Zustimmung der Neuen Liste:  Rede anlässlich der Beratung des Haushalts für 2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Gemeinderäte, sehr geehrter Herr Altmann, sehr geehrte Damen und Herren,

Der vorliegende Haushalt ist der sechste nach den Regeln des doppischen Haushaltsrechts, und der letzte in dieser Amtszeit des Gemeinderats.

Verbesserungspotenzial in der Vorberatung

In der Beratungsvorlage zur heutigen Sitzung steht: nach intensiven Beratungen wurden die Parameter und Mittelansätze des Haushaltsplans 2024 in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.01.2024 vereinbart und sollen nun entsprechend beschlossen werden.

Richtig ist, dass wir intensiv darüber debattiert haben, wie wir die Beratung vorbereiten sollen, wenn wir keine schriftliche Vorlage haben. Der nun zu beratende HH-Plan haben die Gemeinderäte vollständig erstmals sieben Tage vor der Sitzung erhalten. Hier gibt es noch Luft nach oben.

Weiterhin fehlende Jahresabschlüsse

Auf die fehlenden Jahresabschlüsse seit Einführung der Doppik bin ich bereits im letzten Jahr intensiv eingegangen. Ich will es dabei belassen zu sagen, dass sich das auch in diesem Jahr nicht geändert hat. Ich hatte mir im letzten Jahr eigentlich vorgenommen, dem Haushalt 2024 nicht mehr zuzustimmen, wenn die Jahresrechnungen nicht vorliegen.

Es gibt für mich aber mehrere gute Gründe, dem Haushalt nun doch zuzustimmen:

  • In der Dezembersitzung hat der Rat eine Machbarkeitsstudie für ein kommunales Wärmenetz in Auftrag gegeben. Dieses wichtige Vorhaben soll umgesetzt werden und nicht durch fehlende Mittel verzögert werden.
  • Das Gleiche gilt für den Auftrag, ein Gelände für einen öffentlichen Parkplatz – unter anderem für ein Carsharing – Stellplatz – zu erwerben. Hier erwarten wir vom Bürgermeister schnelles Handeln; dies soll nicht durch fehlende Mittelbereitstellung verzögert werden.
  • In der Januarsitzung ist endlich Bewegung in die Debatte um die Errichtung eines Gebäudes für eine zusätzliche U3-Gruppe am Kirchberg und um den Neubau eines modularen Hauses mit Wohnungen für geflüchtete und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen gekommen (im HH-Entwurf heißt dies etwas abwertend „Flüchtlingsunterkunft“). Auch hier wollen wir das Geld zur Verfügung stellen.

Problemfall fehlende Bewirtschaftung

Ein weiterer Grund, den Haushalt zu nicht abzulehnen ist es, dass durch die Verabschiedung dokumentiert wird, dass der Gemeinderat den politischen Willen zur Durchführung der im Haushalt genannten Maßnahmen erklärt. Dadurch wird nachvollziehbar dokumentiert, dass es nicht am politischen Willen des Gemeinderats liegt, wenn nichts passiert, sondern dass es vor allem an der mangelnden Umsetzung durch die Verwaltung hapert.

Denn: wenn man die Rückblicke auf die vergangenen Haushaltsjahre durchliest, dann erkennt man, dass seit mehrere Jahren die vom Rat geplanten Investitionen bzw. notwendigen Reparaturen oder Anschaffungen im Wesentlichen schlicht nicht getätigt wurden. Es werden verschiedene Gründe angeführt, aber der wichtigste ist, dass die Gundelfinger Verwaltung die Handlungsfähigkeit verloren hat. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob dies an Fluktuation und Unterbesetzung, an Konflikten und Kommunikationsschwierigkeiten zwischen dem Hauptamtsleiter und dem Bürgermeister oder schlichtweg an der mangelnden Personalführung und Durchsetzungsfähigkeit des Rathauschefs liegt. Ich möchte trotzdem feststellen: Herr Walz, hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Liegen geblieben sind nämlich nicht nur Herzensangelegenheiten des Rates, wie der Ausbau von WLAN in der Halle und im Rathaus, Maßnahmen am Friedhof auf Anregung des Arbeitskreises Dorfbild, ein Sonnensegel für den Spielplatz am Flissert oder die Dachsanierung der Jugendhütte. Auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an Schule und Halle und sicherheitsrelevante Reparaturen an den Blitzschutzanlagen sind nicht durchgeführt worden.

Eine schriftliche Anfrage aus der Neuen Liste zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Sommer letzten Jahres ist schlicht unbeantwortet geblieben. Herr Bürgermeister, macht die Verwaltung eigentlich was sie will oder kümmern Sie sich nicht?

Die genannten Maßnahmen stehen nun teilweise zum dritten Mal im Haushalt, und wir können nur hoffen, dass Sie Herr Bürgermeister, sich in diesem Jahr persönlich um die Umsetzung kümmern.

Kunstrasenplatz DJK

Im Haushalt stehen 200.000 Euro um den Schotterplatz der DJK in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Davon sollen 70.000 Euro als direkter Zuschuss und der Rest als Vorfinanzierungsdarlehen gewährt werden. Da über Details im Rat noch nicht gesprochen wurde, haben wir uns darauf verständigt, diese Position zunächst mit einem Sperrvermerk zu versehen, schließlich geht es um eine große Investition. Die Förderung macht beispielsweise nur dann Sinn, wenn auch sichergestellt ist, dass der Mietvertrag zum Platz verlängert ist.

Gewaltige Haushaltsrisiken

Auf einige Haushaltsrisiken ist nach unserer Auffassung nicht ausreichend hingewiesen.

  • Die Steuereinnahmen bleiben aktuell hinter der Steuerschätzung, die Grundlage dieses Haushaltes ist zurück. Wir müssen damit rechnen, dass die Einnahmeseite deutlich zu optimistisch veranschlagt ist.
  • Die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrags beruht derzeit auf vielen unbesetzten Stellen im Rathaus. Wenn es gelingt, die Stellen zu besetzen, wird der Verwaltungskostenbeitrag automatisch steigen. Mehrkosten von 20-30.000 Euro würden mich nicht wundern.
  • Würden die Maßnahmen, die im Haushalt vorgesehen sind, auch tatsächlich durchgeführt, statt immer die Ansätze von einem ins nächste Jahr zu übertragen, würden die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre vermutlich entfallen. Ich rede hier von geschätzt 20.000 Euro pro Jahr.
  • Vor Jahren haben wir mit dem Zweckverband Breitband Breisgau die Förderung des Glasfaserausbaus beantragt. Von den geplanten 900.000 Euro an Gesamtkosten muss die Gemeinde mindestens 165.000 Euro selber aufbringen. Der Zweckverband plant den Ausbau in Heuweiler im nächsten Jahr; dann wird dieser Eigenbetrag fällig. Im Haushalt ist diese Summe aber nicht dargestellt.
  • Wenn die zusätzliche U3-Gruppe in Betrieb geht, entstehen dauerhafte jährliche Mehrkosten von mindestens 50.000 Euro.
  • Wir der genannte Kredit von 1,67 Mio Euro in diesem Jahr getätigt, dann verursacht dies ab dem kommenden Jahr Aufwendungen für Zins und Tilgung von mindestens 90.000 Euro. Außerdem ist in den folgenden drei Jahren jeweils eine weitere Million an Kreditaufnahme zur Flüchtlingsunterbringung eingestellt. Jede dieser Millionen verursacht zusätzliche weitere jährliche Kosten von je ca. 55.000 Euro.
  • Wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für ein kommunales Wärmenetz vorliegen, wird sicher schnell der Wunsch aufkommen, auch tatsächlich im Sinne des Klimaschutzes zu handeln. Mittel hierfür sind bislang keine eingeplant.

Selbst ohne die weiteren Millionen an Kreditaufnahmen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 und ohne eine einzige Maßnahme zum Klimaschutz haben wir im Haushalt ab 2025 grob überschlagen dauerhaft 200.000 Euro an Mehrausgaben, wenn wir in diesem Jahr die Maßnahmen wie geplant durchführen. Trotzdem sind die Investitionen in Kinderbetreuung und zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht zu vermeiden.

Ich komme zum Schluss…

Wir erleben herausfordernde Zeiten. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir jemals so hohe Haushaltsrisiken hatten wie jetzt. Trotzdem müssen wir handeln.

Es ist entscheidend, dass Heuweiler einen starken Gemeinderat hat, um sich in diesen Zeiten zu behaupten. Die Amtszeit des jetzigen Gemeinderats geht bald zu Ende. Es ist in der Verantwortung der Listen, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, und es ist in der Verantwortung der Wähler, die Richtigen in den Rat zu wählen.

Denn: Heuweiler wird sich nur behaupten können, wenn ein starker Gemeinderat die Interessen des Dorfes in den Vordergrund stellt und nach außen möglichst geschlossen auftritt, so wie das in der Vergangenheit der Fall war.

 

 

Die neue Liste stimmt dem Haushalt 2024 geschlossen zu.

 

 

Für die Neue Liste

 

 

 

 

 

 

 

Claudius Stahl

 

Verlinkte Quellen

[1] Haushaltsplan Heuweiler 2024, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

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