Überlegungen für eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B und für eine Senkung des Hebesatzes der Gewerbesteuer in Heuweiler

Ausgangslage in Heuweiler: Haushalt 2020 ohne Impulse

Die Neue Liste hat in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltsberatungen mehrfach Veränderungen in der Steuersystematik gefordert. In der Rede zum Haushalt 2020 hat Claudius ausgeführt, dass in der Struktur des Haushalts von Heuweiler vor allem Einnahmen aus der Gewerbesteuer fehlen. „Da wir weder Flächen für ein Gewebegebiet, noch den politischen Willen haben, unsere schöne Landschaft mit einem Gewerbegebiet zu verschandeln, müssten wir eigentlich kreative neue Wege einschlagen. Die Neue Liste hatte in den nichtöffentlichen Vorberatungen vorgeschlagen, einerseits die Gewerbesteuer zu senken, um potentiellen Gewerbetreibenden zu signalisieren, dass sie in Heuweiler willkommen sind; andererseits haben wir vorgeschlagen, die Grundsteuer für bebaute Grundstücke anzuheben, um die finanziellen Spielräume der Gemeinde zu verbessern. Angesichts der aktuellen Bodenpreise in Heuweiler wäre eine Anhebung der Grundsteuer in unseren Augen durchaus vertretbar. Beide Vorschläge fanden jedoch bei den Vorbereitungen im Rat keine Mehrheit. Die Neue Liste ist der Meinung, das ist ein Fehler.“

Mit dem Haushalt 2020 hat die Gemeinde Heuweiler eine Gelegenheit verpasst, Akzente und Impulse für die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten Jahre zu setzten.  Das erklärte Ziel der Neuen Liste war es, für 2021 eine andere Haushaltsstrategie zu erreichen.[1]

Welche Gedanken dahinter stehen, wird im folgenden Text erklärt.

1.) Grundsteuer B

Die Abb. 1 zeigt die relative Entwicklung der letzten zehn Jahre für den Bodenrichtwert für ein typisches Baugrundstück in Heuweiler 11 (lila) sowie die Veränderung in der Grundsteuer, die dafür zu zahlen ist (schwarz). Zum Vergleich ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex der Bundesrepublik (als Maß für die Inflation, blau) und des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer in Heuweiler (als Maß für die Einkommensentwicklung in Heuweiler, rot ) im gleichen Zeitraum dargestellt.
Da der Einheitswert die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist, gibt es ohne Erhöhung des Hebesatzes keine Anpassung an die Inflation bzw. an den Wert des Grundstücks. Der Hebesatz ist in den letzten 25 Jahren nur zweimal angehoben worden: 1996 von 230 auf 300, und 2005 von 300 auf 350.

Abb. 1. Daten stammen aus den Veröffentlichungen der Gemeinde, aus den Jahresrechnungen bzw. den Haushaltsplänen der Gemeinde und vom statistischen Bundesamt. Die Bodenrichtwerte liegen nur für jedes zweite Jahr vor, die Werte für die ungeraden Jahre sind für die Darstellung gemittelt.

Daher wäre es ein Schritt in Richtung Inflationsausgleich und Steuergerechtigkeit, wenn die Grundsteuer B wenigstens in der Größenordnung des Anstiegs des Verbraucherpreisindex angehoben würde. Eine Erhöhung um 10%, läge immer noch unter der Steigerung des Verbraucherpreisindex (12,9% seit 2010, s. Abb. 1, und sogar 20,8%, wenn man ab 2005 rechnen würde). Eine solche Erhöhung ist zumutbar und erklärbar (und eigentlich sogar für längst überfällig). Eine Anhebung um zehn Prozent entspräche einer Erhöhung um 35 Basispunkte bei der Grundsteuer B. Diese Maßnahme würde im Gemeindehaushalt Mehreinnahmen von etwa 11.000 Euro einbringen.
Die Grundsteuer A sollte hingegen nicht angehoben werden, da sie ein Wirtschaftsgut betreffen. Die Landwirte sind ohnehin in ihrer Existenz bedroht und sie erhalten für ihre Produkte keinen Cent mehr aufgrund einer Steuererhöhung.

2.) Gewerbesteuer

Im Haushalt von Heuweiler liegt das größte Defizit im zu geringen Gewerbesteueraufkommen. Im Durchschnitt ist in den Gemeinden in Baden-Württemberg die Gewerbesteuer mehr als viermal höher als die Grundsteuer B. In Heuweiler sind beide Steueraufkommen ungefähr gleich, die Gewerbesteuereinnahmen sind anteilig sogar sinkend. Dies liegt aber nicht am Hebesatz, sondern daran, dass im Ort kaum Gewerbe ist. Hauptgrund ist, dass es in Heuweiler gar keine ausgewiesene Gewerbefläche gibt. Heuweiler muss hier dringend gegensteuern.
Allerdings steht der Gemeinde gar keine Fläche zur Verfügung, die als Gewerbegebiet ausgewiesen werden könnte. Daher muss Heuweiler andere Wege gehen.

Abbi. 2: Verteilung der Gewerbesteuerhebesätze in der Umgebung (Quelle: statistik-bw.de)

Eine Möglichkeit wäre es, mit einer niedrigen Gewerbesteuer Dienstleister anzulocken, die Ihre Gewerbetätigkeit von zu hause erledigen können. Dies betrifft einerseits Bürger, die jetzt schon in Heuweiler wohnen und ihren Geschäftssitz (teilweise) zu uns verlagern könnten, andererseits aber auch potentielle Käufer von Wohnungen oder Grundstücken, die gerade im Bau sind oder auf denen gerade Bauvorhaben entstehen. Um mit einer geringen Gewerbesteuer werben zu können, müsste sie auch tatsächlich niedrig sein. Hier ist vor allem der relative Vergleich des Hebesatzes mit den Umlandgemeinden wichtig.
Abb. 2 zeigt die Verteilung der Gewerbesteuerhebesätze im Jahr 2020 in den Gemeinden der beiden Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie der Stadt Freiburg. Heuweiler liegt mit einem Hebesatz von 350 im Mittelfeld. Die günstigsten Gemeinden sind Stegen (315), Forchheim (320) und Bötzingen (330), die direkten Nachbargemeinden haben Hebesätze von 340 (Denzlingen) und 360 (Gundelfingen, Glottertal). Der Hebesatz von Freiburg liegt bei 430.
Würden wir den Hebesatz auf 330 senken, würden wir zu den 4 Gemeinden mit den geringsten Gewerbesteuersätzen gehören. Dies würde möglicherweise genügen, um damit werben zu können. Die Senkung von 350 auf 330 entspricht einer Senkung um knapp 6% und würde bei einem gedachten Gewerbesteueraufkommen wie in den vergangenen (80.000€-100.000€) Jahren ca. 5.000-6.000 € Mindereinnahmen nach sich ziehen. Diese Mindereinnahmen wären durch eine gleichzeitige moderate Anhebung der Grundsteuer, wie bereits skizziert, leicht zu kompensieren. Da für 2021 ein deutlicher Einbruch im Vergleich zu den Vorjahren zu erwarten ist und da ein relevanter Teil der Gewerbesteuer ohnehin in die Umlagen fließt, könnte die Senkung vielleicht sogar etwas höher ausfallen. Wenn sich der gewünschte Effekt einstellt, kann die Steuer nach einigen Jahren wieder angehoben werden.

Die Neue Liste wirbt aktiv dafür, beide Anpassungen im Haushalt für 2021 vorzunehmen. Sind erst einmal alle Wohnungen/Häuser/Grundstücke verkauft, die gerade entstehen bzw. verkauft werden, dann ist möglicherweise eine Chance vertan. Außerdem könnte es passieren, dass die Finanzaufsicht künftig aufgrund unserer Finanzschwäche gar nicht mehr zulässt, dass wir durch Steuersenkungen auf Einnahmen verzichten. Auch dieses Argument spricht dafür, nicht mehr abzuwarten, sondern zu handeln.
Als letztes können wir um jeden Gewerbetreibenden in Heuweiler froh sein, der in diesen schwierigen Zeiten nicht aufgibt, sondern weitermacht. Insofern wäre eine leichte Senkung der Gewerbesteuer eine unterstützende und sicherlich willkommene Geste für unsere Gewerbetreibenden.

Zuletzt muss Heuweiler sich auch Gedanken machen, wie es gelingen könnte, Gewebeflächen auf unserer Gemarkung auszuweisen. Bei den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans und der Veränderungssperre in der Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße hatte die Neue Liste schon einmal vorgeschlagen, hier ein Mischgebiet auszuweisen[2]. Möglicherweise wäre ein solcher Schritt eine Möglichkeit für Gewerbe für Heuweiler.

Für die Neue Liste

Claudius Stahl

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Rede zum Haushalt 2020 vom 6.2.2020 auf www.neueliste-heuweiler.de

[2] Vorschlag: Mischgebiet. BZ vom 26.09.2016 zum Beschluss zur Aufstellung einer Veränderungssperre im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“