfingen blieb Zentrale, daher der Begriff ‚Zentralitätsgewinn‘; ich meine, bis heute ein unstrittiger, eigentlich unbezahlbarer Vorteil. Es geht um Selbstständigkeit. Je größer der eigene Handlungs- und Gestaltungsspielraum ist, desto mehr gibt es die Bereitschaft sich einzubringen, mitzumachen, Zeit zu haben, interessiert zu sein und Mitverantwortung auf sich zu nehmen. Das unterstreichen erneut die Listen für die anstehenden Gemeinderatswahlen beider Gemeinden. In Heuweiler sind es 37 Kandidatinnen und Kandidaten, grob gerechnet ca. 5% aller Wahlberechtigten. Dem Alter nach sind sie zwischen 66 und 18 Jahren jung. Und sie kommen wirklich aus allen Kreisen der Dorfbevölkerung, egal wie lange sie hier schon leben. Am 15. Mai wird es im Gemeindehaus eine persönliche, gemeinsame Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten der drei verschiedenen Listen geben.

Im Gemeinderat Heuweiler wird viel und manchmal auch heftig kontrovers diskutiert, gerungen, nachgedacht, aufeinander eingeredet. Man ist sich nicht von Anfang an einig. Manchmal geht es um das Prinzip und Ideal, manchmal um den Einzelfall und die pragmatische Lösung. Aber allen ist gemeinsam, man will für die Sache und das Dorf und die Menschen in ihm das Beste. Über die Listen hinweg wissen alle um das Verbindende. Der Bürgermeister und die Mitarbeitenden in der Verwaltung kümmern sich nach Kräften um die Umsetzung des gemeinsam und manchmal auch mehrheitlich Entschiedenen.

Jeder Gemeinderat ist nichts ohne seine Wählerinnen und Wähler. Sie wählen die Personen ihres Vertrauens in den Gemeinderat. Ihre Stimmen sind für die kommenden 5 Jahre ausschlaggebend. Auf sie kommt es an. Deshalb es ist so wesentlich, dass alle Wahlberechtigten ihre Stimmen abgeben und ihre Wahl treffen. Eltern und Großeltern stimmen für ihre Kinder und Enkel sogar mit ab. Es geht immer auch um die Zukunft. Was wird aus dem Dorf? Was soll sein, was lieber nicht? Wer nicht wählt, gibt sich der Beliebigkeit preis. Ihre mögliche Unzufriedenheit im Nachhinein wirkt lächerlich. Wer in unserem Land 16 Jahre alt ist und lange genug in der Gemeinde lebt, hat sein Wahlrecht. Das ist der Stolz jeder und jedes einzelnen. Wenn alle ihr Wahlrecht wahrnehmen, ergibt sich ein Bild über die wahren Auffassungen im Ganzen. Dann werden wir uns weiterhin darauf verlassen können, dass die Selbstständigkeit Heuweilers verantwortungsvoll und im Gerechtigkeitssinn für die Gemeinschaft aller geachtet, wahrlich gelebt und konkret umgesetzt werden wird. Und allein dafür können wir jetzt schon allen 37 Kandidatinnen und Kandidaten auf den drei antretenden Listen für die Gemeinderatswahl in Heuweiler dankbar sein.

Otmar Maas

Zustimmung der Neuen Liste:  Rede anlässlich der Beratung des Haushalts für 2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Gemeinderäte, sehr geehrter Herr Altmann, sehr geehrte Damen und Herren,

Der vorliegende Haushalt ist der sechste nach den Regeln des doppischen Haushaltsrechts, und der letzte in dieser Amtszeit des Gemeinderats.

Verbesserungspotenzial in der Vorberatung

In der Beratungsvorlage zur heutigen Sitzung steht: nach intensiven Beratungen wurden die Parameter und Mittelansätze des Haushaltsplans 2024 in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.01.2024 vereinbart und sollen nun entsprechend beschlossen werden.

Richtig ist, dass wir intensiv darüber debattiert haben, wie wir die Beratung vorbereiten sollen, wenn wir keine schriftliche Vorlage haben. Der nun zu beratende HH-Plan haben die Gemeinderäte vollständig erstmals sieben Tage vor der Sitzung erhalten. Hier gibt es noch Luft nach oben.

Weiterhin fehlende Jahresabschlüsse

Auf die fehlenden Jahresabschlüsse seit Einführung der Doppik bin ich bereits im letzten Jahr intensiv eingegangen. Ich will es dabei belassen zu sagen, dass sich das auch in diesem Jahr nicht geändert hat. Ich hatte mir im letzten Jahr eigentlich vorgenommen, dem Haushalt 2024 nicht mehr zuzustimmen, wenn die Jahresrechnungen nicht vorliegen.

Es gibt für mich aber mehrere gute Gründe, dem Haushalt nun doch zuzustimmen:

  • In der Dezembersitzung hat der Rat eine Machbarkeitsstudie für ein kommunales Wärmenetz in Auftrag gegeben. Dieses wichtige Vorhaben soll umgesetzt werden und nicht durch fehlende Mittel verzögert werden.
  • Das Gleiche gilt für den Auftrag, ein Gelände für einen öffentlichen Parkplatz – unter anderem für ein Carsharing – Stellplatz – zu erwerben. Hier erwarten wir vom Bürgermeister schnelles Handeln; dies soll nicht durch fehlende Mittelbereitstellung verzögert werden.
  • In der Januarsitzung ist endlich Bewegung in die Debatte um die Errichtung eines Gebäudes für eine zusätzliche U3-Gruppe am Kirchberg und um den Neubau eines modularen Hauses mit Wohnungen für geflüchtete und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen gekommen (im HH-Entwurf heißt dies etwas abwertend „Flüchtlingsunterkunft“). Auch hier wollen wir das Geld zur Verfügung stellen.

Problemfall fehlende Bewirtschaftung

Ein weiterer Grund, den Haushalt zu nicht abzulehnen ist es, dass durch die Verabschiedung dokumentiert wird, dass der Gemeinderat den politischen Willen zur Durchführung der im Haushalt genannten Maßnahmen erklärt. Dadurch wird nachvollziehbar dokumentiert, dass es nicht am politischen Willen des Gemeinderats liegt, wenn nichts passiert, sondern dass es vor allem an der mangelnden Umsetzung durch die Verwaltung hapert.

Denn: wenn man die Rückblicke auf die vergangenen Haushaltsjahre durchliest, dann erkennt man, dass seit mehrere Jahren die vom Rat geplanten Investitionen bzw. notwendigen Reparaturen oder Anschaffungen im Wesentlichen schlicht nicht getätigt wurden. Es werden verschiedene Gründe angeführt, aber der wichtigste ist, dass die Gundelfinger Verwaltung die Handlungsfähigkeit verloren hat. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob dies an Fluktuation und Unterbesetzung, an Konflikten und Kommunikationsschwierigkeiten zwischen dem Hauptamtsleiter und dem Bürgermeister oder schlichtweg an der mangelnden Personalführung und Durchsetzungsfähigkeit des Rathauschefs liegt. Ich möchte trotzdem feststellen: Herr Walz, hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Liegen geblieben sind nämlich nicht nur Herzensangelegenheiten des Rates, wie der Ausbau von WLAN in der Halle und im Rathaus, Maßnahmen am Friedhof auf Anregung des Arbeitskreises Dorfbild, ein Sonnensegel für den Spielplatz am Flissert oder die Dachsanierung der Jugendhütte. Auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an Schule und Halle und sicherheitsrelevante Reparaturen an den Blitzschutzanlagen sind nicht durchgeführt worden.

Eine schriftliche Anfrage aus der Neuen Liste zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Sommer letzten Jahres ist schlicht unbeantwortet geblieben. Herr Bürgermeister, macht die Verwaltung eigentlich was sie will oder kümmern Sie sich nicht?

Die genannten Maßnahmen stehen nun teilweise zum dritten Mal im Haushalt, und wir können nur hoffen, dass Sie Herr Bürgermeister, sich in diesem Jahr persönlich um die Umsetzung kümmern.

Kunstrasenplatz DJK

Im Haushalt stehen 200.000 Euro um den Schotterplatz der DJK in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Davon sollen 70.000 Euro als direkter Zuschuss und der Rest als Vorfinanzierungsdarlehen gewährt werden. Da über Details im Rat noch nicht gesprochen wurde, haben wir uns darauf verständigt, diese Position zunächst mit einem Sperrvermerk zu versehen, schließlich geht es um eine große Investition. Die Förderung macht beispielsweise nur dann Sinn, wenn auch sichergestellt ist, dass der Mietvertrag zum Platz verlängert ist.

Gewaltige Haushaltsrisiken

Auf einige Haushaltsrisiken ist nach unserer Auffassung nicht ausreichend hingewiesen.

  • Die Steuereinnahmen bleiben aktuell hinter der Steuerschätzung, die Grundlage dieses Haushaltes ist zurück. Wir müssen damit rechnen, dass die Einnahmeseite deutlich zu optimistisch veranschlagt ist.
  • Die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrags beruht derzeit auf vielen unbesetzten Stellen im Rathaus. Wenn es gelingt, die Stellen zu besetzen, wird der Verwaltungskostenbeitrag automatisch steigen. Mehrkosten von 20-30.000 Euro würden mich nicht wundern.
  • Würden die Maßnahmen, die im Haushalt vorgesehen sind, auch tatsächlich durchgeführt, statt immer die Ansätze von einem ins nächste Jahr zu übertragen, würden die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre vermutlich entfallen. Ich rede hier von geschätzt 20.000 Euro pro Jahr.
  • Vor Jahren haben wir mit dem Zweckverband Breitband Breisgau die Förderung des Glasfaserausbaus beantragt. Von den geplanten 900.000 Euro an Gesamtkosten muss die Gemeinde mindestens 165.000 Euro selber aufbringen. Der Zweckverband plant den Ausbau in Heuweiler im nächsten Jahr; dann wird dieser Eigenbetrag fällig. Im Haushalt ist diese Summe aber nicht dargestellt.
  • Wenn die zusätzliche U3-Gruppe in Betrieb geht, entstehen dauerhafte jährliche Mehrkosten von mindestens 50.000 Euro.
  • Wir der genannte Kredit von 1,67 Mio Euro in diesem Jahr getätigt, dann verursacht dies ab dem kommenden Jahr Aufwendungen für Zins und Tilgung von mindestens 90.000 Euro. Außerdem ist in den folgenden drei Jahren jeweils eine weitere Million an Kreditaufnahme zur Flüchtlingsunterbringung eingestellt. Jede dieser Millionen verursacht zusätzliche weitere jährliche Kosten von je ca. 55.000 Euro.
  • Wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für ein kommunales Wärmenetz vorliegen, wird sicher schnell der Wunsch aufkommen, auch tatsächlich im Sinne des Klimaschutzes zu handeln. Mittel hierfür sind bislang keine eingeplant.

Selbst ohne die weiteren Millionen an Kreditaufnahmen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 und ohne eine einzige Maßnahme zum Klimaschutz haben wir im Haushalt ab 2025 grob überschlagen dauerhaft 200.000 Euro an Mehrausgaben, wenn wir in diesem Jahr die Maßnahmen wie geplant durchführen. Trotzdem sind die Investitionen in Kinderbetreuung und zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht zu vermeiden.

Ich komme zum Schluss…

Wir erleben herausfordernde Zeiten. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir jemals so hohe Haushaltsrisiken hatten wie jetzt. Trotzdem müssen wir handeln.

Es ist entscheidend, dass Heuweiler einen starken Gemeinderat hat, um sich in diesen Zeiten zu behaupten. Die Amtszeit des jetzigen Gemeinderats geht bald zu Ende. Es ist in der Verantwortung der Listen, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, und es ist in der Verantwortung der Wähler, die Richtigen in den Rat zu wählen.

Denn: Heuweiler wird sich nur behaupten können, wenn ein starker Gemeinderat die Interessen des Dorfes in den Vordergrund stellt und nach außen möglichst geschlossen auftritt, so wie das in der Vergangenheit der Fall war.

 

 

Die neue Liste stimmt dem Haushalt 2024 geschlossen zu.

 

 

Für die Neue Liste

 

 

 

 

 

 

 

Claudius Stahl

 

Verlinkte Quellen

[1] Haushaltsplan Heuweiler 2024, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

Drive Green: Warum Heuweiler das neue Carsharing nutzen sollte

Seit dem 24.1.2024 steht auf Initiative der Bürgerrunde ein schwarzer Ford Fiesta der grünen Flotte als Carsharing-Angebot auf dem Parkplatz des Hotel Garni Grüner Baum in der Glottertalstraße 3. Kennzeichen EM-SW 2034.

Die Einführung eines Carsharings ist ein Meilenstein für Heuweiler. Carsharing bietet viele Vorteile: Flexibilität, Kosteneffizienz, Umweltfreundlichkeit. Carsharing kann die Möglichkeit zum Verzicht auf einen Zweitwagen eröffnen. Doch es gibt eine entscheidende Voraussetzung, um sicherzustellen, dass dieses Angebot auch langfristig bestehen bleibt: Es muss genutzt werden.

Das Carsharing-Angebot ist nicht subventioniert. Es wird nur dann erhalten bleiben können, wenn es aktiv genutzt wird. Es liegt an uns Bürgern, dieses Angebot zu unterstützen und es zu einem integralen Bestandteil unseres täglichen Lebens zu machen. Warum ist es sinnvoll, das Carsharing zu nutzen?

  1. Nachhaltige Mobilität fördern: Durch die Nutzung des Carsharing tragen wir aktiv zur Reduzierung der Umweltbelastung bei, indem wir weniger Autos auf den Straßen haben und umweltfreundlichere Fahrzeuge nutzen.
  2. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleisten: Wenn das Carsharing-Angebot nicht ausreichend genutzt wird, könnte es finanziell nicht tragfähig sein und eingestellt werden. Dies würde nicht nur diejenigen beeinträchtigen, die bereits das Carsharing nutzen, sondern auch diejenigen, die möglicherweise in Zukunft darauf angewiesen wären.
  3. Platz für Alternativen schaffen: Indem wir das Carsharing nutzen, entlasten wir nicht nur die Straßen, sondern auch die Parkplätze in unserer Gemeinde. Das schafft Raum für alternative Nutzungsmöglichkeiten und verbessert die Lebensqualität für uns alle.

Wünschenswert wäre natürlich, wenn mehr als ein Fahrzeug für Heuweiler zur Verfügung stehen würde. Aber mit dem einen Ford Fiesta in der Glottertalstraße ist ein Anfang ist gemacht. Es liegt nun an jedem Einzelnen von uns, das Carsharing-Angebot anzunehmen. Je mehr Menschen das Carsharing nutzen, desto größer sind die Chancen, dass es langfristig bestehen bleibt oder ausgebaut wird.

Zur Nutzung ist lediglich eine einmalige Anmeldegebühr von 30 Euro fällig, monatliche Grundgebühren fallen nicht an. Prüfen Sie, ob Sie Rabatte nutzen können. Mitarbeiter der Uniklinik Freiburg zahlen etwa nur 15 Euro. Gebühren fallen nur für die Fahrten an (z.B. für unseren Fiesta höchstens 28 ct pro gefahrenen km und 2,10 € pro Stunde bzw. 33 € pro Tag). Die Grüne Flotte  bietet in unseren Nachbargemeinden diverse weitere Fahrzeuge verschiedener Typen an.

Lasst uns gemeinsam diese Chance ergreifen und das Carsharing zu einem integralen Bestandteil der Mobilität in Heuweiler machen!

Meldet euch an!

https://gruene-flotte.com/carsharing/registrierung/

Innovatives Vorhaben für nachhaltige Wärme: Heuweiler plant kommunales Wärmenetz

In der Dezembersitzung hat der Gemeinderat die Firma innovativSchmid einstimmig beauftragt, Fördermittel für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein kommunales Wärmenetz zu beantragen. Die Machbarkeitsstudie selber soll mit den Projektpartnern innovativSchmid, der Stadtwerke Bühl und der Hochschule Karlsruhe [2] erstellt werden.

Der Gemeinde Heuweiler hatte mit mehreren der jetzigen Projektpartner im Rahmen einer Exkursion zum Thema „Kalte Nahwärme“ bereits im letzten Jahr den ersten Kontakt [3]. Die Machbarkeitsstudie für Heuweiler passt in ein Forschungsprojekt der Hochschule Karlsruhe, welches von der Carl-Zeiss-Stiftung gefördert wird. Nur durch diesen Umstand kann das Projekt zu den angegebenen Kosten (86.000€) überhaupt verwirklicht werden. Die Förderung durch den Bund wird voraussichtlich 50% betragen. Die Antragstellung ist Teil des Angebots.

Vorarbeit im Klimaschutzausschuss

Das Erstellen eines Konzeptes für ein kommunales Wärmenetz wurde zuvor im Klimaschutzausschuss als ein zentrales Element der Gemeinde benannt und priorisiert. Im Gemeinderat haben wir als Neue Liste darauf hingewirkt, dass die Verwaltung bereits im April 2023 damit beauftragt wurde, bis zum Herbst einen Beschlussvorschlag zur Entwicklung eines Kommunalen Kalt- oder Warmwärmenetzes zu erarbeiten. Denn im Vergleich zu anderen kommunalen Handlungsfeldern im Klimaschutz ist die kommunale Wärmeplanung das Gebiet, welches die Gemeinde eigenständig beschlussfähig ist und bei dem die größte Unterstützung für die Bürger geleistet werden kann. Durch rechtzeitiges Handeln kann die in den nächsten Jahren fällige Erneuerung der Heizungsanlage in Schule und Halle bereits als Teil eines künftigen kommunalen Wärmenetzes geplant werden.

Spätestens nach der In-Kraft-Setzung des Heizungsgesetzes (formal: Reform des Gebäudeenergiegesetzes – GEG) im September 2023 [4] ist vielen klar geworden, dass es ein langfristiges Ziel sein wird, bei den Heizanlagen weg von fossilen Energien zu kommen. Der Umbau der Heizungsanlagen bedeutet aber für die Haushalte teilweise hohe oder sehr hohe Kosten. Daher hat bereits die öffentliche Diskussion über ein Verbot von fossilen Heizungen im Vorfeld des Gesetzesvorhabens viele Ängste ausgelöst. Die individuellen Kosten könnten aber unter Umständen erheblich gesenkt werden, nämlich wenn nicht jeder einzelne seine Heizung alleine plant, sondern wenn der Umbau als öffentliches oder wenigstens gemeinsames Projekt angegangen würde. Denn während es mit fossilen Energie relativ einfach ist, bei der Heizung Leistungsreserven für Phasen mit sehr hohem Energiebedarf zu realisieren, ist dies bei Einbau einer Wärmepumpe teilweise sehr teuer. Dies gilt umso mehr, wenn Wärmepumpen bei nicht energetisch sanierten Gebäuden eingebaut werden sollen.

Ziel der Kommunalen Wärmeplanung

Genau an dieser Stelle kann eine kommunale Wärmeplanung unterstützen: durch ein kommunales Wärmenetz könnten die individuellen Kosten gesenkt werden und es könnte vermieden werden, dass nur noch energetisch sanierte Gebäude geheizt werden können.

Während individuelle Lösungen für den einzelnen eher unflexibel sind und sich in der Regel auf eine Wärmequelle beschränken (z.B. bei Wärmepumpenheizung die Erdsonde oder der Luft-Luft-Wärmetauscher) können bei Wärmenetze sehr viele verschiedenen Wärmequellen erschlossen werden. Anders als bei klassischen Wärmenetzen, die oft mit Dampf oder mit Heißwasser betrieben werden, kann und muss bei erneuerbaren Energien mit deutlich geringeren Temperaturen gearbeitet werden (sog. kalte Nahwärme“). Diese wiederum kann von den einzelnen Bürgern nur dann genutzt werden, wenn die Gemeinde sie in Form eines kommunalen Wärmenetzes zur Verfügung stellt.

Das GEG sieht vor, dass kleine Gemeinden bis 2028 verpflichtet sind, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Aus den genannten Gründen ist es aber nicht sinnvoll, so lange zu warten.

Das Angebot sieht konkret vor, die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und den Effekt auf den Klimaschutz verschiedener Wärmenetzvarianten für Heuweiler zu untersuchen.

Die Varianten im Einzelnen:

  • konventionelles Wärmenetz mit Hackschnitzel
  • bidirektionales kaltgehendes Wärmenetz mit Eisspeicher
  • (bidirektionales) kaltes Wärmenetz mit Erdwärmesonden mit/ohne Solarthermie
  • Kostenbetrachtung Luftwärmepumpen für Einzelhaus

Mit dem Beschluss des Gemeinderats ist ein erster Schritt getan. Noch geht es zwar nur um die Beantragung von Zuschüssen zu der Machbarkeitsstudie. Aber erst mit Abschluss dieser Studie kann die Wirtschaftlichkeit beurteilt werden. Dies ist entscheidend. Denn nur die Umsetzung wirtschaftlicher Varianten wird gefördert werden. Außerdem wird ein kommunales Wärmenetz nur dann angenommen werden, wenn es auch Vorteile für die einzelnen Haushalte mit sich bringt.

Zusammenfassung: das Projekt macht Mut!

Die Gemeindeverwaltung und der Bürgermeister haben den Auftrag der Gemeinderats von April zeitnah umgesetzt. Viele Planungsbüros kümmern sich derzeit  vor allem um große Städte und waren für das kleine Heuweiler nicht einmal bereit , ein Angebot zu erstellen. Trotzdem ist es gelungen, ein auf uns zugeschnittenes Konzept zu finden. Das Konzept ist nur durch die wissenschaftliche Begleitung durch die Hochschule Karlsruhe überhaupt finanziell darstellbar. Möglicherweise wird Heuweiler dadurch sogar zu einem Vorbild für andere kleine Gemeinden oder für Ortsteile größerer Gemeinden. Besonderer Dank geht an dieser Stelle an die sachkundigen Bürger im Klimaschutzausschuss, ohne die uns die Realisierung in dieser Form wohl nicht gelungen wäre. Das Projekt macht aber auch deshalb Mut, weil alle Fraktionen im Gemeinderat an einem Strang gezogen haben. Dies war in dieser Amtszeit leider nicht immer der Fall.

„Unser Ziel ist, nicht Papier zu produzieren, sondern Projekte umzusetzen – denn nur das bringt uns weiter“, so wird Herr Arnold Schmid von innivativSchmid in der Badischen Zeitung [5] zitiert. Für ihn sei die Zeit gekommen, bei der man „die Projekte und Ideen umsetzt und nicht nur darüber spricht“. Insofern bleibt zu hoffen, dass die Machbarkeitsstudie auf für Heuweiler nur der Anfang ist und wir hoffentlich n bald in eine Umsetzung kommen.

 

Verlinkte Quellen

[1] Beitragsbild: Dr. Markus Bohlayer, Energiesystemanalyse; IKKU; Hochschule Karlsruhe; 2021 aus [2]
[2] Präsentation der Hochschule Karlsruhe in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Dezember.
[3] Exkursion zum Thema „Kalte Nahwärme“ nach Bleibach auf www.neueliste-heuweiler.de
[4] Gebäudeenergiegesetz in der aktuellen Fassung
[5] Heuweiler Gemeinderat stimmt für ein Nahwärmenetz. Bericht der BZ vom 10.12.2023

Aufgaben und Rechte des Gemeinderats – Anträge als aktives Gestaltungsinstrument

„Gemeinderat – Das Herz der Gemeinde“

Inmitten des Rathauses, in stiller Ruh‘,
entscheidet der Gemeinderat im Nu.
Er vertritt die Bürger und ist ihr Organ,
setzt die Grundsätze für die Gemeinde dann.

Ein Rederecht haben sie, ein Antragsrecht,
ein Stimmrecht, das zur Entscheidung führt zuletzt.
Das Recht auf Information, um unabhängig zu sein,
um das Kontrollrecht auszuüben,
im Sinne des Gemeinwohls allein.

Mit Einsicht in die Akten, können sie prüfen,
ob die Verwaltung korrekt handelt, in allen Stufen.
Und wenn sie zusätzliche Unterlagen begehren,
müssen sie von der Gemeinde zugänglich gemacht werden.

Formale Anträge können sie stellen,
um bestimmte Themen zu erzwingen nach ihrem Willen.
Doch dies erfordert Quorum und Zeit,
um Themen sachgerecht zu behandeln, soweit.

So ist der Gemeinderat zur Führung bereit,
überwacht die Beschlüsse und sorgt für Beseitigung von Missständen jederzeit.
Als Vertretung der Bürger, ein mächtiges Instrument,
für eine transparente, unabhängige Kommunalpolitik im Moment.

modifiziert nach ChatGPT [1], persönliche Kommunikation (Verfassen eines Gedichts zum Inhalt dieses Blogs), 21.3.2023

 

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes der durch Aufgabenübertragung durch den Rat zuständig ist Insofern hat der Gemeinderat die Kompetenz zur kommunalpolitischen Führung. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister[1].

Allgemeine Rechte des Gemeinderats

Um seinen Aufgaben gerecht werden und Entscheidungen unabhängig treffen zu können, werden den Ratsmitgliedern eine Reihe von besonderen Rechten eingeräumt. Gemeinderäte nehmen an den Sitzungen Teil, sie dürfen sich dort zu Wort melden, Fragen stellen und Erklärungen abgeben (Rederecht). Sie dürfen Anträge stellen (Antragsrecht) , beraten und natürlich auch abstimmen und wählen (Stimmrecht). Zu den Rechten der Gemeinderäte gehört das Recht auf rechtzeitige und umfassende Information durch die Verwaltung. Ratsmitgliedern sind alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um das Kontrollrecht ausüben und eine am Gemeinwohl orientierte, unabhängige Entscheidung in der Sache treffen zu können. Sie müssen sich eben zu allen Vorgängen und Sachverhalten ein eigenes Bild machen können. Dabei kann es durchaus zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Verwaltung und Rat kommen, ob die Informationen ausreichen. Verlangen Ratsmitglieder zusätzliche Unterlagen, so sind diese von der Gemeindeverwaltung zugänglich zu machen. Darüber hinaus dürfen Ratsmitglieder auch Einsicht in die Akten nehmen. Dies kann zum Beispiel in Fällen von An- und Verkäufen von Grundstücken oder bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Rat nachvollziehen möchte, ob die Verwaltung korrekt gehandelt hat, eine wichtige Rolle spielen. Akteneinsicht muss in der Regel beim Bürgermeister beantragt werden. Die Akten werden den Ratsmitgliedern üblicherweise in den Verwaltungsräumen zur Verfügung gestellt.

Initiative durch formale Anträge durch den Gemeinderat

Als Gemeinderat gibt es viele Möglichkeiten, die Kommunalpolitik zu beeinflussen. Ein Anruf, ein formloses Schreiben, eine nebenbei gemachte Äußerung nach der Ratssitzung oder das Zusenden einer Zeitungsnotiz trägt oft Früchte. Doch die informellen Wege greifen nur, wenn der Bürgermeister sie aufgreift und in der Sitzung behandelt.  Insofern ist der Gemeinderat vom Tätigwerden der Verwaltung bzw. des Bürgermeisters abhängig. Denn: die Festsetzung der Tagesordnung, die Ladung zur Sitzung und deren Bekanntmachung ist die Aufgabe des Bürgermeisters.

Durch formale Anträge nach §34 Abs. 1 Satz 4 GemO hat der Gemeinderat hingegen die Möglichkeit, das Behandeln von bestimmten Themen als Tagesordnung im Rat zu erzwingen. Zu beachten ist hierbei, dass dieses Recht bereits von mindestens einem sechstel der Ratsmitglieder (Quorum) oder von Fraktionen ausgeübt werden kann.  Anträge müssen spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats auf die Tagesordnung gesetzt und vom Gemeinderat behandelt werden.  Diese Zeit wird im allgemeinen als ausreichend für eine sachgerechte Behandlung eines Antrags angenommen. Falls die Antragsbearbeitung länger dauern sollte, dürfen die Antragsteller erwarten, dass durch einen Zwischenbescheid der Grund der Verzögerung mitgeteilt wird.

 

Verlinkte Quellen

[1] ChatGPT ist ein ein sprachliches Modell (sog. künstliche Intelligenz), das auf der GPT-3.5-Architektur basiert und zur Beantwortung von Fragen und zum generieren von Texten geeignet ist.
[2] Gemeindeordnung Baden Württemberg
[3] Grundwissen Kommunalpolitik, Teil 3: 3. Rats- und Fraktionsarbeit.  FES 2020
[4] Kommunale Politik gestalten – Grundlagen, Rahmenbedingungen, Handlungsmöglichkeiten. Petra Kelly Stiftung Juni 2019

Persönliche Worte im Gemeinderat zu meiner Ablehnung des Haushaltsentwurfs 2023

Manches kritisch Anzumerkende ist schon von Herrn Stahl angesprochen. Weil ich schlussendlich aus eben solchen Gründen zu einer anderen Entscheidung komme, möchte ich mich persönlich dazu äußern.

Ein Minusbetrag von insgesamt ca. 97.000 tausend Euro in diesem Jahr ist für mich problematisch.

Seit 2019 gilt für uns dieses neue Haushaltsrecht, das nach betriebswirtschaftlichen Aspekten unsere Gemeinde als Dienstleistungsunternehmen versteht. Auch wenn nachvollziehbar und verständlich ist, weshalb, so ist es trotzdem ein schwerwiegendes Problem, dass wir für die Jahre seit 2018 keinen Rechnungsabschluss vorliegen haben, der jeweils sicher aufzeigen würde, wie die tatsächliche finanzielle Lage unserer Gemeinde ist.

Der diesjährige Haushaltsplan sieht vor, die gesamte Investitionssumme von ca. 1,3 Mio € aus dem Ersparten und zuzüglich einer Kreditaufnahme von 500.000 € zu nehmen.

Allein für 2021 ist aber nach den bisher ausgewiesenen Zahlen noch ein Minus von 265.000 € im Plan. Es heißt und ich weiß, das voraussichtliche Ergebnis gleicht voraussichtlich diesen Betrag aus. Trotzdem.

Im Vorbericht des Haushaltsplanes ist von Ihnen, Herr Altmann, formuliert, dass alle Schätzungen „Momentaufnahmen in Zeiten hoher Unsicherheit“ (Zitat Bundesregierung) seien. Nebenbei an der Stelle sei ausdrücklich erwähnt, dass Sie Ihre Aufgabe hervorragend gemeistert haben, einen perspektivischen Haushaltsplan vorzulegen und ich Ihre Arbeit von meiner Seite mit keinerlei Kritik begleite.

Da in diesem Vorbericht auch gesagt wird, Heuweiler müsse die Einnahmen für die eigene Zukunft erhöhen, erinnere ich daran, dass wir 2021 z. B. den Hebesatz für die Gewerbesteuer gesenkt haben, um Heuweiler attraktiver für Gewerbetreibende zu machen. Ich frage an, inwieweit von Seiten der Verwaltung Werbung betrieben wurde, um solche vergünstigte Bedingungen in Heuweiler und darüber hinaus bekannt zu machen?

Im letzten Jahr wurde kurzfristig und außerhalb der Haushaltsberatungen über die Investition von ca. einer Million € für den Kauf einer Wohnung in einem der neu entstehenden Häuser an der Glottertalstraße für zusätzliche Plätze im U3 Bereich beraten und mehrheitlich befürwortet. Ich hatte mich aus mehreren Gründen dagegen ausgesprochen. Ich bin weiterhin der Meinung, dass der Kauf einer solchen Einheit der falsche Weg ist. Nun steht die Ausgabe im Plan, der Kauf wurde noch nicht getätigt. Deshalb bin ich letztlich gegen diesen Haushaltsentwurf.

Zumal ein weiterer Aspekt dazukommt. Die Gemeinde beteiligt sich an den Preisspekulationen für Baugrund und vorhandene Wohnungen ohne Not und verstärkt daher selber den Effekt, dass sich z. B. junge Menschen in Heuweiler kein Wohnungseigentum mehr leisten können.

Ein weiteres Thema mit Kosten im großen Umfang steht an: die Neuorganisation des Verwaltungskostenbeitrags. Herr Bürgermeister, als kleine Anekdote angemerkt, damals vor Ihrer ersten Wahl hier in Heuweiler, sagten Sie ausdrücklich, Sie würden dafür sorgen, diesen Betrag zu senken. Er ist seitdem quasi exponentiell explodiert. 2014 stand er bei 131.000 € in diesem Jahr sind ca. 230.000 € dafür eingeplant.

Unser sämtliches Personal wird inzwischen über die Gemeinde Gundelfingen verantwortet mit der Folge, dass das Rathaus in Heuweiler nicht mal mehr als Außenstelle zu erkennen ist. Es mag jeweils Gründe geben. Aber ich kritisiere das. Die Bürgerinnen und Bürger von Heuweiler erwarten hier von uns zurecht mehr Leistung für das eingebrachte Geld. Insgesamt finanzieren wir umgerechnet mindestens vier Stellen im Rathaus Gundelfingen. Nun wird über die Neuberechnung nachgedacht, indem Einwohnerproporz als Prinzip angewandt werden soll. Aber hierfür gibt es noch mehrfach erheblich offene Fragen für mich. Der Verwaltungskostenbeitrag ist seit 2018 noch nicht final berechnet. Für mich ist dieser Umstand eine zu große Unwägbarkeit.

Man darf ruhig im ganzen Dorf wissen, dass 60.000 € allein für die Betreuung der Flüchtlinge in Heuweiler vorgesehen sind und dass längerfristig von 4 Millionen Kosten für den Kauf bzw. den Bau einer zentralen Einrichtung in Heuweiler die Rede ist bzw. in der Finanzplanung der nächsten Jahre bereitgestellt sind. Dieses Geld muss die Gemeinde aus ihrem Haushaklt zusätzlich aufbringen. Ich frage: gibt es konkrete Pläne über Ort, Gelände und entsprechende Überlegungen, gibt es bereits irgendwelche Absprachen, konkrete Ideen und Perspektiven? Nach meiner Sicht ist nach wie vor größtenteils Konsens im Gemeinderat die dezentrale Unterbringung der nach Heuweiler zugewiesenen Flüchtlinge. Ich wünsche mir dafür mehr persönliche und unmittelbare Ansprache möglicher Personen gerade durch Sie, Herr Bürgermeister.

Noch einmal zum Thema Kindergarten: im Haushaltsplan ist von der Evangelischen Gemeinde die Rede….

Was ich für erwähnenswert halte: die sogenannte Kopfzahl ist 1.547,00 €. So viel ist jede Einwohnerin und jeder Einwohner in Heuweiler wert.

Was man auch wissen sollte: wir bezahlen als Gemeinde Heuweiler aus unseren Einnahmen im Jahr 2023 534.715 € an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Im Haushaltsplan wird die vorhandene Liquidität der Gemeinde Heuweiler mit 903.941,00 € beziffert. Das heißt, so viel Geld ist auf unserem Konto. In meinem Verständnis und nach dem Dargelegten steht sie aber auf wackligen Füßen. Es ist durch Sie auch die Rede davon, dass die „Ertragssituation der Gemeinde Heuweiler“ verbessert werden müsse. Es heißt auch, dass das Mindestziel nicht erreicht werden könne. Das sind für mich ernst zu nehmende Warnzeichen.

Ich weiß, es geht immer auch um Pflichtbereiche. Ich schlage vor, hier im Gemeinderat und darüber hinaus mit unseren Bürgerinnen und Bürgern das Thema „Pflicht“ zu erörtern. Für mich heißt Pflicht nicht, sich selbst das eigene Grab zu schaufeln. Das meint auch das Gesetz nicht. Pflicht heißt, die eigenen Ansprüche anzuknüpfen und sie verbunden sehen mit den eigenen Möglichkeiten. Pflicht aller ist nicht Umsetzen von Gefühlen und Wünschen, Idealen oder Annehmlichkeiten einzelner. Darüber muss geredet und zusammen daran gearbeitet werden. Die Diskussion darüber findet eigentlich nicht statt. Für mich ist das unverständlich. Es braucht Gelegenheiten und Initiativen von Verwaltung, Gemeinderäten, Bürgerrunden, Gruppen und der Menschen, die zusammen solche Pflichten auf sich nehmen. Wo finden solche Überlegungen ernsthaft und verantwortet statt?

Für mein Verantwortungsbewusstsein als Gemeinderat basiert dieser Haushaltsplan 2023 zu viel auf schön geredeter Zukunftsphantasie, in den Raum gestellten Hoffnungen und unrealistischem Wunschdenken. An der Stelle reicht es nicht aus, darauf zu setzen, dass der herrschende Krieg in der Ukraine bald beendet sein möge. Aktuell müsste man noch dazusagen, dass hoffentlich nie wieder ein Erdbeben solchen Ausmaßes geschehen dürfe. Das sind einerseits verwerfliche Hybrisgedanken und Luftschlossargumente. Andererseits sind solche Gedanken für die Aufstellung eines soliden Haushaltsplanes unserer Gemeinde zu weit hergeholt und entbehren jeder geforderten Grundlage zur Sache. Wir müssen viel mehr nach uns selber fragen und dem, was es wirklich braucht in Heuweiler (z. B. die Erneuerung unserer Heizungsanlage in der Kirchberghalle, ein Guthaben auf der Habenseite für die sofortige Sanierung der Schulgebäude für den Fall, dass sie nicht mehr als Grundschule Gundelfingen gebraucht wird und dann zur möglichen Mitverwendung für die Kinderbetreuung in Heuweiler unmittelbar umgebaut werden kann und weitere Ideen) und was möglich ist, was wir uns leisten können, um unser Dorf zu erhalten, es schrittweise und nicht überstürzt zu entwickeln. Erst dann und nur so werden die Menschen Heuweilers generationenlang und weiterhin mit Freude darin leben können. Wir müssen uns viel mehr darüber Gedanken machen, wie bekommen wir es selber eigenständig und verantwortlich hin und schultern die vorhandenen Probleme.

Im Gegensatz zu den Kollegen in der Neuen Liste lehne ich daher zum jetzigen Zeitpunkt diesen Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 ab.

Otmar Maas

Acht Jahre am Steuer der Gemeinde Heuweiler in stürmischer Zeit. Rede anlässlich der Beratung des Haushalts für 2023 am 09.02.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Gemeinderäte, sehr geehrter Herr Altmann, sehr geehrte Damen und Herren,

 

dies ist der achte Haushalt unter Ihrer Führung, Herr Walz, und es ist der fünfte Haushalt nach den Regeln des doppischen Haushaltsrechts.

 

Schwieriges Umfeld

Die Vorgaben des Landes, welche die Grundlage für den vorliegenden Haushaltsplan darstellen, gehen von einer sehr optimistischen „Momentaufnahme in Zeiten hoher Unsicherheit“ aus. Mit anderen Worten: wir sollten uns darauf gefasst machen, dass die Einnahmen sich viel ungünstiger entwickeln könnten, als es in den Zahlen dargestellt ist, zum Beispiel, indem wir entsprechende Reserven einplanen.

 

Zum schwierigen Umfeld gehört nach zwei Jahren der Coronapandemie insbesondere der Angriffskrieg des von Putin geführten Russlands gegen die Ukraine. Über das Leid in der Ukraine möchte ich hier gar nicht sprechen, es geht ja um unseren Haushalt. Die Gemeinden sehen sich Herausforderungen in der Flüchtlingsunterbringung gegenüber, die Energiekosten sind explodiert, und in Folge ist die Inflation auf über 10 Prozent angestiegen. Nach einer langen Periode von Niedrigzinsen steigen die Zinsen aktuell steil an. Lag der Zinssatz für 20-jährige Bauzinsen noch vor einem Jahr bei unter 2 Prozent, wurden im November erstmals seit zehn Jahren wieder Zinsen von über 4 Prozent aufgerufen.

 

Fehlende Jahresabschlüsse

Die letzte Jahresrechnung für Heuweiler stammt aus dem Jahr 2018 und wurde noch im kameralen Recht erstellt. Mit anderen Worten: Seit der Einführung der Doppik wurde dem Gemeinderat kein einziger Jahresabschluss vorgelegt. Dabei legt die Gemeindeordnung in §95b fest, dass der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres zu erstellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen ist. Wir sind jahrelang im Verzug. Jeder Verein in Heuweiler geht mit seinen Finanzen transparenter um.

Unabhängig davon, was die Gründe für die fehlenden Abschlüsse waren: ein fehlender Jahresabschluss ist bei Anwendung der Doppik besonders problematisch, weil gleichzeitig mit der Doppik auch die Budgetierung des Haushalts eingeführt wurde. Der Rat hat seither keine Möglichkeit einer Detailsteuerung wie sie in der traditionellen Haushaltswirtschaft mit der Festlegung einzelner Haushaltspositionen gegeben war. Stattdessen erhält die Verwaltung erweiterte Kompetenzen im Rahmen der vorgegebenen Budgets. Dies war politisch so gewollt. Dass die Budgets teilweise gegenseitig deckungsfähig sind und eine Übertragung auf Folgejahre möglich sind, macht es am Ende nicht einfacher für den Gemeinderat, den Überblick zu behalten.

Indem keine Jahresrechnungen vorgelegt werden, wird dem Gemeinderat neben der fehlenden Möglichkeit der Steuerung zusätzlich die Option der Kontrolle genommen. So ist es möglich geworden, dass einerseits Beschlüsse des Gemeinderats nicht umgesetzt werden und gleichzeitig Ausgaben am Gemeinderat vorbei getätigt werden. Als Beispiel möchte ich  hier den Kauf und die Installation einer Ladestation für ein Lastenrad in 2021 oder die Zusage einer laufenden Finanzierung für die nächsten Jahre im Kontext einer Baumpflanzaktion durch den Bürgermeister nennen. Beides war nicht vom Gemeinderat genehmigt. Umgekehrt finden sich im Haushaltsentwurf für 2023 aber nicht wenige Positionen, die so schon im Haushalt 2021 und/oder 2022 beschlossen wurden, ohne dass sie umgesetzt wurden Ale Beispiel sei hier etwa die Umrüstung von Straßenbeleuchtung auf LED genannt.

 

Sehr geehrter Herr Walz, ich möchte für die Neue Liste heute sagen: wir werden dem Verzug bei den Haushaltsrechnungen in Zukunft nicht mehr dulden. Wir verlangen nicht nur die Vorlage der Jahresabschlüsse, wir werden auch unser Recht zur Akteneinsicht gem. §24 Abs. 3 der Gemeindeordnung nutzen.

 

Haushaltsstruktur mit Produktverantwortlichen

Bei der Betrachtung des Haushalts selbst werde ich mich auf nur wenige Details beschränken. Vorher möchte ich aber noch etwas zur Struktur des Haushaltes sagen: Betrachtet man die Teilhaushalte, so finden sich hier Produktbereiche oder Produktgruppen, die jeweils einem Verantwortungsbereich einer Produktverantwortlichen Person in der Verwaltung zugeordnet sind. Insgesamt sind 12 verschiedene Mitarteiter*innen der Verwaltung aufgeführt. Ich verstehe es so, dass die Budgetverantwortung mit der Haushaltsverabschiedung auf die jeweils genannten übertragen ist und die Verantwortlichen dem Bürgermeister gegenüber auch rechenschaftspflichtig sind. Ich möchte ankündigen, dass wir Ihre Aufsichtspflicht einfordern und von Ihnen künftig Zwischenberichte über den Stand der Bewirtschaftung der einzelnen Budgets einfordern werden.

 

Pauschale Streichungen von etwa 50.000€

Bei der Vorberatung ist etwas passiert, an das ich mich in dieser Form noch nicht erinnern kann: Wir haben 50 TEUR eingespart, nicht indem wir einzelne Positionen gestrichen haben wie im Jahr 2021, sondern indem wir pauschal die Budgetansätze gekürzt haben. Das Ergebnis dieses Vorgehens ist, dass etwa beim Kindergarten der Zuschuss um 20 TEUR gekürzt wurde oder für Beseitigung von Schäden an Gemeindestraßen 10 TEUR statt 14 TEUR eingestellt wurden, ohne dass auf konkrete Maßnahmen verzichtet wurde. Solchen pauschalen Kürzungen stehen keine sachlichen Einsparungen gegenüber. Mit anderen Worten: es wird nicht wirklich gespart, sondern der Haushalt ist einfach enger als vorher auf Kante genäht. Dieses Vorgehen passt von der Logik zwar zur Doppik, aber nicht zu dem unsicheren Umfeld in dem dieser Haushalt aufgestellt wird.

Trotzdem verfehlen wir den Haushaltsausgleich erneut um knapp 100 TEUR. Mit anderen Worten: schon jetzt klafft eine ziemliche Finanzlücke. In Zukunft könnte dies aber noch schlimmer werden.

 

Investitionen

Im Finanzhaushalt finden sich einige Positionen, die uns Bauchschmerzen bereiten:

  • die geplanten Baukosten für eine U3-Gruppe in der Glottertalstraße sind um 350.000 gestiegen. Trotzdem hat der Gemeinderat sich mehrheitlich für den Kauf ausgesprochen, obwohl sich am Standort des ehemaligen Grünen Baums keinerlei Synergieeffekte mit anderen Vorhaben ergeben, keine Nachhaltigkeit in der Nutzung zu erwarten ist, der Träger nicht feststeht und die Finanzierung der laufenden Kosten nicht gesichert ist. Ich persönlich halte diesen Kauf für eine eklatante Fehlentscheidung. Alleine für Zins und Tilgung werden (bei Einbringung von 1/3 Eigenkapital) etwa 35 TEUR aufgewendet werden. Hinzu kommen mindestens 50 TEUR Zuschuss für den laufenden Betrieb einer Gruppe.
  • Der Haushalt sieht eine weitere Kreditermächtigung von 1000 TEUR vor, die dem Erwerb oder dem Bau von Wohnraum für Flüchtlinge dienen soll. Ein Neubau für den derzeitigen Bedarf kann nicht mal ansatzweise mit diesen Mitteln finanziert werden. Es gibt im Rat stimmen, die der Meinung sind, wir sollten im Außenbereich eine große Flüchtlingsunterkunft errichten. Wir als Neue Liste sind der Meinung, dass es weiterhin das Beste für Heuweiler ist, an der dezentralen Unterbringung festzuhalten. Daher sollte die Gemeinde auch in diese Richtung tätig werden und auch den Erwerb bestehenden Wohnraums verfolgen. Bisher haben wir in diese Richtung zu wenig Aktivität beobachtet.
  • Aktuell haben wir eigene liquide Mittel in der Größe von mehr als 1500 TEUR, die wir bei den Investitionen unterstützend einsetzen können und voraussichtlich auch müssen. Dies setzt jedoch voraus, dass langfristig die Ausgaben nicht über die Einnahmen steigen. Dies kann nur über die Steigerung der Einnahmen gelingen und es wird eine wesentliche Aufgabe für die nächsten Jahre sein.

 

Dank an den Bürgermeister

 

Sehr geehrter Herr Walz, lassen Sie mich am Ende ein persönliches Wort an Sie richten. Trotz der auch heute an mancher Stellen geäußerten Kritik möchte ich Ihnen für Ihre Arbeit in den letzten Jahren vor allem danken. Ohne viel Vorerfahrung hatten Sie 2015 das Steuer der Gemeinde Heuweiler in der stürmichsten Zeit der Nachkriegszeit übernommen. Ich nenne als Stichworte: die sogenannte Flüchtlingskrise, den Ausfall sämtlicher Gemeindebediensteten in Heuweiler, die Coronapandemie, den russischen Überfall auf die Ukraine und die Energiekrise. Sie mussten sich einem Berg an Aufgaben stellen. Nicht alles ist Ihnen geglückt, aber doch so manches. Ich hoffe, dass sie die Zusammenarbeit hier im Rat, wenn sie auch nicht immer konfliktfrei war und ist, dann doch stets als konstruktiv empfunden haben und empfinden.

Sie haben bereits signalisiert, dass sie bei der Bürgermeisterwahl am 14. Mai wieder kandidieren werden. Es wird die Aufgabe des dann gewählten Bürgermeisters sein, die angesprochenen Themen zu lösen und Heuweiler zukunftsfähig aufzustellen.

Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie diese Aufgabe angehen wollen und versichere Ihnen für den Fall der Wiederwahl, dass wir Sie weiterhin kritisch begleiten werden!

 

Die Neue Liste stimmt dem vorgelegten Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 mehrheitlich zu.

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Haushaltsplan Heuweiler 2023, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

 

 

Exkursion zum Thema „Kalte Nahwärme“ nach Bleibach

Am 26. November hat sich eine Delegation des Klimaschutzausschusses gemeinsam mit interessierten Heuweilermer Bürgern über das Projekt „Kalte Nahwärme in Gutach-Bleibach (Alte Ziegelei)“ informiert. Geführt wurden wir von Dipl.-Ing. Rüdiger Höche, Technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Bühl, und Arnold Schmidt, Miterfinder und -Patentinhaber von Systemen zu Kaltwärmenetzen.

Abb. 1: Rüdiger Höche zeigt das Herz der Anlage: die Steuerung des Wärmenetzes am Eisspeicher in Bleibach

 

Abb. 2: Arnold Schmid erklärt der Delegation eine typische Hausinstallation

 

Das Neubaugebiet „Alte Ziegelei“ in Bleibach wird mit einem innovativen bidirektionalem Kalt-Wärme-Netz mit Wärmeenergie versorgt. Herzstück des Systems ist ein saisonaler Wärmespeicher, in dem Wärme oder Kälte in 500.000 Liter Wasser gespeichert werden kann. Durch ein besonderes Kühlsystem ist es möglich, dem Speicher so viel Wärme zu entnehmen, dass er dabei komplett vereist. Auf diese Weise ist im Winter die Kristallisationswärme zum Heizen nutzbar. Dies ist entscheidend, denn im Übergang von 0 Grad flüssigem Wasser auf 0 Grad Eis steckt die gleiche Energie wie bei der Abkühlung von Wasser von  75 auf 0 Grad. Wenn man bedenkt, dass die Temperatur im Speicher auch im Sommer 20 Grad nicht überschreitet, wird klar, dass die Vereisung etwa 80 Prozent der Gesamtenergie liefert. Diese Form des Wärmespeichers wird daher auch als „Eisspeicher“ bezeichnet. Das gebildete Eis wird im Sommer zur Temperierung der Gebäude genutzt. Den 500.000 Litern Wasser im Eisspeicher in Bleibach kann im Laufe des Winters mehr  Energie entnommen werden als in 5000 Litern Heizöl steckt.

Alle angeschlossenen Häuser benötigen eine Wärmepumpe, die wahlweise Wärme aus Absorbern auf dem Dach der Gebäude oder aus dem an den Eisspeicher angeschlossenen Netz entnehmen kann. Da die Kaltnetzrohre in etwa 1,20m Verlegetiefe nicht isoliert sind, dient das Verteilernetz gleichzeitig als zusätzlicher Erdwärmekollektor, der nochmals fast soviel zum Jahresertrag beiträgt wie der Eisspeicher.

Durch den Anschluss an das Netz werden Jahresarbeitszahlen von etwa 5 erreicht, d.h., die Wärmepumpen arbeiten sehr effizient. Insgesamt sind fast 40 Häuser an das Wärmenetz angeschlossen.
Abb. 3 zeigt das Funktionsprinzip.

 

Abb. 3: Funktionsprinzip der Kalten Nahwärme [2]

Das System in Bleibach wurde von der Bühler BürgerEnergiegenossenschaft e.G. finanziert und wird von den Stadtwerken Bühl betrieben.

 

Verlinkte Quellen

[1] Beteiligte Partner: Gemeinde Gutach, Bühler BürgerenErgiegenossenschaft, Stadtwerke Bühl, Fa. InnovativSchmid,

[2] Präsentation des Bidirektoionalen Kalten Wärmenetzes durch innovativSCHMID in Kooperation mit den Stadtwerken Bühl (Stand Mai 2021) im Beirat Klima und Mobilität der Gemeinde Karlstein a. Main und Protokoll der Beiratssitzung (s. TOP 1), gesehen unter www.karlstein.de am 28.11.2022

[3] Wichtige mit dem System in Zusammenhang stehende Patente: Energiespeicher und Versorgungsnetz bei google Patents

Anträge der Neuen Liste: Geschäftsordnung für den Gemeinderat; Nachnutzung des Schulgebäudes als Kita; Evaluation der Verwaltungsstruktur

UPDATE 17.11.2022: Die Gemeinde hat einen Entwurf für eine Geschäftsordnung vorgelegt[4]. Dieser ist in der Anlage [5] mit dem Vorschlag der Neuen Liste verglichen und kommentiert.

UPDATE 20.10.2022: Die Gemeindeverwaltung sieht sich außerstande, die Prüfung der Nachnutzung des Schulgebäudes in eigenleistung durchzuführen. Bei Beauftragung einer solchen Prüfung durch Externe werde einen hohen fünfstelligen Betrag kosten. Außerdem sei noch überhaupt nicht absehbar, dass die Nutzung des Schulgebäudes enden werde, da die Planungen in Gundelfingen nicht so weit fortgeschritten seinen. Daraufhin zieht die Neue Liste den Antrag vorläufig zurück.

 

In der Sitzung vom 13.07.2022 hat die Neue Liste drei  ausführlich begründete Anträge nach §34 Abs. 1 Satz 4 GemO gestellt. Anträge einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte müssen nach der Gemeindeordnung vom Bürgermeister auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats gesetzt werden.

1.) Antrag zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung: Es ist die Pflicht der Gemeinde, eine Geschäftsordnung zu erlassen, es handelt sich nicht um eine „kann-Regel“ der Gemeindeordnung. Details im Antrag [1].

2.) Antrag zur Prüfung der Nachnutzung des Schulgebäudes in Heuweiler: Die Prüfung der Nachnutzung des Schulgebäudes als Kita halten wir für sehr wichtig, da in diesem Gebäude nach unserer Auffassung mindestens 2 Gruppen untergebracht werden könnten, während eine Einheit an der Glottertalstrasse lediglich einer einzigen Gruppe Platz bietet.  Details im Antrag [2].

3.) Antrag zur Evaluation der Verwaltungsstruktur in der vVG Gundelfingen – Heuweiler: Der Antrag zur Evaluation ist ausdrücklich ergebnisoffen formuliert.  Es geht vor allem darum, eine Diskussion innerhalb des Rats anzustoßen. Es sollten die Vorteile, aber auch die Mängel in der Verwaltungsstruktur angesprochen werden und ggf. nach Verbesserungsmöglichkeiten gesucht werden. Details im Antrag [3].

 

Verlinkte Quellen

[1] Antrag zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung und Entwurf einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat Heuweiler, Antrag der Neuen Liste vom 13.07.2022

[2] Antrag zur Prüfung der Nachnutzung des Schulgebäudes als Kita. Antrag der Neuen Liste vom 13.07.2022

[3] Antrag zur Evaluation der Verwaltungsstruktur der vVG. Antrag der Neuen Liste vom 13.07.2022

[4] Vorlage der Verwaltung zur Geschäftsordnung für den Gemeinderat Heuweiler. GR-Sitzung vom 17.11.2022, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[5] Vergleich der Geschäftsordnungsvorschläge Neue Liste – Verwaltung, erarbeitet von Claudius Stahl

Neue Liste fordert öffentliche Debatte grundlegender Fragen für Heuweiler

Im Gemeinderat in Heuweiler stehen derzeit und seit längerem grundlegende Fragen zur Debatte:

  • wie kann es gelingen, dass möglichst bald schnelles Internet auch in Heuweiler überall ankommt? Hilft es, den Auftrag an eine Privatfirma zu erteilen oder soll es weiterhin um die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Zweckverband des Landkreises gehen, dem sich auch Heuweiler angeschlossen hat?
  • was muss getan werden, um allen Kindern in Heuweiler, insbesondere im U-3 Bereich, den zustehenden Kindergartenplatz anzubieten? Soll mit sehr viel Geld (ca. 830.000 Euro) an der Glottertalstr. in einem der neu entstehenden Häuser investiert oder eher am Bestehenden nachgedacht werden, wie es dort oder im Bereich des in Bälde nicht mehr gebrauchten alten Schulgebäudes gehen könnte? Zumal dann auch die jetzige Trägerschaft vermutlich kooperieren kann, während am anderen Ende des Dorfes ein weiterer Träger (zusätzliche Verwaltungskosten) gefunden werden müsste.
  • soll der Verwaltungskostenbeitrag mit der Gemeinde Gundelfingen künftig anders konstruiert werden, der bislang alle fünf Jahre neu errechnet wird und zunehmend durch zusätzliche Einzelleistungen (z.B. Organisation der Flüchtlingsunterbringung in Heuweiler; anfallende Bauhofarbeiten in Heuweiler u.a.) haushaltstechnisch immer unübersehbarer und in der Summe zunehmend höher wird?
  •  können wir uns darauf verlassen, dass Bauanträge gewissenhaft sich im Rahmen der beschlossenen Bebauungspläne bewegen und nicht durch übergeordnete Stellen unterhöhlt werden?
  • welche Ressourcen hat die Gemeinde Heuweiler (z.B. Nutzung der Windkraft auf eigener Gemarkung), um perspektivisch mehr eigene finanzielle Mittel zur Verfügung zu bekommen und damit auch weiterhin fraglos freiwillige Leistungen (z. B. Unterstützung der Vereine) aufrecht erhalten zu können?
  • wie wird der Friedhof als ein identitätsstiftender Ort der hier lebenden Menschen gepflegt, entwickelt, immer wieder und regelmäßig ansehnlich gestaltet?
  • was geschieht mit dem jetzigen Schulgebäude, wenn das Gebäude in absehbarer Zeit nicht mehr von der Johann-Peter-Hebel-Schule zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs benötigt wird?
  • was muss die Gemeinde Heuweiler anbieten und errichten, wenn es um die anstehende Frage der notwendigen Betreuung und möglichen Pflege von bedürftigen Menschen in der Gemeinde geht? Hierzu hat die vor einiger Zeit in Heuweiler stattgefundene Umfrage sehr hilfreiche Erkenntnisse hervorgebracht (vgl. www.neueliste-heuweiler.de). Wer vor allem wird sich – vielleicht auch auf längere Zeit hin – um diese Frage kümmern?

Bei genauerem Hinsehen gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Stichworte (u.a. Beschaffung von Wohnraum für weitere Flüchtlinge und deren Betreuung, Finanzierung von Sanierungsarbeiten in der Kirchberghalle, Mobilitätskonzept für Heuweiler, aktive Ansiedlung von Gewerbe in Heuweiler, ggf. im digitalen Bereich nach bewusster Senkung der Gewerbesteuer). Allein an dieser Liste ist zu erkennen, wie umfangreich die Aufgaben und letztlich kaum zu bewältigen sind. Im Gemeinderat wird oft in nichtöffentlichen Beratungen intensiv nach gemeinsamen Wegen gerungen.

Wir in der Neuen Liste Heuweiler wünschen uns diese Debatten in der Öffentlichkeit und mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir legen unser Augenmerk auf die solide Finanzierung aller Vorhaben, um insbesondere unsere Selbstständigkeit in Heuweiler nicht zu gefährden. Aber es muss auch immer darum gehen, dass die junge Generation sich weiterhin für ihr Dorf einbringen und stark machen will und gewiss sein kann, dass ihre Belange in hohem Maß berücksichtigt sind.

 

Für die Neue Liste

Der Text wurde am 6.7.22 in den Gundelfinger Nachrichten veröffentlicht.

Otmar Maas

Angriffskrieg auf die Ukraine: kurzfristig Wohnraum für Flüchtlinge schaffen

In der Gemeinderatssitzng vom 17.03.2022 stellt die Neue Liste den Antrag, in Heuweiler kurzfristig Wohnraum für Flüchtlinge durch Aufstellen von Wohncontainern zu schaffen. Der Antrag im Original findet sich unter diesem Link.

Zusätzlich können Bürger Geflüchteten aus der Ukraine eine Unterkunft anbieten. Wenn Sie Wohnraum oder ein freies Zimmer haben, das Sie zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Gemeindeverwaltung in Gundelfingen unter ukraine(@)gundelfingen.de. Damit die Verwaltung die Geflüchteten möglichst passgenau zuweisen kann, bitten sie Sie noch um einige Angaben, die im hier verlinkten Fragebogen gebündelt sind. Darüber hinaus wäre es für die Verwaltung eine Erleichterung, wenn Sie ein paar Fotos mitschicken könnten.

Die Verwaltung weist auf folgendes hin, sofern Sie sich bereit erklären, geflohene Menschen in Ihrer eigenen Wohnung aufzunehmen: „Die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge wird nicht in ein paar Tagen beendet sein. Sie haben fremde Menschen in Ihrem Haus, mit denen Sie vermutlich Bad, Küche und Aufenthaltsräume über einen längeren Zeitraum teilen müssen. Nicht zu vergessen sind Sprachbarrieren und evtl. auch traumatisierte Menschen. Größtenteils sind die geflüchteten Menschen aus der Ukraine nicht (bzw. nicht mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) geimpft, was gerade bei vulnerablen Personen besonders zu bedenken wäre. Verstehen Sie uns bitte nicht falsch: wir sind überaus dankbar für Ihr Angebot, bitten Sie jedoch, diese Gesichtspunkte in ihre Entscheidung einfließen zu lassen.

Noch viel zu tun – Rede zur Verabschiedung des Haushalts 2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Altmann, liebe Gemeinderatskolleg*innen, Vertreter der Presse, meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte meinen Vortrag mit einem Dank beginnen: Mit jedem Haushaltsplan, den wir seit Einführung der Doppik vorgelegt bekommen, wird das Werk für uns übersichtlicher. Dies liegt aber nicht nur daran, dass wir uns an die Doppik gewöhnt haben, sondern vor allem auch daran, dass die Darstellung immer besser gelingt. Herr Altmann, vielen Dank für die gute Erläuterung und detaillierte Auflistung der Einzelpositionen. In diesem Jahr sind außerdem erstmals seit Einführung der Doppik die Zahlen aus dem Ergebnis des Vorjahres dargestellt. Dies war aufgrund der fehlenden Eröffnungsbilanz bisher nicht möglich und wir haben heute gehört, dass diese Zahlen nach aktuellem Stand noch immer vorläufig sind. Faktisch hat die fehlende Eröffnungsbilanz seit 2019 dazu geführt, dass wir keine Jahresabschlüsse beschließen konnten, so dass die tatsächliche Haushaltslage für uns Gemeinderäte und für die Öffentlichkeit unübersichtlich bleiben musste. Gut, dass dieser doch recht unhaltbare Zustand in diesem Jahr enden wird.

Im Haushaltsplan für 2022 haben wir insbesondere wegen gestiegener Schlüsselzuweisungen und gestiegenem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Verbindung mit geringeren Umlagen über 240 TEUR mehr zur Verfügung als in den vergangenen Jahren. Zusätzlich fallen die Abschreibungen aufgrund der vorläufigen Eröffnungsbilanz um über 50 TEUR geringer aus als im letzten Jahr. Eigentlich optimale Rahmenbedingungen, und interessanterweise lässt sich im Haushalt für 2022 eine Sondersituation durch Corona gar nicht erkennen. Während nach kameralen Haushaltsregeln ein deutlicher Überschuss erwirtschaftet würde, haben wir uns nicht wirklich bemüht, den Haushaltsausgleich nach NKHR unbedingt zu schaffen. Anders als im vergangenen Jahr haben wir bei der Haushaltsaufstellung auf die „Streichorgie“ bei den Vorberatungen zum Haushalt verzichtet. Am Ende verfehlen wir den Haushaltsausgleich um knapp 16 TEUR. Zum Vergleich: im Haushaltsplan 2021 fehlte mehr als das 10-fache dieses Betrags!

Ein paar wichtige Ausgaben möchte ich an dieser Stelle aufzählen. Sie mögen mir verzeihen, wenn ich nicht zwischen Aufwendungen und Investitionen unterscheide: 50 TEUR für die Asphaltierung des Lehenwegs; 30 TEUR für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED; weitere 25 TEUR für den Bebauungs-Plan Dorfstraße; 6,5 TEUR für WLAN in Schule, Halle und Gemeindehaus; 4,5 TEUR für eine Mikrofonanlage für die Ratssitzungen; 1,8 TEUR für einen Beamer für die Kirchberghalle. Eine erweiterte Zusammenstellung finden Sie auf der Seite der Neuen Liste unter „Standpunkte: Finanzen & Wirtschaft“. Dort finden Sie auch den digitalisierten Haushaltsplan der Gemeinde im Original.

Zwei große Investitionsvorhaben, muss ich kommentieren, weil hier noch viel zu tun ist:

Erstens: Erweiterung des Kindergartens um eine U3-Gruppe:
Im Haushalt stehen 600 TEUR für den Erwerb einer Immobilie für die Einrichtung einer zusätzlichen U3-Gruppe. Die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe wird in den nächsten Jahren mit großer Sicherheit notwendig und entspricht einer Forderung, die die Neue Liste bei der Wahl zum Gemeinderat 2019 formuliert hat. Allerdings ist immer noch nicht dargestellt, wie in Zukunft der Betrieb einer weiteren Gruppe finanziert werden kann. Außerdem sind die Bedingungen des § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung überhaupt noch nicht erfüllt (ich zitiere): „Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Einbeziehung der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.“ Da die Gemeinde Gundelfingen in absehbarer Zeit die Außenstelle der Johann Peter Hebel-Grundschule aufgeben wird, müssen mindestens die Kosten für die mögliche Umwidmung des derzeitigen Schulhauses als Kindergartenerweiterung im Vergleich zu den Kosten bei Erwerb einer Immobilie an anderer Stelle herangezogen werden. Ich gehe davon aus, dass der Betrieb einer weiteren Gruppe am Kirchberg deutlich günstiger wäre als der Betrieb einer Einrichtung an einem zusätzlichen Standort.  In jedem Fall stehen in dieser Frage noch erhebliche Vorarbeiten seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung aus. Trotzdem unterstützt die Neue Liste diesen Investitionsauftrag, da wir handlungsfähig sein müssen, wenn sich eine Möglichkeit zum Kauf ergibt. In jedem Fall fordern wir die die Überprüfung eines möglichen Standortes für eine U3-Gruppe am Kirchberg.

Zweitens: für ein Investitionsvorhaben für die Unterbringung von geflüchteten Personen und deren Familiennachzug:
In diesem wie in den kommenden Jahren sieht der Haushaltsplan je 1 Million Euro für den Bau, Kauf oder Erwerb von Wohnraum für Flüchtlinge vor. Es gibt jedoch weder ein konkretes Vorhaben, noch eine detaillierte Abstimmung. Ich zitiere noch einmal die Gemeindehaushaltsverordnung: „Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind.“ Hier muss im Gemeinderat und in der Verwaltung noch viel Abstimmungsarbeit geleistet werden. Ideal wäre aus unserer Sicht, wenn wir ein Mehrfamilienhaus aus den 60er oder 70er Jahren erwerben könnten oder wenn wir neue Bauflächen erschließen könnten. Aber wir können investiv nur tätig werden, wenn es ein Angebt gibt. Für die Haushaltsposition gilt: wir müssen handlungsfähig sein, da es der Gemeinde nicht gelungen ist, genügend Wohnungen anzumieten. Aus diesem Grund müssen wir Haushaltsmittel vorsehen, um ein Grundstück, ein Haus, eine oder mehrere Wohnungen zu erwerben oder zu errichten. Dank bürgerschaftlichen Engagements werden in diesem Jahr drei genossenschaftliche Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung stehen. Die Gemeinde war in dieser Hinsicht zu lange untätig.
Ich möchte angesichts der aktuell fehlenden Planungstiefe für diese anvisierten Investitionen in nie da gewesener Größenordnung für die Neue Liste eines ganz klar zum Ausdruck bringen: eine große Unterkunft für 20 oder 30 Flüchtlinge wird die Neue Liste nicht mittragen. Wir halten an dem für uns seit Jahren formulierten Ziel der dezentralen Flüchtlingsunterbringung fest. Sie ist nach unserer Überzeugung der Schlüssel für die Integration und gleichzeitig die einzige Lösung, die zu Heuweiler passt. Dies schließt kleinere Containerwohnungen an der einen oder anderen Stelle nicht aus. Sollten die Planungen jedoch wieder in Richtung einer Massenunterkunft gehen, dann nur gegen den Willen und gegen die Stimmen der Neuen Liste.

Obwohl wir wissen, dass in den letzten Jahren am Ende immer mehr Geld da war, als in den HH-Plänen vorgesehen war, sehen wir folgende Haushaltsrisiken:

  1. die Vorgaben des Landes für die Planungen in diesem und in den nächsten Jahren sind sehr optimistisch. Was, wenn es angesichts explodierender Energiepreise, angesichts von Corona und anspringender Inflation nicht so positiv kommt wie angenommen?
  2. Die Kosten für eine Erweiterung des Kindergartens müssen auf Dauer finanziert werden. An der fehlenden Finanzierung der laufenden Kosten ist die Erweiterung des Kindergartens schon einmal gescheitert.
  3.  In der aktuell vorgelegten mittelfristigen Planung sinken ab 2023 die Aufwendungen für Sach – und Dienstleistungen um deutlich über 100.000 € pro Jahr. Nach meiner eigenen Erfahrung werden aber gerade die Unterhaltungskosten jedes Jahr immer teurer. An dieser Stelle droht eine zusätzlich Finanzierungslücke.
  4. Laufende Kosten, die aufgrund der Investitionen in Gebäude zukünftig entstehen werden (Zins- und Tilgung, laufende Erhaltungsaufwendungen, Abschreibungen, Betreuungskosten) sind in der mittelfristigen Finanzplanung mit Ausnahme der zusätzlichen Transferaufwendungen für die Kindergartengruppe noch gar nicht enthalten. Auch hier gilt es, den künftigen Finanzierungsbedarf zu klären und bereitzustellen, denn er muss dann auf Dauer erwirtschaftet werden.

Auch wegen dieser Risiken muss sich die Gemeindepolitik in Heuweiler dringend um die Verbesserung der Einnahmen kümmern. Strukturell fehlen Heuweiler Einnahmen vor allem bei der Gewerbesteuer. Der Rat hat im letzten Jahr einstimmig beschlossen, die Gewerbesteuer zu senken, um Heuweiler künftig attraktiver für Gewerbetreibende zu machen. Auch ohne Flächen für Gewerbe müssen wir versuchen, Gewerbetreibende ins Dorf zu bringen. Ich würde mir wünschen, dass Heuweiler auf der Homepage mit dem zweitniedrigsten Gewerbesteuerhebesatz der Region aktiv wirbt. Jedem, der in Heuweiler Gewerbe anmelden möchte, sollte ein roter Teppich ausgerollt werden, sofern die Maßnahme städtebaulich vertretbar ist. Eine weitere Senkung der Gewerbesteuer darf dabei kein Tabu sein. Ohne verlässliche finanzielle Basis kann Dorfpolitik nicht gelingen. Wenn wir keinen Erfolg damit haben werden, die Gewerbesteuereinnahmen nachhaltig anzuheben, müssten wir in letzter Konsequenz die Grundsteuer im Dorf deutlich erhöhen und alle Einwohner dadurch zusätzlich belasten.

Bereits in der letzten Amtszeit des Gemeinderats ist es gelungen, uns mit der Gemeinde Gundelfingen auf eine neue Verwaltungsstruktur zu einigen. Damals wurden zwei viertel Bürgerbürostellen und eine halbe Hausmeisterstelle zusätzlich über den Verwaltungskostenbeitrag abgerechnet, und die Aufgaben im Hauptamt wurde vollumfänglich auf Gundelfingen übertragen. Inzwischen wurde auch der Standesamtbezirk zusammengelegt. Heuweiler hat genau genommen nur noch einen einzigen Angestellten, nämlich unseren Bürgermeister. Der Verwaltungskostenbeitrag ist in Folge von ursprünglich 126 TEUR auf 216 TEUR angestiegen. Zusätzlich leisten wir fast 50 TEUR für die Flüchtlingsbetreuung und das Standesamt nach Gundelfingen. Für Reinigungsarbeiten in Heuweiler wird künftig – statt der Vergabe an externe Firmen- an einer Zusammenarbeit mit Gundelfingen gearbeitet. Wir begrüßen diese Entwicklung sehr. Demnächst müsste die Neukalkulation des Verwaltungskostenbeitrages anstehen. Uns ist sehr daran gelegen, dass wir für die Kosten, die Heuweiler in der Gundelfinger Verwaltung verursacht, auch aufkommen. Wir sind in der Neuen Liste nach wie vor überzeugt, dass die interkommunale Zusammenarbeit nicht nur für Heuweiler, sondern auch für Gundelfingen ein Gewinn ist. Mit Bedauern stellen wir fest, das der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft im letzten Jahr schon wieder nicht getagt hat. Gerade in Zeiten, in denen informelle Treffen selten sind, sollte der Ausschuss regelmäßig tagen.

Zu Beginn hatte ich bereits Herrn Altmann für die Vorbereitung und die Vorlage des Haushalts gedankt. Ich möchte in meinen Dank aber ausdrücklich Sie Herr Bürgermeister und die Verwaltung in Gundelfingen mit einschließen. Wir fühlen uns durch die Verwaltung in Gundelfingen gut betreut. Dies beinhaltet alle Mitarbeiter, sei es im Bauamt, im Bürgerbüro oder in der Hauptverwaltung. Uns ist bewusst, dass Heuweiler mit seinen Eigenheiten es Ihnen nicht immer leicht macht, Ihre Aufgabe zu erfüllen. Sie mögen uns verzeihen, wenn wir immer wieder auch mit Nachdruck auf unsere Selbstständigkeit hinweisen, und dass wir von Ihnen andere Lösungen fordern als der Gemeinderat Gundelfingen. Umgekehrt sehen und schätzen wir Ihren wichtigen Beitrag für unser Dorf.

Zuletzt möchte ich den vielen engagierten Bürgern und Initiativen im Dorf danken. Trotz der Kontaktbeschränkungen wegen Corona und obwohl das sonst übliche öffentliche Leben seit inzwischen zwei Jahren nur stark eingeschränkt möglich ist, kann man erkennen, dass den Bürgern das Dorf nicht egal ist. Ich bin sicher, sobald die Politik es wieder zulässt, wird das öffentliche Leben in Heuweiler wieder aufblühen.

Dem Haushalt für 2022 wird die Neue Liste zustimmen.

 

 

Für die Neue Liste:

Claudius Stahl

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Haushaltsplan Heuweiler 2022, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

[2] Überlegungen für eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B und für eine Senkung des Hebesatzes der Gewerbesteuer in Heuweiler

[3] Vergleich der Haushaltszahlen der letzten Jahre. Veröffentlicht unter Standpunkte: Finanzen & Wirtschaft auf  www.neueliste-heuweiler.de

 

Zweck des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen

Verfahren nach LBO

Nach Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO, [1]) können grob drei verschiedene Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung verfolgt werden.

  1. Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §50 LBO (Bsp: Gartenhaus,Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis maximal 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt, Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter Grundfläche)
  2. Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren (Voraussetzung: qualifizierter Bebauungsplan nach §30 BauGB, außerhalb des Geltungsbereichs einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB, Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten sein, keine Ausnahmen vom Bebauungsplan)
  3. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben (alle anderen Bauvorhaben. Wortlaut § 49 LBO: „Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie der in § 50 aufgeführten anderen Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in §§ 50, 51, 69 oder 70 nichts anderes bestimmt ist“). Nur bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag notwendig.

Gemeindliches Einvernehmen nur bei Bauanträgen erforderlich

Besteht ein qualifizierter Bebauungsplan nach §30 BauGB, ist das Einvernehmen nicht erforderlich, da der Maßstab für die Zulässigkeit von Vorhaben durch den Bebauungsplan bereits vorgegeben ist. Erteilt in diesen Fällen die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung entgegen den Vorgaben eines gültigen Bebauungsplanes, kann die Gemeinde auch die erteilte Genehmigung wegen einer Verletzung ihrer Planungshoheit gerichtlich anfechten[2]. Diese Möglichkeit fällt insbesondere dort aus, wo entweder keine Bauleitplanung besteht (unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB bzw. Außenbereich nach § 35 BauGB) oder wenn eine  Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan erteilt werden soll. Aus diesem Grund sieht § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Einvernehmen kompensatorisch ein besonderes Beteiligungsrecht der Gemeinde vor, das die noch nicht ausgeübte Planungshoheit schützt: „über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden“.

Zweck des gemeindlichen Einvernehmens

Das Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens verfolgt mehrere Ziele.

Einerseits geht es um die Prüfung  der Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach der jeweiligen Rechtsvorschrift. Durch die Mitprüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen u.a. nach § 35 BauGB hat das Einvernehmenserfordernis eine eigenständige rechtliche Bedeutung. Denn Zweck des § 36 ist es, die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde in Ortsteilen, in denen sie noch nicht geplant hat, an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Vorhaben mitentscheidend zu beteiligen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.02.1986 – 4 C 43.83).

Außerdem dient das Einvernehmen dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinde. Ein Bauantrag kann zum Anlass genommen werden, von der Befugnis der Gemeinde Gebrauch zu machen, durch Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans oder eines Bebauungsplans die bauplanungsrechtlichen Grundlagen zu ändern. Dies kann grundsätzlich auch innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes erfolgen. Insbesondere in den Fällen, in denen kein qualifizierter Bebauungsplan existiert sind viele unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung, die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Beeinträchtigung des Ortsbildes zu beachten und mit entsprechender Ortskenntnis politisch zu bewerten.

Ein Versagen des Einvernehmens muss innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des Baugesuchs erfolgen; danach gilt die Zustimmung als erteilt (Zustimmungsfiktion).

Erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen oder äußert sich nicht, so hat dies für die Baurechtsbehörde keine positive Bindungswirkung. Die Baugenehmigungsbehörde ist daher nicht gezwungen ihrerseits dem Vorhaben in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zuzustimmen und eine Genehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigungsbehörde muss selbständig prüfen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Baugenehmigung kann erst bei einer Willensübereinstimmung von Gemeinde und Baurechtsbehörde erteilt werden.

Verweigert die Gemeinde das Einvernehmen, so ist die Baugenehmigungsbehörde an diese Entscheidung grundsätzlich gebunden. Sie ist daher zunächst gehindert eine Baugenehmigung zu erteilen. Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Baurechtsbehörde die Verweigerung der Erteilung des Einvernehmens für rechtswidrig erachtet und dieses ersetzt. Das Versagen darf nämlich nicht willkürlich erfolgen, sondern nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen. Die Ersetzungsmöglichkeit ist zum einen in § 36 BauGB und zum anderen in § 54 LBO geregelt. Die Genehmigungsbehörde muss das Einvernehmen im Falle der rechtswidrigen Verweigerung der Gemeinde sogar ersetzen. Dies muss allerdings ebenfalls begründet werden und die Gemeinde muss vor der Erteilung der Baugenehmigung angehört werden.

Verwaltungsakt „Baugenehmigung und Öffentlichkeit

Bei der Baugenehmigung handelt es sich um einen mehrstufigen Verwaltungsakt, der die vorherige verwaltungsinterne Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens voraussetzt. Gegenüber dem Bürger, der den Bauantrag stellt, tritt nur der Verwaltungsakt der Baugenehmigungsbehörde hervor. Die für Heuweiler zuständige (Untere) Baubehörde ist übrigens das Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB stellt hingegen keinen eigenen Verwaltungsakt dar, sondern eine politische, öffentlich rechtliche Willenserklärung des Gemeinderats, dem Hauptorgan der Gemeinde. Gleichzeitig ist das Erteilen oder das Verweigern des Einvernehmens durch den Gemeinderat der einzige Beschluss, der in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und die öffentlichen Unterlagen der Ratssitzungen das einzige Erscheinen der Bauvorhabens in der Öffentlichkeit.

Notwendige Informationen für den Akt der politischen Willenserklärung des Gemeinderates

Bauverwaltung und Gemeinderat haben im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens bei Bauanträgen unterschiedliche Rollen. Während die Verwaltung die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zukommt, muss der demokratisch gewählte Gemeinderat seinen Willen im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen politisch definieren. Da es sich bei Gemeinderäten in der Regel nicht um baurechtliche Fachleute handelt, muss die Verwaltung daher den rechtlichen Hintergrund genau beschreiben und dem Rat die Handlungsoptionen nach der jeweiligen Bauvorschrift aufzeigen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass der Gemeinderat im Kontext der Vorbereitung zur Sitzung von der Verwaltung über den Beschlussvorschlag und dessen Begründung  umfassend informiert wird. Die Gemeinde muss nach dem gesagten prüfen, ob die Zulässigkeit des Bauantrages gegeben ist, und ob die Planungshoheit der Gemeinde berührt ist. Es liegt auf der Hand, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung und in der Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.

Ein Argument, gegen die umfassende Information des Gemeinderates könnte es sein, dass der Verwaltungsaufwand geringer sei, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden könne, der Gemeinderat kaum Entscheidungsspielraum habe und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folge[3]. Ähnliche Argumente wurden zuletzt auch von der Bauverwaltung in Gundelfingen gegenüber den Gemeinderäten in Heuweiler vorgebracht. Im Grunde könnte man aber dann auf eine politische Entscheidung ganz verzichten. Eine solche Argumentation übersieht den Zweck der gemeindlichen Einvernehmens. Das zu schützende Rechtsgut liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderats und nicht der Zuständigkeit der Verwaltung!

Außerdem kommt dem Gemeinderat gemäß §24 Abs. 1 Satz3  GemO BW die Aufgabe zu, das Handeln der Verwaltung zu kontrollieren, indem er die Ausführung der Beschlüsse überwacht und indem er zur Beseitigung von Missständen in der Verwaltung sorgen muss, sofern diese auftreten. Dem Bürgermeister kommt in diesem Zusammenhang eine Doppelrolle zu: er ist einerseits Chef der Gemeindeverwaltung und andererseits durch unabhängige demokratische Wahl Teil des Gemeinderats und damit auch politischer Mandatsträger. Dadurch ist er Kontrollierter und Kontrolleur gleichzeitig.

Im Idealfall bearbeiten Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat einvernehmlich über das „Einvernehmen“, jeweils im gegenseitigen Verständnis und in Anerkennung der jeweils anderen Rolle.

 

Hinweis

Der Autor dieses Artikels ist juristischer Laie. Die Beschreibung der Rechtsgrundlage ist nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Rechtsverbindliche Auskünfte finden sich an dieser Stelle nicht. Hinweise auf mögliche Verbesserungen nimmt der Autor gerne entgegen.

Für die Neue Liste

Claudius Stahl
Verlinkte Quellen

[1] Gesetzliche Grundlagen: BauGB , LBO BW, LBOVVO BW

[2] Gärditz: Vertiefung Baurecht Script Uni Bonn SS2016

[3] Ingo Buth: Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuss. Plön, 20.12.2021

 

Starkregengefahrenkarten für Heuweiler veröffentlicht

Schon im Jahr 2019 hatte Heuweiler das Ingenieurbüro BIT Ingenieure aus Freiburg mit der Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts beauftragt. Es wurden Starkregengefahrenkarten, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse in Auftrag gegeben. Die 30.000€ teure Planung wurde vom Land Baden-Württemberg mit einem Anteil von 70% (oder 21.000€) gefördert.

In der öffentlichen Präsentation wurde angegeben, dass die Risikoanalyse für die öffentlichen Gebäude (Halle, Schule, Gemeindehaus) angefertigt werden soll. Bei Betrachtung der Karten stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, andere Bereiche gesondert zu betrachten (insbesondere die Bereiche um den Kähnerbach und um die die Gartenstraße), denn hier könnten in den kommenden  Jahren größere Investitionen auf Heuweiler zukommen. Der Bereich in Hinterheuweiler um den Taubenbach wurde ja bereits vor über 10 Jahren unter dem Aspekt des Hochwasserschutzes umfangreich saniert.

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen bzw. auch Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 15 Millimeter beziehungsweise in sechs Stunden mehr als 20 Millimeter Regen fallen. Veröffentlicht sind aktuell (Stand Dezember 2021) 3 Kartensätze: Karten zu Überflutungstiefen (Abb.1), zu Fliessgeschwindigkeiten (Abb.2) und zur Überflutungsausdehnung (Abb.3) jeweils für seltene, außergewöhnliche und extreme Ereignisse[1].

Abb. 1 Ausschnitt der Karte der Überflutungstiefe bei extremen Ereignis

 

Abb. 2 Ausschnitt der Karte der Fliessgeschwindigkeiten bei extremen Ereignis

 

Abb. 3 Ausschnitt der Karte der Überflutungsansdehnung bei extremen Ereignis

 

Starkniederschläge von kurzer Dauer und hoher Intensität verursachen Schäden in der Größenordnung von 50 % der Gesamtschäden, die durch Hochwasser in Baden-Württemberg im Mittel jährlich verursacht werden. Die Gefährdungserkundung durch Starkregen und die Erstellung eines Konzeptes für ein Starkregenrisikomanagement ist eine Empfehlung im Rahmen der kommunalen Vorsorgeplanung[2]. Das kommunale Management bei Starkregen selbst bewegt sich im Übergangsbereich zwischen der Pflichtaufgabe der Siedlungsentwässerung und der Katastrophenvorsorge. Ziel ist es, den besonderen Überflutungsrisiken zu begegnen und Überflutungsschäden nach Möglichkeit zu minimieren. Dabei obliegt es der Kommune selbst abzuwägen, welche Überflutungsrisiken im Siedlungsgebiet hingenommen werden können bzw. müssen und wo Vorsorgemaßnahmen sinnvoll, angemessen und umsetzbar sind [3].

Das noch zu erstellende Handlungskonzept für Heuweiler muss die Ergebnisse der Risikoanalyse auf Basis der Gefahrenkarten berücksichtigen und die Grundstückseigner vor allem durch Informationsvorsorge in die Lage versetzen, ihr individuelles Risiko einschätzen und jeweils eigene Maßnahmen ableiten zu können. Heuweiler wiederum muss die Risikoanalyse im Rahmen künftiger Bauleitplanung  berücksichtigen. Außerdem muss überlegt werden, inwieweit der Bedarf an kommunalen Baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Situation an der einen oder anderen Stelle besteht. Wir erwaten, dass es Zielkonflikte zwischen Starkregenrisikovorsorge und anderen kommunalen Themenfeldern (z. B. Straßenplanung, stadtplanerischen Aspekten, Barrierefreiheit und Entwässerungsplanung, Umweltschutz etc.) geben wird.

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Informationen zum Stakregenrisikomanagment auf der Seite der Gemeinde Heuweiler
[2] Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden‑Württemberg auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt in Baden-Württemberg
[3] Völker, Illgen:  Kommunale Überflutungsvorsorge – Planer im Dialog. Deutsches Institut für Urbanistik, 2018

 

Anträge der Neuen Liste zum Thema Lastenfahrrad am Gemeindehaus und Windenergie in Heuweiler

UPDATE Prüfantrag Windenergie 29.November: mit dem in öffentlicher Sitzung gefassten Beschluss des Gemeinderats Denzlingen, Flächen für einen Windpark am Flissert zur Verfügung zu stellen, bringt Denzlingen Fahrt in die bislang eher nichtöffentlich geführten Debatte. Gleichzeitig ist Denzlingen damit der erste der betroffenen Eigentümer, der sich für das Vorhaben ausspricht.

„Der Gemeinderat Denzlingen beschloss, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks „Am Flissert“ für das interkommunale Windparkprojekt freizugeben. (…) Die Gemeinde will proaktiv die weiteren Gespräche zur Realisierung des Projekts unterstützen, um damit den Ausbau der Windenergie zu fördern.“

UPDATE Prüfantrag Windenergie 9. April: bei zwei Windrädern, wie sie am Repowering am Rosskopf geplant sind (Nabenhöhe ca. 140m, Gesamthöhe ca. 250m) könnte für Heuweiler etwa mit  Gewerbesteuereinnahmen von 120.000€ /Jahr gerechnet werden. Eine Kommunalumlage (die anteilig an die Gemeinden, die in 2,5 km Umfeld Flächen haben,ausgeschüttet würde) läge bei etwa 60.000€, davon ca. 12.000€ für Heuweiler. Die Pacht für die Waldbesitzer läge bei insgesamt ca. 100.000€ im Jahr, davon 70% für die Gesamtfläche und 30% für die eigentliche Baufläche.

UPDATE 9. Dezember 2021: in der Dezembersitzung des Gemeinderats wurden beide Anträge vom Gemeinderat angenommen

 

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sieht vor, dass Gemeinderäte sich eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung regelt zum Beispiel die Bildung von Fraktionen im Gemeinderat, den Geschäftsgang der Gemeinderatssitzung und die Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister und Rat, aber auch die Beteiligung Jugendlicher oder sachkundiger Personen an den Gemeinderatssitzungen, sofern keine eindeutigen Vorgaben in der Gemeindeordnung festgeschrieben sind („Der Gemeinderat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung“). Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg keine Mustergeschäftsordnung [1], die gilt, wenn keine eigene Geschäftsordnung verabschiedet wurde. In Heuweiler gab es jedoch noch nie eine solche Geschäftsordnung des Gemeinderates, und in der Vergangenheit war dies nach einhelliger Meinung vieler Räte und Altgemeinderäte auch nicht notwendig.
Zuletzt kam es leider wiederholt vor, dass der Bürgermeister den mündlich oder schriftlich vorgetragenen Wunsch von Ratsmitgliedern zur öffentlichen Behandlung bestimmter Themen nicht oder nicht umfänglich nachgekommen ist. Als Beispiele seinen das Thema Wolfsmanagement oder Breitbandausbau genannt. Daher hat die Neue Liste in der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober unter „Verschiedenes“ erstmals von der Möglichkeit nach §34 GemO Gebrauch gemacht, durch mündlichen Vortrag und schriftliche Einreichung formal Anträge  zu stellen. Durch diese Anträge wird der Bürgermeister verpflichtet, erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und die Themen auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats zu setzen.

Teilweise wurden die Anträge am 21.10. interfraktionell gestellt. Der erste Antrag behandelte den Vorgang, dass der Fahrradunterstand am Gemeindehaus, der für Besucher des Gemeindehauses und anderer Ziele in der Dorfmitte  und als Unterstand für Schulkinder, die auf den Bus warten gedacht ist, ohne Rücksprache mit den Gemeinderäten zugunsten eines Dauerparkplatzes für ein Lastenfahrrad aufgegeben werden soll. Beantragt wurde die eine öffentliche Debatte im Gemeinderat mit dem Ziel der Ablehnung des Standortes und die zeitnahe Suche nach Alternativen [2]. Der zweite Antrag befasste sich mit dem Ausbau der Windenergie. Seitens der Verwaltung soll geprüft werden , ob es auf Heuweilermer Gemarkung einen möglichen Standort für ein Windrad gibt [3], damit wir uns im Rat mit dem Thema befassen können, bevor eventuell ein externer Investor uns vor vollendete Tatsachen stellt.

Es ist bedauerlich, dass der Rat zu diesen formalen Mitteln greifen muss, um seinen Rechten nachzukommen. Um auf Dauer die Rechte des Gemeinderates gegenüber dem Bürgermeister zu sichern, wird die Neue Liste einen Vorschlag für eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat entwerfen.

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte in Rheinland-Pfalz

[2] Unterbringung Lastenfahrrad. Interfraktioneller Antrag  vom 21.10.2021

[3] Prüfantrag Windenergie. Antrag der Neuen Liste vom 21.10.2021

[4] Denzlingen sagt ja zum Windpark am Flissertkopf , Bericht über die Gemeinderatssitzung in Denzlingen vom 29.11.2022

Das Geld Anderer (der Steuerzahler) auszugeben fällt manchen leicht. Mir nicht.

Es sei „unerträglich, wenn wir so weiter machen, wer heute dagegen stimmt, stimmt gegen eine Vielzahl der Heuweilermer Bürger“, das wurde mir in der Gemeinderatssitzung vorgeworfen[1].

Ich hatte argumentiert, warum ich der Meinung bin, dass es keinen Sinn macht, zum gegenwärtigen Zeitpunkt Steuergelder für eine Planung auszugeben, die alles andere als zielgerichtet ist. Geerntet habe ich statt Sachargumenten leider Polemik. Hintergrund ist, dass der Gemeinderat Heuweiler im Rahmen der Haushaltsberatungen einstimmig beschlossen hatte, ein Radverkehrskonzept zu erstellen. Dies hat die Neue Liste nicht nur unterstützt[2], sondern auch gefordert und verschiedene Optionen dargestellt [3]. Die Neue Liste berichtet seit 2017 regelmäßig über die laufende Planung des Radschnellweges[4].
Es gab aber  inzwischen weitere Entscheidungen zum Radschnellweg RS6 zwischen Gundelfingen und Denzlingen, und es gab Gespräche mit allen Nachbargemeinden. Die Nachbargemeinden (die durchweg finanziell besser dastehen als Heuweiler) wollen zunächst abwarten, wie die Planung für den Radschnellweges enden wird. Danach bestehe immer noch die Möglichkeit, ein gemeindeübergreifendes Konzept zu erarbeiten. Wenn die Kosten eines interkommunalen Konzeptes 10 TEUR überschreiten würden, gäbe es eine Landesförderung. Beim vorgeschlagen Alleingang von Heuweiler jedoch nicht. Unter diesen Umständen halte ich es für angemessen, den  im November gefassten Beschluss zu überprüfen, und das habe ich in der Sitzung auch offen gesagt.

Weder der Bürgermeister noch die Mehrheit des Gemeinderates wollten dieser Argumentation folgen. Einige Bürger hatten Eile angemeldet.

Im Gemeinderat wurde argumentiert, die Gemeinde Heuweiler gäbe für „alle möglichen Dinge“ Geld aus. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bisher haben wir jede Ausgabe überprüft und immer geschaut, ob  es nicht die Möglichkeit gibt eigene kreative Wege mit Beteiligung der Bürger zu finden. Damit sind wir bisher nicht schlecht  gefahren.

 

Ich persönlich habe die Befürchtung, dass das Geld für ein eigenes Radverkehrskonzept für Heuweiler zum jetzigen Zeitpunkt reine Verschwendung ist:

1.) Ein Verkehrsnetz kann nur dann sinnvoll sein, wenn es Verbindungen schafft. Ein Alleingang von Heuweiler kann daher nur  in die Irre führen, auch weil jede denkbare Lösung über die Gemarkung von Nachbargemeinden führt. Eine künftige Förderung durch das Land ohne Beteiligung der Nachbargemeinden kann ich mir nicht vorstellen.

2.) Die Forderung eines Vereins aus Heuweiler, die Gemeindeverbindungsstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln, hat weder in Heuweiler noch in Gundelfingen die Chance auf eine Ratsmehrheit. Der einzige Grund, warum es keine Abstimmungen zu diesem Thema gab, liegt darin, dass der Bürgermeister sich geweigert hat, entsprechende Abstimmungen zuzulassen. Ich bin nicht Gemeinderat geworden, um Geld für Konzepte auszugeben, statt zu meinen politischen Überzeugengen zu stehen und diese auch öffentlich zu debattieren. Teure Gutachten anstelle politischer Meinungsbildung lehne ich ab. Jeder, der die Augen aufmacht kennt die möglichen Optionen.

3.) Dadurch, dass der Radschnellweg RS6 nach aktueller Planung über eine Trasse geführt werden soll, die in Vorderheuweiler nur einen Umweg von ca. 400 m im Vergleich zum Malefikantenweg bedeutet[4], ist nach meiner Auffassung die Forderung nach einer Asphaltierung des Malefikantenweges vom Tisch. Außerdem liegt der schlecht befahrbare Teil des Weges nicht auf Heuweilermer, sondern vollständig auf  Denzlinger und Gundelfinger Gemarkung. Diese beiden Gemeinden haben seit Jahren kein Interesse an einer Verbesserung der Situation signalisiert.  Der Weg ist auch gar nicht so schlecht zu befahren, solange man nicht mit Rennreifen unterwegs ist oder es wolkenbruchartig geregnet hat.

4.) Nach den Beratungen zur Gemeindeverbindungsstrasse scheint die einzige mehrheitsfähige Option der straßenbegleitende Radweg zu sein. Um diesen zu realisieren, benötigten wir jedoch Grunderwerb und vermutlich einige 100 TEUR als Eigenleistung. Das Radverkehrskonzept wird für diese Planung weder eine Kostenschätzung noch einen konkreten planerischen Hinweis geben (ganz abgesehen davon, dass wir das Geld nicht haben).

Ich befürchte, dass das Planungsbüro uns am Ende die Optionen aufzeigt, die wir seit Jahren kennen und die nicht am Willen des Gemeinderates, sondern an der Finanzierbarkeit, an den Anliegern oder an der fehlenden Kooperation der Nachbargemeinden gescheitert sind.

 

Wohl dem, der keine Probleme hat, das Geld Anderer (der Steuerzahler) zum Fenster rauszuwerfen[5]. Ich persönlich fühle mich dabei nicht wohl. Ich zahle grundsätzlich gerne Steuern, aber ich erwarte, dass damit sorgsam umgegangen wird. In Heuweiler bin ich mir da leider nicht mehr so sicher. Daher habe ich gegen die Beauftragung des Radverkehrskonzeptes argumentiert und auch dagegen gestimmt. Eine Stimme „gegen die Bürger“ sehe ich darin nicht.

 

Verlinkte Quellen

[1] Nach kontrovers geführten Diskussionen verabschiedet sich der Gemeinderat Heuweiler in die Sommerpause Bericht der GN 29 vom 21.07.2021 auf Seite 3

[2] Integriertes Radwegekonzept für Heuweiler. Blog der NL vom 27.11.2020

[3] Ausgangslage, Ziele, Ideen und Hinweise zum Radwegekonzept für Heuweiler für ein Radwegekonzept für Heuweiler. Laufend aktualisierter Beitrag auf neueliste-heuweiler vom 4.3.2017

[4] Anschluss von Heuweiler an die künftigen Radschnellwege Freiburg- Emmendingen und Freiburg- Waldkirch. Laufend aktualisierter Beitrag auf neueliste-heuweiler vom 4.3.2017

[5] Einseitige und polemische Darstellung der Situation durch einen Verein.

 

 

 

 

 

Claudius Stahl

 

 

 

 

Flüchtlingsunterbringung in Heuweiler

die Gemeinderatsfraktionen in Heuweiler haben sich am 6.6.2021 auf einen gemeinsamen Aufruf an die Bürger Heuweilers verständigt, der in den Gundelfinger Nachrichten veröffentlicht werden soll:

Flüchtlingsunterbringung in Heuweiler

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Fraktionen des Gemeinderats Heuweiler kommen auf Sie zu, um eines der dringendsten Themen unserer Zeit auch in Heuweiler wieder ins Gedächtnis zu rufen.

Die Gemeinde Heuweiler ist ebenso wie alle anderen Gemeinden des Landes zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen verpflichtet. Das ergibt sich aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Es regelt, dass Flüchtlinge und Asylsuchende in Baden-Württemberg zunächst in sogenannten Erstaufnahmestellen des Landes, später für maximal zwei Jahre durch die Landkreise untergebracht werden. Danach erfolgt die Anschlussunterbringung in den Gemeinden. Diese soll grundsätzlich dezentral, also nicht mehr in großen Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Wohnungen erfolgen. Die Integration der Menschen, die bei uns Schutz suchen, soll damit erleichtert werden.

Bereits im Jahr 2018 stand daher der Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Heuweiler im Raum. Zur Verfügung standen hierfür grundsätzlich zwei Grundstücke, eines am Ortsausgang Richtung Gundelfingen, eines auf dem Kirchberg. Geplant war damals, ein Gebäude durch einen Investor errichten zu lassen und dieses langfristig anzumieten. Die damit verbundene finanzielle Belastung für die Gemeinde wäre hoch gewesen, sie schien jedoch ohne Alternative. In der Bevölkerung sorgte das Vorhaben für Kritik. Der Bau einer Unterkunft für bis zu 40 Personen passe nicht zu Heuweiler. In der Folge wurde der Gemeinde Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Dieser wird durch die Gemeinde angemietet, die Zuteilung von Flüchtlingen erfolgt ebenfalls über das Rathaus. Darüber hinaus fand ein großer Teil der unserer Gemeinde zugewiesenen Personen, nämlich 34 Menschen, Wohnraum in Gundelfingen. Die der Gemeinde Gundelfingen hierdurch entstehenden Kosten erstattet die Gemeinde Heuweiler innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft.

Im Jahr 2021 muss Heuweiler voraussichtlich noch elf Personen unterbringen. Vor diesem Hintergrund sind wir angehalten, vermehrt nach Möglichkeiten zur Unterbringung in Heuweiler zu suchen. Und wie schon in vergangener Zeit gibt es dabei zwei Möglichkeiten: Das Anmieten von Wohnraum oder aber das Errichten einer größeren Wohneinheit. Sei es in Massiv- oder in Containerbauweise. Heuweiler braucht ein Konzept für die Zukunft. Wir Gemeinderäte würden gerne an der dezentralen Unterbringung festhalten. Wenn die Gemeinde den Bau einer Unterkunft vermeiden will, sind wir auf die Bereitschaft der Wohnungseigentümer angewiesen, Wohnungen an die Gemeinde zu vermieten.
Vermieter in Heuweiler, die der Gemeinde Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt haben, haben positive Erfahrungen gemacht. Die Gemeinde ist sicherer und solventer Mieter, Gemeindemitarbeiter betreuen den Wohnraum. Es ist Ausdruck gelungener Integration, dass einige Mietverhältnisse zwischen Eigentümern und ursprünglich durch die Gemeinde zugewiesenen Menschen in reguläre Mietverhältnisse umgewandelt wurden. Diese Wohnungen stehen der Gemeinde dann allerdings nicht mehr zu Verfügung.

Die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung wird für alle Gemeinden ein Dauerthema bleiben. Die Welt wird nicht besser, Kriege, Konflikte und politische Verfolgung, Dürren und Armut zwingen Menschen, ihre Heimatländer zu verlassen. Auf der Homepage des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen heißt es: „Die Zahl der Menschen, die weltweit vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen, war noch nie so hoch wie heute. Ende 2019 lag die Zahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht waren, bei 79,5 Millionen – mehr als ein Prozent der Weltbevölkerung. Mitte 2020 war diese Zahl bereits auf über 80 Millionen Menschen angewachsen. Seit 2010 hat sich die Zahl der Menschen auf der Flucht damit verdoppelt. Die Zahl der Flüchtlinge, die in Deutschland leben, liegt bei 1,1 Millionen. Die Zahl der (Erst-)Asylanträge sank 2020 in Deutschland im Vergleich zu 2019 um 28 % auf 102.581 ab. 85 Prozent der Flüchtlinge leben nach wie vor in Entwicklungsländern.“

Wenn Sie sich vorstellen könnten, Wohnraum an die Gemeinde Heuweiler zu vermieten, stehen Ihnen die Verwaltung (Herr Kraushaar Tel.: 0761-5911-207, Stefan.Kraushaar@Gundelfingen.de) und wir Gemeinderäte (https://www.heuweiler.de/buerger-rathaus/gemeinderat/mitglieder) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Schon jetzt steht fest: Wir müssen die Aufgabe lösen. Entweder es gelingt die weitere Anmietung von Wohnraum oder wir müssen Wohnraum schaffen, in Massiv- oder Containerbauweise.
In der kommenden Sitzung des Gemeinderats werden wir das Thema öffentlich diskutieren.

Frauenliste Heuweiler
Freie Wähler Heuweiler
Neue Liste Heuweiler

 

Weitere Informationen zum Thema auf neueliste-heuweiler.de

[1] Integrationspolitik. Aus dem Wahlprogramm der Neuen Liste zur Gemeinderatswahl im Mai 2019

[2] Welche Flüchtlingsunterkunft passt zu Heuweiler? Ausführliche Stellungnahme vom 24.September 2018 unter neueliste-heuweiler.de

[3] Neubau am Kirchberg. Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.5.2018 unter neueliste-heuweiler.de

[4] Subjektiver Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Heuweiler vom 16.Mai 2018

[5] Gastbeitrag zum Thema Flüchtlingsunterbringung in Gundelfingen und Heuweiler vom 12.April 2021

[6] Offener Brief von Vermietern an die Bürger von Heuweiler (Beilage zu den GN Anfang Dezember 2021)

 

Werbung um Vertrauen in die Impfkampagne – jeder Impfstoff ist besser als eine Corona-Infektion

UPDATE 22.12.2021: angesichts des schlechteren Schutzes der Zweifachimpfung vor der Omicron-Variante sollte jeder der kann sich so schnell wie möglich boostern lassen. Aktuell sind viele Termine frei oder man kann ohne Voranmeldung zum Boostern.

UPDATE 22.November: ich bin mit dem Impfstoff von Moderna geboostert worden.

UPDATE 15.Mai: meine zweite Impfung ist mit dem Impfstoff von Moderna erfolgt. Gesicherte medizinische Daten lagen dazu zum Impftermin über diese Kreuzimpfung noch nicht vor.

Ich möchte mich als Arzt mit einer persönlichen Erklärung an die Bürger von Heuweiler wenden.

Corona bedroht unser Leben und unser soziales Zusammenleben nicht nur in der Gemeinde Heuweiler. Das „neuartige“ Virus stellt das politische System und das Gesundheitssystem vor fundamentale Herausforderungen. Nicht jede Entscheidung kann richtig sein, da die Situation für alle Verantwortlichen völlig neu ist. Die Pandemie dauert schon über ein Jahr und das macht mürbe.

In dieser Situation bitte ich Sie: verlieren Sie nicht das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen. Vertrauen Sie auch den Empfehlungen der medizinischen Experten! Sie haben vielleicht festgestellt, dass diese ihre Meinung aufgrund neuer Erkenntnisse immer wieder ändern. Dies ist das Wesen der Wissenschaft, und kein Zeichen eines Irrweges. Ich bin auch nicht mit allem einverstanden, aber so sind wir Menschen eben mit unserem freien Willen.

Manche Menschen sind aktuell möglicherweise verunsichert wegen wechselnder Empfehlungen bezüglich einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca.

Ich persönlich habe am 21. Februar als Mitarbeiter der Uniklinik Freiburg eine Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten. Ich wäre auch als Mitglied der Helfer-vor-Ort-Gruppe der Malteser Heuweiler impfberechtigt gewesen. Jederzeit würde ich mich wieder impfen lassen, denn jeder Impfschutz ist besser, als an Covid zu erkranken. Da ich unter 60 Jahr alt bin, werde ich womöglich als zweite Impfung einen anderen Impfstoff bekommen. Bis es so weit ist, gibt es vielleicht sogar wissenschaftliche Daten zu diesem Thema. Vielleicht aber auch nicht. Handeln muss man trotzdem.

Ich möchte ganz bewusst in meiner Funktion als Arzt, aber auch als Gemeinderat und als stellvertretender Bürgermeister an alle Bürger von Heuweiler appellieren, nicht das Vertrauen oder den Mut zu verlieren. Alle verfügbaren Impfungen gegen Corona sind neu, und alle bergen gewisse Risiken. Diese Risiken werden in Deutschland regelmäßig  neu bewertet und die Empfehlungen angepasst. Das Risiko durch eine Infektion mit dem Virus ist im Vergleich zum Risiko einer Impfung entsprechend den Empfehlungen deutlich höher! Mein Appell daher: lassen Sie sich impfen. Nur die Impfungen werden uns erlauben, wieder zu einer Normalität, die wir uns alle wünschen, zurückzukehren. Je schneller  und je mehr Menschen geimpft bzw. geboostert sind, desto schneller wird wieder Normalität einkehren können.

 

Ich wünsche Ihnen allen Frohe Ostern

 

 

 

 

 

 

 

Claudius Stahl

Gigabit -Netz in Heuweiler flächendeckend frühestens ab 2023 – über die Bedeutung der Aufgreifschwelle für den langsamen Netzausbau

UPDATE Februar 2024: Der Zweckverbaund hat einen Zeitplan für die Ausbauarbeiten in Heuweiler veröffentlicht. Gleichzeitig scheint es so zu sein, dass mehr ausgebaut wird, als ursprünlich beantragt [16]

Ausbauplan Heuweiler Stand Februar 2024. Neu hinzugekommen sind der Bereich vom Dorfplatz bis zur Laube, die ganze Glottertalstraße sowie die Bebauung um den Birklehof

UPDATE Juni 2022: Im Mai 2022 hat der Zweckverband erste Informationen über den Ausbau der Weißen und auch der grauen Flecken veröffentlicht [14].  Vodafone hat mit der Vorvermarktung am 25. Mai 2022 begonnen [15]

Obwohl der Zugang zu schnellem Internet nicht nur ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein Faktor für Lebensqualität ist, besteht in Deutschland weder über die Privatwirtschaft noch über die öffentliche Hand ein Anspruch auf einen Breitbandausbau oder einen Breitbandanschluss. Bund und Land gewähren dem privaten Ausbau unbedingten Vorrang. Die öffentliche Hand kann nach den Vorgaben von EU, Bund und Land nur dann tätig werden, wenn eine Unterversorgung besteht und kein privater Netzbetreiber einen Ausbau innerhalb von drei Jahren durchführt. Ein (geförderter) kommunaler Ausbau wird verwehrt, wenn ein Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich die Verbesserung der Breitbandversorgung vorantreibt[1].

In Deutschland, so heißt es, habe man den Netzausbau über Jahre, wenn nicht über Jahrzehnte verschlafen. Gilt das auch in Heuweiler?

Der Breitbandausbau zählt nach dem oben gesagten nicht zu den Pflichtaufgaben, sondern zu den freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde. Dennoch hat sich die Förderung der Breitbandversorgung auf Beschluss des Gemeinderates in den letzten Jahren zu einem wichtigen Posten im Gemeindehaushalt entwickelt (aus Gründen, die ich nicht benennen kann, wurde in Heuweiler in den 1980er Jahren kein Kabelanschluss verlegt):

Subventionen  in die Breitbandversorgung von Heuweiler

1.) Im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes am Flissert hat Heuweiler die Deutsche Telekom mit etwa 85.000 € subventioniert, damit die Telekom von Denzlingen kommend, Glasfaser nach Heuweiler verlegt

2.) Seit Jahren legt Heuweiler bei Tiefbauarbeiten Leerrohre für Glasfaser auf eigene Kosten (Bsp: Dorfplatz, Straße Hinterheuweiler)

3.) Heuweiler ist Gründungsmitglied des Zweckverbands „Breitband Breisgau“ und hat seit dem Beitritt im Jahr 2018 über 33.000 € Betriebskostenumlage an den Zweckverband im Haushalt eingestellt

4.) Im Dezember 2020 hat Heuweiler ein Ausbaukonzept für den Breitbandausbau in Heuweiler beschlossen. Die Kosten nur zum Ausbau der unterversorgten Bereiche in der Gemeinde
Heuweiler (Abb. 1) belaufen sich auf 852.000 €. Der geplante Eigenanteil der Gemeinde wird auf 164.000 € geschätzt, wird aber erst in den kommenden Jahren haushaltswirksam. Das Verfahren der Markterkundung war zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen [8].

5.) in einer Presseerklärung vom 8.2.2021 hat Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter erklärt, dass der Zweckverband Breitband Breisgau vom Bund  einen Zuschuss in Höhe von 425.716 Euro für die „Erschließung von unterversorgten Adressen in Heuweiler“ erhält. Der Zweckverband Breitband Breisgau hat diese Summe im April 2021 bestätigt [7] Mit weiteren 340.000 € Förderung durch das Land kann gerechnet werden

6.) am 22.4. hat der Zweckverband Breitband Breisgau bekannt gegeben, dass das Land Baden-Württemberg den Aufbau der Backbone-Strecken in der Gemarkung der Kommunen Glottertal, Gundelfingen und Heuweiler in Höhe von 1.486.657 Euro aus Landesmitteln fördert [6]

7.) am 4.9.2021 übergab Digitalisierungsminister Thomas Strobl den bereits Anfang des Jahres angekündigten Fördermittelbescheid für Heuweiler über 331 TEUR an den Zweckverband Breitband Breisgau. Eine Erweiterung des Ausbaukonzeptes wurde nicht angekündigt. Stattdessen wurde darauf hingewiesen, dass der Zweckverband nur dann aktiv würde, wenn durch den Markt technisch keine leitungsgebundene Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung gestellt werden kann und kein privater Anbieter einen Ausbau innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich leisten wolle.[8]

Abb. 1: Trassenverlauf und Anschlusspunkte des geplanten öffentlichen Glasfasernetzes in Heuweiler. Quelle: Zweckverband Breitband Breisgau, aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10.12.2020 [2]

Was bedeutet: „unterversorgte Adressen“?

Zum Planungsstand betraf der Begriff Unterversorgung lediglich die Anschlüsse in Heuweiler, die mit weniger als 30MBit/s versorgt sind (plus den Gebäuden der Schule und der Halle). Es handelt sich neben der Grundschule insgesamt lediglich um 4 außen liegende Hofstellen (den Bankhof, den Berghof, den Litzestahler Hof, den Rainhof) und zwei in Hinterheuweiler gelegene Häuser (Abb. 2). Das Glasfaserkabel wir vom Kirchberg kommend über die Dorfstraße nach Hinterheuweiler und über die Gundelfingerstraße bis zum Litzestahler Hof gelegt. Häuser entlang des Weges dürfen zunächst nicht angeschlossen werden (bzw. der Anschluss wird nicht gefördert werden).

Abb. 2: die von Bund geförderten Hausanschlüsse [3] Informationen laut Breitbandatlas: „Anzahl der Anschlüsse (Haushalte, Gewerbe, Institutionen): offen. Fördersumme Bund: 425.716,00 €, Fördermodell: Ausbau mit Betreibermodell, Technologie FTTB/H“.

Offizielles Ziel der Bundesförderung: Gigabit Versorgung flächendeckend ab 2025

Der Bund fördert den Breitbandausbau mit Glasfaser eigentlich mit dem Ziel in 2025 1000 MBit/s (Gigabit) zu erreichen. Zum Schutz der Telekom und anderer privater Unternehmen aber bisher nur dort, wo eine Unterversorgung herrscht. Dabei galt zum Zeitpunkt des Beschlusses im Dezember 2020) Unterversorgung nur dort wo 30MBit/s (lediglich 3 % der in 4 Jahren geplanten allgemeinen Zielgeschwindigkeit) nicht erreicht werden. In andere Gebiete dürfen nach der Vorgabe des Bundes vorerst keine Leitungen gelegt werden, und die Häuser entlang der neuen Leitungen dürfen selbst dann nicht angeschlossen werden, wenn die Straße vor der Tür zur Verlegung von Glasfaser gerade aufgebuddelt wird. Jedes mal, wenn die Geschwindigkeitsgrenze um wenige % angehoben wird, müsste man nach dieser Logik die Straßen oder die Gehwege für die neu als unterversorgt definierten Haushalte erneut öffnen.

Schulen sind davon ausgenommen, sie dürfen bereits jetzt versorgt werden (weil natürlich gerade in Schulen 30 MBit/s viel zu wenig ist).

Fakt ist, wir planen in Heuweiler mit öffentlichen Mitteln Glasfaser für fast 900.000 €, dürfen aber nur den Bankhof, den Berghof, den Litzestahler Hof, den Rainhof, eine Familie in Hinterheuweiler und die Schule anschließen (Abb. 1), und wir zahlen für den Zweckverband, der das organisiert inzwischen über 10.000 € Betriebskostenumlage pro Jahr. Das ist wegen der Vorgaben aus dem Bund leider in der ganzen Republik so. Das ganze machte nur Sinn, weil wir hoffen konnten, dass bis zu Beginn der Baumaßnahme die Regeln geändert werden. Ansonsten würde die BRD  trotz Milliardeninvestitionen den Anschluss an das digitale Zeitalter endgültig verpassen.

Anhebung der Aufgreifschwelle: ab 2021 100MBit/s, ab 2023: offen

Tatsächlich wurden mit dem Jahreswechsel 2021 die Aufgriffschwelle auf 100 Mbit/s angehoben [4,5]. Zur Frage, ob dies die Umsetzung der bereits genehmigten Förderung in Heuweiler beeinflusst oder ob unter den neuen Bedingungen der Förderantrag erweitert werden kann, hat sich der Zweckverband gegenüber der Gemeinde noch nicht geäußert.

Wird die Deutsche Telekom ihre Marktmacht nutzen, um den Breitbandausbau in Heuweiler so lange wie möglich zu behindern?

Ärgerlich ist aber in Heuweiler, dass die Telekom ja nur deshalb fast überall 30 MBit/s erreicht hat, da die Gemeinde vor ca. 10 Jahren das Verlegen von Glasfaser von Denzlingen durch das halbe Dorf bereits mit Steuermitteln (85.000 €) subventioniert hat. Die Telekom nutzt die (mindestens bis zum Weidweg) vorhandenen Glasfaserleitungen aber nur, um den öffentlichen Glasfaserausbau zu blockieren. Dies könnte sie wegen der vorhandenen Leitungskapazität und der Nutzung von VDSL-Vectoring so lange mit wenig Aufwand machen, bis die vorgegebenen Untergrenzen ganz fallen, und das Ziel, überall Glasfaser in den Häusern zu haben, tatsächlich gefördert wird. Dies wird nach dem Beschluss der EU-Kommission aber erst 2023 passieren. Umgekehrt könnte die Telekom aber ihr bereits vorhandenes Glasfaserkabel auch nutzen, um zeitnah alle Haushalte zumindest im Vorderdorf daran anzuschließen. Wir werden genau beobachten wie sich die Telekom verhalten wird.

Mischen neue Player den Markt auf?

Das erst 2020 gegründete Unternehmen „Unsere Grüne Glasfaser“ (UGG) aus Ismaning bei München macht seit März einer Reihe von Gemeinden im Umfeld das Angebot, das Glasfasernetz bis in die Häuser auszubauen. Das Joint-Venture der deutschen Allianz und der spanischen Telefónica ist Presseberichten zufolge bereits in Riegel, Malterdingen und Ehrenkirchen tätig. Wenn ein privates Unternehmen ein solches Angebot macht, verhindert dies vermutlich die Möglichkeit weiterer Förderungen durch Bund und Land. Bereits gemachte Förderzusagen sind davon vermutlich jedoch nicht betroffen.

Zusätzlich drängt der Anbieter Liberty Global, einer der weltweit größten Breitbandanbieter mit Sitz in London  in den deutschen Markt [11]. 2019 hatte Liberty Global seine Kabeltochter Unitymedia an Vodafone verkauft. Nun kehrt der Konzern zurück und legt Glasfaser zu Haushalten (FTTH). Die Vermarktung der Anschlüsse  erfolgt über das Portal hellofiber.de. In der brandenburgischen Gemeinde Petershagen/Eggersdorf war für die ersten Kunden der Anschluss kostenlos, danach werden einmalig 799 Euro berechnet[12, 13].

Verlinkte Quellen

[1] Zweckverband Breitband Breisgau auf den Seiten des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald

[2] Beratungsunterlagen zum Breitbandkonzept Gemeinderat Heuweiler, Dezember 2020, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

[3] Breitbandatlas des BMVI. Abgerufen am 01.03.2021

[4] EU-Kommission genehmigt bundesweite Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Netzen in Deutschland. Internet-Auftritt der Europäischen Kommission

[5] Stellungnahme des Landesministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Aufgreifschwelle 100 Mbit/s. Drucksache 16 / 8567 vom 28.07.2020

[6] Baden Württemberg fördert den Aufbau der Backbone-Strecken der Kommunen Glottertal, Gundelfingen und Heuweiler mit 1.486.657 Euro. Presseerklärung vom 22.04.2021

[7] Weitere Fördermillionen für Zweckverband Breitband. BZ vom 27.02.2021 über die Presseerklärung des Zweckverbandes vom 14.04.2021

[8] Land gibt weitere 22 Millionen. Bericht der BZ vom 7.9.2021

[9] Ergebnis der Markterkundung (alle Details hier) durch den Zweckverband Breitband Breisgau.

[10] Wichtige Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften auf service-bw.de

[11] Liberty Global kommt zurück nach Deutschland, verlegt Glasfaser-Anschlüsse. Heise online 28.9.2021

[12] Glasfaser: Der Kampf um die Kunden auf dem Land hat begonnen. Bericht auf rnd.de vom 15.11.2021

[13] aktuelles Vermarktungskonzept von Liberty Networks über hellofiber in Feldafing und Tutzing am Starnberger See

[14] Zweckverband Breitband Breisgau: Ausbau in Heuweiler abgerufen am 08.06.2022

[15] Bis zum 31. Juli 2022 abschließen und Vorteile sichern Vodafone.de abgerufen am 08.06.2022

[16] Zeitplan des Zweckverbandes für den Glasfaserausbau in Heuweiler, Stand Februar 2024

Heuweiler braucht ein Mischgebiet!

UPDATE November 2021: Erneute Offenage des Bebauungsplans „Dorstraße“ [10] wird beschlossen. Ein separater Antrag der Neuen Liste, an der Glottertalstraße Mischgebiet vorzusehen, findet in diesem Zusammenhang im Rat keine Mehrheit. Aus Sicht der Neuen Liste bleibt damit eine historische Chance ungenutzt.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021 hat der Gemeinderat zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen[1]. Hintergrund waren Bauanträge für zwei Grundstücke für jeweils zwei große Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 29 Wohneinheiten. Bei beiden Grundstücken handelt es sich um traditionsreiche Hotel- und Gaststättenbetriebe, deren Geschäftsbetrieb erst vor kurzem aufgegeben wurde.
Im Kontext mit der Bebauung entlang der Dorfstraße hatte der Gemeinderat bereits 2016 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB für eines der betroffenen Flurstücke gefasst, und eine erste Offenlage ist bereits erfolgt. [2]

Bebauungsplan „Dorfstraße“ wird überarbeitet und erweitert

Nach Diskussion der Kommentare, die im Rahmen der Offenlage bei der Gemeinde eingegangen waren, hat sich der Rat bereits im Oktober darauf verständigt, Teile des überplanten Gebietes, die bereits seit vielen Jahren faktisch einem Mischgebiet[3] entsprachen [4], künftig auch formal als solches auszuweisen. Hintergrund ist, dass Heuweiler an keiner einzigen Stelle Gewerbeflächen ausgewiesen hat, und dass durch die Aktivität von Bauträgern ein hoher Druck in Richtung reine Wohnbebauung ausgeübt wird. Denn mit reiner Wohnbebauung lassen sich durch Verkauf von Eigentumswohnungen kurzfristig hohe Gewinne erzielen. Unter diesen Bedingungen würden in Heuweiler nach und nach alle Gewerbebetriebe verschwinden und Heuweiler würde zu einem reinen Schlafdorf werden. Sowohl  wegen des drohenden Verlustes jeglicher Nahversorgung als auch zur Verbesserung des Gewerbesteueraufkommens liegt eine solche Entwicklung nicht im Interesse der Gemeinde. Daher hatte der Rat beschlossen, zur Festschreibung der erkannten städtebaulichen Ziele und zur Sicherung der Wohn- und Lebensqualität in Heuweiler an dieser Stelle ordnend einzugreifen und ein Mischgebiet statt eines allgemeinen Baugebietes auszuweisen. Eine diesbezügliche Überarbeitung des Bebauungsplans durch das Planungsbüro war  beauftragt worden, um die öffentliche Beratung vorzubereiten. Aufgrund der mit Einreichung der genannten Bauanträge eingetretenen besonderen Umstände musste einerseits das Mittel der Veränderungssperre erneut gezogen werden und andererseits die vom Bebauungsplan „Dorfstraße“ betroffene Fläche bis zur zweiten ehemaligen Gaststätte ausgedehnt werden (Abb. 1).

 

Abb. 1: Erweiterter Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorfstraße (aus der Beratungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.02.2021, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW)

Gerade die Flurstücke der beiden ehemaligen Hotel- bzw. Gaststättenbetriebe an der Glottertalstraße eignen sich ausgezeichnet als Mischgebiet, da sie

  • von der viel befahrenen Landstraße L112 gut einsehbar sind,
  • sie teilweise über die Möglichkeit von zusätzlichen Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite verfügen
  • bei Nutzung dieser Flurstücke für Gewerbe weder Dorfstraße noch Glottertalstraße über die Maßen mit Verkehr belastet werden,
  • aufgrund der langjährigen gewerblichen Nutzung eine hohe Akzeptanz bei den Bürgern zu erwarten ist.
  • Glasfaser für schnelles Internet in unmittelbarer Nähe vorhanden ist.

Um Heuweiler für Gewerbetreibende attraktiv zu machen, hatte der Gemeinderat erst im Januar eine Senkung der Gewerbesteuer beschlossen. Dadurch gehören wir zu den Gemeinden mit der niedrigsten Gewerbesteuer in der Umgebung. Die Festsetzung von Flächen für Gewerbe durch Ausweisung eines Mischgebietes an attraktiver Stelle ist ein weiterer Schritt zur Förderung von Gewerbeansiedlung.

Mischgebiet: Durchmischung von Wohnen und Gewerbebetrieben, die das Wohnen „nicht wesentlich stören“

Mischgebiete[3] dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO)[5]. In der sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung der zwei Hauptnutzungsarten „Wohnen“ und „Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören“ liegt die besondere Funktion des Mischgebiets, die sich gerade dadurch von den anderen Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung unterscheidet. Dies bedeutet, dass im Mischgebiet die reine Wohnbebauung verhindert werden kann, und ein gewisser Anteil an Gewerbe vorgeschrieben wird. Aufgrund der im Mischgebiet immer bestehenden Nähe zu Wohnbebauung gibt es  Einschränkungen etwa was Lärmerzeugung oder Publikumsverkehr angeht (das Gewerbe darf den Wohnwert eben „nicht wesentlich stören“). Zulässig in Mischgebieten sind insbesondere: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes  und sonstige Gewerbebetriebe[2,3].

Wir glauben, dass die Ausweisung eines Mischgebietes an dieser Stelle eine gute Entwicklungsoption für Heuweiler ist. Die Idee, ein Mischgebiet auszuweisen, wurde von der Neuen Liste erstmals 2016 formuliert [6] und wird nun in die Tat umgesetzt.

Lehren für die Zukunft

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt erneut, dass eine vorausschauende Bauleitplanung auch für andere Bereiche im Dorf unerlässlich ist.  Während unter Bürgermeister Dr. Bentler die Nachverdichtung grundsätzlich ohne Veränderungssperre und Aufstellung eines Bebauungsplanes gesteuert wurde (als Beispiel seien genannt die intensive Bebauung auf dem Altvogtshofgelände nach dem Scheunenbrand 1997 [7] oder im sog. „Rebstockgarten“ [8]), muss die Gemeinde derzeit und wohl auch in Zukunft an vielen Stellen planerisch eingreifen. Die Neue Liste ist froh darüber, im Rat Konsens darüber herrscht, dass wir auch künftig nicht zögern werden, unsere städtebaulichen Ziele zu formulieren und sie auch durchzusetzen[9].

 

Für die Neue Liste

 

 

 

 

 

 

 

Claudius Stahl

 

Verlinkte Quellen

 

[1] Offenlage der Veränderungssperre in den Gundelfinger Nachrichten Nr 2508

[2] Das letzte Mittel. Kommentar zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“ auf neueliste-heuweiler.de

[3] Erklärung „Mischgebiet“ bei Wikipedia.de und bei Immobiliencout24 jeweils mit Bezug auf die BauNVO

[4] Gewerbebetriebe auf der Homepage der Gemeinde Heuweiler, abgerufen am 08.03.2021 (konkret: Landhotel Laube und Gasthof Grüner Baum (beide mit meterhoher Leuchtreklame) , Stefan Zepner Landmaschinen)

[5] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung  (BauNVO)

[6] „Vorschlag: Mischgebiet“. BZ vom 26.09.2016 zum Beschluss zur Aufstellung einer Veränderungssperre im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“

[7] Bewegung in Sachen Altvogtshof – Heuweiler billigt Baupläne. BZ vom 17.11.2004

[8] Aufgaben für den kommenden Bürgermeister. Rede zum Bauantrag „Rebstockgarten“ am 14.11.2013

[9] Stellungnahme der Frauenliste zur Veränderungssperre in den Gundelfinger Nachrichten Nr 2508

[10] Zweite öffentliche Offenlage des B-Planes

Grundsteuerreform BW 2025 – Bewohner von Einfamilienhäusern sind die Verlierer

Die grün-schwarze Landesregierung geht bei der künftigen Grundsteuer B eigene Wege und hat am 4. November 2020 mit dem Landesgrundsteuergesetz [1] von der Öffnungsklausel für Länder im Rahmen der Grundsteuerreform Gebrauch gemacht. Während für die Grundsteuer A die bundesgesetzlichen Regelung eines vereinfachten Ertragswertverfahrens übernommen wird, weicht die Berechnung der Grundsteuer B künftig vom bundesweiten Verfahren ab. Nach dem Beschluss der Landesregierung spielt in Baden-Württemberg künftig die Art der Bebauung für die Bemessung der Grundsteuer überhaupt keine Rolle mehr. Die Grundsteuer B soll sich am Bodenrichtwert und an der Grundstücksgröße orientieren, die Größe, die Ausstattung oder das Alter des darauf stehenden Gebäudes spielt keine Rolle.
Die Gemeinde kann wie bisher einen Hebesatz festlegen. Daraus folgt für die Grundsteuer B:

Grundsteuer (neu) = Grundsteuermesszahl x Bodenrichtwert x Grundstücksgröße x Hebesatz (neu)

Die Grundsteuermesszahl ist gesetzlich auf 1,3 Promille festgelegt (bei Wohngebäuden auf 0,91 Promille) [2]; auch wenn die Gemeinde den Hebesatz so festlegen sollte, dass sich das Grundsteueraufkommen insgesamt nicht verändert, so wird die Reform doch das Steuergefüge erheblich ändern.

UPDATE 02/22: Die Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg müssen im Laufe des Jahres 2022 auf elektronischem Weg eine Steuererklärung an die Finanzverwaltung des Landes/Finanzamt abgeben. In der Beilage zum Grundsteuerbescheid, der Anfang 2022 verschickt wurde, steht wörtlich [4]: „Ab 2025 wird es Belastungsverschiebungen zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen geben. Das heißt: Es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist.“ Welche Grundstücke teurer werden, steht dort nicht, obwohl es schon jetzt feststeht.

Besitzer oder Mieter von alten Häusern auf großen Grundstücken sind die Verlierer,
Besitzer oder Mieter von neuen Wohnungen im Geschosswohnungsbau sind die Gewinner.

Bisher hatte die Art und das Alter der Bebauung einen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Neue Gebäude wurden grundsätzlich höher bewertet als alte, luxuriöse Gebäude höher als schlichte, große Gebäude höher als kleine. Diese Abstufung nach Bebauung fällt nach dem Beschluss der Landesregierung in Baden-Württemberg künftig weg. Die Regelung in Baden-Württemberg macht Einfamilienhäuser steuerlich unattraktiver, während Wohnungen im Geschosswohnungsbau steuerlich attraktiver werden.

Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, weil das  Bundesverfassungsgericht bemängelt hatte, dass sich die  Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Immobilienwerten zu weit entfernt hatten. Ob dieses Problem dadurch behoben wird, dass das Gebäude auf dem Grundstück überhaupt nicht mehr steuerlich bewertet wird, bleibt abzuwarten.

Durch die Umlagefähigkeit der Grundsteuer trifft die Regelung immer die Bewohner, unabhängig davon, ob sie in Miete oder im Eigentum wohnen. Konkrete Berechnungen liegen noch nicht vor. Neue Bodenrichtwerte entsprechend der  Lage der Grundstücke müssen 2022 von den Gemeinden veröffentlicht werden. Um eine objektive und rechtssichere Bewertung zu erhalten, ist Heuweiler im Oktober 2020 dem Gutachterausschuss “Breisgau-Nord-Hochschwarzwald” mit Sitz in Kirchzarten beigetreten.  In der Übergangszeit bis Ende 2024 können noch die alten Werte genutzt werden.

 

Verlinkte Quellen

[1] Gesetzblatt für Baden-Württemberg: Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz – LGrStG)

[2] Berechnung der Grundsteuer in Baden-Württemberg ab 2025 Information des Gemeindetages, Präsentation und Vorabinformation des Finanzministeriums vom 21.12.2020, abgerufen am  13.02.2021 unter www.bad-krozingen.de

[3] Beitragsbild: Szenenfoto mit Spielsteinen aus einem bekannten Brettspiel, Parker Art. Nr. 601 1011, eigenes Foto vom 13.02.2021

[4] Beilage zum Grundsteuerbescheid mit Hinweisen für die Grundsteuererklärung 2022

Mobil, immobil und die Immobilie – Gemeinsam älter werden im Dorf.

Endbericht zur Haushaltsbefragung der Kath. Hochschule Freiburg in Heuweiler

Vor gut einem Jahr wurde die Projektidee zur Studie „Mobil, immobil und die Immobilie – gemeinsam älter werden im Dorf – eine Haushaltsbefragung in Heuweiler 2020“[1] der Kath. Hochschule Freiburg im Gemeinderat Heuweiler vorgeschlagen. Einstimmung nahm der Gemeinderat das Projekt auf und unterstützte es auch finanziell sowie organisatorisch über die Gemeindeverwaltung.

Der Titel: „Mobil, immobil und die Immobilie – Gemeinsam älter werden im Dorf “ war handlungsleitend, um Fragen der Mobilität, des Wohnens, des Älterwerdens und Altseins bis hin zu Hilfs- und Pflegebedürftigkeit zu erörtern und empirische Daten aus der Bevölkerung zu gewinnen. Nach der Befragung, die coronabedingt von Anfang März bis Ende Mai 2020 dauerte, und einer intensiven Auswertungsphase der Daten liegen nun die lang ersehnten Ergebnisse der Haushaltsbefragung auf dem Tisch [1]. Die Daten sagen nicht alles, aber vieles über unser Dorf aus, und sie werden sicherlich in den nächsten 10 Jahren zu einer Grundlage für zukünftige Schritte, Planungen und auch Maßnahmen in Heuweiler werden.

Wir haben 166 Haushalte von ca. 460, d.h. 36% aller HH erfasst, in denen 455 Personen leben, das sogar 41% der Bevölkerung. Nach sorgfältigem Vergleich der hier erzielten Ergebnisse mit Daten aus der amtlichen Statistik sind wir von der weitgehenden Repräsentativität dieser Studie fest überzeugt. Es finden sich kaum Abweichungen, so dass von einem guten Abbild der Gemeinde gesprochen werden kann. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlichen bei allen teilnehmenden Haushalten.

Der Endbericht enthält neben einer Einführung ein Kapitel zum Stand der Forschung in der Thematik, eine Beschreibung der methodischen Aspekte und ein ausführliches Ergebniskapitel. Am Schluss werden aus den Ergebnissen, insbesondere zu Bedarfslagen und festgestellten Defiziten im Dorf, Empfehlungen entwickelt die als mögliche Leitlinie dienen kann für eine zukünftige Kommunalpolitik und auch zur Orientierung der Bürger*innen selbst, sowie für die verschiedenen Vereine und Initiativen im Ort.

Danke an alle teilnehmenden Haushalte an dieser Stelle, und auch an die Gemeinde Heuweiler mit Bürgermeister und Gemeinderat für die vielfältige Unterstützung

Viel Spaß beim Lesen – Wir sind gespannt auf die Resonanz im Ort.

Wenn Corona es wieder zulässt, würden wir gerne noch in einer Bürgerversammlung die Ergebnisse und Empfehlungen präsentieren. Dazu wird separat eingeladen.

 

Prof. Dr. Burkhard Werner und 10 Studierende der Kath. Hochschule Freiburg (Kontaktmailadresse: Burkhard.Werner@kh-freiburg.de)

 

Die Empfehlungen aus der Haushaltsbefragung im Einzelnen

Sinnvoller Weise werden Empfehlungen aus den Ergebnissen eines Projektes wie des vorliegenden unter Beteilung politischer Gremien wie des Gemeinderates bzw. eines seiner Ausschüsse, oder auch der Bürger*innen und Bürger z.B. in Form der/des sachkundigen Bürger*in und/oder durch die Bildung von Expert*innen- bzw. Betroffenen-Gruppen für die Zukunft abgeleitet. In Zeiten wie Corona hätte sich das schwierig bis unmöglich gestaltet, so dass zu diesem Zeitpunkt der Berichterstellung darauf verzichtet wurde. Möglicherweise kann das in Nach-Corona-Zeiten nachgeholt werden. Es werden deshalb hier Empfehlungen vorgestellt, die im Wesentlichen vom Projektleiter, in geringem Umfang auch von den studentischen Mitarbeiter*innen entwickelt wurden. Grundlage dafür waren die wichtigsten Befragungsergebnisse zu Bedarfslagen und Defiziten im Ort sowie wissenschaftlich anerkannte (z.B. den Altenbericht der Bundesregierung) und politische Ziele auf Bundes-, und Landesebene (z.B. Klimaschutz, Verkehrswende etc.), wie sie insbesondere für den ländlichen Raum entwickelt wurden. Auch kommunalpolitische Entwicklungslinien, z.B. der Neuen Liste Heuweiler oder der Bürgerrunde Heuweiler e.V., soweit diese identifizierbar war, wurden hinzugezogen. Als Leitidee lag das Motto des Projektes „gemeinsam älter werden im Dorf“ zu Grunde. In einer Rohfassung wurden diese Empfehlungen einigen orts-, sach- und fachkundigen Bürger*innen Heuweilers mit der Bitte und Prüfung und ggfls. Ergänzungen vorleget. Dieser Bitte sind 6 Personen gefolgt, die allesamt in Vereinen, Gremien und Institutionen Heuweilers engagiert sind, hier aber namentlich nicht erwähnt werden sollen. Ihnen sei herzlich gedankt für die kritische Prüfung und die vielen zusätzlichen Anregungen. Dies folgenden Empfehlungen stimmen also nicht unbedingt mit der Haltung der Neuen Liste Heuweilers überein, weder insgesamt noch im Detail, sondern sind als Anregungen und Diskussionsvorschläge für die Zukunft zu verstehen.

Heuweiler, im Jahr 2021

 

Otmar Maas und Burkhard Werner

Teil 1: zur Bevölkerungsentwicklung, zur Entwicklung des Wohnbestandes und zur allgemeinen Infrastruktur des Dorfes

Teil 2: zum aktuellen Wohnungsbestand, zu dessen alten- und behindertengerechter Gestaltung, sowie zu digitalen Medien und deren Nutzung incl. des Internets

Teil 3: zur Verbesserung des örtlichen und überörtlichen Verkehrs und für eine nachhaltige Mobilität

Teil 4: zur Verbesserung in der Nahversorgung

Teil 5:  zu Kultur-/Teilhabeangeboten durch Vereine und zum bürgerschaftlichen Engagement

Teil 6: zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Kontakte, der Nachbarschaftshilfe, der Hilfe aus sozialen Netzwerken und zur Förderung der individuellen Unterstützungsbereitschaft bis hin zu Hilfe und Pflege

Teil 7: zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Bürger*innen auf der einen und der politischen Gemeinde, dem Staat sowie der Kirche und Kirchengemeinde auf der anderen Seite

Teil 8: zur Realisierung von Zukunftsperspektiven zum Wohnen im Alter und zu Kombinationen aus Wohnen und Pflege im Falle von Hilfe-/ Pflegebedürftigkeit und für die Verbesserung der Situation der heute schon Hilfs- und Pflegebedürftigen

 

Verlinkte Quellen

[1] Mobil, immobil und die Immobilie – gemeinsam älter werden im Dorf – eine Haushaltsbefragung in Heuweiler 2020: Original-Fragebogen

[2] Mobil, immobil und die Immobilie – gemeinsam älter werden im Dorf. Endbericht zur Haushaltsbefragung in Heuweiler, Kath. Hochschule Freiburg, Januar 2021

 

Integriertes Radwegekonzept für Heuweiler

Seit Jahren fehlt ein geteerter Radweg nach Gundelfingen. Die Bürger von Heuweiler hatten sich zuletzt am 4.11.2001 bei einer Beteiligung von 53.9% in einem Bürgerentscheid  mehrheitlich (56.6% vs. 44.2%) gegen einen straßenbegleitenden Radweg ausgesprochen[0]. Dieser Beschluss der direkten Demokratie hatte dazu geführt, dass jede Diskussion mit der Gemeinde Gundelfingen zum Thema Radweg zwischen den Gemeinden über Jahre quasi zum Erliegen kam. Da aber eigentlich jede denkbare Radverbindung von Heuweiler zu unseren Nachbargemeinden auch über fremde Gemarkungen führt, hat dieser Beschluss die Handlungsmöglichkeiten des Gemeinderats auch über viele Jahre erheblich eingeschränkt. Durch die Aktivitäten zu einem Radschnellweg in unserer unmittelbaren Nähe eröffnen sich jedoch in absehbarer Zeit neue Möglichkeiten. Die Neue Liste hat daher seit Jahren fortlaufend auf die Planungen zum  Radschnellweg zwischen Freiburg und Waldkirch hingewiesen [1] und hatte das Thema „geteerter Radweg nach Gundelfingen“ im Rahmen der Gemeinderatswahlen mehrfach thematisiert und beworben [2] und auch entsprechende Initiative im Rat ergriffen. In der Veröffentlichung zum Radschnellweg hat der Regionalverband zudem bereits 2018 ausdrücklich auf eine angedachte zusätzliche Anbindung der Gemeinde Heuweiler hingewiesen [3].

Im Haushaltsplan für 2020 waren unter dem Titel „Planung Sanierung Radweg (Richtung Gundelfingen)“ 10.000 € eingestellt (PG 65.10, s. Seite 153 des Haushaltsplans 2020) [4]. Für diese Entscheidung gab es im Rat breite Zustimmung. Leider hat sich aufgrund der Pandemie die Konkretisierung der Planungen für den künftigen Verlauf des Radschnellweges, die eigentlich  2020 abgeschlossen sein sollte, verschoben. Für künftige Planungen ist es für Heuweiler besonders wichtig, wo die Gabelung („das Ypsilon“) zu liegen kommen wird [5]. Da diese Frage nicht abschließend entschieden ist, ist  eine qualifizierte Planung, welche die „verkehrlichen Zusammenhänge mit hinreichender Deutlichkeit erkennen“[6] lassen würde, noch nicht möglich. Hinzu kam, dass  die Kapazitäten der Gemeindeverwaltung Gundelfingen durch Erstellung von Hygieneplänen und Coronaverordnungen gebunden wurden, so dass die Verwaltung bisher dem Gemeinderat Heuweiler keine Planungsentwürfe zur Beratung und Diskussion vorlegen konnte.

In der Gemeinderatssitzung am 19.11.2020 haben Mitglieder der Bürgerrunde auf Einladung des Bürgermeisters ihre Ideen zur Radverbindung nach Gundelfingen vorgestellt und beantragt, dass „bis spätestens 31.1.2021 ein Konzept für eine verbesserte Fahrradinfrastruktur zwischen Heuweiler und Gundelfingen“ vorgelegt und dessen Umsetzung beschlossen werden solle. Gleichzeitig wurde bereits eine konkrete Empfehlung abgegeben, welches die beste Lösung sei, deren Umsetzung der Rat beschließen solle [7,8].

Wenn der Gemeinderat nun dieser Forderung so ohne weiteres einfach folgen wollte, hieße das,  dass wir einen Beschluss ohne genauere Prüfung durch die Verwaltung, ohne Berücksichtigung der überregionalen Pläne, ohne Abstimmung mit den Nachbargemeinden, ohne Klärung rechtlicher Grundlagen und möglicher Fördermöglichkeiten fassen würden. Ein solches Vorgehen würde dem Anliegen und der Sache nicht gerecht.

Folgende Aspekte sind aus Sicht der Gemeinderatsfraktion Neue Liste bei der Planung einer Radverbindung (nach Gundelfingen) zu berücksichtigen:

1.) Aufgrund der lang gestreckten Besiedelung von Heuweiler gibt es völlig unterschiedliche Meinung der Bürgerinnen und Bürger zum besten Verlauf eines Radweges. Da Radfahrer auch kleine Umwege eher meiden, kann es „den einen“ Radweg für ganz Heuweiler nicht geben[9].  Gerade wegen dieser Situation muss bei der Planung eines Radweges ein Interessenausgleich und ein möglichst großer Konsens im Dorf gesucht werden. Zudem muss vor einer Entscheidung über einen konkreten Plan der rechtliche und politische Rahmen geprüft sein.

2.) Die Planungen sollen in ein Gesamtradwegekonzept eingebunden werden. Dies bedeutet, dass insbesondere auch die Anbindung von Heuweiler an einen künftigen Radschnellweg RS6 (Freiburg-Emmendingen bzw. Freiburg-Waldkirch)[1] berücksichtigt werden muss. Da der Radschnellweg vermutlich nachts beleuchtet sein wird und einen durchgehenden Winterdienst vom Land erhalten wird, ist dieser Anschluss insbesondere für die Sicherheit im Winter von Bedeutung. Bei der öffentlichen Auftaktveranstaltung zum Radschnellweg am 14.12.2020 wurde deutlich, dass es außerordentlich komplex ist selbst nur einen Radweg von 26km zu bauen. Für Anschlüsse an den Radschnellweg müssen die betroffenen Gemeinden offenbar eigene Planungen erstellen und eigene Fördergelder akquirieren[10]. Dies muss bei der Fortschreibung der Kreisradwegeprogramme berücksichtigt werden. Obwohl die Verbindung nach Gundelfingen einen gewissen Vorrang haben wird, muss auch bedacht werden, wie im Sinne des Klimaschutzes der größte Effekt bei der Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf das Zweirad erreicht werden kann. Nicht zuletzt muss ein solcher  der Radweg auch den Bedarf unserer Nachbargemeinden berücksichtigen und muss daher vor jedem nächsten Schritt mindestens zusammen mit dem Gemeinderat Gundelfingen diskutiert und abgestimmt werden. Die Chancen dass dies gelingen kann waren nie besser. Die Gemeinde Denzlingen hat beispielsweise im März 2020 beschlossen, ein „Gesamtkonzept für den Radverkehr“ in Auftrag zu geben [11].

3.) Bei der Verwirklichung eines Radweges müssen Umweltaspekte durch die Baumaßnahme selbst ebenfalls berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere Flächenversiegelung und Flächenverbrauch sowie die mögliche Lichtverschmutzung im Falle einer Beleuchtung.

4.) Aufgrund der dauerhaft knappen Haushaltssituation der Gemeinde Heuweiler muss zwingend geprüft werden, für welche Lösung eine Förderung durch Kreis, Land oder Bund erreicht werden kann. Obwohl eine mögliche externe Förderung nicht den alleinigen Ausschlag geben darf,  muss eine Entscheidung doch unter dem Licht möglicher Förderungen [12] getroffen werden. In jedem Fall muss die Planung soweit fundiert sein, dass die Fördervoraussetzungen [6] erfüllt werden können (z.B. durch ein „qualifiziertes Fachkonzept“).

5.) Von der Bürgerrunde wurde die Umwidmung der Gemeindeverbindungsstraße in eine Fahrradstraße empfohlen[7]. Fahrradstraßen dürfen jedoch nur bei Vorliegen folgender Voraussetzungen ausgewiesen werden: (1) der Radverkehr muss die vorherrschende Verkehrsart sein oder dies muss alsbald zu erwarten sein. (2) die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs müssen ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung) [13]. Aktuell überwiegt auf der Gemeindeverbindungsstraße nach unserer Auffassung eindeutig der Kraftfahrzeugverkehr. Zu vermuten, dass dies sich ändern wird, wenn nur wenige hundert Meter entfernt ein fast parallel verlaufender Radschnellweg gebaut ist, der ebenfalls als Fahrradstraße ausgewiesen werden wird [14],  glauben wir nicht. Im Gegenteil: durch den Radschnellweg wird sich der Radverkehr auf der Gemeindeverbindungsstraße eher verringern.

Fazit

Auf eine integrierte Radverkehrsplanung und -konzeption darf auf keinen Fall verzichtet werden. Der nationale Radverkehrsplan 2020 bezeichnet die integrierte Radverkehrsplanung nicht ohne Grund als wichtigste Grundlage für die Förderung des Radverkehrs [15], und kritisiert, dass gerade kleine Gemeinden häufig nur lokale Radverkehrsnetze im Blick haben, ohne dass diese zu zusammenhängenden regionalen und landesweiten Netzen verbunden werden. Gefordert ist eine entsprechende Koordination auf Ebene von Landkreisen, Regionen und Bundesländern.  Auch wenn die Gemeinde gut daran tut, den Bürgerwillen grundsätzlich zu berücksichtigen, muss bei der Verwendung von Steuergeldern immer dem Gemeinwohl vor Partikularinteressen der Vorrang gegeben werden. In Anbetracht der langen Laufzeit der Bedeutung des Themas  ist es wichtiger, eine gute und qualifizierte Lösung für einen geteerten Radweg nach Gundelfingen zu finden als übereilt eine unausgereifte und und nicht konsensfähige Idee vorschnell umzusetzen.

Update 11.12.2020

In der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020 hat der Gemeinderat einstimmig die Erstellung eines Radverkehrskonzepts und eine Antragstellung beim Land Baden-Württemberg ohne Vorfestlegung auf ein bestimmtes Ergebnis beschlossen. Es soll geprüft werden, ob der Antrag auf Förderung gemeinsam mit unseren Nachbargemeinden Denzlingen, Glottertal und Gundelfingen beantragt werden kann [16,17]. Die Ausgangslage, Ziele, Ideen und Hinweise zum Radwegekonzept für Heuweiler haben wir auf einer eigenen Seite ausführlich zusammengetragen [18]. Wenn Sie uns Hinweise zur Planung geben wollen, senden Sie diese bitte an: radwegekonzept@neueliste-heuweiler.de

Update 17.05.2021

Aufgrund der Bürgerbeteiligung wurde bei den Planungen zum RS6 die Vorzugsvariante so verändert, dass Heuweiler durch Führung der Strecke über den landwirtschaftlichen Weg (Abb.1, blau) künftig deutlich besser angebunden sein wird.

Abb. 1: Trassenvarianten, die aufgrund der Onlinebeteiligung entstanden sind. Die neue Vorzugsvariante (4.4) führt über den blau dargestellten landwirtschaftlichen Weg.

Verlinkte Quellen

[0] Eine Stimme fehlte zur Entscheidung. Bericht der BZ vom 05.11.2001

[1] Anschluss von Heuweiler an die künftigen Radschnellwege Freiburg- Emmendingen und Freiburg- Waldkirch. Laufend aktualisierter Beitrag auf neueliste-heuweiler vom 4.3.2017

[2] Wahlflyer der Neuen Liste zur Gemeinderatswahl 2014 und 2019

[3] Detailplanung der Trasse Freiburg-Gundelfingen-Emmendingen/Waldkirch, Publikation „Radschnellwege Südlicher Oberrhein“ des RVSO, Freiburg, August 2018 (s. S. 44 und 114)

[4] Haushaltsplan Heuweiler 2020, veröffentlicht unter neueliste-heuweiler.de am 03.02.2020 gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[5] Radschnellweg: Überlegungen zum Y für Radfahrer. WZO Verlagsgesellschaft, Von Hauszu Haus,  6.8.2020

[6] Fördervorschriften für Radwege, nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (VwV-LGVFG)

[7] Anträge der Bürgerrunde Heuweiler in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19.11.2020, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[8] Bürgerrunde schlägt Fahrradstraße nach Gundelfingen vor. Bericht der Badischen Zeitung vom 23.11.2020

[9] Auf das Fahrrad spezialisierter Routenplaner unter www.naviki.org

[10] Radschnellweg von Freiburg nach Waldkirch und Emmendingen: Digitale Auftaktveranstaltung am 14. Dezember

[11] Beschluss auf Seite E10 des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung Denzlingen vom 10.03.2020 (Bürgerinfosystem Denzlingen)

[12] So fördert Baden-Württemberg den Radverkehr. Quelle www.aktivmobil-bw.de

[13] Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung mit Festlegung der Voraussetzungen für Fahrradstraßen

[14] Qualitätsstandards für Radschnellwege in Baden-Württemberg. Quelle www.aktivmobil-bw.de

[15] Nationaler Radverkehrsplan 2020. Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln. 2. Aufl. Abgerufen vom Deutschen Institut für Urbanistik

[16] Beschlussvorlage der Verwaltung zu TOP6 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2020, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[17] Heuweiler soll ein Radverkehrskonzept bekommen. Bericht der BZ vom 12.12.2020

[18] Ausgangslage, Ziele, Ideen und Hinweise zum Radwegekonzept für Heuweiler für ein Radwegekonzept für Heuweiler

 

 

Für die Neue Liste

Claudius Stahl

 

Gründungsversammlung der „Bürgergenossenschaft Heuweiler“

Am 24.03.2020 haben 19 Bürger aus Heuweiler und Gundelfingen die Bürgergenossenschaft Heuweiler eG gegründet[1] . Aufgrund des Versammungsverbots angesichts der Covid-19-Pandemie [2] fand die Gründungsversammlung in Form einer Telefonkonferenz statt. Die Satzung der Bürgergenossenschaft [3] wurde von Herrn Röhling, der von allen Gründungsmitgliedern bevollmächtigt worden war, 19 mal unterschrieben. Die Gründung war bereits seit über einem Jahr vorbereitet worden [4]. Als Zweck der Genossenschaft steht in der Satzung: „Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch eine gute, sozial verantwortbare Wohnungs- und Nahversorgung sowie die Förderung ihrer sozialen und kulturellen Belange als Bürgerinnen und Bürger von Heuweiler“.Als Aufsichtsräte wurden gewählt: Rahpael Walz, Holger Gutmann, Brigitte Wagner und Seraphina Eickhorn. Der Aufsichtsrat bestimmte Wolfgang Röhling, Georg Berk und Otmar Maas als Vorstände.

UPDATE 23.06.2020: Seit dem 18.06. 2020 ist die Bürgergenossenschaft Heuweiler beim Registergericht Freiburg als eingetragene Genossenschaft – eG – registriert. Um nun Genossin  / Genosse zu werden, reicht nicht mehr die Unterschrift unter die Satzung. Es muss nun ein Beitrittsformular ausgefüllt und der Bürgergenossenschaft zugeschickt / bei ihr abgegeben werden (Heuweiler, Im Mätte 6). Das  Formular kann hier [6] heruntergeladen werden.

UPDATE 19.09.2020: Das Haus ist inzwischen entrümpelt. In zwei Tagen der offenen Tür am 12. und 19.09. hat die Bürgergenossenschaft den Bürgern ermöglich, sich selbst ein Bild des Gebäudes zu machen und die aktuellen Umbaupläne [7,8] vorgestellt. In dem Gebäude des Alt-Vogtshof sollen 7 Wohnungen entstehen. Die Wohnfläche wird rd. 400 qm betragen. Das Treppenhaus, das zur Zeit in das Gebäude integriert ist, wird nach außen verlagert, um mehr Wohnraum zur Verfügung zu haben. Die aktuellen Planungen wurden an den drei Tagen der offenen Tür den interessierten Mitgliedern vorgestellt und es wurden Anregungen, die sich im Wesentlichen auf das Treppenhaus und die Balkone bezogen, aufgenommen. Danach sehen die Planungen folgende Aufteilung des Gebäudes vor: EG: im Erdgeschoss: zwei 1-Zimmer Wohnungen und eine 2-Zimmer-Wohnung, geeignet für Rollstuhlnutzung; OG: im Obergeschoss: zwei 2-Zimmer Wohnungen; DG: im Dachgeschoss: zwei Maisonette-Wohnungen.

Update Dezember 2020: am 10.12.2020 wurde der Bauantrag mit aktuellen Plänen in der öffentlichen Sitzung des gemeinderats beraten und genehmigt [9]

 

Verlinkte Quellen

[1] Homepage der Bürgergenossenschaft Heuweiler

[2] Coronavirus: Sofortige Einschränkungen des öffentlichen Lebens unumgänglich Blogbeitrag auf neueliste-heuweiler.de

[3] Satzung der Bürgergenossenschaft Heuweiler

[4] Flyer zum Werben für eine Bürgergenossenschaft von Hans-Georg Schwörer und Wolfgang Röhling, Arbeitskreis Dorfentwicklung Heuweiler, Mai 2019

[5] Heuweilermer will Genossenschaft gründen, um Wohnraum und ein Café zu schaffen. Bericht der BZ vom 19.07.2020

[6] Beitrittsformular zur Bürgergenossenschaft Heuweiler

[7] Mail der Bürgergenossenschatf an die Mitglieder, August 2020

[8] Umbaupläne Altvogshof Heuweiler Stand 19.09.2020

[9] Genehmigter Bauplan Stand 10.12.2020, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

Coronavirus: Sofortige Einschränkungen des öffentlichen Lebens unumgänglich

Am 13 März 2020 hat Bürgermeister Walz für die Gemeinden Heuweiler (und für die Gemeinde Gundelfingen) ein Verbot aller öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Personen erlassen [1]. Am gleichen Tag hat die Landesregierung in Stuttgart beschlossen, ab Dienstag, den 17.03 alle Schulen und Kitas zu schließen [2]. Hintergrund ist die explosionsartige Ausbreitung des neuartigen Coronavirus„COVID-19“ (Corona virus disease 2019), welches die Erkrankung Sars-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 oder „Schweres akutes Atemwegssyndrom Coronavirus 2) auslöst.

Die Grundlage für diese einschneidende Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz (IfSchG) in Verbindung mit der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung [4]. Hier ist eine abgestufte Zuständigkeit geregelt, die, wenn es keine übergeordneten Beschlüsse bzw. Zuständigkeiten gibt (z.B. Regierungspräsidien, Landesgesundheitsamt, Landkreise), die Ortspolizeibehörde (und damit den Bürgermeister) für zuständig erklärt. Um es klar zu sagen: Damit ist die Zuständigkeit für diese wichtige Maßnahme an die Bürgermeister delegiert worden. Herr Walz hat eine große Verantwortung, und er hat gehandelt. Die Verfügung ist zunächst befristet bis zum 20.04.2020.

Nur neun Tage zuvor hatte sich noch alles ganz anders angehört: in der Badischen Zeitung vom 04.03.20 war zu lesen, dass OB Martin Horn und Landrätin Dorothea Störr-Ritter  nach Beratung durch lokale Experten weiter keine Notwendigkeit sahen, dass es in Stadt und Kreis zu Einschränkungen beim Kita- oder Schulbetrieb oder bei öffentlichen Veranstaltungen kommen müsse[6]. Auch das SC-Heimspiel am 07.03.2020 fand nach ausdrücklicher Empfehlungen der Experten [7] bei ausverkauftem Stadion (24.000 Personen) statt. In der stark betroffenen Region Asien hat man – und das ist ein großer Unterschied zu Europa – die dramatische Erfahrung des SARS-Virus im Jahr 2003 gemacht [8] und hat daraus ein verbessertes Krisenmanagement entwickelt. Menschen tragen in Asien Atemschutzmasken (diese dienen vor allem dem Fremdschutz),  und die Menschen nehmen die Infektionsgefahr sehr ernst. Ob das Krisenmanagement in Deuschland geeignet ist, muss ich nun herausstellen. Das Robert-Koch Institut bezeichnete die Situation am 13.03.2020 als „dynamisch“, und gab an, dass die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung nur in „besonders betroffenen Gebieten“ hoch sei [9].

Eine eher beunruhigende Analyse kursierte derweil in den sozialen Netzwerken unter dem Titel „Coronavirus: Warum Du jetzt handeln musst“ [10] Es handelt sich um die deutsche Übersetzung eines Textes des französisch-spanischen Verhaltenspsychologen Thomas Pueyo, der nach seinem MBA-Studium an der Stanford University in Kalifornien aktuell im Sillicon Valley arbeitet. Pueyo analysierte in seinem Artikel die verfügbaren Daten aus verschiedenen Ländern zum Coronavirus und historische Daten zur spanischen Grippe (zwischen 1918 und 1920 starben daran nach neueren Schätzungen weltweit fast 50 Millionen Menschen!) [11]. Er kommt zu dem ernüchternden Ergebnis, dass jeder einzelne Tag ohne Maßnahmen („social distancng“ oder soziale Abstandsmaßnahmen), die Anzahl der Erkrankungen und der zu erwartenden Todesfälle um 40% steigern kann. Ohne einschränkende Maßnahmen breitet sich die Erkrankung exponentiell aus, das heißt eine Verdopplung der Krankheitsfälle alle zwei bis drei Tage. Die europäischen Staaten reagieren nach Ansicht von Pueyo angesichts dieser Ausbreitungsdynamik viel zu spät: „Bei einer vergleichbaren Anzahl von Fällen wie in den USA, Spanien, Frankreich, Iran, Deutschland, Japan oder der Schweiz (Anmerkung: gemeint ist die Anzahl der Fälle am 9.3.!) war Wuhan bereits abgeriegelt“. Pueyo mahnt: „Länder, die schnell handeln, reduzieren die Sterberate um den Faktor 10“. Verblüffend eigentlich, dass diese scharfsinnige Analyse von jemandem stammt, der weder Arzt noch  Epidemiologe ist.

Gleichzeitig stellte das Bundesgesundheitsministerium von Herrn Spahn über twitter fest, dass Meldungen falsch seien, dass auch die Bundesregierung bald weitere Maßnahmen gegen das Virus ankündigen wolle. Es wird darum gebeten, dabei zu Helfen, die Verbreitung der Falschmeldungen zu stoppen (gemeint war nicht die Verbreitung des Virus!). Die Vorstellung, die Bundesregierung würde handeln, könnte viele Bürgerinnen und Bürger verunsichern [12]. Diese Meldung machte zwar insofern sogar Sinn, da die Bundesregierung nach dem IfSchG sowieso keine Kompetenzen in dieser Sache besitzt, sonder die Länder. Andererseits weckte sie ernsthafte Zweifel, dass Herr Spahn verstand, worum es ging. Dabei musste die Bundesregierung eigentlich gewusst haben, was auf Deutschland zukommt. Schon 2013 wurde dem Bundestag eine Risikoanalyse präsentiert, die den Ausbruch eines neuartigen SARS Virus zum Thema hatte.[13] In diesem Szenario, welches federführend vom Robert-Koch-Institut ausgearbeitet worden war, wurde davon ausgegangen, dass die Bevölkerung „sehr schnell“ über die Schutzmaßnahmen informiert wird und dass durch antiepidemische Maßnahmen Zeit gewonnen wird, welche „sehr effizient genutzt werden“ könnte.

Daher wurden in Deutschland Stimmen lauter, die offen von Politikversagen sprachen. So schrieb der Physiker, Jurist und Sachbuchautor Alexander Unzicker [14]: „Die Politiker haben die Gefahr immer noch nicht verstanden und zögern unverantwortlich. Offenbar wurden die Entscheidungsträger teilweise von inkompetenten Experten (…) beraten“. Unerkannt infiziertes Krankenhauspersonal wirke als potentielle Superspreader, die dazu beitragen, dass sich das Virus noch rascher weiterverbreitet. Von Seiten führender Virologen seien gravierende Fehler im Umgang mit der Pandemie gemacht worden. Er forderte alle seine Leser, die „Verantwortung tragen und Funktionen ausüben“ auf, sie mögen die höchste Person in der Hierarchie, die Sie persönlich kennen informieren und sie zum Handeln auffordern (und dieses zu dokumentieren). Die Politik habe „Zeit durch Geschwafel verloren“.
Bereits am 15.03. rief Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) den Katastrophenfall für Bayern aus. Ab Mittwoch den 18.03 dürfen nur noch Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Banken und Tankstellen geöffnet haben. Einen Tag später kam die Meldung, dass die Bundesregierung mit den Ländern weitere Maßnahmen plant. Am 16.03. verkündete Bundeskanzlerin Merkel drastische weitere Maßnahmen, die mit allen Bundesländern abgestimmt seien. In Baden-Württemberg wurde die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) am gleichen Tag (16.03.2020) in Kraft gesetzt [15] Diese bleibt jedoch deutlich hinter den Ankündigungen von Frau Merkel zurück. Erst einen Tag später, am 17.03. wurde eine weitere Verordnung erlassen, die den Ankündigungen von Frau Merkel entspricht [16]. Offenbar hätte Baden-Würrtemberg lieber länger gezögert oder weniger harte Maßnahmen erlassen.

Aktuelle weltweite Zahlen der Ausbreitung von Covid-19 finden sich unter [17]. Hier waren am 17.03.2020 in Deutschland 9257 Fälle aufgelistet. Unter der Annahme, dass sich das Virus bis zum 17.03. ungebremst weiterverbreitet hat (Verdopplung alle 2-3 Tage) und bei einer Inkubationszeit von 5-6 Tagen [9] ist bis zum 26.03. mit ca. 40.000 Erkrankten in Deutschland  ( davon ca. 8:000 alleine in Baden-Württemberg) zu rechnen (zum Vergleich: in Italien sind am 17.3. 31.000 und in China 81.000 Erkrankte gemeldet. Wenn erst dann wirksame Maßnahmen ergriffen werden, dann steigt vermutlich die Sterblichkeit aufgrund der Überforderung der medizinischen Infrastruktur rasant an. Die tagesaktuellen Zahlen finden sich übersichtlich bei Wikipedia [18]

In ihrer Fernsehansprache vom 18.03. appelierte Bundeskanzlerin Merkel vor allem an die Eigenverantwortung und Disziplin jedes Einzelnen [19]. Diese Lösung dieser Krise kann aber – auch aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden- nicht in den  Händen der Einzelnen liegen, sondern muss staatlich organisiert werden. Merkel streut den Menschen Sand in die Augen um nicht darüber sprechen zu müssen, dass die Regierung sich mit Handeln schwer tut.

Die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie schreibt in ihrer Stellungnahme vom 19.03.2020 zur Verbreitung des neuen Coronavirus: „Bei der Interpretation der Modellergebnisse fällt auf, dass auch mäßig verlangsamte Verläufe der Infektionsausbreitung zu einer Dekompensation des Gesundheitssystems führen würden. Erst eine Senkung der effektiven Reproduktionszahl in den Bereich von 1 bis 1,2 würde einen Verlauf innerhalb der vorhandenen Kapazitäten des Gesundheitssystems ermöglichen.“ Die beteiligten Wissenschatler schlußfolgern: „Aktuell liegt ein kurzes Zeitfenster vor, in dem die Entscheidung zwischen Eindämmung und Verlangsamung der Infektionsausbreitung noch ohne Überlastung des Gesundheitssystems erfolgen kann“ [20]. Eine gute Analyse der Auswirkungen der exponentiellen Ausbreitung, gepaart mit einer Analyse des tatsächlichen Zustands unseres Gesundheitssystems („In den letzten 10 bis 15 Jahren wurden die Krankenhäuser kaputt gespart. Das Personal auf den Intensivstationen ist extrem überlastet, auch ohne Corona. Können wir uns somit darauf verlassen, dass wir alle im Notfall gut versorgt werden können? Never ever.“) findet sich bei der Psychologin und Statistikerin Magdalene Ortmann [21]. Sie weist darauf hin, dass selbst wenn wirksame Maßnahmen („großer Shutdown“) beschlossen sind, es wegen der Zeit zwischen Infektion und positiver Testung weitere zwei Wochen dauern wird, bis die Anzahl der erkannten Neuinfektionen beginnt, weniger stark zu steigen. Aktuelle Zahlen aller Länder mit einem einfachen exponetiellen Anpassung zur Prognose finden sich unter [23].

Am 20.03.2020 hat einerseits mangels übergeordneter Entscheidungen Bürgermeister Walz für Heuweiler und Gundelfingen, wie schon tags zuvor in Freiburg, ein Betretungsverbot für öffentliche Orte erlassen, welches am 21.03.2020 inKraft tritt [22]. Gleichzeitig kündigt die Landesregierung ein Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen an. Baden-Württemberg hatte unter den deutschen Flächenländern mit 25/100.000 die höchste Anzahl von Fällen pro Einwohner. Der zögerliche Sonderweg Deutschlands könnte schlimmere Folgen haben als in Italien, schrieb Herr Unzicker am 19.03.2020. Er rechnete vor, dass in Deutschland bis zum 27.3. 60.000 Infektionen zu erwarten sind, und forderte sofortige Maskenpflicht und eine Augangssperre für ganz Deutschland [24].

Am 20. wurde dann auch von der Landesregierung Baden -Württembergs eine Verschärfung der Bestimmungen verabschiedet und, da die Lage durch die vielen Veränderungen und die gleichzeitig mitgeltenden Allgemeinverfügungen langsam unübersichtlich wurde, eigene Auslegungshinweise veröffentlicht [25]. Man hat den Eindruck, dass spätestens bei der näcchsten Veränderungs-Verordnung der veränderten Coronaverordnung, die nach derzeitigem Usus bereits am Montag verabschiedet werden könnte (wehe dem, der die fake news verbreitet, es stünden weitere Ankündigungen an), für die Bürgerinnen und Bürger das endgültige Wirrwar geschaffen wird. Im Amtsdeutsch: mit Augenmaß gehandelt, alles richtig gemacht! Es ist unverständlich, warum nicht von Anfang an Klartext geredet wurde.

Stand: 6.April 2020

Zusammenfassung: Die von der Gemeinde Heuweiler und anderen seit dem 13.03. ergriffenen Maßnahmen scheinen auf den ersten Blick hart zu sein. Sie sind aber notwendig und keinesfalls zu früh. Es scheint so zu sein, dass, je härter die Maßnahmen sind, desto mehr Tote können (in den nächsten Wochen und Monaten) vermieden werden. Durch beherztes Handeln könnte die Todesrate um den Faktor 10 reduziert werden. Daher wäre schon am 14.03. eine sofortige weitere Eskalation der Maßnahmen angezeigt gewesen. Die nochmalige Öffnung der Schulen und Kitas am 16.03. war ein Fehler. Die initial fehlende Begrenzung der Öffnungszeiten der Spreiselokale in Baden-Würtemberg war ein Fehler. Dass auf Landesebene zu Beginn nur Veranstaltungen über 100 Personen verboten waren, war ein Fehler. Dass nicht sofort eine Ausgangssperre verhängt wurde, ist ein Fehler. Dass der Katastrophenfall nur in Bayern ausgelöst wurde, ist ein Fehler. Die Verantwortlichen in Deutschland handeln nicht nur langsam, sondern auch mut- und verantwortungslos. Dadurch wird eine Überlastung des Gesundheitssystems und viele zusätzliche Tdesfälle unnötigerweise riskiert. In anderen Ländern ist Handeln möglich, Österreich machte es als Erstes vor. Schon am 13.03. verkündete Österreichs Kanzler Kurz , dass „Österreich auf Minimalbetrieb heruntergefahren“ werde [26]. Am 14.03. haben auch Frankreich und Spanien drastische Maßnahmen beschlossen [27]. Dies darf auch in Deutschland nicht länger ein Tabu sein.

Natürlich kommt es bei all dem am Ende nicht vor allem auf das Handeln einer Gemeinde mit 1100 Einwohnern und nur 400 ha Fläche wie Heuweiler an. Aber einen Unterschied macht es eben doch, wenn Entscheidungsträger ihrer Verantwortung gerecht werden, auch in Heuweiler.

 

 

Für die Neue Liste Heuweiler

Claudius Stahl

Verlinkte Quellen

[1] Allgemeinverfügung der Gemeinde Heuweiler  und Allgemeinverfügung der Gemeinde Gundelfingen vom 13.03.2020

[2] Pressemitteilung der Landesregierung vom 13.03.2020

[3] Wikipediaeintrag zu Sars-CoV-2

[4] Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) auf www.gesetze-im-internet.de

[5] Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV)

[6] Covid-19: Experte sieht Region Freiburg nicht im Zentrum der Corona-Infektionswelle. Aus der BZ vom 04.03.2020

[7] „Man kann ruhig weiter zum SC gehen“. Aus der BZ vom 04.03.2020

[8] Wikipedia-Eintrag zur Sars-Pandelmie

[9] Stets aktualisierte Informationen zu Covid-19 auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI)

[10] Coronavirus: Warum Du jetzt handeln musst. Blogbeitrag von Tomas Pueyo (hier das kontinuierlich  aktualisierte Original mit aktuellen Übersetzungen in 20 Sprachen), übersetzt von Jens Bremmekamp und Maximilian Balbach vom 10.03.2020

[11] Wikipediaeintrag zur Spanische Grippe

[12] Tweet des Bundesgesundheitsministeriums vom 14.03. 2020 11:55 Uhr

[13] Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012: Pandemie durch (Corona-) Virus „Modi-SARS“

[14] Coronavirus: Versagen in Deutschland, Anleitung zum Selbstschutz. Alexander Unzicker im Heise-Onlinmagazin telepolis am 13.03.2020

[15] Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 16.03.2020

[16] Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17.03.2020

[17] Covid-19 Dashboard (weltweit)  auf gisanddata

[18] Tagesaktuelle Zahlen für Deutschland bei Wikipedia

[19] Fernsehansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 18.03.2020

[20] Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi) zur Verbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 19.03.2020

[21] Corona ist hier – was wir jetzt tun müssen. Magdalene Ortmann, 17.03.2020

[22] Betretungsverbot für öffentliche Orte in Heuweiler Allgemeinverfügung vom 20.03.2020

[23] Graphische Anzeige und einfache Fitfunktion unter  https://covid.firrm.de/

[24] Coronavirus: Warum jetzt Maskenpflicht und Ausgangssperre notwendig sind. Alexander Unzicker im Heise-Onlinmagazin telepolis am 19.03.2020

[25] Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnungvom 20.03.2020 und dazugehörige Auslegungshinweise

[26] „Österreich wird (…) auf Minimalbetrieb runtergefahren“. Rede von Kanzler Kurz vom 13.03.2020 auf Youtube.

[27] Coronavirus führt zu Ausgangssperren in Spanien – Frankreich schließt öffentliche Einrichtungen. Nachrichten im Deutschlandfunk vom 14.03.2020

Impressionen aus Heuweiler

Heuweiler Fasnet 2021 Leheneckbestien: Ist Corona dann verflogen, werden wir im Dorfe toben

 

Zum Ausscheiden von Martin Weiner aus dem Gemeinderat Heuweiler

Martin Weiner[1], Freie Wählergemeinschaft Heuweiler, ist aus dem Gemeinderat frühzeitig ausgeschieden[2]. Er hat sich bewusst zurückgezogen. Mit ihm verliert der Gemeinderat Heuweiler wesentlich an fachlicher und persönlicher Kompetenz. Alle anderen Mitglieder im Gemeinderat Heuweiler finden das außerordentlich schade. Wir bedauern sein vorzeitiges Ausscheiden sehr.
Es gibt kaum einen, der/die sich mehr engagiert (hat), als er. Und er hat immer mit offenen Karten gespielt. Wohl nicht immer zu seinem Vorteil. Manch einer in Heuweiler tut sich schwer damit. Aber im Gemeinderat sollte es nicht um persönliche Vorteile gehen. Je kleiner die Gemeinde, desto schwieriger ist das. Es geht immer um Gleichbehandlung und Einhaltung der Gesetze und den jetzt bestmöglichen Weg für alle in Heuweiler.
In den mehr als 15 Jahren ist ein gemeinsames Grundverständnis gewachsen: in einem Gemeinderat haben persönliche Eitelkeiten keinen Stellenwert. Politik muss nicht persönliche Gegnerschaft oder Trickserei sein. Und es geht auch nicht um Durchsetzen eigener Vorstellungen, koste es, was es wolle. Wahrhaftigkeit, Klugheit, der Blick nach vorne, Furchtlosigkeit vor den Einzelinteressen und deren teilweise maßloser Kritik bei anderslautenden Entscheidungen gehören zur Grundausstattung für jede Bereitschaft, im gemeinsamen Interesse sich einzusetzen. Das sind unter anderem seine Charakterstärken, die manch einer nicht besitzt, der direkt ihm persönlich und seiner Familie öffentlich schaden, ihn verletzen, bewusst treffen und den Boden unter den Füßen wegziehen wollte. Das wirkt bis heute. Es bleibt nach wie vor verwerflich und schadet täglich der Standfestigkeit und Entwicklung unserer Gemeinde. Die Folgen werden immer spürbarer. Man wird sehen, wer bereit sein wird, das Kommunale in unserem Dorf künftig verantwortlich mitzutragen. Die Selbstständigkeit Heuweilers als auch Gundelfingens ist nicht selbstverständlich. Ihre Geschichte kennt weder in Heuweiler noch in Gundelfingen kaum mehr jemand. Ohne Heuweiler wäre unsere Nachbargemeinde längst Stadtteil Freiburgs. Ok, vielleicht hätte dann die VAG ihre Linien 5 und 4 auch bis ans Ortsende gebaut. Für Heuweiler stellt sich die Frage unmittelbar: will es sich die Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen (oder mit einer anderen Gemeinde?) noch leisten? Wollen die Bürger/innen lieber wie das Wildtal ein Teil Gundelfingens sein? Soll künftig im Rathaus Gundelfingens entschieden werden, wo in Heuweiler Gewerbe und Baugebiet sein werden? Soll Gundelfingen sich künftig fraglos nach Heuweiler hin ausdehnen können? In Heuweiler haben wir (noch) einen eigenen Bürgermeister und Gemeinderat. Immer mehr braucht es die Menschen aus dem Dorf, die sich so wie Martin Weiner auch für ihre Gemeinde stark machen und sich dort selbstlos einbringen, wo sie leben. Ein Dank gilt allen, die es jetzt schon tun. Mein Dank gilt vor allem Martin Weiner, der es mehr als 18 Jahre lang tat.

Otmar Maas

 

Verlinkte Quellen

[1] Quelle des Beitragsbildes: www.freiewaehler-heuweiler.de

[2] „Die Grenzen meiner Motivation“. Bericht der BZ vom 15.12.2017

 

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Gemeindehaus Heuweiler Dorfplatz Rathaus Dorfstraße 21, 79194 Heuweiler
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