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Windpark am Flissertkopf und -kamm in Heuweiler?

„Eine einzelne Anlage wäre nicht wirtschaftlich, bei zwei bliebe das zu prüfen, drei sind es.“ So beantwortete Andreas Markowsky, Geschäftsführer der Ökostrom Consulting Freiburg die Frage, wie viele Windräder man den bauen müsse, um wirtschaftlich zu sein. Die Badische Zeitung titelte am Ende über die Gemeinderatssitzung am 29.11. 2022 mit „Denzlingen sagt ja zum Windrad am Flissertkopf“.

Standorte für Windenergie am Flissert: Föhrental und Heuweiler am stärksten betroffen

In der seiner Präsetation zeigte Markowsky mögliche Standorte für drei Windräder (s. Beitragsbild zu diesem Blog[2]). Die Windräder sind auf der Gemarkungsgrenze zwischen Heuweiler und Glottertal skizziert, das erste an Denzlinger Gemarkung angrenzend am Flissertkopf, und das letzte in der Nähe des Wildtäler Ecks an der Grenze zu Gundelfingen. Damit wären das Föhrental und Heuweiler die am stärksten betroffenen Bereiche

Rechtsgrundlage: Windkraft im Außenbereich privilegiert, d.h. Gemeinden müssen „der Windenergie substantiell Raum verschaffen“

Wenn das Föhrental und Heuweiler am stärksten betroffen sind, warum stimmt dann Denzlingen im Rat darüber ab und nicht Glottertal und Heuweiler?

Der Hintergrund ist, dass Denzlingen (anders als Glottertal und Heuweiler) im Bereich eigene Flächen besitzt. Die Abstimmung in Denzlingen bezieht sich ausschließlich auf Denzlingen als Landbesitzerin. Die gleiche Abstimmung, wie sie Denzlingen als öffentlicher Waldbesitzer geführt hat, findet ergebnisoffen auch unter den privaten Waldeigentümern statt.

Die Gemeinden kommen – wenn überhaupt – erst ins Spiel, wenn die Eigentümer den Willen haben, ihr Land für Windenergie zu verpachten. Denn der Bau von Winkrauftanlagen ist seit mehr als 20 Jahren gem §35 Abs. 1 Nr. BauGB privilegiert: „im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und wenn es der (…) Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient“. Nach laufender Rechtsprechung bedeutet dies, dass die Gemeinde der Windenergie substantiell Raum verschaffen muss. Wo, wenn nicht am Flissert sollte Heuweiler diesen Raum einräumen?

Diese Regelung führt dazu, dass zunächst die Eigentümer gefragt sind. Erst wenn Eigentümer ihre Flächen zur Verfügung stellen, kann der Prozess weitergehen. Denzlingen hat nun den ersten Schritt gemacht, weil die Gemeinde proaktiv die weiteren Gespräche zur Realisierung des Projekts unterstützen, um damit den Ausbau der Windenergie fördern will, so Bürgermeister Hollemann.

Prüfantrag Windenergie der Neuen Liste

Dass die Eigentümer die ersten sind, die gefragt werden müssen ist auch das Ergebnis einer Anfrage der Neuen Liste zum Thema Windenergie von Oktober 2021 [3]. Obwohl die Neue Liste mit dem Antrag vor allem die öffentliche Debatte anstoßen wollte, hat das frühe einschalten von Herrn Markowsky durch den Bürgermeister dazu geführt, dass vor allem die nichtöffentliche Debatte mit den Eigentümern geführt worden ist.
Immerhin wurde immer wieder auch öffentlich auf den Stand der Dinge hingewiesen. So wurde aus der Gemeinderatssitzung im Juli 2021 berichtet, dass ein Investor Interesse bekundigt habe, aber zuvor Gespräche mit den Eigentümern geführt werden müssten. Otmar Maas wurde in diesem Zusammenhang mit der Aussage zitiert: „Ich persönlich bin der Meinung, dass wir überprüfen sollen, ob eine Windkraftanlage möglich ist. Wind ist eine Ressource – ähnlich einer Ölquelle im Boden.“ [4] Stimmen aus dem Rat gegen Windenergie gab es bislang keine. Anders als bei der Antragstellung im Oktober war inzwischen auch eine Ampel am Regieren im Bund  und aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine wurde allen deutlich, wie sehr die Verzögerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Vergangenheit uns in die Abhängigkeit von Fossiler Energie aus Russland gemacht hat.

In der öffentlichen Sitzung des Klimaschutzausschusses Heuweiler hat der Bürgermeister im November erklärt, dass es Gespräche mit Waldbesitzern aus Heuweiler und Glottertal gemeinsam mit Herrn Markowsky und den Bürgermeistern Hollemann, Herbststritt und Walz gegeben habe, und dass ein weiteres Gespräch Mitte Dezember geplant sei. Der Gemeinderat Heuweiler hat die laufenden Gespräche wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Wie geht es nun weiter?

Vorausgesetzt die Eigentümer würden sich einig werden, stünde eine Klärung in den betroffenen Gemeinden an. Glottertal hat nach dem Regionalplan mit dem Brombeerkopf ein Vorranggebiet für einen Standort für „regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ auf eigener Gemarkung. Dennoch ist es an diesem Standort auch nach 20 Jahren Planung nicht gelungen, ein einziges Windrad zu errichten. Die Frage wird sein, ob Glottertal mit Hinweis auf den  Brombeerkopf gegen den Willen der Eigentümer im Föhrental eine Entwicklung am Flissert verhindern will bzw. kann.

Sofern keine gültigen Einwände seitens der Gemeinden geltend gemacht würden, müsste eine Windhöffigkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies könnte durch die Ökostromgruppe erfolgen. Denn: die dem Windatlas zugrundeliegenden Simulationen sind nur begrenzt belastbar, und der Flissertkopf und -Kamm zählt nicht zu den allerbesten Lagen im Schwarzwald.

Vorausgesetzt, die Windhöffigkeit wäre gut genug, müssen die Träger öffentlicher Belange angehört und Umweltschutzgutachten angefertigt werden. Es bleibt abzuwarten inwiefern die Genehmigungsverfahren bis dahin vereinfacht worden sind, wie von der Bundesregierung angekündigt. „Sollten alle Hürden genommen werden, könnten die Windkraftanlagen im besten Falle im Jahr 2025 ans Netz gehen“, so Markowsky im Denzlinger Gemeinderat.

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Ein Windpark auf dem Flissertkamm? Von Haus zu Haus 48, 1.12.2022, Seite 6

[2] Darstellung der Lage dreier Windräder durch die Ökostromgruppe in der Beschlussvorlage 2022/199 (Öffentlich) des Denzlinger Gemeinderats

[3] Prüfantrag Windenergie. Antrag der Neuen Liste Heuweiler vom 21.10.2022 und Bericht der BZ vom 8.12.2021 („Die neue Liste im Rat wünscht sich Windkraft auch für Heuweiler“)

[4] Heuweiler denkt über eine Windkraftanlage nach. BZ vom 21.07.202

Noch viel zu tun – Rede zur Verabschiedung des Haushalts 2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Altmann, liebe Gemeinderatskolleg*innen, Vertreter der Presse, meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte meinen Vortrag mit einem Dank beginnen: Mit jedem Haushaltsplan, den wir seit Einführung der Doppik vorgelegt bekommen, wird das Werk für uns übersichtlicher. Dies liegt aber nicht nur daran, dass wir uns an die Doppik gewöhnt haben, sondern vor allem auch daran, dass die Darstellung immer besser gelingt. Herr Altmann, vielen Dank für die gute Erläuterung und detaillierte Auflistung der Einzelpositionen. In diesem Jahr sind außerdem erstmals seit Einführung der Doppik die Zahlen aus dem Ergebnis des Vorjahres dargestellt. Dies war aufgrund der fehlenden Eröffnungsbilanz bisher nicht möglich und wir haben heute gehört, dass diese Zahlen nach aktuellem Stand noch immer vorläufig sind. Faktisch hat die fehlende Eröffnungsbilanz seit 2019 dazu geführt, dass wir keine Jahresabschlüsse beschließen konnten, so dass die tatsächliche Haushaltslage für uns Gemeinderäte und für die Öffentlichkeit unübersichtlich bleiben musste. Gut, dass dieser doch recht unhaltbare Zustand in diesem Jahr enden wird.

Im Haushaltsplan für 2022 haben wir insbesondere wegen gestiegener Schlüsselzuweisungen und gestiegenem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Verbindung mit geringeren Umlagen über 240 TEUR mehr zur Verfügung als in den vergangenen Jahren. Zusätzlich fallen die Abschreibungen aufgrund der vorläufigen Eröffnungsbilanz um über 50 TEUR geringer aus als im letzten Jahr. Eigentlich optimale Rahmenbedingungen, und interessanterweise lässt sich im Haushalt für 2022 eine Sondersituation durch Corona gar nicht erkennen. Während nach kameralen Haushaltsregeln ein deutlicher Überschuss erwirtschaftet würde, haben wir uns nicht wirklich bemüht, den Haushaltsausgleich nach NKHR unbedingt zu schaffen. Anders als im vergangenen Jahr haben wir bei der Haushaltsaufstellung auf die „Streichorgie“ bei den Vorberatungen zum Haushalt verzichtet. Am Ende verfehlen wir den Haushaltsausgleich um knapp 16 TEUR. Zum Vergleich: im Haushaltsplan 2021 fehlte mehr als das 10-fache dieses Betrags!

Ein paar wichtige Ausgaben möchte ich an dieser Stelle aufzählen. Sie mögen mir verzeihen, wenn ich nicht zwischen Aufwendungen und Investitionen unterscheide: 50 TEUR für die Asphaltierung des Lehenwegs; 30 TEUR für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED; weitere 25 TEUR für den Bebauungs-Plan Dorfstraße; 6,5 TEUR für WLAN in Schule, Halle und Gemeindehaus; 4,5 TEUR für eine Mikrofonanlage für die Ratssitzungen; 1,8 TEUR für einen Beamer für die Kirchberghalle. Eine erweiterte Zusammenstellung finden Sie auf der Seite der Neuen Liste unter „Standpunkte: Finanzen & Wirtschaft“. Dort finden Sie auch den digitalisierten Haushaltsplan der Gemeinde im Original.

Zwei große Investitionsvorhaben, muss ich kommentieren, weil hier noch viel zu tun ist:

Erstens: Erweiterung des Kindergartens um eine U3-Gruppe:
Im Haushalt stehen 600 TEUR für den Erwerb einer Immobilie für die Einrichtung einer zusätzlichen U3-Gruppe. Die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe wird in den nächsten Jahren mit großer Sicherheit notwendig und entspricht einer Forderung, die die Neue Liste bei der Wahl zum Gemeinderat 2019 formuliert hat. Allerdings ist immer noch nicht dargestellt, wie in Zukunft der Betrieb einer weiteren Gruppe finanziert werden kann. Außerdem sind die Bedingungen des § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung überhaupt noch nicht erfüllt (ich zitiere): „Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Einbeziehung der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.“ Da die Gemeinde Gundelfingen in absehbarer Zeit die Außenstelle der Johann Peter Hebel-Grundschule aufgeben wird, müssen mindestens die Kosten für die mögliche Umwidmung des derzeitigen Schulhauses als Kindergartenerweiterung im Vergleich zu den Kosten bei Erwerb einer Immobilie an anderer Stelle herangezogen werden. Ich gehe davon aus, dass der Betrieb einer weiteren Gruppe am Kirchberg deutlich günstiger wäre als der Betrieb einer Einrichtung an einem zusätzlichen Standort.  In jedem Fall stehen in dieser Frage noch erhebliche Vorarbeiten seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung aus. Trotzdem unterstützt die Neue Liste diesen Investitionsauftrag, da wir handlungsfähig sein müssen, wenn sich eine Möglichkeit zum Kauf ergibt. In jedem Fall fordern wir die die Überprüfung eines möglichen Standortes für eine U3-Gruppe am Kirchberg.

Zweitens: für ein Investitionsvorhaben für die Unterbringung von geflüchteten Personen und deren Familiennachzug:
In diesem wie in den kommenden Jahren sieht der Haushaltsplan je 1 Million Euro für den Bau, Kauf oder Erwerb von Wohnraum für Flüchtlinge vor. Es gibt jedoch weder ein konkretes Vorhaben, noch eine detaillierte Abstimmung. Ich zitiere noch einmal die Gemeindehaushaltsverordnung: „Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind.“ Hier muss im Gemeinderat und in der Verwaltung noch viel Abstimmungsarbeit geleistet werden. Ideal wäre aus unserer Sicht, wenn wir ein Mehrfamilienhaus aus den 60er oder 70er Jahren erwerben könnten oder wenn wir neue Bauflächen erschließen könnten. Aber wir können investiv nur tätig werden, wenn es ein Angebt gibt. Für die Haushaltsposition gilt: wir müssen handlungsfähig sein, da es der Gemeinde nicht gelungen ist, genügend Wohnungen anzumieten. Aus diesem Grund müssen wir Haushaltsmittel vorsehen, um ein Grundstück, ein Haus, eine oder mehrere Wohnungen zu erwerben oder zu errichten. Dank bürgerschaftlichen Engagements werden in diesem Jahr drei genossenschaftliche Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung stehen. Die Gemeinde war in dieser Hinsicht zu lange untätig.
Ich möchte angesichts der aktuell fehlenden Planungstiefe für diese anvisierten Investitionen in nie da gewesener Größenordnung für die Neue Liste eines ganz klar zum Ausdruck bringen: eine große Unterkunft für 20 oder 30 Flüchtlinge wird die Neue Liste nicht mittragen. Wir halten an dem für uns seit Jahren formulierten Ziel der dezentralen Flüchtlingsunterbringung fest. Sie ist nach unserer Überzeugung der Schlüssel für die Integration und gleichzeitig die einzige Lösung, die zu Heuweiler passt. Dies schließt kleinere Containerwohnungen an der einen oder anderen Stelle nicht aus. Sollten die Planungen jedoch wieder in Richtung einer Massenunterkunft gehen, dann nur gegen den Willen und gegen die Stimmen der Neuen Liste.

Obwohl wir wissen, dass in den letzten Jahren am Ende immer mehr Geld da war, als in den HH-Plänen vorgesehen war, sehen wir folgende Haushaltsrisiken:

  1. die Vorgaben des Landes für die Planungen in diesem und in den nächsten Jahren sind sehr optimistisch. Was, wenn es angesichts explodierender Energiepreise, angesichts von Corona und anspringender Inflation nicht so positiv kommt wie angenommen?
  2. Die Kosten für eine Erweiterung des Kindergartens müssen auf Dauer finanziert werden. An der fehlenden Finanzierung der laufenden Kosten ist die Erweiterung des Kindergartens schon einmal gescheitert.
  3.  In der aktuell vorgelegten mittelfristigen Planung sinken ab 2023 die Aufwendungen für Sach – und Dienstleistungen um deutlich über 100.000 € pro Jahr. Nach meiner eigenen Erfahrung werden aber gerade die Unterhaltungskosten jedes Jahr immer teurer. An dieser Stelle droht eine zusätzlich Finanzierungslücke.
  4. Laufende Kosten, die aufgrund der Investitionen in Gebäude zukünftig entstehen werden (Zins- und Tilgung, laufende Erhaltungsaufwendungen, Abschreibungen, Betreuungskosten) sind in der mittelfristigen Finanzplanung mit Ausnahme der zusätzlichen Transferaufwendungen für die Kindergartengruppe noch gar nicht enthalten. Auch hier gilt es, den künftigen Finanzierungsbedarf zu klären und bereitzustellen, denn er muss dann auf Dauer erwirtschaftet werden.

Auch wegen dieser Risiken muss sich die Gemeindepolitik in Heuweiler dringend um die Verbesserung der Einnahmen kümmern. Strukturell fehlen Heuweiler Einnahmen vor allem bei der Gewerbesteuer. Der Rat hat im letzten Jahr einstimmig beschlossen, die Gewerbesteuer zu senken, um Heuweiler künftig attraktiver für Gewerbetreibende zu machen. Auch ohne Flächen für Gewerbe müssen wir versuchen, Gewerbetreibende ins Dorf zu bringen. Ich würde mir wünschen, dass Heuweiler auf der Homepage mit dem zweitniedrigsten Gewerbesteuerhebesatz der Region aktiv wirbt. Jedem, der in Heuweiler Gewerbe anmelden möchte, sollte ein roter Teppich ausgerollt werden, sofern die Maßnahme städtebaulich vertretbar ist. Eine weitere Senkung der Gewerbesteuer darf dabei kein Tabu sein. Ohne verlässliche finanzielle Basis kann Dorfpolitik nicht gelingen. Wenn wir keinen Erfolg damit haben werden, die Gewerbesteuereinnahmen nachhaltig anzuheben, müssten wir in letzter Konsequenz die Grundsteuer im Dorf deutlich erhöhen und alle Einwohner dadurch zusätzlich belasten.

Bereits in der letzten Amtszeit des Gemeinderats ist es gelungen, uns mit der Gemeinde Gundelfingen auf eine neue Verwaltungsstruktur zu einigen. Damals wurden zwei viertel Bürgerbürostellen und eine halbe Hausmeisterstelle zusätzlich über den Verwaltungskostenbeitrag abgerechnet, und die Aufgaben im Hauptamt wurde vollumfänglich auf Gundelfingen übertragen. Inzwischen wurde auch der Standesamtbezirk zusammengelegt. Heuweiler hat genau genommen nur noch einen einzigen Angestellten, nämlich unseren Bürgermeister. Der Verwaltungskostenbeitrag ist in Folge von ursprünglich 126 TEUR auf 216 TEUR angestiegen. Zusätzlich leisten wir fast 50 TEUR für die Flüchtlingsbetreuung und das Standesamt nach Gundelfingen. Für Reinigungsarbeiten in Heuweiler wird künftig – statt der Vergabe an externe Firmen- an einer Zusammenarbeit mit Gundelfingen gearbeitet. Wir begrüßen diese Entwicklung sehr. Demnächst müsste die Neukalkulation des Verwaltungskostenbeitrages anstehen. Uns ist sehr daran gelegen, dass wir für die Kosten, die Heuweiler in der Gundelfinger Verwaltung verursacht, auch aufkommen. Wir sind in der Neuen Liste nach wie vor überzeugt, dass die interkommunale Zusammenarbeit nicht nur für Heuweiler, sondern auch für Gundelfingen ein Gewinn ist. Mit Bedauern stellen wir fest, das der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft im letzten Jahr schon wieder nicht getagt hat. Gerade in Zeiten, in denen informelle Treffen selten sind, sollte der Ausschuss regelmäßig tagen.

Zu Beginn hatte ich bereits Herrn Altmann für die Vorbereitung und die Vorlage des Haushalts gedankt. Ich möchte in meinen Dank aber ausdrücklich Sie Herr Bürgermeister und die Verwaltung in Gundelfingen mit einschließen. Wir fühlen uns durch die Verwaltung in Gundelfingen gut betreut. Dies beinhaltet alle Mitarbeiter, sei es im Bauamt, im Bürgerbüro oder in der Hauptverwaltung. Uns ist bewusst, dass Heuweiler mit seinen Eigenheiten es Ihnen nicht immer leicht macht, Ihre Aufgabe zu erfüllen. Sie mögen uns verzeihen, wenn wir immer wieder auch mit Nachdruck auf unsere Selbstständigkeit hinweisen, und dass wir von Ihnen andere Lösungen fordern als der Gemeinderat Gundelfingen. Umgekehrt sehen und schätzen wir Ihren wichtigen Beitrag für unser Dorf.

Zuletzt möchte ich den vielen engagierten Bürgern und Initiativen im Dorf danken. Trotz der Kontaktbeschränkungen wegen Corona und obwohl das sonst übliche öffentliche Leben seit inzwischen zwei Jahren nur stark eingeschränkt möglich ist, kann man erkennen, dass den Bürgern das Dorf nicht egal ist. Ich bin sicher, sobald die Politik es wieder zulässt, wird das öffentliche Leben in Heuweiler wieder aufblühen.

Dem Haushalt für 2022 wird die Neue Liste zustimmen.

 

 

Für die Neue Liste:

Claudius Stahl

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Haushaltsplan Heuweiler 2022, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

[2] Überlegungen für eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B und für eine Senkung des Hebesatzes der Gewerbesteuer in Heuweiler

[3] Vergleich der Haushaltszahlen der letzten Jahre. Veröffentlicht unter Standpunkte: Finanzen & Wirtschaft auf  www.neueliste-heuweiler.de

 

Zweck des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen

Verfahren nach LBO

Nach Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO, [1]) können grob drei verschiedene Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung verfolgt werden.

  1. Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §50 LBO (Bsp: Gartenhaus,Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis maximal 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt, Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter Grundfläche)
  2. Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren (Voraussetzung: qualifizierter Bebauungsplan nach §30 BauGB, außerhalb des Geltungsbereichs einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB, Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten sein, keine Ausnahmen vom Bebauungsplan)
  3. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben (alle anderen Bauvorhaben. Wortlaut § 49 LBO: „Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie der in § 50 aufgeführten anderen Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in §§ 50, 51, 69 oder 70 nichts anderes bestimmt ist“). Nur bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag notwendig.

Gemeindliches Einvernehmen nur bei Bauanträgen erforderlich

Besteht ein qualifizierter Bebauungsplan nach §30 BauGB, ist das Einvernehmen nicht erforderlich, da der Maßstab für die Zulässigkeit von Vorhaben durch den Bebauungsplan bereits vorgegeben ist. Erteilt in diesen Fällen die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung entgegen den Vorgaben eines gültigen Bebauungsplanes, kann die Gemeinde auch die erteilte Genehmigung wegen einer Verletzung ihrer Planungshoheit gerichtlich anfechten[2]. Diese Möglichkeit fällt insbesondere dort aus, wo entweder keine Bauleitplanung besteht (unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB bzw. Außenbereich nach § 35 BauGB) oder wenn eine  Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan erteilt werden soll. Aus diesem Grund sieht § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Einvernehmen kompensatorisch ein besonderes Beteiligungsrecht der Gemeinde vor, das die noch nicht ausgeübte Planungshoheit schützt: „über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden“.

Zweck des gemeindlichen Einvernehmens

Das Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens verfolgt mehrere Ziele.

Einerseits geht es um die Prüfung  der Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach der jeweiligen Rechtsvorschrift. Durch die Mitprüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen u.a. nach § 35 BauGB hat das Einvernehmenserfordernis eine eigenständige rechtliche Bedeutung. Denn Zweck des § 36 ist es, die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde in Ortsteilen, in denen sie noch nicht geplant hat, an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Vorhaben mitentscheidend zu beteiligen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.02.1986 – 4 C 43.83).

Außerdem dient das Einvernehmen dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinde. Ein Bauantrag kann zum Anlass genommen werden, von der Befugnis der Gemeinde Gebrauch zu machen, durch Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans oder eines Bebauungsplans die bauplanungsrechtlichen Grundlagen zu ändern. Dies kann grundsätzlich auch innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes erfolgen. Insbesondere in den Fällen, in denen kein qualifizierter Bebauungsplan existiert sind viele unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung, die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Beeinträchtigung des Ortsbildes zu beachten und mit entsprechender Ortskenntnis politisch zu bewerten.

Ein Versagen des Einvernehmens muss innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des Baugesuchs erfolgen; danach gilt die Zustimmung als erteilt (Zustimmungsfiktion).

Erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen oder äußert sich nicht, so hat dies für die Baurechtsbehörde keine positive Bindungswirkung. Die Baugenehmigungsbehörde ist daher nicht gezwungen ihrerseits dem Vorhaben in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zuzustimmen und eine Genehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigungsbehörde muss selbständig prüfen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Baugenehmigung kann erst bei einer Willensübereinstimmung von Gemeinde und Baurechtsbehörde erteilt werden.

Verweigert die Gemeinde das Einvernehmen, so ist die Baugenehmigungsbehörde an diese Entscheidung grundsätzlich gebunden. Sie ist daher zunächst gehindert eine Baugenehmigung zu erteilen. Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Baurechtsbehörde die Verweigerung der Erteilung des Einvernehmens für rechtswidrig erachtet und dieses ersetzt. Das Versagen darf nämlich nicht willkürlich erfolgen, sondern nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen. Die Ersetzungsmöglichkeit ist zum einen in § 36 BauGB und zum anderen in § 54 LBO geregelt. Die Genehmigungsbehörde muss das Einvernehmen im Falle der rechtswidrigen Verweigerung der Gemeinde sogar ersetzen. Dies muss allerdings ebenfalls begründet werden und die Gemeinde muss vor der Erteilung der Baugenehmigung angehört werden.

Verwaltungsakt „Baugenehmigung und Öffentlichkeit

Bei der Baugenehmigung handelt es sich um einen mehrstufigen Verwaltungsakt, der die vorherige verwaltungsinterne Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens voraussetzt. Gegenüber dem Bürger, der den Bauantrag stellt, tritt nur der Verwaltungsakt der Baugenehmigungsbehörde hervor. Die für Heuweiler zuständige (Untere) Baubehörde ist übrigens das Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB stellt hingegen keinen eigenen Verwaltungsakt dar, sondern eine politische, öffentlich rechtliche Willenserklärung des Gemeinderats, dem Hauptorgan der Gemeinde. Gleichzeitig ist das Erteilen oder das Verweigern des Einvernehmens durch den Gemeinderat der einzige Beschluss, der in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und die öffentlichen Unterlagen der Ratssitzungen das einzige Erscheinen der Bauvorhabens in der Öffentlichkeit.

Notwendige Informationen für den Akt der politischen Willenserklärung des Gemeinderates

Bauverwaltung und Gemeinderat haben im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens bei Bauanträgen unterschiedliche Rollen. Während die Verwaltung die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zukommt, muss der demokratisch gewählte Gemeinderat seinen Willen im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen politisch definieren. Da es sich bei Gemeinderäten in der Regel nicht um baurechtliche Fachleute handelt, muss die Verwaltung daher den rechtlichen Hintergrund genau beschreiben und dem Rat die Handlungsoptionen nach der jeweiligen Bauvorschrift aufzeigen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass der Gemeinderat im Kontext der Vorbereitung zur Sitzung von der Verwaltung über den Beschlussvorschlag und dessen Begründung  umfassend informiert wird. Die Gemeinde muss nach dem gesagten prüfen, ob die Zulässigkeit des Bauantrages gegeben ist, und ob die Planungshoheit der Gemeinde berührt ist. Es liegt auf der Hand, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung und in der Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.

Ein Argument, gegen die umfassende Information des Gemeinderates könnte es sein, dass der Verwaltungsaufwand geringer sei, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden könne, der Gemeinderat kaum Entscheidungsspielraum habe und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folge[3]. Ähnliche Argumente wurden zuletzt auch von der Bauverwaltung in Gundelfingen gegenüber den Gemeinderäten in Heuweiler vorgebracht. Im Grunde könnte man aber dann auf eine politische Entscheidung ganz verzichten. Eine solche Argumentation übersieht den Zweck der gemeindlichen Einvernehmens. Das zu schützende Rechtsgut liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderats und nicht der Zuständigkeit der Verwaltung!

Außerdem kommt dem Gemeinderat gemäß §24 Abs. 1 Satz3  GemO BW die Aufgabe zu, das Handeln der Verwaltung zu kontrollieren, indem er die Ausführung der Beschlüsse überwacht und indem er zur Beseitigung von Missständen in der Verwaltung sorgen muss, sofern diese auftreten. Dem Bürgermeister kommt in diesem Zusammenhang eine Doppelrolle zu: er ist einerseits Chef der Gemeindeverwaltung und andererseits durch unabhängige demokratische Wahl Teil des Gemeinderats und damit auch politischer Mandatsträger. Dadurch ist er Kontrollierter und Kontrolleur gleichzeitig.

Im Idealfall bearbeiten Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat einvernehmlich über das „Einvernehmen“, jeweils im gegenseitigen Verständnis und in Anerkennung der jeweils anderen Rolle.

 

Hinweis

Der Autor dieses Artikels ist juristischer Laie. Die Beschreibung der Rechtsgrundlage ist nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Rechtsverbindliche Auskünfte finden sich an dieser Stelle nicht. Hinweise auf mögliche Verbesserungen nimmt der Autor gerne entgegen.

Für die Neue Liste

Claudius Stahl
Verlinkte Quellen

[1] Gesetzliche Grundlagen: BauGB , LBO BW, LBOVVO BW

[2] Gärditz: Vertiefung Baurecht Script Uni Bonn SS2016

[3] Ingo Buth: Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuss. Plön, 20.12.2021

 

Starkregengefahrenkarten für Heuweiler veröffentlicht

Schon im Jahr 2019 hatte Heuweiler das Ingenieurbüro BIT Ingenieure aus Freiburg mit der Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts beauftragt. Es wurden Starkregengefahrenkarten, eine Risikoanalyse sowie ein Handlungskonzept mit möglichen Maßnahmen zur Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse in Auftrag gegeben. Die 30.000€ teure Planung wurde vom Land Baden-Württemberg mit einem Anteil von 70% (oder 21.000€) gefördert.

In der öffentlichen Präsentation wurde angegeben, dass die Risikoanalyse für die öffentlichen Gebäude (Halle, Schule, Gemeindehaus) angefertigt werden soll. Bei Betrachtung der Karten stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, andere Bereiche gesondert zu betrachten (insbesondere die Bereiche um den Kähnerbach und um die die Gartenstraße), denn hier könnten in den kommenden  Jahren größere Investitionen auf Heuweiler zukommen. Der Bereich in Hinterheuweiler um den Taubenbach wurde ja bereits vor über 10 Jahren unter dem Aspekt des Hochwasserschutzes umfangreich saniert.

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen bzw. auch Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 15 Millimeter beziehungsweise in sechs Stunden mehr als 20 Millimeter Regen fallen. Veröffentlicht sind aktuell (Stand Dezember 2021) 3 Kartensätze: Karten zu Überflutungstiefen (Abb.1), zu Fliessgeschwindigkeiten (Abb.2) und zur Überflutungsausdehnung (Abb.3) jeweils für seltene, außergewöhnliche und extreme Ereignisse[1].

Abb. 1 Ausschnitt der Karte der Überflutungstiefe bei extremen Ereignis

 

Abb. 2 Ausschnitt der Karte der Fliessgeschwindigkeiten bei extremen Ereignis

 

Abb. 3 Ausschnitt der Karte der Überflutungsansdehnung bei extremen Ereignis

 

Starkniederschläge von kurzer Dauer und hoher Intensität verursachen Schäden in der Größenordnung von 50 % der Gesamtschäden, die durch Hochwasser in Baden-Württemberg im Mittel jährlich verursacht werden. Die Gefährdungserkundung durch Starkregen und die Erstellung eines Konzeptes für ein Starkregenrisikomanagement ist eine Empfehlung im Rahmen der kommunalen Vorsorgeplanung[2]. Das kommunale Management bei Starkregen selbst bewegt sich im Übergangsbereich zwischen der Pflichtaufgabe der Siedlungsentwässerung und der Katastrophenvorsorge. Ziel ist es, den besonderen Überflutungsrisiken zu begegnen und Überflutungsschäden nach Möglichkeit zu minimieren. Dabei obliegt es der Kommune selbst abzuwägen, welche Überflutungsrisiken im Siedlungsgebiet hingenommen werden können bzw. müssen und wo Vorsorgemaßnahmen sinnvoll, angemessen und umsetzbar sind [3].

Das noch zu erstellende Handlungskonzept für Heuweiler muss die Ergebnisse der Risikoanalyse auf Basis der Gefahrenkarten berücksichtigen und die Grundstückseigner vor allem durch Informationsvorsorge in die Lage versetzen, ihr individuelles Risiko einschätzen und jeweils eigene Maßnahmen ableiten zu können. Heuweiler wiederum muss die Risikoanalyse im Rahmen künftiger Bauleitplanung  berücksichtigen. Außerdem muss überlegt werden, inwieweit der Bedarf an kommunalen Baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Situation an der einen oder anderen Stelle besteht. Wir erwaten, dass es Zielkonflikte zwischen Starkregenrisikovorsorge und anderen kommunalen Themenfeldern (z. B. Straßenplanung, stadtplanerischen Aspekten, Barrierefreiheit und Entwässerungsplanung, Umweltschutz etc.) geben wird.

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Informationen zum Stakregenrisikomanagment auf der Seite der Gemeinde Heuweiler
[2] Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden‑Württemberg auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt in Baden-Württemberg
[3] Völker, Illgen:  Kommunale Überflutungsvorsorge – Planer im Dialog. Deutsches Institut für Urbanistik, 2018

 

Anträge der Neuen Liste zum Thema Lastenfahrrad am Gemeindehaus und Windenergie in Heuweiler

UPDATE Prüfantrag Windenergie 29.November: mit dem in öffentlicher Sitzung gefassten Beschluss des Gemeinderats Denzlingen, Flächen für einen Windpark am Flissert zur Verfügung zu stellen, bringt Denzlingen Fahrt in die bislang eher nichtöffentlich geführten Debatte. Gleichzeitig ist Denzlingen damit der erste der betroffenen Eigentümer, der sich für das Vorhaben ausspricht.

„Der Gemeinderat Denzlingen beschloss, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks „Am Flissert“ für das interkommunale Windparkprojekt freizugeben. (…) Die Gemeinde will proaktiv die weiteren Gespräche zur Realisierung des Projekts unterstützen, um damit den Ausbau der Windenergie zu fördern.“

UPDATE Prüfantrag Windenergie 9. April: bei zwei Windrädern, wie sie am Repowering am Rosskopf geplant sind (Nabenhöhe ca. 140m, Gesamthöhe ca. 250m) könnte für Heuweiler etwa mit  Gewerbesteuereinnahmen von 120.000€ /Jahr gerechnet werden. Eine Kommunalumlage (die anteilig an die Gemeinden, die in 2,5 km Umfeld Flächen haben,ausgeschüttet würde) läge bei etwa 60.000€, davon ca. 12.000€ für Heuweiler. Die Pacht für die Waldbesitzer läge bei insgesamt ca. 100.000€ im Jahr, davon 70% für die Gesamtfläche und 30% für die eigentliche Baufläche.

UPDATE 9. Dezember 2021: in der Dezembersitzung des Gemeinderats wurden beide Anträge vom Gemeinderat angenommen

 

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sieht vor, dass Gemeinderäte sich eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung regelt zum Beispiel die Bildung von Fraktionen im Gemeinderat, den Geschäftsgang der Gemeinderatssitzung und die Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister und Rat, aber auch die Beteiligung Jugendlicher oder sachkundiger Personen an den Gemeinderatssitzungen, sofern keine eindeutigen Vorgaben in der Gemeindeordnung festgeschrieben sind („Der Gemeinderat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung“). Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg keine Mustergeschäftsordnung [1], die gilt, wenn keine eigene Geschäftsordnung verabschiedet wurde. In Heuweiler gab es jedoch noch nie eine solche Geschäftsordnung des Gemeinderates, und in der Vergangenheit war dies nach einhelliger Meinung vieler Räte und Altgemeinderäte auch nicht notwendig.
Zuletzt kam es leider wiederholt vor, dass der Bürgermeister den mündlich oder schriftlich vorgetragenen Wunsch von Ratsmitgliedern zur öffentlichen Behandlung bestimmter Themen nicht oder nicht umfänglich nachgekommen ist. Als Beispiele seinen das Thema Wolfsmanagement oder Breitbandausbau genannt. Daher hat die Neue Liste in der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober unter „Verschiedenes“ erstmals von der Möglichkeit nach §34 GemO Gebrauch gemacht, durch mündlichen Vortrag und schriftliche Einreichung formal Anträge  zu stellen. Durch diese Anträge wird der Bürgermeister verpflichtet, erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und die Themen auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats zu setzen.

Teilweise wurden die Anträge am 21.10. interfraktionell gestellt. Der erste Antrag behandelte den Vorgang, dass der Fahrradunterstand am Gemeindehaus, der für Besucher des Gemeindehauses und anderer Ziele in der Dorfmitte  und als Unterstand für Schulkinder, die auf den Bus warten gedacht ist, ohne Rücksprache mit den Gemeinderäten zugunsten eines Dauerparkplatzes für ein Lastenfahrrad aufgegeben werden soll. Beantragt wurde die eine öffentliche Debatte im Gemeinderat mit dem Ziel der Ablehnung des Standortes und die zeitnahe Suche nach Alternativen [2]. Der zweite Antrag befasste sich mit dem Ausbau der Windenergie. Seitens der Verwaltung soll geprüft werden , ob es auf Heuweilermer Gemarkung einen möglichen Standort für ein Windrad gibt [3], damit wir uns im Rat mit dem Thema befassen können, bevor eventuell ein externer Investor uns vor vollendete Tatsachen stellt.

Es ist bedauerlich, dass der Rat zu diesen formalen Mitteln greifen muss, um seinen Rechten nachzukommen. Um auf Dauer die Rechte des Gemeinderates gegenüber dem Bürgermeister zu sichern, wird die Neue Liste einen Vorschlag für eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat entwerfen.

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte in Rheinland-Pfalz

[2] Unterbringung Lastenfahrrad. Interfraktioneller Antrag  vom 21.10.2021

[3] Prüfantrag Windenergie. Antrag der Neuen Liste vom 21.10.2021

[4] Denzlingen sagt ja zum Windpark am Flissertkopf , Bericht über die Gemeinderatssitzung in Denzlingen vom 29.11.2022

Flüchtlingsunterbringung in Heuweiler

die Gemeinderatsfraktionen in Heuweiler haben sich am 6.6.2021 auf einen gemeinsamen Aufruf an die Bürger Heuweilers verständigt, der in den Gundelfinger Nachrichten veröffentlicht werden soll:

Flüchtlingsunterbringung in Heuweiler

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Fraktionen des Gemeinderats Heuweiler kommen auf Sie zu, um eines der dringendsten Themen unserer Zeit auch in Heuweiler wieder ins Gedächtnis zu rufen.

Die Gemeinde Heuweiler ist ebenso wie alle anderen Gemeinden des Landes zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen verpflichtet. Das ergibt sich aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Es regelt, dass Flüchtlinge und Asylsuchende in Baden-Württemberg zunächst in sogenannten Erstaufnahmestellen des Landes, später für maximal zwei Jahre durch die Landkreise untergebracht werden. Danach erfolgt die Anschlussunterbringung in den Gemeinden. Diese soll grundsätzlich dezentral, also nicht mehr in großen Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Wohnungen erfolgen. Die Integration der Menschen, die bei uns Schutz suchen, soll damit erleichtert werden.

Bereits im Jahr 2018 stand daher der Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Heuweiler im Raum. Zur Verfügung standen hierfür grundsätzlich zwei Grundstücke, eines am Ortsausgang Richtung Gundelfingen, eines auf dem Kirchberg. Geplant war damals, ein Gebäude durch einen Investor errichten zu lassen und dieses langfristig anzumieten. Die damit verbundene finanzielle Belastung für die Gemeinde wäre hoch gewesen, sie schien jedoch ohne Alternative. In der Bevölkerung sorgte das Vorhaben für Kritik. Der Bau einer Unterkunft für bis zu 40 Personen passe nicht zu Heuweiler. In der Folge wurde der Gemeinde Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Dieser wird durch die Gemeinde angemietet, die Zuteilung von Flüchtlingen erfolgt ebenfalls über das Rathaus. Darüber hinaus fand ein großer Teil der unserer Gemeinde zugewiesenen Personen, nämlich 34 Menschen, Wohnraum in Gundelfingen. Die der Gemeinde Gundelfingen hierdurch entstehenden Kosten erstattet die Gemeinde Heuweiler innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft.

Im Jahr 2021 muss Heuweiler voraussichtlich noch elf Personen unterbringen. Vor diesem Hintergrund sind wir angehalten, vermehrt nach Möglichkeiten zur Unterbringung in Heuweiler zu suchen. Und wie schon in vergangener Zeit gibt es dabei zwei Möglichkeiten: Das Anmieten von Wohnraum oder aber das Errichten einer größeren Wohneinheit. Sei es in Massiv- oder in Containerbauweise. Heuweiler braucht ein Konzept für die Zukunft. Wir Gemeinderäte würden gerne an der dezentralen Unterbringung festhalten. Wenn die Gemeinde den Bau einer Unterkunft vermeiden will, sind wir auf die Bereitschaft der Wohnungseigentümer angewiesen, Wohnungen an die Gemeinde zu vermieten.
Vermieter in Heuweiler, die der Gemeinde Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt haben, haben positive Erfahrungen gemacht. Die Gemeinde ist sicherer und solventer Mieter, Gemeindemitarbeiter betreuen den Wohnraum. Es ist Ausdruck gelungener Integration, dass einige Mietverhältnisse zwischen Eigentümern und ursprünglich durch die Gemeinde zugewiesenen Menschen in reguläre Mietverhältnisse umgewandelt wurden. Diese Wohnungen stehen der Gemeinde dann allerdings nicht mehr zu Verfügung.

Die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung wird für alle Gemeinden ein Dauerthema bleiben. Die Welt wird nicht besser, Kriege, Konflikte und politische Verfolgung, Dürren und Armut zwingen Menschen, ihre Heimatländer zu verlassen. Auf der Homepage des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen heißt es: „Die Zahl der Menschen, die weltweit vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen, war noch nie so hoch wie heute. Ende 2019 lag die Zahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht waren, bei 79,5 Millionen – mehr als ein Prozent der Weltbevölkerung. Mitte 2020 war diese Zahl bereits auf über 80 Millionen Menschen angewachsen. Seit 2010 hat sich die Zahl der Menschen auf der Flucht damit verdoppelt. Die Zahl der Flüchtlinge, die in Deutschland leben, liegt bei 1,1 Millionen. Die Zahl der (Erst-)Asylanträge sank 2020 in Deutschland im Vergleich zu 2019 um 28 % auf 102.581 ab. 85 Prozent der Flüchtlinge leben nach wie vor in Entwicklungsländern.“

Wenn Sie sich vorstellen könnten, Wohnraum an die Gemeinde Heuweiler zu vermieten, stehen Ihnen die Verwaltung (Herr Kraushaar Tel.: 0761-5911-207, Stefan.Kraushaar@Gundelfingen.de) und wir Gemeinderäte (https://www.heuweiler.de/buerger-rathaus/gemeinderat/mitglieder) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Schon jetzt steht fest: Wir müssen die Aufgabe lösen. Entweder es gelingt die weitere Anmietung von Wohnraum oder wir müssen Wohnraum schaffen, in Massiv- oder Containerbauweise.
In der kommenden Sitzung des Gemeinderats werden wir das Thema öffentlich diskutieren.

Frauenliste Heuweiler
Freie Wähler Heuweiler
Neue Liste Heuweiler

 

Weitere Informationen zum Thema auf neueliste-heuweiler.de

[1] Integrationspolitik. Aus dem Wahlprogramm der Neuen Liste zur Gemeinderatswahl im Mai 2019

[2] Welche Flüchtlingsunterkunft passt zu Heuweiler? Ausführliche Stellungnahme vom 24.September 2018 unter neueliste-heuweiler.de

[3] Neubau am Kirchberg. Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.5.2018 unter neueliste-heuweiler.de

[4] Subjektiver Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Heuweiler vom 16.Mai 2018

[5] Gastbeitrag zum Thema Flüchtlingsunterbringung in Gundelfingen und Heuweiler vom 12.April 2021

[6] Offener Brief von Vermietern an die Bürger von Heuweiler (Beilage zu den GN Anfang Dezember 2021)

 

Werbung um Vertrauen in die Impfkampagne – jeder Impfstoff ist besser als eine Corona-Infektion

UPDATE 22.12.2021: angesichts des schlechteren Schutzes der Zweifachimpfung vor der Omicron-Variante sollte jeder der kann sich so schnell wie möglich boostern lassen. Aktuell sind viele Termine frei oder man kann ohne Voranmeldung zum Boostern.

UPDATE 22.November: ich bin mit dem Impfstoff von Moderna geboostert worden.

UPDATE 15.Mai: meine zweite Impfung ist mit dem Impfstoff von Moderna erfolgt. Gesicherte medizinische Daten lagen dazu zum Impftermin über diese Kreuzimpfung noch nicht vor.

Ich möchte mich als Arzt mit einer persönlichen Erklärung an die Bürger von Heuweiler wenden.

Corona bedroht unser Leben und unser soziales Zusammenleben nicht nur in der Gemeinde Heuweiler. Das „neuartige“ Virus stellt das politische System und das Gesundheitssystem vor fundamentale Herausforderungen. Nicht jede Entscheidung kann richtig sein, da die Situation für alle Verantwortlichen völlig neu ist. Die Pandemie dauert schon über ein Jahr und das macht mürbe.

In dieser Situation bitte ich Sie: verlieren Sie nicht das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen. Vertrauen Sie auch den Empfehlungen der medizinischen Experten! Sie haben vielleicht festgestellt, dass diese ihre Meinung aufgrund neuer Erkenntnisse immer wieder ändern. Dies ist das Wesen der Wissenschaft, und kein Zeichen eines Irrweges. Ich bin auch nicht mit allem einverstanden, aber so sind wir Menschen eben mit unserem freien Willen.

Manche Menschen sind aktuell möglicherweise verunsichert wegen wechselnder Empfehlungen bezüglich einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca.

Ich persönlich habe am 21. Februar als Mitarbeiter der Uniklinik Freiburg eine Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten. Ich wäre auch als Mitglied der Helfer-vor-Ort-Gruppe der Malteser Heuweiler impfberechtigt gewesen. Jederzeit würde ich mich wieder impfen lassen, denn jeder Impfschutz ist besser, als an Covid zu erkranken. Da ich unter 60 Jahr alt bin, werde ich womöglich als zweite Impfung einen anderen Impfstoff bekommen. Bis es so weit ist, gibt es vielleicht sogar wissenschaftliche Daten zu diesem Thema. Vielleicht aber auch nicht. Handeln muss man trotzdem.

Ich möchte ganz bewusst in meiner Funktion als Arzt, aber auch als Gemeinderat und als stellvertretender Bürgermeister an alle Bürger von Heuweiler appellieren, nicht das Vertrauen oder den Mut zu verlieren. Alle verfügbaren Impfungen gegen Corona sind neu, und alle bergen gewisse Risiken. Diese Risiken werden in Deutschland regelmäßig  neu bewertet und die Empfehlungen angepasst. Das Risiko durch eine Infektion mit dem Virus ist im Vergleich zum Risiko einer Impfung entsprechend den Empfehlungen deutlich höher! Mein Appell daher: lassen Sie sich impfen. Nur die Impfungen werden uns erlauben, wieder zu einer Normalität, die wir uns alle wünschen, zurückzukehren. Je schneller  und je mehr Menschen geimpft bzw. geboostert sind, desto schneller wird wieder Normalität einkehren können.

 

Ich wünsche Ihnen allen Frohe Ostern

 

 

 

 

 

 

 

Claudius Stahl

Heuweiler braucht ein Mischgebiet!

UPDATE November 2021: Erneute Offenage des Bebauungsplans „Dorstraße“ [10] wird beschlossen. Ein separater Antrag der Neuen Liste, an der Glottertalstraße Mischgebiet vorzusehen, findet in diesem Zusammenhang im Rat keine Mehrheit. Aus Sicht der Neuen Liste bleibt damit eine historische Chance ungenutzt.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021 hat der Gemeinderat zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen[1]. Hintergrund waren Bauanträge für zwei Grundstücke für jeweils zwei große Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 29 Wohneinheiten. Bei beiden Grundstücken handelt es sich um traditionsreiche Hotel- und Gaststättenbetriebe, deren Geschäftsbetrieb erst vor kurzem aufgegeben wurde.
Im Kontext mit der Bebauung entlang der Dorfstraße hatte der Gemeinderat bereits 2016 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB für eines der betroffenen Flurstücke gefasst, und eine erste Offenlage ist bereits erfolgt. [2]

Bebauungsplan „Dorfstraße“ wird überarbeitet und erweitert

Nach Diskussion der Kommentare, die im Rahmen der Offenlage bei der Gemeinde eingegangen waren, hat sich der Rat bereits im Oktober darauf verständigt, Teile des überplanten Gebietes, die bereits seit vielen Jahren faktisch einem Mischgebiet[3] entsprachen [4], künftig auch formal als solches auszuweisen. Hintergrund ist, dass Heuweiler an keiner einzigen Stelle Gewerbeflächen ausgewiesen hat, und dass durch die Aktivität von Bauträgern ein hoher Druck in Richtung reine Wohnbebauung ausgeübt wird. Denn mit reiner Wohnbebauung lassen sich durch Verkauf von Eigentumswohnungen kurzfristig hohe Gewinne erzielen. Unter diesen Bedingungen würden in Heuweiler nach und nach alle Gewerbebetriebe verschwinden und Heuweiler würde zu einem reinen Schlafdorf werden. Sowohl  wegen des drohenden Verlustes jeglicher Nahversorgung als auch zur Verbesserung des Gewerbesteueraufkommens liegt eine solche Entwicklung nicht im Interesse der Gemeinde. Daher hatte der Rat beschlossen, zur Festschreibung der erkannten städtebaulichen Ziele und zur Sicherung der Wohn- und Lebensqualität in Heuweiler an dieser Stelle ordnend einzugreifen und ein Mischgebiet statt eines allgemeinen Baugebietes auszuweisen. Eine diesbezügliche Überarbeitung des Bebauungsplans durch das Planungsbüro war  beauftragt worden, um die öffentliche Beratung vorzubereiten. Aufgrund der mit Einreichung der genannten Bauanträge eingetretenen besonderen Umstände musste einerseits das Mittel der Veränderungssperre erneut gezogen werden und andererseits die vom Bebauungsplan „Dorfstraße“ betroffene Fläche bis zur zweiten ehemaligen Gaststätte ausgedehnt werden (Abb. 1).

 

Abb. 1: Erweiterter Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorfstraße (aus der Beratungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.02.2021, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW)

Gerade die Flurstücke der beiden ehemaligen Hotel- bzw. Gaststättenbetriebe an der Glottertalstraße eignen sich ausgezeichnet als Mischgebiet, da sie

  • von der viel befahrenen Landstraße L112 gut einsehbar sind,
  • sie teilweise über die Möglichkeit von zusätzlichen Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite verfügen
  • bei Nutzung dieser Flurstücke für Gewerbe weder Dorfstraße noch Glottertalstraße über die Maßen mit Verkehr belastet werden,
  • aufgrund der langjährigen gewerblichen Nutzung eine hohe Akzeptanz bei den Bürgern zu erwarten ist.
  • Glasfaser für schnelles Internet in unmittelbarer Nähe vorhanden ist.

Um Heuweiler für Gewerbetreibende attraktiv zu machen, hatte der Gemeinderat erst im Januar eine Senkung der Gewerbesteuer beschlossen. Dadurch gehören wir zu den Gemeinden mit der niedrigsten Gewerbesteuer in der Umgebung. Die Festsetzung von Flächen für Gewerbe durch Ausweisung eines Mischgebietes an attraktiver Stelle ist ein weiterer Schritt zur Förderung von Gewerbeansiedlung.

Mischgebiet: Durchmischung von Wohnen und Gewerbebetrieben, die das Wohnen „nicht wesentlich stören“

Mischgebiete[3] dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO)[5]. In der sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung der zwei Hauptnutzungsarten „Wohnen“ und „Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören“ liegt die besondere Funktion des Mischgebiets, die sich gerade dadurch von den anderen Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung unterscheidet. Dies bedeutet, dass im Mischgebiet die reine Wohnbebauung verhindert werden kann, und ein gewisser Anteil an Gewerbe vorgeschrieben wird. Aufgrund der im Mischgebiet immer bestehenden Nähe zu Wohnbebauung gibt es  Einschränkungen etwa was Lärmerzeugung oder Publikumsverkehr angeht (das Gewerbe darf den Wohnwert eben „nicht wesentlich stören“). Zulässig in Mischgebieten sind insbesondere: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes  und sonstige Gewerbebetriebe[2,3].

Wir glauben, dass die Ausweisung eines Mischgebietes an dieser Stelle eine gute Entwicklungsoption für Heuweiler ist. Die Idee, ein Mischgebiet auszuweisen, wurde von der Neuen Liste erstmals 2016 formuliert [6] und wird nun in die Tat umgesetzt.

Lehren für die Zukunft

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt erneut, dass eine vorausschauende Bauleitplanung auch für andere Bereiche im Dorf unerlässlich ist.  Während unter Bürgermeister Dr. Bentler die Nachverdichtung grundsätzlich ohne Veränderungssperre und Aufstellung eines Bebauungsplanes gesteuert wurde (als Beispiel seien genannt die intensive Bebauung auf dem Altvogtshofgelände nach dem Scheunenbrand 1997 [7] oder im sog. „Rebstockgarten“ [8]), muss die Gemeinde derzeit und wohl auch in Zukunft an vielen Stellen planerisch eingreifen. Die Neue Liste ist froh darüber, im Rat Konsens darüber herrscht, dass wir auch künftig nicht zögern werden, unsere städtebaulichen Ziele zu formulieren und sie auch durchzusetzen[9].

 

Für die Neue Liste

 

 

 

 

 

 

 

Claudius Stahl

 

Verlinkte Quellen

 

[1] Offenlage der Veränderungssperre in den Gundelfinger Nachrichten Nr 2508

[2] Das letzte Mittel. Kommentar zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“ auf neueliste-heuweiler.de

[3] Erklärung „Mischgebiet“ bei Wikipedia.de und bei Immobiliencout24 jeweils mit Bezug auf die BauNVO

[4] Gewerbebetriebe auf der Homepage der Gemeinde Heuweiler, abgerufen am 08.03.2021 (konkret: Landhotel Laube und Gasthof Grüner Baum (beide mit meterhoher Leuchtreklame) , Stefan Zepner Landmaschinen)

[5] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung  (BauNVO)

[6] „Vorschlag: Mischgebiet“. BZ vom 26.09.2016 zum Beschluss zur Aufstellung einer Veränderungssperre im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“

[7] Bewegung in Sachen Altvogtshof – Heuweiler billigt Baupläne. BZ vom 17.11.2004

[8] Aufgaben für den kommenden Bürgermeister. Rede zum Bauantrag „Rebstockgarten“ am 14.11.2013

[9] Stellungnahme der Frauenliste zur Veränderungssperre in den Gundelfinger Nachrichten Nr 2508

[10] Zweite öffentliche Offenlage des B-Planes

Grundsteuerreform BW 2025 – Bewohner von Einfamilienhäusern sind die Verlierer

Die grün-schwarze Landesregierung geht bei der künftigen Grundsteuer B eigene Wege und hat am 4. November 2020 mit dem Landesgrundsteuergesetz [1] von der Öffnungsklausel für Länder im Rahmen der Grundsteuerreform Gebrauch gemacht. Während für die Grundsteuer A die bundesgesetzlichen Regelung eines vereinfachten Ertragswertverfahrens übernommen wird, weicht die Berechnung der Grundsteuer B künftig vom bundesweiten Verfahren ab. Nach dem Beschluss der Landesregierung spielt in Baden-Württemberg künftig die Art der Bebauung für die Bemessung der Grundsteuer überhaupt keine Rolle mehr. Die Grundsteuer B soll sich am Bodenrichtwert und an der Grundstücksgröße orientieren, die Größe, die Ausstattung oder das Alter des darauf stehenden Gebäudes spielt keine Rolle.
Die Gemeinde kann wie bisher einen Hebesatz festlegen. Daraus folgt für die Grundsteuer B:

Grundsteuer (neu) = Grundsteuermesszahl x Bodenrichtwert x Grundstücksgröße x Hebesatz (neu)

Die Grundsteuermesszahl ist gesetzlich auf 1,3 Promille festgelegt (bei Wohngebäuden auf 0,91 Promille) [2]; auch wenn die Gemeinde den Hebesatz so festlegen sollte, dass sich das Grundsteueraufkommen insgesamt nicht verändert, so wird die Reform doch das Steuergefüge erheblich ändern.

UPDATE 02/22: Die Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg müssen im Laufe des Jahres 2022 auf elektronischem Weg eine Steuererklärung an die Finanzverwaltung des Landes/Finanzamt abgeben. In der Beilage zum Grundsteuerbescheid, der Anfang 2022 verschickt wurde, steht wörtlich [4]: „Ab 2025 wird es Belastungsverschiebungen zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen geben. Das heißt: Es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist.“ Welche Grundstücke teurer werden, steht dort nicht, obwohl es schon jetzt feststeht.

Besitzer oder Mieter von alten Häusern auf großen Grundstücken sind die Verlierer,
Besitzer oder Mieter von neuen Wohnungen im Geschosswohnungsbau sind die Gewinner.

Bisher hatte die Art und das Alter der Bebauung einen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Neue Gebäude wurden grundsätzlich höher bewertet als alte, luxuriöse Gebäude höher als schlichte, große Gebäude höher als kleine. Diese Abstufung nach Bebauung fällt nach dem Beschluss der Landesregierung in Baden-Württemberg künftig weg. Die Regelung in Baden-Württemberg macht Einfamilienhäuser steuerlich unattraktiver, während Wohnungen im Geschosswohnungsbau steuerlich attraktiver werden.

Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, weil das  Bundesverfassungsgericht bemängelt hatte, dass sich die  Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Immobilienwerten zu weit entfernt hatten. Ob dieses Problem dadurch behoben wird, dass das Gebäude auf dem Grundstück überhaupt nicht mehr steuerlich bewertet wird, bleibt abzuwarten.

Durch die Umlagefähigkeit der Grundsteuer trifft die Regelung immer die Bewohner, unabhängig davon, ob sie in Miete oder im Eigentum wohnen. Konkrete Berechnungen liegen noch nicht vor. Neue Bodenrichtwerte entsprechend der  Lage der Grundstücke müssen 2022 von den Gemeinden veröffentlicht werden. Um eine objektive und rechtssichere Bewertung zu erhalten, ist Heuweiler im Oktober 2020 dem Gutachterausschuss “Breisgau-Nord-Hochschwarzwald” mit Sitz in Kirchzarten beigetreten.  In der Übergangszeit bis Ende 2024 können noch die alten Werte genutzt werden.

 

Verlinkte Quellen

[1] Gesetzblatt für Baden-Württemberg: Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz – LGrStG)

[2] Berechnung der Grundsteuer in Baden-Württemberg ab 2025 Information des Gemeindetages, Präsentation und Vorabinformation des Finanzministeriums vom 21.12.2020, abgerufen am  13.02.2021 unter www.bad-krozingen.de

[3] Beitragsbild: Szenenfoto mit Spielsteinen aus einem bekannten Brettspiel, Parker Art. Nr. 601 1011, eigenes Foto vom 13.02.2021

[4] Beilage zum Grundsteuerbescheid mit Hinweisen für die Grundsteuererklärung 2022

Absage an die Demokratie? – Stellungnahme zur Bürgerinitiative gegen das Baugebiet „Nägelesee-Nord“ in Gundelfingen

Update 14.03.2021: mit 3290 zu 3166 Stimmen (50.96% zu 49.04%) hat Gundelfingen im Bürgerentscheid für die Bebauung von Nägelesee Nord gestimmt.

Der Vorgang der derzeit unsere Nachbargemeinde beschäftigt, geht auch mich in Heuweiler etwas an. Ich finde es ist an der Zeit Stellung zu beziehen, auch wenn die Ausweisung eines Baugebietes oder ein Bürgerentscheid darüber natürlich alleine die Sache von Gundelfingen ist.

Im Juli 2020 hat ein Jahr vorher neu gewählte Gemeinderat Gundelfingen den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan für das Gebiet „Nägelesee-Nord“ aufzustellen[1](Abb. 1). Alle Gundelfinger Gemeinderatsfraktionen hatten sich im Vorfeld der Gemeinderatswahl 2019 zu der Entwicklung eines Bebauungsgebietes positioniert. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes  kam daher keinesfalls aus dem nichts, sondern ist auch Ergebnis der Wahlen, aus denen das Gremium hervorgegangen ist. Insgesamt soll eine Fläche von 440 ar überplant werden. Es ist das erste Mal seit über 25 Jahren, dass in Gundelfingen ein Neubaugebiet ausgewiesen werden soll.  Die Ausweisung von Bauland sollte ausdrücklich dazu beitragen, die dramatische Wohnungsnot zu lindern.

Gundelfingen Nägelesee-Nord

Abb. 1: Darstellung der Flächen, die in Bauland umgewandelt werden sollen (38.206 qm + 5.946 qm) [4]


Um Grundspekulationen zu vermeiden, wurden am Ende der davorgehenden Wahlperiode in Vorbereitung dieses Beschlusses  eigens verbindliche Grundsätze zum Erwerb von entsprechenden Flächen beschlossen – das sog. Gundeflinger Baulandmodell, auch „40 Prozent-Modell“ genannt – ein Modell, welches sich in ähnlicher Form in Bad Krozingen seit Jahren bewährt [2]. Ich wäre froh, wir hätten in Heuweiler eine entsprechend faire und transparente Lösung.

Neufassung des Flächennutzungsplans im nördlichen Teil Gundelfingens vor 8 Jahren

Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans des Gemeinderates unserer Nachbargemeinde greift eine über Jahrzehnte bestehende Planung auf welche bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) ausdrücklich bestätigt wurde. Der FNP verfolgte im Norden Gundelfingens jedoch  nicht primär die Ermöglichung weiterer Baugebiete, sondern diente vor allem der Darstellung der Grenzen der Bebauung und des Schutzes von Freiflächen im nördlichen Gundelfingen (Abb. 2). Die Formulierung der Bauerweiterungsflächen erfolgte nach einem wohlüberlegten landschaftsplanerischen Konzept, an dem mehrere Jahre gearbeitet worden wahr. Verkehrstechnische Überlegungen wurden in den damaligen Planungen ausdrücklich mitbeachtet. Aus diesen Gründen hatte 2013 der Gemeinderat Heuweiler  dem FNP einstimmig zugestimmt.

 

FNP VVG Gundelfingen-Heuweiler

Abb. 2: Landschaftsplanerischer Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) der VVG Gundelfingen-Heuweiler [3] (Auszug aus den Beratungsunterlagen der öffentlichen Sitzung in Heuweiler vom 21.02.2013). Da Heuweiler mit Gundelfingen seit 1977 eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) hat, fällt die Beschlussfassung zum FNP in die Zuständigkeit des interkommunalen gemeinsamen Ausschusses. Diesem Plan hat Heuweiler im Februar 2013 noch unter Bürgermeister Dr. Bentler einstimmig zugestimmt. Der FNP weist seit Jahrzehnten den Bereich Nägelesee-Nord als Wohnbauerweiterungsfläche aus. Die Überarbeitung des FNP von 2013 verfolgte nach mehrjähriger Vorbereitung (u.a.: landschaftsplanerischer Fachberatung) im Einklang mit dem Regionalplan [8] folgende Ziele: (1) dauerhafte Sicherung einer Freifläche für Landwirtschaft und Ökologie im nördlichen Gemarkungsbereich Gundelfingens, (2) Sicherung einer Freihaltefläche für die verkehrliche Entlastung der Wohngebiete entlang der Linden- Steinacker und Blumenstraße und (3) der Möglichkeit für eine sinnvolle Arrondierung des bisher unorganisch entwickelten Siedlungsrand mit Entwicklung eines Grünzugs.

 

In der Ratssitzung am 24. September 2020 sollten ein städtebaulicher Wettbewerb und ein Format der Bürger- und Einwohnerbeteiligung beschlossen werden[4]. Dazu kam es nicht. Wegen der Aktivität einer Bürgerinitiative wurde der Beschluss von der Tagesordnung genommen

Bürgerinitiative sammelt Unterschriften gegen die Ausweisung des Baugebietes

Eine Bürgerinitiative aus Gundelfingen hatte sich nach dem Beschluss des Gemeinderates im Juli 2020 von dem Verein „Mehr Demokratie e.V.“ beraten lassen und eine Unterschriftensammlung gestartet. Die Bürger wurden gefragt „Sind Sie dagegen, dass das Gebiet ‚Nägelesee-Nord‘ als Baugebiet ausgewiesen wird?“ Für die Komplexität der Gründe, die zu dem Beschluss des Gemeinderats geführt haben, ist diese Suggestivfrage zumindest grob vereinfachend.

Die Hürden für einen Bürgerentscheid sind zuletzt 2015 deutlich gesenkt worden. Es reicht inzwischen aus, wenn nur 7 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Man könnte meinen, es sei gut, dass Bürger unmittelbar Einfluss nehmen können. Leider sehe ich das, was in Gundelfingen gerade passiert als Negativbeispiel. Hier geht es nicht um „Mehr Demokratie“, sondern darum, dass eine kleine Minderheit Mehrheitsentscheidungen demontiert.

Woche für Woche kann man seither in den Gundelfinger Nachrichten nachlesen, wie der Bürgermeister und die Gemeinderatsfraktionen versuchen, Falschinformationen klarzustellen und mit ausführlichen Argumenten Behauptungen und polemischen Beschuldigungen entgegenzutreten [5]. Offenbar verweigert sich die Bürgerinitiative jedoch nicht nur den Fakten, sondern auch der offenen Diskussion. Das gute an Falschbehauptungen ist ja, dass man sie sich so zurechtlegen kann, wie sie einem gerade passen. Wenn man gar nicht erst versucht, die Wahrheit zu sagen, braucht mach Faktenchecks nicht zu fürchten.

Für mich ist die Kampagne gegen den Gemeinderat in Gundelfingen ein Beispiel, wie die direkte Demokratie der repräsentativen Demokratie unseres Landes Schaden zufügt. Ich sehe in dem Vorgang weder „Mehr Demokratie“ noch eine auch nur annähernd sinnvolle Form der Bürgerbeteiligung, sondern eher eine Absage an die demokratischen Strukturen unseres Landes. Im Gemeinderat wird regelmäßig um Lösungen gerungen. Oft müssen Kompromisse gemacht werden, nicht nur zwischen den Fraktionen, sondern auch, weil manche Ziele nicht miteinander vereinbar sind. Die Kompromisse muss man als verantwortlich Handelnder nicht selten „mit sich selbst“ machen.  Beispielsweise lassen sich Schaffung von neuem Wohnraum und Freihalten von Flächen nicht gleichzeitig realisieren. Im Beispiel Gundelfingens wurde die Antwort auf diese Frage im bereits erwähnten Flächennutzungsplan gesucht, indem einerseits die Wohnbauflächen bestätigt wurden, aber andererseits die Grenzen der Bebauung festgelegt wurden und landwirtschaftliche Flächen auf Dauer vor Bebauung geschützt wurden. Auf dieser Art von Kompromissen baut unser Gemeinwesen auf, und aus gutem Grund gibt es gerade bei planerischen Vorgängen eine strukturierte Öffentlichkeitsbeteiligung.

Gemeinderäte sehen sich einer „fake-news“ Kampagne ausgesetzt

Betroffen macht mich als informierten Bürger der Nachbargemeinde, dass die Protagonisten der Initiative, die sich „Lebenswertes Gundelfingen“ nennt, in ihren Veröffentlichungen und auf ihrer Homepage fast ausschließlich mit aus der Luft gegriffenen Behauptungen oder sogar mit polemischen Falschaussagen (mit sog. „alternativen Fakten“) agieren [6]. Die Initiative setzt der ausgewogenen langjährigen Planung und Vorbereitung (vermutlich bewusst) die Desinformation entgegen. So sehen sich die ehrenamtlich über Jahre und Jahrzehnte engagierten Gemeinderäte plötzlich einer „fake news“ – Kampagne ausgesetzt, die ich in dieser Form in unserer Raumschaft noch nicht erlebt habe. Von fehlender Transparenz bei den politischen Entscheidungen ist die Rede, von fehlender Offenheit und von fehlender Kompetenz im Gemeinderat. Die Bürgerinitiative hat bisher gerade die Planungen und die Bürgerbeteiligung verhindert und wirft gleichzeitig dem Gemeinderat und dem Bürgermeister vor, noch keinen fertigen Plan zu haben. Den politisch Handelnden wird unterstellt, sie hätten leichtfertig und übereilt entschieden.

Zugrundeliegende Planungen gehen auch Heuweiler etwas an

Da der zugrundeliegende Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen-Heuweiler auch von unserer Gemeinde verabschiedet wurde, betrifft das Infragestellen der langfristigen Planungen auch mich als Gemeinderat und als stellvertretenden Bürgermeister von Heuweiler. Bei den öffentlichen Beratungen hatte ich mich in die Planungen eingebracht, und bei der Verabschiedung im Gemeinsamen Ausschuss der VVG war ich dabei. Natürlich ist der konkrete Beschluss zum Aufstellen eines Bebauungsplans alleine die Sache unserer Nachbargemeinde. Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass es mir nicht um die Abschaffung der Elemente direkter Demokratie geht. Aber möglicherweise sollte man doch verlangen, dass Unterschriftensammlungen mit Suggestivfragen keine bindende Wirkung haben und vielleicht sollte man ein Mindestmaß an Sachlichkeit in den Kampagnen vorschreiben.

Entscheidung am Sonntag, 14. März 2021 (am Tag der Landtagswahl)

Am 14. März werden die Gundelfinger im Bürgerentscheid folgende Frage beantworten: „Sind Sie dafür, dass das Gebiet Nägelesee-Nord als Baugebiet ausgewiesen wird?“ Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er ist drei Jahre bindend, kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden [7].

Von der Bürgerinitiative würde ich mir wünschen, dass sie auf Falschaussagen verzichtet und persönliche Angriffe auf Gemeinderäte unterlässt. Ich hoffe, dass die Mehrheit der Einwohner Gundelfingens das bisherige Spiel der BI durchschaut und am 14. März ein deutliches positives Votum für die weitere Planung des Bebauungsgebietes „Nägelesee-Nord“ abgibt. Ich wünsche mir dies nicht, weil ich als Gemeinderat aus Heuweiler irgendwelche Interessen am Ausgang des Bürgerentscheids hätte. Ich wünsche mir ein positives Votum, weil dies ein deutliches Signal für die Anerkennung des ehrenamtlichen politischen Engagements der Gemeinderäte aller Fraktionen in Gundelfingen wäre und eine Absage an kurzfristige Effekthascherei. Ich wünsche mir ein positives Votum, weil es ein deutliches Signal der Stärkung unserer demokratisch legitimierten Institutionen wäre.

 

Verlinkte Quellen

[1] Grundsatzbeschluss der Gemeinde Gundelfingen zum Baugebiet Nägelesee-Nord

[2]  Gundelfinger Baulandmodell, Stand 2018

[3] FNP der VVG Gundelfingen-Heuweiler im Bürger-GIS des Landkreises

[4] Seite der Gemeinde Gundelfingen zum Baugebiet Nägelesee-Nord mit Link zur gemeinsamen Erklärung des Gemeinderats und des Bürgermeisters

[5] Gundelfinger Nachrichten Nr. 2498 mit Stellungnahmen der CDU und der Grünen Nr. 2503 mit Stellungnahmen der CDU und der Freien Wähler, Nr. 2505 mit Stellungnahmen der SPD und CDU Gundelfingen, Nr . 2506 mit Stellungnahmen der SPD und der Freien Wähler

[6] Falschbehauptungen zum Nachlesen. Seite der Bürgerinitiative gegen ein neues Baugebiet Nägelesee-Nord in Gundelfingen

[7] Informationen zum Bürgereintscheid in Baden-Württemberg im Beteiligungsprotal BW

[8] Regionalpan, Blatt zu Gundelfingen von der Seite des Regionalverbands südlicher Oberrhein

[9] Bauboom mit Nebenwirkungen. ZDF-Beitrag zum Problem des Flächenverbrauchs vom 23.02.2021, darunter auch ein Planet E -Videobeitrag

Für die Gemeinderatsfraktion Neue Liste Heuweiler

Claudius Stahl

Heuweiler senkt die Gewerbesteuer – Rede zur Verabschiedung des Haushalts 2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Altmann, liebe Gemeinderatskolleg*innen, Vertreter der Presse, meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Haushaltsplan der Gemeinde Heuweiler 2021 ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Wir planen mit einem schlechten Ergebnis für 2020 und außerdem mit deutlichen Einbrüchen bei den Einnahmen für 2021. Vermutlich basiert der Haushalt trotzdem auf eher zu optimistischen Annahmen (z.B. ohne verlängerten Lockdown gleich zu Jahresbeginn). Ohne die Unterstützung der Gemeinden durch das Land in 2020 und ohne die Maßnahmen des Bundes zur Stützung der Wirtschaft insgesamt wäre die Lage der Gemeinde (und auch der Bürger) ungleich schwieriger, daher möchte ich an dieser Stelle den Handelnden auf den übergeordneten politischen Ebenen ausdrücklich meinen Dank aussprechen. Hoffen wir, dass die Landesregierung auch 2021 an die Kommunen denkt.
Obwohl wir kaum investieren werden, verfehlen wir den Haushaltsausgleich um 219 TEUR! Wichtiger als den Haushaltsausgleich nach NKHR ist die Betrachtung im Vergleich zum alten kameralen Haushaltsrecht, wo wir im sogenannten Verwaltungshaushalt mindestens die Kredittilgung (derzeit ca. 35 TEUR) erwirtschaften mussten. Bei einem ausgewiesenen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt (Ziffer 1.7) von minus 48 TEUR verfehlen wir in 2021 auch nach dieser Betrachtung den Haushaltsausgleich um fast 83 TEUR.
Gut, dass wir Liquide Mittel haben (früher hat man von „Rücklagen“ gesprochen), von denen wir zehren können. Diese schrumpfen 2021 allerdings von 902 TEUR auf 719 TEUR. In etwa gleicher Höhe haben wir bereits Schulden.

Während wir bei den Einnahmen auf eine Art Glaskugel angewiesen sind, können wir die Ausgaben theoretisch in gewissem Umfang steuern. Mehr noch als in den vergangenen Jahren haben wir bei den Vorberatungen Ausgaben gestrichen.

Nicht gestrichen haben wir:
• die Vereinszuschüsse, die auf dem Niveau der letzten Jahre verbleiben
• 15 TEUR für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes
• 2 TEUR Zuschuss für ein öffentliches Lastenfahrrad (Hier fehlt noch das Konzept zu Leihmodell, Parkplatz Stromversorgung usw. – daher wäre ein Sperrvermerk gerechtfertigt, wenn es um eine höhere Summe ginge)

Bereits beschlossen bzw. beauftragt war:
• 45 TEUR für den Erwerb zweier landwirtschaftlicher Grundstücke von insgesamt mehr als 7000 qm
• 50 TEUR für die Mitgliedschaft und die Beteiligung an der Bürgergenossenschaft Heuweiler
• 25 TEUR für die Fertigstellung des Bebauungsplans Dorfstraße
• über 10 TEUR Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Zweckverband Breitband Breisgau

Keine Gestaltungsmöglichkeit haben wir:
• beim Nettozuschuss für die Kinderbetreuung (Kindergarten, Kindertagespflege und auswärtige Unterbringung von Kindern) mit etwa 230 TEUR
• bei den Kosten für Flüchtlingsunterbringung und -Betreuung von 54 TEUR
• beim Verwaltungskostenbeitrag zur vVG Gundelfingen-Heuweiler 213 TEUR
• die Unterhaltskosten zu Halle, Schule, Kindergarten, Gemeindehaus, Straßen etc. – hier sind sparsam kalkulierte Regelansätze hinterlegt

Die größten Haushaltsrisiken sehen wir neben den unsicheren Schätzungen der geplanten Einnahmen vor allem in überzogenen Forderungen der eigenen Bürger nach zusätzlichen Ausgaben, aber auch in unbedachten Formulierungen weiterer Pflichten der Gemeinden durch Bund oder Land sowie weitere mögliche Mehrkosten in der Flüchtlingsbetreuung. Immerhin hat eine Sachverständigenprüfung in der Halle ergeben, dass aktuell keine hohen Kosten für den Einbau einer Entrauchungsanlage anfallen, sondern dass es mit einer kostengünstigen Nachrüstung getan sein wird (hierfür sind 2021 11 TEUR eingeplant). Damit fällt ein Haushaltsrisiko endgültig weg.

Es gibt Dinge, die für Heuweiler wichtig sind, die gar nicht im Haushalt stehen: Im Sommer ist Frau Maurer als Sekretärin des Bürgermeisters in Rente gegangen. Sie hatte seit dem Ausscheiden von Herrn Enderle im Jahr 2017 die Geschäftsstelle des Gemeinderates Heuweiler übernommen. Aus der Mitte des Gemeinderates kam der Vorschlag, dass diese Tätigkeit künftig von Frau Vlora Schmidt übernommen werden könnte, einer Heuweilermerin, die bereits im Bürgerbüro in Heuweiler tätig ist. Wir konnten alle Beteiligten überzeugen, und so kann ich Frau Schmidt heute zum ersten Mal als Protokollantin bei der Gemeinderatssitzung begrüßen. Durch diese Entscheidung haben wir die Geschäftsstelle des Gemeinderats wieder vor Ort in Heuweiler, und Frau Schmidt kann Anliegen der Bürger, die im Bürgerbüro vorgetragen werden unmittelbar an den Bürgermeister und uns Gemeinderäte weiterleiten. Ich bin stolz, dass uns dies gelungen ist!

Auch an anderer Stelle ist es uns gelungen gestalterische Akzente zu setzen:

Im Haushalt von Heuweiler liegt das größte Defizit bei den Einnahmen im zu geringen Gewerbesteueraufkommen. Im Durchschnitt ist in den Gemeinden in Baden-Württemberg die Gewerbesteuer mehr als viermal höher als die Grundsteuer B. In Heuweiler sind beide Steueraufkommen ungefähr gleich, die Gewerbesteuereinnahmen sind anteilig sogar sinkend. Dies liegt aber nicht am Hebesatz, sondern daran, dass im Ort kaum Gewerbe ist. Hauptgrund hierfür wiederum ist, dass es in Heuweiler gar keine ausgewiesene Gewerbefläche gibt. Heuweiler muss hier dringend gegensteuern. Die Neue Liste hatte in den vergangenen Jahren mehrfach gefordert, die Gewerbesteuer zu senken, um Impulse zur Ansiedlung von Gewerbe zu geben. Trotz der schwierigen Haushaltslage konnten wir uns im Rat verständigen, dass wir den Gewerbesteuerhebesatz von 350 auf 330 senken. Obwohl diese Absenkung moderat ist, soll ein deutliches Zeichen gesetzt werden: Während andere Gemeinden die Gewerbesteuer anheben, wird sie in Heuweiler gesenkt. Mit einem Hebesatz von 330 gehört Heuweiler künftig zu den drei Gemeinden mit dem günstigsten Gewerbesteuerhebesatz in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Für Gewerbetreibende besteht die Attraktivität einer Gemeinde natürlich nicht nur in der Höhe der Gewerbesteuer. Daher müssen weitere Beschlüsse zugunsten von Gewerbe folgen. Ich bitte die anwesenden Vertreter der Presse ausdrücklich, über diesen Schritt von Heuweiler zu berichten! Ich möchte bei diesem Thema nicht verschweigen, dass aufgrund der geringen Prognose für die Gewerbesteuer aufgrund der Senkung des Hebesatzes nur Mindereinnahmen von knapp 3 TEUR erwartet werden.

Gleichzeitig haben wir uns zu einer Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 10% oder 35 Basispunkte auf 385 entschieden. Diese Anhebung ist die erste seit 2005, und das, obwohl die Inflation seither bei fast 20% lag und obwohl die offiziellen Bodenrichtwerte in Heuweiler alleine in den letzten 10 Jahren um mindestens 50 % gestiegen sind und obwohl die tatsächlichen Immobilienpreise deutlich stärker angestiegen sind. Diese Anhebung, die ein zusätzliches Steueraufkommen von etwa 11 TEUR einbringt, ist daher nicht nur moderat und zumutbar, sondern angesichts der Immobilienpreisentwicklung sogar längst überfällig.
Die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes betrifft ausdrücklich nur die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke und nicht die Grundsteuer A für  landwirtschaftliche Flächen. Dies sehen wir als Signal der Wertschätzung an unsere Landwirte, die es ohnehin schwer genug haben.

Ich komme zum Schluss:

Trotz oder gerade wegen des schwierigsten Umfeldes mitten in der Krise ist es uns gelungen, den kleinen Gestaltungsrahmen bei der Festlegung der Haushaltssatzung für die Gemeinde Heuweiler zu nutzen. Genau das ist das Privileg der politischen Selbstständigkeit! Die Neue Liste steht geschlossen hinter dem Haushalt. Ob das Ziel gelingen kann mehr Gewerbetreibende dazu zu bewegen nach Heuweiler zu kommen, haben wir nicht alleine in der Hand. Es wird aber eine Zeit nach der Coronakrise geben und es gilt, sich für diese Zeit aufzustellen. Ich bedanke mich im Namen der Neuen Liste bei allen Gemeinderatsfraktionen, die die Lösungen mitgetragen haben. Ich bedanke mich bei unserem Kämmerer, der den Gemeinderat im Dezember mit einer sensationell ausgewogenen Tischvorlage dazu bewegt und bestärkt hat, fast 50 TEUR im Haushalt einzusparen. Dank aussprechen möchte ich insbesondere auch Ihnen, Herr Bürgermeister, für Ihre Geduld und die Bereitschaft, in Heuweiler die Dinge anders zu lösen als in unserer Nachbargemeinde Gundelfingen, der Sie als hauptamtlicher Bürgermeister vorstehen.

 

Für die Neue Liste:

Claudius Stahl

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Haushaltsplan Heuweiler 2021, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

[2] Überlegungen für eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B und für eine Senkung des Hebesatzes der Gewerbesteuer in Heuweiler

[3] Vergleich der Haushaltszahlen der letzten Jahre. Veröffentlicht unter Standpunkte: Finanzen & Wirtschaft auf  www.neueliste-heuweiler.de

[4] Heuweiler senkt Steuerhebesatz für Gewerbetreibende. Bericht der BZ vom 25.01.2021

Mobil, immobil und die Immobilie – Gemeinsam älter werden im Dorf.

Endbericht zur Haushaltsbefragung der Kath. Hochschule Freiburg in Heuweiler

Vor gut einem Jahr wurde die Projektidee zur Studie „Mobil, immobil und die Immobilie – gemeinsam älter werden im Dorf – eine Haushaltsbefragung in Heuweiler 2020“[1] der Kath. Hochschule Freiburg im Gemeinderat Heuweiler vorgeschlagen. Einstimmung nahm der Gemeinderat das Projekt auf und unterstützte es auch finanziell sowie organisatorisch über die Gemeindeverwaltung.

Der Titel: „Mobil, immobil und die Immobilie – Gemeinsam älter werden im Dorf “ war handlungsleitend, um Fragen der Mobilität, des Wohnens, des Älterwerdens und Altseins bis hin zu Hilfs- und Pflegebedürftigkeit zu erörtern und empirische Daten aus der Bevölkerung zu gewinnen. Nach der Befragung, die coronabedingt von Anfang März bis Ende Mai 2020 dauerte, und einer intensiven Auswertungsphase der Daten liegen nun die lang ersehnten Ergebnisse der Haushaltsbefragung auf dem Tisch [1]. Die Daten sagen nicht alles, aber vieles über unser Dorf aus, und sie werden sicherlich in den nächsten 10 Jahren zu einer Grundlage für zukünftige Schritte, Planungen und auch Maßnahmen in Heuweiler werden.

Wir haben 166 Haushalte von ca. 460, d.h. 36% aller HH erfasst, in denen 455 Personen leben, das sogar 41% der Bevölkerung. Nach sorgfältigem Vergleich der hier erzielten Ergebnisse mit Daten aus der amtlichen Statistik sind wir von der weitgehenden Repräsentativität dieser Studie fest überzeugt. Es finden sich kaum Abweichungen, so dass von einem guten Abbild der Gemeinde gesprochen werden kann. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlichen bei allen teilnehmenden Haushalten.

Der Endbericht enthält neben einer Einführung ein Kapitel zum Stand der Forschung in der Thematik, eine Beschreibung der methodischen Aspekte und ein ausführliches Ergebniskapitel. Am Schluss werden aus den Ergebnissen, insbesondere zu Bedarfslagen und festgestellten Defiziten im Dorf, Empfehlungen entwickelt die als mögliche Leitlinie dienen kann für eine zukünftige Kommunalpolitik und auch zur Orientierung der Bürger*innen selbst, sowie für die verschiedenen Vereine und Initiativen im Ort.

Danke an alle teilnehmenden Haushalte an dieser Stelle, und auch an die Gemeinde Heuweiler mit Bürgermeister und Gemeinderat für die vielfältige Unterstützung

Viel Spaß beim Lesen – Wir sind gespannt auf die Resonanz im Ort.

Wenn Corona es wieder zulässt, würden wir gerne noch in einer Bürgerversammlung die Ergebnisse und Empfehlungen präsentieren. Dazu wird separat eingeladen.

 

Prof. Dr. Burkhard Werner und 10 Studierende der Kath. Hochschule Freiburg (Kontaktmailadresse: Burkhard.Werner@kh-freiburg.de)

 

Die Empfehlungen aus der Haushaltsbefragung im Einzelnen

Sinnvoller Weise werden Empfehlungen aus den Ergebnissen eines Projektes wie des vorliegenden unter Beteilung politischer Gremien wie des Gemeinderates bzw. eines seiner Ausschüsse, oder auch der Bürger*innen und Bürger z.B. in Form der/des sachkundigen Bürger*in und/oder durch die Bildung von Expert*innen- bzw. Betroffenen-Gruppen für die Zukunft abgeleitet. In Zeiten wie Corona hätte sich das schwierig bis unmöglich gestaltet, so dass zu diesem Zeitpunkt der Berichterstellung darauf verzichtet wurde. Möglicherweise kann das in Nach-Corona-Zeiten nachgeholt werden. Es werden deshalb hier Empfehlungen vorgestellt, die im Wesentlichen vom Projektleiter, in geringem Umfang auch von den studentischen Mitarbeiter*innen entwickelt wurden. Grundlage dafür waren die wichtigsten Befragungsergebnisse zu Bedarfslagen und Defiziten im Ort sowie wissenschaftlich anerkannte (z.B. den Altenbericht der Bundesregierung) und politische Ziele auf Bundes-, und Landesebene (z.B. Klimaschutz, Verkehrswende etc.), wie sie insbesondere für den ländlichen Raum entwickelt wurden. Auch kommunalpolitische Entwicklungslinien, z.B. der Neuen Liste Heuweiler oder der Bürgerrunde Heuweiler e.V., soweit diese identifizierbar war, wurden hinzugezogen. Als Leitidee lag das Motto des Projektes „gemeinsam älter werden im Dorf“ zu Grunde. In einer Rohfassung wurden diese Empfehlungen einigen orts-, sach- und fachkundigen Bürger*innen Heuweilers mit der Bitte und Prüfung und ggfls. Ergänzungen vorleget. Dieser Bitte sind 6 Personen gefolgt, die allesamt in Vereinen, Gremien und Institutionen Heuweilers engagiert sind, hier aber namentlich nicht erwähnt werden sollen. Ihnen sei herzlich gedankt für die kritische Prüfung und die vielen zusätzlichen Anregungen. Dies folgenden Empfehlungen stimmen also nicht unbedingt mit der Haltung der Neuen Liste Heuweilers überein, weder insgesamt noch im Detail, sondern sind als Anregungen und Diskussionsvorschläge für die Zukunft zu verstehen.

Heuweiler, im Jahr 2021

 

Otmar Maas und Burkhard Werner

Teil 1: zur Bevölkerungsentwicklung, zur Entwicklung des Wohnbestandes und zur allgemeinen Infrastruktur des Dorfes

Teil 2: zum aktuellen Wohnungsbestand, zu dessen alten- und behindertengerechter Gestaltung, sowie zu digitalen Medien und deren Nutzung incl. des Internets

Teil 3: zur Verbesserung des örtlichen und überörtlichen Verkehrs und für eine nachhaltige Mobilität

Teil 4: zur Verbesserung in der Nahversorgung

Teil 5:  zu Kultur-/Teilhabeangeboten durch Vereine und zum bürgerschaftlichen Engagement

Teil 6: zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Kontakte, der Nachbarschaftshilfe, der Hilfe aus sozialen Netzwerken und zur Förderung der individuellen Unterstützungsbereitschaft bis hin zu Hilfe und Pflege

Teil 7: zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Kontakte, der Nachbarschaftshilfe, der Hilfe aus sozialen Netzwerken und zur Förderung der individuellen Unterstützungsbereitschaft bis hin zu Hilfe und Pflege

Teil 8: zur Realisierung von Zukunftsperspektiven zum Wohnen im Alter und zu Kombinationen aus Wohnen und Pflege im Falle von Hilfe-/ Pflegebedürftigkeit und für die Verbesserung der Situation der heute schon Hilfs- und Pflegebedürftigen

 

Verlinkte Quellen

[1] Mobil, immobil und die Immobilie – gemeinsam älter werden im Dorf – eine Haushaltsbefragung in Heuweiler 2020: Original-Fragebogen

[2] Mobil, immobil und die Immobilie – gemeinsam älter werden im Dorf. Endbericht zur Haushaltsbefragung in Heuweiler, Kath. Hochschule Freiburg, Januar 2021

 

Videokonferenzsystem für Heuweilermer Bürger

UPDATE 31.05.2021: Nach über einem Jahr nehmen wir den Jitsi-Server der neuen Liste heute vom Netz. Inzwischen haben sich viele professionelle Videokonferenzsysteme durchgesetzt, so dass der Bedarf nicht mehr bestehen sollte.

 

Aufgrund der Kontakteinschränkungen wegen des neuartigen Coronavirus [1] sind derzeit die Möglichkeiten zum politischen Austausch im Dorf erheblich eingeschränkt. Die Neue Liste setzt sich für Datenschutz, Transparenz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Daher bietet die Neue Liste ab sofort einen kostenlosen Videokonferenzsserver an [Dank an Niklas]!

unter

https://meet.neueliste-heuweiler.de (nicht mehr aktiv)

 

können Heuweilermer Bürger eigene virtuelle Räume anlegen und sich dort verabreden.

Wer noch nie mit Jitsi gearbeitet hat, findet hier [2] eine umfangreiche Erklärung. Jitsi [3] ist eine Open Source Videokonferenz-Plattform, die als sehr datenschutzfreundlich gilt.  Nutzer können bei Jitsi an Videokonferenzen teilnehmen , ohne Spuren zu hinterlassen. Eine Registrierung ist zur Teilnahme an einer Videokonferenz nicht erforderlich. Auf unserem Server braucht es auch zum Starten einer Videokonferenz keine Registrierung. Jitsi speichert keine Nutzerdaten und die Videokonferenzen sind verschlüsselt. Konferenzräume bestehen nur solange, wie sie genutzt werden. Der Jitsi-Server der Neuen Liste wird auf einem Karlsruher Internetprovider auf einem Server in Deutschland gehostet.

Die Neue Liste stellt den Jitsi Server kostenfrei zur Verfügung. Nach Bestem Wissen und Gewissen ist der Server sicher. Eine Haftung bei Nutzung unseres Severs müssen wir jedoch ausdrücklich ausschließen, die Nutzung ist freiwillig. Ganz einfach geht Jitsi mit der Jitsi app für adroid oder der Jitsi app für IOS.

Sollte unser Server überlastet sein, so kann über diesen Link [4] ein freier Server gefunden werden (Achtung: diese Jitsi-Server liegen nicht zwingend in Deutschland).

 

 

 

 

[3] Wikipedia-Eintrag zu Jitsi

[4] Automatische Suche nach freien Jitsi-Servern unter https://jitsi.random-redirect.de

Coronavirus: Sofortige Einschränkungen des öffentlichen Lebens unumgänglich

Am 13 März 2020 hat Bürgermeister Walz für die Gemeinden Heuweiler (und für die Gemeinde Gundelfingen) ein Verbot aller öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Personen erlassen [1]. Am gleichen Tag hat die Landesregierung in Stuttgart beschlossen, ab Dienstag, den 17.03 alle Schulen und Kitas zu schließen [2]. Hintergrund ist die explosionsartige Ausbreitung des neuartigen Coronavirus„COVID-19“ (Corona virus disease 2019), welches die Erkrankung Sars-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2 oder „Schweres akutes Atemwegssyndrom Coronavirus 2) auslöst.

Die Grundlage für diese einschneidende Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz (IfSchG) in Verbindung mit der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung [4]. Hier ist eine abgestufte Zuständigkeit geregelt, die, wenn es keine übergeordneten Beschlüsse bzw. Zuständigkeiten gibt (z.B. Regierungspräsidien, Landesgesundheitsamt, Landkreise), die Ortspolizeibehörde (und damit den Bürgermeister) für zuständig erklärt. Um es klar zu sagen: Damit ist die Zuständigkeit für diese wichtige Maßnahme an die Bürgermeister delegiert worden. Herr Walz hat eine große Verantwortung, und er hat gehandelt. Die Verfügung ist zunächst befristet bis zum 20.04.2020.

Nur neun Tage zuvor hatte sich noch alles ganz anders angehört: in der Badischen Zeitung vom 04.03.20 war zu lesen, dass OB Martin Horn und Landrätin Dorothea Störr-Ritter  nach Beratung durch lokale Experten weiter keine Notwendigkeit sahen, dass es in Stadt und Kreis zu Einschränkungen beim Kita- oder Schulbetrieb oder bei öffentlichen Veranstaltungen kommen müsse[6]. Auch das SC-Heimspiel am 07.03.2020 fand nach ausdrücklicher Empfehlungen der Experten [7] bei ausverkauftem Stadion (24.000 Personen) statt. In der stark betroffenen Region Asien hat man – und das ist ein großer Unterschied zu Europa – die dramatische Erfahrung des SARS-Virus im Jahr 2003 gemacht [8] und hat daraus ein verbessertes Krisenmanagement entwickelt. Menschen tragen in Asien Atemschutzmasken (diese dienen vor allem dem Fremdschutz),  und die Menschen nehmen die Infektionsgefahr sehr ernst. Ob das Krisenmanagement in Deuschland geeignet ist, muss ich nun herausstellen. Das Robert-Koch Institut bezeichnete die Situation am 13.03.2020 als „dynamisch“, und gab an, dass die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung nur in „besonders betroffenen Gebieten“ hoch sei [9].

Eine eher beunruhigende Analyse kursierte derweil in den sozialen Netzwerken unter dem Titel „Coronavirus: Warum Du jetzt handeln musst“ [10] Es handelt sich um die deutsche Übersetzung eines Textes des französisch-spanischen Verhaltenspsychologen Thomas Pueyo, der nach seinem MBA-Studium an der Stanford University in Kalifornien aktuell im Sillicon Valley arbeitet. Pueyo analysierte in seinem Artikel die verfügbaren Daten aus verschiedenen Ländern zum Coronavirus und historische Daten zur spanischen Grippe (zwischen 1918 und 1920 starben daran nach neueren Schätzungen weltweit fast 50 Millionen Menschen!) [11]. Er kommt zu dem ernüchternden Ergebnis, dass jeder einzelne Tag ohne Maßnahmen („social distancng“ oder soziale Abstandsmaßnahmen), die Anzahl der Erkrankungen und der zu erwartenden Todesfälle um 40% steigern kann. Ohne einschränkende Maßnahmen breitet sich die Erkrankung exponentiell aus, das heißt eine Verdopplung der Krankheitsfälle alle zwei bis drei Tage. Die europäischen Staaten reagieren nach Ansicht von Pueyo angesichts dieser Ausbreitungsdynamik viel zu spät: „Bei einer vergleichbaren Anzahl von Fällen wie in den USA, Spanien, Frankreich, Iran, Deutschland, Japan oder der Schweiz (Anmerkung: gemeint ist die Anzahl der Fälle am 9.3.!) war Wuhan bereits abgeriegelt“. Pueyo mahnt: „Länder, die schnell handeln, reduzieren die Sterberate um den Faktor 10“. Verblüffend eigentlich, dass diese scharfsinnige Analyse von jemandem stammt, der weder Arzt noch  Epidemiologe ist.

Gleichzeitig stellte das Bundesgesundheitsministerium von Herrn Spahn über twitter fest, dass Meldungen falsch seien, dass auch die Bundesregierung bald weitere Maßnahmen gegen das Virus ankündigen wolle. Es wird darum gebeten, dabei zu Helfen, die Verbreitung der Falschmeldungen zu stoppen (gemeint war nicht die Verbreitung des Virus!). Die Vorstellung, die Bundesregierung würde handeln, könnte viele Bürgerinnen und Bürger verunsichern [12]. Diese Meldung machte zwar insofern sogar Sinn, da die Bundesregierung nach dem IfSchG sowieso keine Kompetenzen in dieser Sache besitzt, sonder die Länder. Andererseits weckte sie ernsthafte Zweifel, dass Herr Spahn verstand, worum es ging. Dabei musste die Bundesregierung eigentlich gewusst haben, was auf Deutschland zukommt. Schon 2013 wurde dem Bundestag eine Risikoanalyse präsentiert, die den Ausbruch eines neuartigen SARS Virus zum Thema hatte.[13] In diesem Szenario, welches federführend vom Robert-Koch-Institut ausgearbeitet worden war, wurde davon ausgegangen, dass die Bevölkerung „sehr schnell“ über die Schutzmaßnahmen informiert wird und dass durch antiepidemische Maßnahmen Zeit gewonnen wird, welche „sehr effizient genutzt werden“ könnte.

Daher wurden in Deutschland Stimmen lauter, die offen von Politikversagen sprachen. So schrieb der Physiker, Jurist und Sachbuchautor Alexander Unzicker [14]: „Die Politiker haben die Gefahr immer noch nicht verstanden und zögern unverantwortlich. Offenbar wurden die Entscheidungsträger teilweise von inkompetenten Experten (…) beraten“. Unerkannt infiziertes Krankenhauspersonal wirke als potentielle Superspreader, die dazu beitragen, dass sich das Virus noch rascher weiterverbreitet. Von Seiten führender Virologen seien gravierende Fehler im Umgang mit der Pandemie gemacht worden. Er forderte alle seine Leser, die „Verantwortung tragen und Funktionen ausüben“ auf, sie mögen die höchste Person in der Hierarchie, die Sie persönlich kennen informieren und sie zum Handeln auffordern (und dieses zu dokumentieren). Die Politik habe „Zeit durch Geschwafel verloren“.
Bereits am 15.03. rief Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) den Katastrophenfall für Bayern aus. Ab Mittwoch den 18.03 dürfen nur noch Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Banken und Tankstellen geöffnet haben. Einen Tag später kam die Meldung, dass die Bundesregierung mit den Ländern weitere Maßnahmen plant. Am 16.03. verkündete Bundeskanzlerin Merkel drastische weitere Maßnahmen, die mit allen Bundesländern abgestimmt seien. In Baden-Württemberg wurde die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) am gleichen Tag (16.03.2020) in Kraft gesetzt [15] Diese bleibt jedoch deutlich hinter den Ankündigungen von Frau Merkel zurück. Erst einen Tag später, am 17.03. wurde eine weitere Verordnung erlassen, die den Ankündigungen von Frau Merkel entspricht [16]. Offenbar hätte Baden-Würrtemberg lieber länger gezögert oder weniger harte Maßnahmen erlassen.

Aktuelle weltweite Zahlen der Ausbreitung von Covid-19 finden sich unter [17]. Hier waren am 17.03.2020 in Deutschland 9257 Fälle aufgelistet. Unter der Annahme, dass sich das Virus bis zum 17.03. ungebremst weiterverbreitet hat (Verdopplung alle 2-3 Tage) und bei einer Inkubationszeit von 5-6 Tagen [9] ist bis zum 26.03. mit ca. 40.000 Erkrankten in Deutschland  ( davon ca. 8:000 alleine in Baden-Württemberg) zu rechnen (zum Vergleich: in Italien sind am 17.3. 31.000 und in China 81.000 Erkrankte gemeldet. Wenn erst dann wirksame Maßnahmen ergriffen werden, dann steigt vermutlich die Sterblichkeit aufgrund der Überforderung der medizinischen Infrastruktur rasant an. Die tagesaktuellen Zahlen finden sich übersichtlich bei Wikipedia [18]

In ihrer Fernsehansprache vom 18.03. appelierte Bundeskanzlerin Merkel vor allem an die Eigenverantwortung und Disziplin jedes Einzelnen [19]. Diese Lösung dieser Krise kann aber – auch aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden- nicht in den  Händen der Einzelnen liegen, sondern muss staatlich organisiert werden. Merkel streut den Menschen Sand in die Augen um nicht darüber sprechen zu müssen, dass die Regierung sich mit Handeln schwer tut.

Die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie schreibt in ihrer Stellungnahme vom 19.03.2020 zur Verbreitung des neuen Coronavirus: „Bei der Interpretation der Modellergebnisse fällt auf, dass auch mäßig verlangsamte Verläufe der Infektionsausbreitung zu einer Dekompensation des Gesundheitssystems führen würden. Erst eine Senkung der effektiven Reproduktionszahl in den Bereich von 1 bis 1,2 würde einen Verlauf innerhalb der vorhandenen Kapazitäten des Gesundheitssystems ermöglichen.“ Die beteiligten Wissenschatler schlußfolgern: „Aktuell liegt ein kurzes Zeitfenster vor, in dem die Entscheidung zwischen Eindämmung und Verlangsamung der Infektionsausbreitung noch ohne Überlastung des Gesundheitssystems erfolgen kann“ [20]. Eine gute Analyse der Auswirkungen der exponentiellen Ausbreitung, gepaart mit einer Analyse des tatsächlichen Zustands unseres Gesundheitssystems („In den letzten 10 bis 15 Jahren wurden die Krankenhäuser kaputt gespart. Das Personal auf den Intensivstationen ist extrem überlastet, auch ohne Corona. Können wir uns somit darauf verlassen, dass wir alle im Notfall gut versorgt werden können? Never ever.“) findet sich bei der Psychologin und Statistikerin Magdalene Ortmann [21]. Sie weist darauf hin, dass selbst wenn wirksame Maßnahmen („großer Shutdown“) beschlossen sind, es wegen der Zeit zwischen Infektion und positiver Testung weitere zwei Wochen dauern wird, bis die Anzahl der erkannten Neuinfektionen beginnt, weniger stark zu steigen. Aktuelle Zahlen aller Länder mit einem einfachen exponetiellen Anpassung zur Prognose finden sich unter [23].

Am 20.03.2020 hat einerseits mangels übergeordneter Entscheidungen Bürgermeister Walz für Heuweiler und Gundelfingen, wie schon tags zuvor in Freiburg, ein Betretungsverbot für öffentliche Orte erlassen, welches am 21.03.2020 inKraft tritt [22]. Gleichzeitig kündigt die Landesregierung ein Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen an. Baden-Württemberg hatte unter den deutschen Flächenländern mit 25/100.000 die höchste Anzahl von Fällen pro Einwohner. Der zögerliche Sonderweg Deutschlands könnte schlimmere Folgen haben als in Italien, schrieb Herr Unzicker am 19.03.2020. Er rechnete vor, dass in Deutschland bis zum 27.3. 60.000 Infektionen zu erwarten sind, und forderte sofortige Maskenpflicht und eine Augangssperre für ganz Deutschland [24].

Am 20. wurde dann auch von der Landesregierung Baden -Württembergs eine Verschärfung der Bestimmungen verabschiedet und, da die Lage durch die vielen Veränderungen und die gleichzeitig mitgeltenden Allgemeinverfügungen langsam unübersichtlich wurde, eigene Auslegungshinweise veröffentlicht [25]. Man hat den Eindruck, dass spätestens bei der näcchsten Veränderungs-Verordnung der veränderten Coronaverordnung, die nach derzeitigem Usus bereits am Montag verabschiedet werden könnte (wehe dem, der die fake news verbreitet, es stünden weitere Ankündigungen an), für die Bürgerinnen und Bürger das endgültige Wirrwar geschaffen wird. Im Amtsdeutsch: mit Augenmaß gehandelt, alles richtig gemacht! Es ist unverständlich, warum nicht von Anfang an Klartext geredet wurde.

Stand: 6.April 2020

Zusammenfassung: Die von der Gemeinde Heuweiler und anderen seit dem 13.03. ergriffenen Maßnahmen scheinen auf den ersten Blick hart zu sein. Sie sind aber notwendig und keinesfalls zu früh. Es scheint so zu sein, dass, je härter die Maßnahmen sind, desto mehr Tote können (in den nächsten Wochen und Monaten) vermieden werden. Durch beherztes Handeln könnte die Todesrate um den Faktor 10 reduziert werden. Daher wäre schon am 14.03. eine sofortige weitere Eskalation der Maßnahmen angezeigt gewesen. Die nochmalige Öffnung der Schulen und Kitas am 16.03. war ein Fehler. Die initial fehlende Begrenzung der Öffnungszeiten der Spreiselokale in Baden-Würtemberg war ein Fehler. Dass auf Landesebene zu Beginn nur Veranstaltungen über 100 Personen verboten waren, war ein Fehler. Dass nicht sofort eine Ausgangssperre verhängt wurde, ist ein Fehler. Dass der Katastrophenfall nur in Bayern ausgelöst wurde, ist ein Fehler. Die Verantwortlichen in Deutschland handeln nicht nur langsam, sondern auch mut- und verantwortungslos. Dadurch wird eine Überlastung des Gesundheitssystems und viele zusätzliche Tdesfälle unnötigerweise riskiert. In anderen Ländern ist Handeln möglich, Österreich machte es als Erstes vor. Schon am 13.03. verkündete Österreichs Kanzler Kurz , dass „Österreich auf Minimalbetrieb heruntergefahren“ werde [26]. Am 14.03. haben auch Frankreich und Spanien drastische Maßnahmen beschlossen [27]. Dies darf auch in Deutschland nicht länger ein Tabu sein.

Natürlich kommt es bei all dem am Ende nicht vor allem auf das Handeln einer Gemeinde mit 1100 Einwohnern und nur 400 ha Fläche wie Heuweiler an. Aber einen Unterschied macht es eben doch, wenn Entscheidungsträger ihrer Verantwortung gerecht werden, auch in Heuweiler.

 

 

Für die Neue Liste Heuweiler

Claudius Stahl

Verlinkte Quellen

[1] Allgemeinverfügung der Gemeinde Heuweiler  und Allgemeinverfügung der Gemeinde Gundelfingen vom 13.03.2020

[2] Pressemitteilung der Landesregierung vom 13.03.2020

[3] Wikipediaeintrag zu Sars-CoV-2

[4] Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) auf www.gesetze-im-internet.de

[5] Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV)

[6] Covid-19: Experte sieht Region Freiburg nicht im Zentrum der Corona-Infektionswelle. Aus der BZ vom 04.03.2020

[7] „Man kann ruhig weiter zum SC gehen“. Aus der BZ vom 04.03.2020

[8] Wikipedia-Eintrag zur Sars-Pandelmie

[9] Stets aktualisierte Informationen zu Covid-19 auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI)

[10] Coronavirus: Warum Du jetzt handeln musst. Blogbeitrag von Tomas Pueyo (hier das kontinuierlich  aktualisierte Original mit aktuellen Übersetzungen in 20 Sprachen), übersetzt von Jens Bremmekamp und Maximilian Balbach vom 10.03.2020

[11] Wikipediaeintrag zur Spanische Grippe

[12] Tweet des Bundesgesundheitsministeriums vom 14.03. 2020 11:55 Uhr

[13] Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012: Pandemie durch (Corona-) Virus „Modi-SARS“

[14] Coronavirus: Versagen in Deutschland, Anleitung zum Selbstschutz. Alexander Unzicker im Heise-Onlinmagazin telepolis am 13.03.2020

[15] Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 16.03.2020

[16] Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17.03.2020

[17] Covid-19 Dashboard (weltweit)  auf gisanddata

[18] Tagesaktuelle Zahlen für Deutschland bei Wikipedia

[19] Fernsehansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 18.03.2020

[20] Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi) zur Verbreitung des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 19.03.2020

[21] Corona ist hier – was wir jetzt tun müssen. Magdalene Ortmann, 17.03.2020

[22] Betretungsverbot für öffentliche Orte in Heuweiler Allgemeinverfügung vom 20.03.2020

[23] Graphische Anzeige und einfache Fitfunktion unter  https://covid.firrm.de/

[24] Coronavirus: Warum jetzt Maskenpflicht und Ausgangssperre notwendig sind. Alexander Unzicker im Heise-Onlinmagazin telepolis am 19.03.2020

[25] Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnungvom 20.03.2020 und dazugehörige Auslegungshinweise

[26] „Österreich wird (…) auf Minimalbetrieb runtergefahren“. Rede von Kanzler Kurz vom 13.03.2020 auf Youtube.

[27] Coronavirus führt zu Ausgangssperren in Spanien – Frankreich schließt öffentliche Einrichtungen. Nachrichten im Deutschlandfunk vom 14.03.2020

Impressionen aus Heuweiler

Heuweiler Fasnet 2021 Leheneckbestien: Ist Corona dann verflogen, werden wir im Dorfe toben

 

Streichkonzert, ziellos und ohne Impulse – Rede zum Haushalt 2020

Rede aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.02.2020 [1] .

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Kämmerer Altmann, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte (wie bereits im letzten Jahr) betonen, wie unübersichtlich der Haushalt durch das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) für uns Gemeinderäte geworden ist. Durch die vorgeschriebene Darstellung in Produktgruppen werden selbst wesentliche Ausgaben, die der Gemeinderat durch Beschlüsse beeinflussen kann, in den Tiefen des Haushalts verborgen. Als Beispiel möchte ich den Verwaltungskostenbeitrag für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen nennen, der sich in der Produktgruppe 11.11 unter Position 18 verbirgt. Die im Textteil des Haushalts genannten 208.980 € suchen Sie im eigentlichen Haushalt [1] vergeblich. Ein anderes Beispiel: Im Kindergarten ist in diesem Jahr eine deutliche Steigerung der Personalkosten vorgesehen, weil zusätzliche Leitungsstunden (von 4 auf 23 Stunden) beantragt werden (gesetzlich vorgeschrieben sind inzwischen 10 Leitungsstunden). Andererseits sind die Gesamtkosten aufgrund individueller tariflicher Eingruppierungsmerkmale gesunken. Außerdem soll die Beleuchtung verbessert werden. Da aber noch nicht ganz klar war, in welchem Umfang beides geschehen soll, können Sie diese Zahlen im vorliegenden Haushalt nicht finden. Finanzmittel sind im Budget trotzdem eingestellt. Wie die Mittel am Ende eingesetzt werden, wird jedoch durch diese Art der Haushaltsgestaltung der unmittelbaren Kontrolle durch den Gemeinderat entzogen.
Ich habe leider den Verdacht, dass dies auch die Absicht hinter der Einführung des NKHR gewesen sein könnte. Herr Altmann hat mir das auf Rückfrage so erklärt: „die neue Haushaltssystematik legt den Fokus auf die Steuerung durch die Budgets und möchte durch die Outputorientierung weg von der Betrachtung jedes einzelnen Ansatzes“. Genau das war meine Befürchtung.

Der vorliegende Haushalt wurde bereits dreimal vorberaten, davon zweimal öffentlich. Dass ein unübersichtliches Werk durch öffentliche Vorberatung nicht transparenter wird, kann man aus den teilweise etwas wirren Presseberichten zu den öffentlichen Beratungen ablesen. Um es klar zu machen: Der Haushalt wurde bisher noch nicht abgelehnt, er steht heute erstmals zur Beschlussfassung an.

Worum geht es? Die Einnahmen stagnieren im Wesentlichen in der Höhe der Planungen der letzten Jahren bei knapp unter 1.7 Mio €. Wie bereits im ersten Jahr des NKHR verfehlen wir den Haushaltsausgleich deutlich. Hatten wir in 2019 noch ein negatives Gesamtergebnis von minus 135 TEUR, ist es in diesem Jahr mit minus 115 TEUR nur etwas besser.

Ich möchte auf ein paar Ausgaben eingehen:

1.) Obwohl in 2020 aus Kostengründen deutlich weniger für den Unterhalt von Straßen und Wegen vorgesehen ist als 2019, so gibt es doch Neues zu berichten: 10 TEUR sind für die Planung eines Radweges nach Gundelfingen vorgesehen. Die Neue Liste ist der Meinung, diese Summe sollte genutzt werden, um mit den Nachbargemeinden über die Teerung des Malefikantenwegs zu sprechen. Die Planung und der Bau eines straßenbegleitenden Radwegs entlang der Ortsverbindungsstraße nach Gundelfingen halten wir aus Heuweilermer Sicht für derzeit nicht finanzierbar.

2.) Die Vereinszuschüsse bleiben wie in den Vorjahren bestehen. Die Neue Liste ist der Überzeugung, dass die Verwendung dieser Mittel, die insgesamt 5 TEUR nicht überschreitet, in den Händen der Vereinsvorstände, die sich für ihren Verein und damit für Heuweiler ehrenamtlich engagieren, gut aufgehoben sind. Nach unserer Wahrnehmung stoßen diese relativ kleinen Beträge viel ehrenamtliches Engagement an. Es bedarf dabei keiner zusätzlichen Evaluation oder Kontrolle. Die Neue Liste steht dazu, dass sich die Vereine auch in Zukunft auf die Unterstützung durch die Gemeinde verlassen können.

3.) Das Engagement für die Vereine beschränkt sich aber nicht auf den Vereinszuschuss. Wie bisher ist es auf Antrag möglich, dass Sonderausgaben von der Gemeinde bezuschusst werden. In diesem Jahr sind für eine Drainage des Rasenplatzes der DJK 12.5 TEUR vorgesehen. Der Sportplatz wird in Heuweiler im Wesentlichen von der DJK in Eigenregie unterhalten. Andere Gemeinden finanzieren Sportanlagen ganz aus dem Gemeindehaushalt. Der Unterhalt von Sportanlagen ist eine freiwillige Aufgabe für Gemeinden. Wir sind der Meinung, dass die jetzt vorgesehene Beteiligung der Gemeinde zu den Verhältnissen in Heuweiler passt und die Unterstützung angemessen ist. Ich möchte die Gelegenheit nutzen um mich bei den vielen Ehrenamtlichen in der DJK zu bedanken, die der politischen Gemeinde ermöglichen, mit am Ende doch bescheidenen Beiträgen zum Erhalt des Sportplatzes beizutragen. Ohne euer Zutun könnte die Gemeinde das nicht stemmen!

4.) Für eine Untersuchung zum Starkregenrisikomanagement stellen wir 22 TEUR zur Verfügung, allerdings wird es einen 70% Zuschuss des Landes geben. Wenn am Ende Maßnahmen aus der Untersuchung resultieren, könnten nicht unerhebliche Kosten auf die Gemeinde zukommen.

5.) Im Haushalt 2020 sind insgesamt 41 TEUR für die Flüchtlingsbetreuung vorgesehen, dies entspricht einer Kostensteigerung um 41 TEUR (100%) seit 2017. Uns ist gemeinsam mit den Bürgern, dem Bürgermeister und mit unserer Nachbargemeinde gelungen, mit einer dezentralen Unterbringung einen vernünftigen Umgang mit dieser Aufgabe zu finden. An dieser Stelle möchte ich meinen ausdrücklichen Dank an alle aussprechen, die dazu beigetragen haben, dass sich Heuweiler in angemessener Weise dieser Aufgabe gestellt hat. Ich möchte aber auch nicht verschweigen, dass sich das Thema „Flüchtlinge“ zu einem wesentlichen Haushaltsposten entwickelt hat, und dass diese Aufgabe aus den Steuergeldern der Gemeinde gestemmt werden muss, Geld , das uns an anderer Stelle fehlt.

Es geht mir aber gar nicht um die kleinen Akzente, die der Gemeinderat mit dem Haushalt noch setzen kann. Am Ende hat der Gemeinderat bei den Vorberatungen, wie schon in anderen Jahren zuvor, einfach solange Ausgaben gestrichen, bis nach kameralem Recht ein Haushaltsausgleich erreicht war. Der Haushalt 2020 entspricht einem Streichkonzert ohnegleichen. Aber dies ist für Heuweiler ja nicht neu.

Neu sind jedoch die Bedingungen des NKHR. Es reicht nicht mehr, dass der Zahlungsmittelüberschuss die Zinsen refinanziert; nach NKHR müssen auch die Abschreibungen erwirtschaftet werden. Dies ist leider nicht einmal ansatzweise gelungen (wie schon gesagt fehlen ca. 115 TEUR). Nach derzeitiger Lage wird das Defizit in Zukunft eher größer werden. Nach und nach werden alle Spielräume verloren gehen, wenn wir nichts unternehmen.

Außerdem fehlen in der Struktur des Haushalts von Heuweiler vor allem Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Da wir weder Flächen für ein Gewebegebiet, noch den politischen Willen haben, unsere schöne Landschaft mit einem Gewerbegebiet zu verschandeln, müssten wir eigentlich kreative neue Wege einschlagen. Die Neue Liste hatte in den nichtöffentlichen Vorberatungen vorgeschlagen, einerseits die Gewerbesteuer zu senken, um potentiellen Gewerbetreibenden zu signalisieren, dass sie in Heuweiler willkommen sind; andererseits haben wir vorgeschlagen, die Grundsteuer für bebaute Grundstücke anzuheben, um die finanziellen Spielräume der Gemeinde zu verbessern. Angesichts der aktuellen Bodenpreise in Heuweiler wäre eine Anhebung der Grundsteuer in unseren Augen durchaus vertretbar. Beide Vorschläge fanden jedoch bei den Vorbereitungen im Rat keine Mehrheit.

Die Neue Liste ist der Meinung, das ist ein Fehler. Mit dem Haushalt 2020 verpasst die Gemeinde Heuweiler eine Gelegenheit, Akzente und Impulse für die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten Jahre zu setzten. Das wollen wir nicht auf Dauer hinnehmen. Wir möchten daher das laufende Jahr nutzen, um bei den Bürgern für unsere Ideen zu werben,  uns auch kritischen Fragen zu stellen und um die Bürger für unsere Ideen zu begeistern. Zu diesem Zweck werden wir Informationsveranstaltungen und Gespräche anbieten. Wir werden alle Gemeinderatsfraktionen zu diesem Prozess einladen [3]. Unser Ziel ist es, für Heuweiler schon in 2021 eine andere Haushaltsstrategie zu erreichen.

Den vorgelegten Haushalt werden wir ohne Begeisterung mittragen.

 

Für die Neue Liste Heuweiler

Claudius Stahl

Verlinkte Quellen

[1] Bericht der BZ über die Haushaltsberatungen 2020

[2] Haushaltsplan Heuweiler 2020, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

[3] Argumente für Strukturveränderungen im  Haushalt der Gemeinde Heuweiler

Politisches Leben in Heuweiler: Rückblick auf die Amtszeit 2014-2019 und darüber hinaus

Wichtige Ereignisse im politischen Leben Heuweilers seit 2014

2023: Neuer alter Bürgermeister, kommunales Wärmenetz für Heuweiler

Januar: Bürgermeisterwahl wird auf den 14. Mai terminiert. Bürgermeister Walz berichtet, dass vorerst die Halle doch nicht belegt werden müsse. Pläne zur Belegung werden jedoch erstellt.
Februar: Vorstellung der Energiepotentialstudie der Badenova. Verabschiedung des Haushalts für 2023. Bedenken werden nur aus der Neue Liste geäußert, letzten Endes stimmt nur GR Maas gegen den Haushalt. Fasnet findet nach zwei Coronajahren erstmals wieder statt.
März: Erstmals seit dem Antrag der Neuen Liste zur Windenergie im Juli 2022 wird das Thema öffentlich im Gemeinderat debattiert. Die Ökostromgruppe hatte inzwischen im Rat nichtöffentlich eine Konzeption vorgestellt und damit begonnen, mit den privaten Eigentümern möglicher Flächen über Pachtverträge zu verhandeln. Die Badische Zeitung titelt: „Flächeneigentümer geben grünes Licht“. Der Gemeinderat spricht sich im Grundsatz dafür aus, sich an einem Bürgerbuskonzept der Gemeinde Gundelfingen zu beteiligen. Voraussetzung wird sein, dass ich genügen Ehrenamtliche finden.  Die Leitungsfreistellung im Kindergarten wird erneut angehoben. Scheibenschlagen findet bei Bestem Wetter erstmals ohne Zelt statt.
April: Der Klimaschutzausschuss empfiehlt der Gemeinde nicht, den Klimanotstand auszurufen, wohl aber, beim Thema Nahwärme tätig zu werden. Auf Antrag der Neuen Liste beauftragt der Rat daher die Verwaltung, bis Herbst einen Beschlussvorschlag zur Entwicklung eines Kommunalen Kalt- oder Warmwärmenetzes vorzubereiten. Ein Workshop zum Radwegekonzept offenbart die bereits bekannten Positionen ohne neue Impulse zu setzen. Die Gemeindeverbindungsstraße wird gesperrt, um Gundelfingens Norden vor Ausweichverkehr zu bewahren. In Heuweiler fühlen sich viele Menschen zurecht abgehängt. Rahpael Wals und Raphael Strecker bewerben sich ums Bürgermeisteramt. Die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements werden öffentlich im Rat vorgestellt. Hubert Wiehle wird als Feuerwehrkommandant bestätigt.
Mai: Kandidatenvorstellung am 9. Mai. Themen einer Einwohnerversammlung werden im Rat besprochen (diese findet jedoch erneut nicht statt). Leitung des Jugendraums wird mit einem Team um Moritz Struschka neu geregelt und von der Gemeinde unterstützt.
Juni:
Juli:
August:
September:
Oktober:
November:
Dezember:

 

2022: Corona bestimmt mit Omikron, Boostern und Verschwörungstheoretikern das Umfeld, schwierige Entscheidungen im Dorf stehen an, Zuspitzung des Wohnraummangels für Flüchtlinge und Obdachlose

Januar: Debatte über die notwendigen Beratungsunterlagen zu Bauanträgen; Beschluss zur nachträglichen Genehmigung eines Balkons in der Glottertalstraße (nach etwa 30 Jahren);Zustimmung zum Bauantrag an der Laube. Ankündigung eines Beratenden Ausschusses für alle Fragen des Klimaschutzes gem. §41 GemO BW nach nichtöffentlicher Beratung zu dem Thema im Dezember.
Februar: Genehmigung Neubauvorhaben „Grüner Baum“. Vorläufige Eröffnungsbilanz wird vorgestellt. Verabschiedung des Haushalts 2022 mit nie dagewesenen Investitionsvorhaben.
März: Beschluss des Bebauungsplans „Dorfstraße“, Zwischenbericht des Radwegkonzepts, Rat beschließt mehrheitlich weitere 3000 Euro für eine Bürgerbeteiligung nachzuschießen;  die bnNETZE GmbH in Freiburg wird beauftragt, für Heuweiler eine Energiepotentialstudie zu erstellen; mehrheitliches Votum für einen Antrag auf Beschränkung auf Tempo 50 auf der Gemeindeverbindungsstraße. Mehrfach organisieren sog. „Querdenker“ (Menschen, die gegen die damaligen Corona-Maßnahmen protestierten, sich nicht ganz von rechts abgrenzten und dabei allerlei Verschwörungstheorien verbreiteten) Autokorsos mit bis zu 100 Fahrzeugen, die von Freiburg ausgehend auch durch Gundelfingen und Heuweiler führen.
April: Dach der Jugendhütte im Kirchenwald muss erneut saniert werden; aktualisierter Feuerwehrbedarfsplan wird verabschiedet; Besetzung des Klimaschutzausschusses: GR Stahl, GR Blattmann, GR Weiß, GR Strecker und BGM Walz sowie drei sachkundige Bürger (M. Hermann, A. Dittrich, S. Rieder); Gemeinderat beauftragt  den Zweckverband, den Ausbau der grauen Flecken auszubauen, nachdem sich kein privater Investor gefunden hat.
Mai: Bericht des Bürgermeisters über die Unterbringung von Geflüchteten. Weiterhin setzt die Verwaltung auf Anmietung. Pläne zum Bau von Gemeindeeigenen Wohnungen werden nicht verfolgt. Badische Zeitung titelt dazu: „Heuweiler hat noch keinen Plan“.
Juni: Klimaschutzausschuss tagt erstmals.
Juli: Zwischenbericht zum Haushalt. Das Haushaltsjahr 2021 schließt voraussichtlich wesentlich besser ab als geplant. Statt einem deutlichen Defizit kann mit einem Überschuss gerechnet werden. Behandlung des Antrags zu Windenergie der Neuen Liste aus Oktober 2021. Neue Liste stellt Anträge zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung, zur Prüfung der Nachnutzung des Schulgebäudes in Heuweiler als Kita und zur Evaluation der Verwaltungsstruktur in der vVG Gundelfingen – Heuweiler. Der künftige Streckenverlauf des Radschnellwegs RS6 wird veröffentlicht. Der Weg wird parallel zur nordwestlichen  Gemarkungsgrenze von Heuweiler in weniger als 200 m Abstand verlaufen, er wird aber nicht über Heuweiler Gemarkung führen.
September: Der Gemeinderat spricht sich mit 7 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich für den Kauf eines Wohnung an der Glottertalstraße für eine Kita mit einer einzigen Gruppe aus.Die Gemeindeverwaltung wir beauftragt, einen Gemeindevollzugsdienst mit einem Stellenumfang von 15% einzurichten.
Oktober: Der Gemeinderat gratuliert Bürgermeister Walz zur Wiederwahl in Gundelfingen. Kontroverse Debatte über das Verhalten der Gemeindeverwaltung und der unteren Baubehörde (Übergehen des Gemeinderates im Rahmen einer Bauvoranfrage in 2021). Am Ende stimmt der Rat trotz vieler Bedenken mit einer Enthaltung für das betroffene Bauvorhaben in Hinterheuweiler. Die Verwaltung wird auf Antrag der Neuen Liste beauftragt, eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat zu erstellen. Die Neue Liste zieht die Anträge zur Evaluation der Verwaltung und zur Überprüfung der Nachnutzung des Schulgebäudes zurück. der erste Antrag soll überarbeitet werden; das Schulgebäude soll zwar nachgenutzt werden, jedoch sei nach Auskunft von Herrn Walz derzeit noch nicht absehbar, wenn es von der Johann-Peter-Hebel-Schule freigegeben werden könne. Außerdem sei die Gemeindeverwaltung nicht aus eigener Kraft in der Lage, die Nachnutzung zu überprüfen. Die beauftragung eines Ingenierurbüros macht daher aktuell keinen Sinn.
November: Der Gemeinderat Denzlingen spricht sich für einen Windpark in Heuweiler aus. Erster Entwurf für eine Geschäftsordnung wird vorgestellt.
Dezember: Gemeinderat beschließt erweiterte Drosselung der Straßenbeleuchtung (von 22.00 Uhr bis 5:30 Uhr statt wie bisher von 01:00 Uhr bis 04:30 Uhr)Bürgermeister Walz berichtet von einer dramatischen Zuspitzung der Flüchtlingssituation, so dass zeitnah die Halle belegt werden müsse. Kurz vor Weihnachten können zusätzliche Wohnungen angemietet werden.

 

2021: Jahr beginnt im verlängerten Lockdown und endet zwischen Delta und Omikron

Januar: Der coronabedingte Lockdown, der am 16. Dezember getartet wird bis verlängert. Heuweiler senkt die Gewerbesteuer im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021; Ortsbaumeister Müller wird verabschiedet. Vlora Schmitt übernimmt die Geschäftsstelle des Gemeinderats Heuweiler.
Februar: Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Dorfstraße“, Bekanntmachungssatzung wird geändert, um Bekanntmachungen über die Homepage zu ermöglichen.
März: Stellungnahme zum Nahverkehrsplan. Heuweiler ist weiterhin nur von der Haltestelle Laube aus nach Denzlingen gut angebunden. Beschluss zur Beteiligung an der Bürgergenossenschaft Heuweiler und zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
April: Fortschreibung des Handlungskonzepts Friedhof des AK Dorfbild für 2021 und 2022 (vorgetragen von Hubert Blattmann und Claudius Stahl) wird verabschiedet.
Juni: In der Gemeinderatssitzung wird der Bedarf für Wohnungen für Flüchtlinge in Heuweiler öffentlich dargestellt.
Juli: Der Gemeinderat beauftragt nach reger Debatte ohne Stimmen der Neuen Liste das Büro Fichtner aus Freiburg wird mit der Erstellung des Radverkerhrskonzeptes.
September: Beschluss zum Beitritt von Heuweiler zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Breisgau-Nord – Hochschwarzwald zum 01.11.2021; 5 teilweise schwierige Bauanträge führen zu einer Diskussion über die Rolle der politischen Entscheidungsträger in Abgrenzur zur Rolle der Verwaltung und der Baurechtsbehörde.
Oktober: Bürgergenossenschaft stellt bei der Generalversammlung den Fortschritt des Projektes „Altvogtshofgelände“ vor. Das von der Gemeinde unterstützte Lastenfahrrad der Bürgerrunde kann erstmals öffentlich ausgeliehen werden. Der Standort des Rades am Gemeindehaus sorgt für Diskussionen in Bürgerschaft und Rat.
November: Absage der Veranstaltungen zum Volkstrauertag wegen Corona. Vorläufige Ergebnisse des Starkregen-Risikomenagements zeigen die bekannten Schwachstellen in Heuweiler. Bürgermeister kündigt Veröffentlichung der Daten im Dezember an. Rat beschließt mit großer Mehrheit, den Lehenweg auf Heuweilermer Gemarkung mit einer Teerschicht zu stabilisieren. Erneute Offenage des Bebauungsplans „Dorstraße“. Einen Antrag der Neuen Liste, an der Glottertalstraße Mischgebiet vorzusehen, findet in diesem Zusammenhang im Rat keine Mehrheit. Erneut wird über fehlende Unterbingungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Heuweiler debattiert. Neue Liste stellt federführend (teilw. interfraktionelle) Anträge zum Standort des Lastenfahrrads der Bürgerrunde und zur Prüfung der Möglichkeit der Errichtung einer Windenergieanlage in Heuweiler durch die Verwaltung.
Dezember: Erneuter Grundsatzbeschluss zur Anmietung oder zum Bau eines Gebäudes für Flüchtlinge und Wohnungslose. Mitglieder der Neue Liste und der Freien Wähler sprechen sich notfalls auch für den Bau von Wohncontainern aus. Drei Standorte werden vom Bürgermeister zur Diskussion gestellt: 1. ein gemeindeeigenes Grundstück beim Baugebiet Binde; 2.) ein Gemeindeeigenes Grundstück oberhalb des Spielplatzes des Kindergartens und 3.) ein Grundstück am Ortsausgang Richtung Gundelfingen, für das eine positive beschiedene Bauvoranfrage von 2018 vorliegt. Kosten auch für den Bau sollen im Haushalt bereitgestellt werden. Anträge zur Ablehnung des Standorts „Gemeindehaus“ für das Lastenrad der Bürgerrunde und zum Prüfantrag Windenergie werden mit großer Mehrheit angenommen.

 

2020: Politisches Ausnahmejahr wegen Ausbruch der Corona-Pandemie

Februar: Verabschiedung Haushaltsplan 2020 (wesentliche Themen: Erhöhung der Leitungsstunden im Kindergarten; 10 TEUR für Radweg nach Gundelfingen; Unterstützung der DJK für eine Drainage des Sportplatzes)
März: Offenlagebeschluss Bebauungsplan Dorfstrasse; Stellplatzsatzung in der Dorfstrasse wird rechtskräftig; am 13. März beschließt Bürgermeister Walz ein Versammlungsverbot ab 50 Personen wegen Covid-19-Pandemie; Bürgergenossenschaft Heuweiler gründet sich im Rahmen einer Videokonferenz.
April: Die Gemeinderatssitzung wird abgesagt. Öffentliches Leben ruht wegen Covid-19. Wasserschaden im Gemeindehaus (Versicherungsfall).
Mai: Gemeinderat tagt öffentlich in der Halle. Wegen der notwendigen Masken und fehlender Mikrofonanlage ist die Kommunikation schwierig. Trotzdem kommen viele Zuhörer in die Sitzung. Beratung drohender Haushaltsdefizite. Rat sieht trotz erwartetem Defizit keine Veranlassung, zu diesem Zeitpunkt die wenigen Investitionen und Instandhaltungskosten in Frage zu stellen. Neue Verwaltungsgebührensatzung wird verabschiedet. Öffnung der Halle vorübergehend auch für private Veranstaltungen.
Juni: Verabschiedung von Frau Maurer im Gemeinderat
Oktober: Beschluss, dem Gutachterausschuss „Breisgau-Nord-Hochschwarzwald“ mit Sitz in Kirchzarten beizutreten. Nach kontroverser Debatte stimmt der Gemeinderat Heuweiler der Zusammenlegung der Standesamtsbezirke Heuweiler und Gundelfingen unter dem Namen „Standesamt Gundelfingen“ zu.
November: Kindergartenbedarfsplanung wird vorgestellt: Heuweiler bietet derzeit ein bedarfsgerechtes Angebot und erfüllt diese gesetzliche Pflichtaufgabe. Kontroverse Debatte zur Radwegeplanung nach  öffentlichem Antrag der Bürgerrunde Heuweiler, die Gemeindeverbindungsstraße nach Gundelfingen in eine Fahrradstraße umzuwidmen.
Dezember: Erster digitaler Stammtisch der Neuen Liste. Gemeinderat genehmigt Bauantrag der Bürgergenossenschatft („Altvogtshof-Gebäude“). Beschlussfassung über das Breitbandkonzept (mit dem Zweckverband Breitband Breisgau). Beschluss zur Erstellung eines Radverkehrskonzepts und eine Antragstellung hierzu beim Land Baden-Württemberg. Abendliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg ab 12.Dezember. Gaststätten „Laube“ und „Grüner Baum“ schließen für immer. Frisör Schneider schließt in Heuweiler.

2019: erster Haushalt nach NKHR, aus Neuwahl des Gemeinderats geht die Neue Liste als stärkste Fraktion hervor

Januar: Veränderungssperre Altvogtshofgebäude (Dorfplatz) beschlossen
Februar: erster doppischer Haushalt verabschiedet; positiver Bescheid auf Bauvoranfrage zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Ortsausgang Richtung Gundelfingen.
März: Gemeindeverwaltung Heuweiler erstmals nach Neuordnung in Heuweiler erreichbar; Bäckerei Schneider schließt für immer.
April: Einigung auf die Neufestsetzung des Verwaltungskostenbeitrags den Heuweiler an Gundelfingen zahlt. Langjährige Gemeinderäte werden geehrt, darunter Otmar Maas für 25 Jahre und Hubert Blattmann für 15 Jahre im Rat.
Mai: Stellplatzsatzung für die Dorfstraße beschlossen. Verlangt werden künftig 2 Stellplätze pro Wohneinheit; aus der Gemeinderatswahl geht die Neue Liste als stärkste Fraktion hervor. In allen Fraktionen kommen neue Räte in den Gemeinderat (insg. 4).
Juni: Weitere energetische Sanierung der Grundschule (Austausch Fenster Flur OG und UG) beschlossen.
September: Bürger um Wolfgang Röhling planen intensiv die Gründung einer Bürgergenossenschaft in Heuweiler
Oktober: Zweckverband Breitband sieht derzeit keine Möglichkeit einer Förderung des Breitbandausbaus (Glasfaser) in Heuweiler. Lebhafte Diskussion im Rat über unsinnige Förderrichtlinien des Bundes und das Gebaren des ehemaligen Monopolbetriebs Deutsche Telekom
November: Keine Einigung auf gemeinsamen Standesamtsbezirk mit Gundelfingen.

2018: Ringen um Lösungen

Januar: Walter Hausner rückt nach dem Ausscheiden von Martin Weiner für die Freien Wähler in den Gemeinderat nach
Februar: großer Andrang in der Ratssitzung. Diskussion zum Thema Flüchtlingsunterbringung
März: Grundsatzbeschluss zum Bau eines Wohngebäudes für Flüchtlinge am Kirchberg (einzige Gegenstimme Otmar Maas); Unterstützung des Tagesmüttervereins; Beitritt zum Zweckverband Breitband Breisgau
April: Frau Seiler, Kämmerin der Gemeinde wird verabschiedet. Sie verlässt auf eigenen Wunsch die Verwaltung
Mai: Widerstand gegen Flüchtlingsunterkunft am Kirchberg. Flugblatt wird verteilt. Bürger fordern weitere Bürgerversammlung; die ersten zwei Flüchtlinge ziehen nach Heuweiler
Juni: Start der Straßensanierung des Weges zwischen Gehrihof und Lehenweg; Grundsätzliche Einigung mit Gundelfingen über künftige Verwaltungsstruktur ( in nichtöffentlicher Sitzung) Hubert Wiehle wird zum neuen Feuerwehrkommandanten Gewählt.
Juli: Einwohnerversammlung; Grundstück am Ortsausgang Richtung Gundelfingen kommt für eine Unterkunft in den Fokus
September: Rat vertagt Bauantrag für Flüchtlingsunterkunft, Baugenossenschaft springt ab, Bürgermeister ist verzweifelt
September: Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige für die Bürgerrunde November; Felix Altmann wird neuer Kämmerer
Oktober: Neuvergabe der Stromlieferung für Straßenbeleuchtung und Gemeinde für 3 Jahre bis 2021. Heuweiler bezieht weiterhin ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien.
Dezember: Gemeinde gelingt Anmietung eines Wohnhauses zur Flüchtlingsunterbringung. Bezug schon im Januar geplant

2017: Vakanz in der Verwaltung, keine Kindergartenerweiterung, kein Platz für Flüchtlinge?

Januar: Bürgermeister Walz kündigt Kindergartenerweiterung an; Jugendliche stellen im Gemeinderat ihre Ideen und Wünsche vor.
März: Herr Enderle, der seit Jahrzehnten das Gesicht der Gemeindeverwaltung war, geht überraschend in den Vorruhestand
Mai: Pläne zur Kindergartenerweiterung müssen aus finanziellen Gründen gestoppt werden
Juni: zum wiederholten Mal beklagen sich Bürger beim Rat über die Parksituation in der Dorfstraße
Juli: Diskussion wegen der Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergarten; Abschluss der Neuordnung des Gemeindearchivs, Fertigstellung des nördlichen Teilstücks der Straße in Hinterheuweiler
September: Ergebnis der Bundestagswahl in Heuweiler: CDU 40, 4%, Grüne 17,6%, SPD 13,9%, FDP 11,4%, AfD 6,9%.
September: Der Landkreis setzt kurz nach der Bundestagswahl erstmals sechs Flüchtlinge auf dem Dorfplatz Heuweiler aus. Mangels Alternative bringt der Bürgermeister sie in Wohnungen in Gundelfingen unter. Beide Räte werden erst im Nachhinein informiert.
Oktober: Flüchtlingssituation in Heuweiler sorgt in den Nachbargemeinden (vor allem in Gundelfingen) für lebhafte Diskussionen
November: Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft kann sich nicht auf einen neuen Verwaltungskostenbeitrag für Heuweiler einigen, Einwohnerversammlung. Hauptthema: Flüchtlinge. Planung einer Unterkunft am Kirchberg wird der Öffentlichkeit vorgestellt. Appell an die Bürger, Wohnungen zu vermieten.
Dezember: Martin Weiner scheidet nach mehr als 18 Jahren aus dem Gemeinderat aus, Rat beschließt Erhöhung der Hundesteuer

2016: Keine 750 Jahre, keine Erdaushubdeponie

Januar: Streit im Landkreis wegen Flüchtlingsunterbringung
Februar: Beschluss zum Neubau des nördlichen Straßenteilstücks in Hinterheuweiler und zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes
März: Diskussion um „verschlafene“ 750-Jahr-Feier
April: Aufregung um Bauantrag zu einer sonnengeführten Solaranlage in einem Garten in Hinterheuweiler
Mai: erneute ergebnislose Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge; Pläne des Landkreises Emmendingen zur Errichtung einer Erdaushubdeponie vor Heuweiler werden bekannt. Dorf und Rat und Bürgermeister wehren sich
Juni: Heuweiler feiert beinahe 750 Jahre; Einweihung “Zollplätzle“ durch AK Dorfbild; Rat unterstützt Mitfahrinitiative „Orangener Punkt“. Bürgerinitiative gegen die Erdaushubdeponie.
Juli: Veränderungssperre in der Dorfstraße beschlossen; Landkreis Emmendingen gibt Pläne für Erdaushubdeponie in Heuweiler vorläufig auf
Oktober: Bürgerrunde gründet Verein
November: Heuweiler wird Mitglied im Weintourismus Breisgau; Wasserrohrbrüche nach dem trockenen Sommer machen Nachtragshaushalt erforderlich

2015: Bürgermeister gehen und kommen

Januar: Beschluss gegen Windkraftanlagen auf Heuweilermer Gemarkung, AK Dorfbild legt Handlungskonzept vor
Februar: Einzeichnen weiterer Parkverbote in der Dorfstraße beschlossen
März: letzter Haushalt unter Bürgermeister Dr. Bentler verabschiedet; erste öffentliche Debatte über mögliche Flüchtlingszuweisung
März: Einigung auf Nutzungspauschale für die Vereine
Mai: Raphael Walz gewinnt die Wahl zum Bürgermeister gegen Martin Weiner, Claudius Stahl wird neuer stellvertretender Bürgermeister; Internet in Heuweiler wird dank DSL-Vectoring schneller (bis 100 Mbit/s)
Juni: erster Dorfhock als Gemeinschaftsveranstaltung von Trachtenkapelle und Feuerwehr
Juli: Feierliche Verabschiedung von Bürgermeister Dr. Bentler; Otmar Maas hält die vielbeachtete Laudatio
September: Amtseinführung Bürgermeister Walz; Verabschiedung der neuen Archivsatzung
Oktober: Bürgermeister Walz bittet vergeblich um Angebote von Wohnungen für Flüchtlinge
November: Diskussion um „Bücherecke“ am Gemeindehaus; am Ende erfolgt der Bau ehrenamtlich durch Ferdinand Elighofer

2014: Gemeinderatswahl, Bezug von Gemeindehaus und Dorfplatz

Mai: Neue Liste erringt zusätzlichen Sitz im Gemeinderat. Hendrik Elighofer kommt für die Neue Liste zusätzlich ins Gremium. Hubert Blattmann erhält die meisten Stimmen und wird Stimmenkönig
Juli: Einweihung des neuen Gemeindehauses; erste Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche, neues Kreuz im Ratssaal, Neuordnung des Gemeindearchivs durch Archivar Dargleff Jahnke
August: Neueröffnung Jugendraum, Bürgerrunde nutzt Räume der Gemeinde (Vereinsgründung angemahnt)
November: MDB Thomas Dörflinger besucht Heuweiler; Abschluss der Arbeiten am neuen Dorfplatz; Heuweiler bezieht erstmals atomfreien Strom von den Gemeindewerken Gundelfingen; Bürgerversammlung, Themen sind die Bürgerrunde, Mittagstisch für die Schüler und der fehlende Radweg nach Gundelfingen
Dezember: Beschluss, das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) einzuführen

 

 

 

 

 

 

Der erste „doppische“ Haushalt für Heuweiler – Rede zu den Haushaltsberatungen am 14. März 2019

Hier ist er nun, unser erster „dopppischer“ Haushalt.
Bei der Verabschiedung des Haushalts im letzten Jahrhatte ich gemutmaßt, dass der Haushalt 2018 der letzte ausgeglichene Haushalt für Heuweiler über Jahre oder Jahrzehnte sein würde [1]. Und in der Tat: wir verfehlen den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt um über 130 TEUR. Dabei erwarten wir mit 1,7 Mio Euro erneut Rekordeinnahmen, die immerhin erneut 50 TEUR über den erwarteten Einnahmen 2018 liegen [2]. Vor allem der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer sollen steigen, während die Schlüsselzuweisungen wohl deutlich zurückgehenwerden.
Dass die Umlagen (Gewerbesteuerumlage, Finanzausgleichumlage, Kreisumlage) deutlich steigen würden (+110 TEUR!), war schon 2018 abzusehen. Ichwar davon ausgegangen, dass deutlich mehr als 100 TEUR zusätzlich fehlen würden, da wir im Ergebnishaushalt die Abschreibungen (den nicht zahlungswirksamen Ressourcenverbrauch) abbilden müssen. Da scheint mir das Gesamtergebnis von minus 135 TEUR ja sogar besser als befürchtet. Ich gehe jedoch davon aus, dass im kommenden Jahr, wenn keine Investitionen mehr im Schulhaus anstehen, das Defizit im Ergebnishaushalt bei über 200 TEUR liegen wird. Dadurch wird deutlich, dass wir von der Substanz leben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Womit ich im letzten Jahr aber gar nicht gerechnet hatte, ist, wie unübersichtlich der Haushalt für uns Gemeinderäte geworden ist. Bedingt durch die Umstellung von der Kameralistik zur Doppik und dem Aufwand, den das verwaltungsseitig mit sich brachte, war es uns Gemeinderäten in den Vorberatungen weitgehend unmöglich, einen zufriedenstellenden Überblick über den Haushalt zu erhalten. Es ist nicht so ohne weiteres möglich, die Zuordnung der einzelnen Haushaltspositionen im Verwaltungshaushalt zu den neuen Produktgruppen nachzuvollziehen. Die bislang im Vermögenshaushalt aufgeführten Sonderausgaben sind nun verteilt über alle Produktgruppen zu suchen, so dass sie nicht mehr so übersichtlich zusammengestellt sind. Durch die Umstellung auf die Doppik können Veränderungen zur Vorjahressituation so gut wie nicht abgebildet werden.
Die Freitexte, aus denen in der heutigen Vorlage manches Transparent wird, fehlten noch bei den nichtöffentlichen Beratungsvorlagen. Zwischenzeitlich hatte ich persönlich daher fast den Eindruck, das Neue Kommunale Haushaltsrecht sei möglicherweise nur eingeführt worden, damit den politischen Vertretern die tatsächlichen Vorgänge im Haushalt gezielt vernebelt werden können.
Herr Altmann, bitte fassen Sie dies nicht als persönliche Kritik auf. Die heutige Vorlage macht mir Mut, dass es auch mit dem neuen Haushaltsrecht gelingen wird, den Haushalt auch den ehrenamtlichen Gemeinderäten transparent zu machen. Wahrscheinlich brauchen sowohl Sie als auch wir Geduld und Erfahrung.

Immerhin haben wir einen Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt von etwa 35 TEUR was nach meinem Verständnis einem Überschuss im Verwaltungshaushalt nach altem Recht entspricht. Gerade genug, um die laufenden Tilgungsraten für Kredite zu bezahlen.

Ich möchte auf einige Ausgabenpunkte eingehen:
1. Der Verwaltungskostenbeitrag steigt vermutlich auf 195 TEUR, das sind 65 TEUR mehr als in 2017. Grund hierfür ist, dass es uns im vergangenen Jahr gelungen ist, uns mit der Gemeinde Gundelfingen über die künftige Verwaltungsstruktur zu einigen. In der Folge werden zwei viertel Bürgerbürostellen und eine halbe Hausmeisterstelle zusätzlich über den Verwaltungskostenbeitrag abgerechnet, während die Personalkosten in Heuweiler in ungefähr gleichem Umfang zurückgehen werden. Zusätzlich rechnen wir mit Personal- und Sachkosten von 24 TEUR in Gundelfingen für die Betreuung der nach Heuweiler zugewiesenen Flüchtlinge. Immerhin entsprechen die Gesamtaufwendungen für Flüchtlinge im Wesentlichen der Vorjahresschätzung, so dass sich hier kein ungeahntes Loch für uns auftut. Auch wenn wir noch keine endgültige Einigung über den Verwaltungskostenbeitrag erreicht haben, so haben wir mit der grundsätzlichen Einigung mit der Gemeinde Gundelfingen doch eine der wesentlichen Aufgaben des letzten Jahres gelöst. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei allen, die dazu beigetragen haben, herzlich bedanken! Herr Bürgermeister, ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass wir noch in dieser Amtszeit den künftigen Verwaltungskostenbeitrag festlegen.
2. Erneut werden über 70 TEUR in die energetische Sanierung des Schulgebäudes investiert (Fensterund Dämmung der obersten Geschossdecke), und erneut beteiligt sich die Gemeinde Gundelfingen entsprechend der Vereinbarung über die laufenden Kosten.
3. In den Straßenunterhalt fließen ca. 40 TEUR, das meiste davon in die Teilsanierung der Straße in Hinterheuweiler bis zum Löschwasserteich.
4. Die Zuschüssen an die Vereine bleiben erhalten, die Böllerschützen erhalten in diesen Jahr, wie bereits 2014, einen Zuschuss in Höhe der Kosten für die alle 5 Jahre fällige Beschießung der Böller durch den TÜV.
5. 20 TEUR sind für die Erstellung eines Bebauungsplans an der Stelle der Veränderungssperre vorgesehen; über die Notwendigkeit der Ausübung der Planungshoheitwurde ja zuletzt in der letzten Ratssitzung lebhaft diskutiert.
6. Die Mitgliedschaft der Gemeinde Heuweiler im Zweckverband Breitband des Landkreises wird dieses Jahr teurer: Im letzten Jahr waren 5 TEUR fällig, in diesem Jahr werden es 7,7 TEUR sein. Wie fair es ist, dass jede Gemeinde, unabhängig von ihrer Finanzkraft den gleichen Beitrag zahlt, sei dahingestellt. Dennoch wäre es ein Fehler gewesen, wenn sich Heuweiler nicht beteiligt hätte. Immerhin läuft durch diese Beteiligung aktuell die Ausschreibung für die Verlegung des öffentlichen Glasfaser-Backbones auch für Heuweiler [3].
7. Mit Fragezeichen hat mich die Position „Starkregenrisikomanagement und Sanierung des Taubenbachs zwischen Gehrihof und Gundelfinger Straße“ mit 14 TEUR gelassen, denn über die Notwendigkeit dieses Maßnahme wurde im Rat noch gar nicht gesprochen. Ich frage mich insbesondrere, wie es sein kann, dass eine solche Ausgabe notwendig sein soll, nur wenige Jahre, nachdem Heuweiler unter Bürgermeister Dr. Bentler mehrere hunderttausend Euro in den Hochwasserschutz am Taubenbach investiert hat [4].

Was sind die Herausforderungen für die nächsten Jahre?

1.) Flüchtlingsaufnahme und -Integration
Nachdem im letzten Jahr die Debatte um den Umgang mit Flüchtlingen drohte, auf den Bau einer Massenunterkunft reduziert zu werden, ist es uns gelungen, in relevantem Umfang Wohnungen für geflohene Menschen anzumieten. Gleichzeitig hat sich ohne unser Eingreifen ein Helferkreis gebildet, der die zu uns kommenden Menschen und die Gemeinde unterstützt. Ich bin zuversichtlich, dass sich in Bezug auf Flüchtlinge eine Normalität entwickelt, die es uns erlaubt, unsere eigenen Lösungswege zu gehen. Die Aufgabe an sich wird uns aber sicher lange erhalten bleiben.

2.) Dorfentwicklung
Ein zweites wichtiges Thema für die kommenden Jahre wird sein, wie es uns gelingt, unser kleines Dorf weiterzuentwickeln. Dabei wird es nicht nur um Wohnraum für Flüchtlinge oder ältere Menschen gehen, nicht nur um Ortsbild und Nahversorgung, sondern zum Beispiel auch darum, ob es uns gelingt, in den nächsten 5 Jahren eine flächendeckende Glasfaserversorgung aller Haushalt in Heuweiler zu erreichen.

3.) Investitionen und Finanzen
Es besteht umfangreicher Finanzierungsbedarf: Wir müssen dringend über die bauliche Erweiterung unseres Kindergartens um mindestens eine Gruppe nachdenken. Die Feuerwehr fordert einen neuen Mannschaftstransportwagen. Wenigstens einen geteerten Weg für Radfahrer nach Gundelfingen sollte es geben. Um solche Projekte stemmen zu können wird es notwendig sein, unsere Einnahmen nachhaltig zu verbessern. Ich rege erneut eine Diskussion über die Senkung der Gewerbesteuer an, damit wir für Gewerbetreibende attraktiver werden. Fehlkosten, die daraus vorübergehend entstehen würden, sollten meiner Meinung nach durch Anhebung der Grundsteuer ausgeglichen werden. Gleichzeitig sollten wir uns wappnen, im Dorf ein Baugebiet zu entwickeln, sofern sich eine Gelegenheit dazu bietet.

Ich komme zum Schluss:

Ich möchte vor allem Ihnen, Herrn Altmann Dank sagen. Danke dafür, dass Sie sich in so kurzer Zeit in den Haushalt Heuweiler eingedacht haben, danke für Ihre Geduld und die viele Arbeit. Dass Sie beim allerersten Haushalt die Umstellung auf die Doppik machen mussten war sicher eine Art Feuertaufe. Danke auch Herrn Binz, und allen, die Sie dabei unterstützt haben.

Dies ist der letzte Haushalt des derzeitigen Gemeinderatsgremiums. Im Mai wird neu gewählt. Die Herausforderungen werden nicht weniger. Viele Dinge, die uns in der laufenden Amtszeit beschäftigt haben, hatten wir bei der letzten Wahl noch überhaupt nicht vorgesehen. Das wird auch in Zukunft so sein. Manches wäre in den letzten Jahren anders und schlechter gelaufen, wenn es in Heuweiler keine unabhängige Meinungsbildung gegeben hätte. Daher ist es auch weiterhin wichtig, dass Heuweiler einen starken Gemeinderat hat! Da es wohl wieder drei Listen mit Bewerbern um die Gemeinderatssitze gibt, bin ich sicher, dass dies auch in der kommenden Amtszeit so kommen wird.

Für die Neue Liste

Claudius Stahl

 

 

Verlinkte Quellen

1.) Rede zu den Haushaltsberatungen 2018

2.) Haushaltspläne 2017-2019 Heuweiler, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

3.) Ausschreibung des Zweckverbandes Breitband Breisgau Hochschwarzwald vom 20.02.2019.

4.) Heuweilers Gemeinderat macht den Weg für Hochwasserschutzarbeiten freiBericht der BZ vom 23.06.2009

Selbstständigkeit ohne eigene Verwaltung? Stellungnahme zum Ausbau der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen.

Bereits am 12 Juli 2018 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Heuweiler ein Beschluss mit weitreichenden Konsequenzen für Heuweiler gefasst. Der Tagesordnungspunkt lautete:

TOP 9: Beratung und ggf. Beschlussfassung über die zukünftige Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gundelfingen im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft [1,2,3].

Einstimmig wurde beschlossen, das Personal der Gemeinde Heuweiler künftig im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) mit Gundelfingen einzustellen. Dieser Beschluss des Heuweilermer Rates hatte eine lange Vorgeschichte. Schon im März 2017, kurz nachdem bekannt worden war, dass der damalige Gemeindebeamte unerwartet in den vorzeitigen Ruhstand gehen würde, war innerhalb des Rats diskutiert worden, ob Heuweiler künftig gar keine eigene Verwaltungskraft mehr einstellen könnte, sondern stattdessen die Stelle in die Verwaltungsgemeinschaft einbringen und dafür ein Bürgerbüro „einkaufen“ könnte. Es stand im Raum, dass die Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Heuweiler deutlich kürzer sein könnten als bisher und als das nach Gundelfingen zu gebene Deputat. Weiterhin wurde darüber nachgedacht, dass ähnliche Überlegungen auch bei der Stelle des Hausmeisters angestellt werden könnten.

Durch die Zuordnung aller Stellen nach Gundelfingen gibt es für Heuweiler folgende Vorteile:

  1. Durch die Einbindung auch in die Verwaltung in Gundelfingen können alle Dienstleistungen für Heuweiler künftig auch in Gundelfingen erbracht werden, zum Beispiel außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Heuweiler
  2. Doppelzuständigkeiten bei Aufgaben im Gehobenen Dienst [4] werden in Zukunft vermieden, dadurch wird die Arbeit der Verwaltung insgesamt effizienter
  3. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen lassen sich in größeren Teams besser organisieren
  4. Die Gemeinde kann den Ansprüchen der Angestellten (Aufstiegsmöglichkeiten, individuelle Arbeitszeiten, Teilzeit, Elternzeit etc.) besser gerecht werden und bietet daher einen attraktiveren Arbeitsplatz
  5. Veränderungen, die sich künftig aus einer besseren Online-Abwicklung ergeben („Digitalisierung“) lassen sich besser umsetzen
  6. Das Bürgerbüro kann durch Angestellte im TVÖD statt durch Beamte im Gehobenen Dienst  besetzt werden, dies ist für Heuweiler kostengünstiger

Auch Gundelfingen hätte Vorteile:

  1. Die Angestellten für Heuweiler können auch in Gundelfingen als Vertreter (Urlaubs- und Krankenvertretung) herangezogen werden
  2. Die Aufgaben im Gehobenen Dienst, die bislang auch in Heuweiler (aber mit Unterstützung aus Gundelfingen) erledigt wurden, lassen sich besser abbilden und abrechnen. Dadurch wird der Verwaltungskostenbeitrag transparenter
  3. Durch eine einheitliche Verwaltung wird der Bürgermeister entlastet, und kann effizienter arbeiten

Obwohl eine solche Lösung im Grundsatz viel Zustimmung erfuhr, widerstrebte vielen Gemeinderäten aber doch die Vorstellung, dass Heuweiler sich dadurch sehr abhängig von der Verwaltung in Gundelfingen und auch vom dortigen Gemeinderat machen würde. Wahrscheinlich werden wir bestenfalls künftig zu den Besetzungen angehört werden. Die nichtöffentlich intensiv geführten Diskussionen verliefen daher durchaus kontrovers. Auch stand diese neue Überlegung im Widerspruch zu dem, was zum Thema Verwaltung noch bei der Gemeinderatswahl 2014 und bei der Bürgermeisterwahl 2015 diskutiert und von manchem favorisiert worden war[5]. Bis 2017 war die Verwaltung nahezu täglich geöffnet. Würden die Bürger dauerhaft reduzierte Öffnungszeiten akzeptieren? Was würde ein solcher Schritt für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft [6] bedeuten? Andererseits war klar: der deutliche Vorsprung von Herrn Walz bei der Bürgermeisterwahl in Heuweiler war auch ein Bekenntnis der Bürger zur Doppelbürgermeisterschaft. Daher lag es nahe, nun die Verwaltungsstruktur an die seit Jahrzehnten gefestigte und zuletzt bestätigte Struktur mit einem gemeinsamen Bürgermeister anzupassen. Der Gemeinderat beschloss, sich in einer Klausurtagung fachlich beraten zu lassen. Am 13.Mai 2017 widmete sich der Rat gemeinsam mit Bürgermeister Walz nahezu ausschließlich dem Thema Verwaltungsstruktur und Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gundelfingen. Moderation und fachliche Leitung lagen bei Herrn Nobert Kranz, Geschäftsführer bei der Kommunalberatungsgesellschaft Heyder. Im Ergebnis festigte sich im Rat die Meinung, dass die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Gundelfingen der richtige Weg sei. Leider fehlt bis heute die abschließende Stellungnahme von Herrn Kranz, der mit einem Gutachten zu dem Thema beauftragt worden  war.

Allen Beteiligten war bewusst, dass ein solcher Schritt vor allem eines braucht: Vertrauen auf allen Seiten. Vertrauen in Heuweiler, dass weder die Verwaltung noch der Rat in Gundelfingen eigene Ziele verfolgt und Heuweiler bei Entscheidungen nicht mit einbezieht; aber auch Vertrauen in Gundelfingen, dass Heuweiler sich der dortigen Ressourcen nicht kostenlos bedient, und die Verstärkung der Zusammenarbeit nicht vor allem deshalb sucht, um Kosten auf Gundelfingen abzuwälzen. Es braucht aber auch Vertrauen der beiden Gemeinderäte in den Doppelbürgermeister, dass er die jeweiligen Interessen beider gleichermaßen berücksichtigt und nicht die eine Gemeinde gegen die andere ausspielt.

Vertrauen war aber durchaus das Problem: seit der Veränderung des Flächennutzungsplanes Gundelfingen-Heuweiler im Jahre 2013 hatte der gemeinsame Ausschuss der VVG nicht mehr getagt, so dass es keine offiziellen Kontakte zwischen den Räten gab. Außerdem wurden informelle Gespräche, die der Vertrauensbildung dienen sollten, bald vom Thema (fehlende) Flüchtlingsunterbringung in Heuweiler überschattet [7]. Da half dann auch der inzwischen offene Umgang in Heuweiler mit dem Thema im Rahmen einer Einwohnerversammlung [8] nichts mehr. Einer Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der VVG im November 2017 gelang aus diesem Grund nicht einmal mehr die Einigung auf einen verbindlichen Verwaltungskostenbeitrag für Heuweiler, ein im 40-jährigem Bestehen der VVG einmaliger Vorgang.

Als das Thema „Neubesetzung der Hausmeisterstelle“ im Gemeinderat Heuweiler im Mai 2018 erneut beraten wurde, wurde der Bürgermeister aus der Mitte des Rates gebeten, ein Treffen mit dem Gemeinderat Gundelfingen zu organisieren. Dieses solle nicht im Rahmen einer Gemeinderatssitzung und nicht im Rahmen einer Tagung des Gemeinsamen Ausschusses stattfinden, da beide Formate als zu starr empfunden wurden, um eine offene Aussprache zu ermöglichen. Aus dem gleichen Grund hatte der Gemeinderat Heuweiler bereits Ende 2017 eine Einladung in die öffentliche Gemeinderatssitzung in Gundelfingen, die dort ins Spiel gebracht worden war, abgelehnt. Nun gelang es, einen gemeinsamen nichtöffentlichen Termin im Juni 2018 zu finden. Auch wenn am Ende nicht alle Fragen abschließend geklärt werden konnten, so war dieses Treffen doch insbesondere hilfreich, mehr die gemeinsame Position beider Gemeinden zu betonen, als auf Gegensätzen oder widerstrebenden Positionen zu verharren.

In Heuweiler, wo das Thema Besetzung der Verwaltungsstelle und des Hausmeisters schon lange drängte [9], wurde der Grundsatzbeschluss, der hier ja bereits seit über einem Jahr gereift war, in der unmittelbar auf das Treffen mit den Ratskollegen aus Gundelfingen folgenden Sitzung (Juli 2017) gefasst. Aber inzwischen wurden auch in Gundelfingen die Weichen in Richtung Stärkung der VVG gestellt. In Gundelfingen wurden zwei 50 %-Stellen im Bürgerbüro sowie eine Vollzeitstelle eines Hausmeisters neu geschaffen werden. Die Stellenausschreibungen wurden in den Gundelfinger Nachrichten vom 8.11.2018 veröffentlicht[10]. Die Gemeinde Heuweiler wird voraussichtlich den finanziellen Aufwand für eine „halbe Hausmeisterstelle“ und für eine 50 %-Stelle im Bürgerbüro übernehmen.

Verliert Heuweiler ohne eigene Angestellten seine Selbstständigkeit?

Im August 1977 wurde die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen von den damaligen Bürgermeistern Oskar Binninger (Gundelfingen) und Oskar Binninger (Heuweiler) unterzeichnet. Darin wurde festgeschrieben: „Die Gemeinde Gundelfingen erfüllt für die Gemeinde Heuweiler die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes. Sie stellt der Nachbargemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Gemeindefachbeamten und sonstigen Bediensteten zur Verfügung. Diese unterliegen bei der Erfüllung der obliegenden Aufgaben den Weisungen des Bürgermeisters der erfüllenden Gemeinde“ (§1 Abs.1 der VVG). Im Mai 1984 wurde der Vertrag unter den Bürgermeistern Dr. Reinhard Bentler (Gundelfingen) und Dr. Reinhard Bentler (Heuweiler) um eine Zusatzvereinbarung ergänzt. Heuweiler ist es in der gesamten Zeit, in der diese Vereinbarung besteht, immer gelungen, seine Selbstständigkeit zu wahren. Und zwar nicht TROTZ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, sondern WEGEN der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Insofern ist der jetzige Schritt nicht der Anfang vom Ende der Selbstständigkeit von Heuweiler, sondern die konsequente Weiterentwicklung der bestehenden Vereinbarung, ohne die Heuweiler nie selbstständig geblieben wäre. Möglicherweise wird es am Ende eine weitere Zusatzvereinbarung zur VVG durch die Bürgermeister Raphael Walz (Gundelfingen) und Raphael Walz (Heuweiler) geben.
Eine Verwaltung arbeitet immer weisungsgebunden. Durch die hohe Komplexität der Verwaltungsaufgaben entziehen sich manche Vorgänge der unmittelbaren Kontrolle durch die politischen Gremien. Dies gilt aber in gleicher Weise für die Gremien der erfüllenden Gemeinde (Gundelfingen) wie der übertragenden Gemeinde (Heuweiler) und ist weder eine Besonderheit noch ein spezieller Nachteil einer VVG. Die Selbstständigkeit besteht und wird aufrechterhalten durch die eigenen gewählten politischen Vertreter: den Gemeinderat und den Bürgermeister. Solange genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen, die diese Ämter wahrnehmen wollen und auch wahrnehmen, ist die Selbständigkeit nicht in Gefahr. Natürlich gehört zur Selbstständigkeit auch, dass die Gemeinde in der Lage sein muss, ihre Pflichtaufgaben [11] selber zu erfüllen. Um dies zu erreichen, muss Heuweiler in nächster Zeit vor allem an zwei Stellen nachjustieren: Heuweiler muss es gelingen, ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, und Heuweiler muss die vom Landkreis angeordnete Unterbringung von Flüchtlingen im Ort organisieren [12]. Ob und wie dies gelingt, hängt aber erneut nicht von der Verwaltung ab, sondern vom Engagement, von den Ideen und von der Kreativität der Bürger, des Gemeinderates und des Bürgermeisters. Daher besteht Grund zur Zuversicht, dass Heuweiler noch lange selbstständig sein wird.

 

Verlinkte Quellen

[1] Beratungsvorlage zu TOP 9 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Heuweiler vom 12.7.2018, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[2] Protokollauszug TOP 9 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Heuweiler vom 12.7.2018, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[3] Ausbau der Zusammenarbeit mit Gundelfingen. Bericht der BZ vom 14.07.2018

[4] Wikipedia zur Definition des Gehobenen Dienstes als eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht

[5] Stellungnahmen der Neuen Liste zur Verwaltungsstruktur in Heuweiler im Rahmen der Gemeinderatswahl 2014 und im Rahmen  der Bürgermeisterwahl 2015

[6] Wikipediaeintrag zu „Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft VVG“

[7] Berichte der BZ vom 21.09.2017, vom 20.10.2017 und Kommentar von Max Schuler vom 20.10.2017

[8] Bericht der BZ vom 13.11.2017 zur Einwohnerversammlung am 10.11.2017

[9] Haushaltsrede von Claudius für die Neuen Liste vom 15.03.2018 mit Appel an die Gemeinde Gundelfingen („Aufgaben für die nächsten Jahre“, Punkt 1) eine gemeinsame Lösung zu suchen

[10] Stellenausschreibungen Hausmeister / Verwaltung in den Gundelfinger Nachrichten vom 8.11.2018

[11] Pflichtaufgaben einer Gemeinde, gefunden  bei landeskunde-baden-wuerttemberg  und bei service-bw

[12] Die Pflicht zur Flüchtlingsunterbrinung ergibt sich zur Abwehr der Obdachlosigkeit (Gefahrenabwehr) bei Zuweisung zur Gemeinde durch den Landkreis und stellt daher nach § 62 Abs. 4 S. 2 PolG eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Weisung dar, die in die Zuständigkeit des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde fällt. Siehe Mareike Ludwig: „Anschlussunterbringung in angemieteten Wohnungen – ein Leitfaden für baden-württembergische Kommunen„. Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 2016 (Bachelorarbeit)

Die finanzielle Reißleine gezogen – Aus für die Erweiterung des Kindergartens Sonnenhügel

Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) hat die Bundesregierung seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren eingeführt. Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) zieht in Baden-Württemberg die Gemeinden zu dieser Aufgabe heran und verpflichtet sie, darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein „bedarfsgerechtes Angebot“ zur Verfügung steht.
Die Gemeinde Heuweiler hatte auf diese Situation reagiert, und bietet seit März 2013 im Kindergarten Sonnenhügel eine U3-Gruppe an. Der für diese Gruppe nötige Raumbedarf war einer der Gründe, welcher den Bau des neuen Gemeindehauses notwendig gemacht hatte. Damals wurden Versammlungsräume in der Kirchberghalle mit hohem Aufwand für die Zwecke der U3-Betreuung umgebaut. Die Gemeinde hatte Anstrengungen unternommen, damit die Gruppe bereits ab dem ersten Jahr Förderung durch das Land erhalten konnte. Aufgrund einer Stichtagesregelung für die Fördergelder war es nötig, die Versammlungsräume bereits im Dezember 2012 aufzugeben, obwohl klar war, dass die neuen Räumlichkeiten im Gemeindehaus noch lange nicht zur Verfügung stehen würden. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten des Kindergartens verlängert und der Leitung aufgrund des insgesamt gewachsenen Aufwandes erstmals einige Leitungsstunden genehmigt.
Seit Frühjahr 2016 hatte sich abgezeichnet, dass die U3 Plätze in Heuweiler ab Sommer 2017 nicht mehr ausreichen würden, um alle Anmeldungen aus Heuweiler zu bedienen. Das Thema war im Gemeinderat vorgetragen worden, und es wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Es kristallisierte sich folgende mögliche Lösung heraus: Die Gemeinde hätte ein Privathaus anmieten können und es durch Umbaumaßnahmen in einen geeigneten Zustand für eine U3-Gruppe für 10 weitere Kinder bringen können. Der Träger des Kindergartens, die katholische Kirche, wäre diesen Weg mitgegangen. Bürgermeister und Verwaltung hatten in Vorbereitung dieser Maßnahme entsprechende Umbaupläne und Genehmigungen eingeholt. Bürgermeister Walz hatte diese Maßnahme im Rahmen des Neujahrsempfangs der Gemeinde Heuweiler im Januar 2017 angekündigt [1]. Damals standen die Planungen allerdings noch am Anfang.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Beratenden Ausschusses der Gemeinde Heuweiler am 11.5.2017 wurden die Planungen für die Kindergartenerweiterung jäh beendet. Was war passiert?

Die Gemeinde Heuweiler hatte in den vergangenen Jahren stetig Infrastrukturbeiträge und hohe Einnahmen aus Grundstücksverkäufen zu verzeichnen. Es hatten sich hohe Rücklagen gebildet. Diese Rücklagen wurden planmäßig für Investitionen verbraucht (Gemeindehaus, Straße Hinterheuweiler). Bereits in den Beratungen zum Haushalt 2013 war von der Neuen Liste auf diesen Umstand hingewiesen worden und die Meinung vertreten worden, dass sich an der Frage, ob die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben langfristig decken können, die Zukunft der Selbstständigkeit Heuweilers entscheiden werde [2]. Auf die sich aus dieser Situation ergebenden Sparzwänge hatten wir immer wieder hingewiesen [3], und zwar auch, als unser neuer Bürgemeister Walz in seinem ersten Haushalt bereit war, trotz Haushaltsrisiken und knapper Kassen den letzten Abschnitt des Straßenausbaus in Hinterheuweiler in die Tat umzusetzen [4].
In den letzten Jahren gab es wesentliche Änderungen in der Kostenstruktur der Gemeinde: Durch die (notwendige) Einführung einer U3-Gruppe im Jahre 2013 waren die Ausgaben im Unterabschnitt 1.4640 des Verwaltungshaushaltes (Tageseinrichtungen für Kinder) bereits um durchschnittlich 70 TEUR pro Jahr gestiegen (Abb. 1). Da die Kosten für Unterbringung für Kinder in auswärtigen Einrichtungen in dieser Zeit nahezu konstant geblieben waren (20-25 TEUR/Jahr), ist klar, dass diese Kostenerhöhung vor allem durch die zusätzliche U3-Gruppe entstanden sein muss. Außerdem benötigt die Gemeinde seit der Fertigstellung des neuen Gemeindehauses etwa 30 TEUR pro Jahr an Zuschüssen für Bewirtschaftung und Unterhalt des neuen Gebäudes. Zuletzt wird der Haushalt dadurch belastet, dass Zinseinnahmen für die Rücklagen weggefallen sind (in Vergleich zu 2011: -10 TEUR pro Jahr). In der Summe wird allein durch diese drei Positionen der Verwaltungshaushalt jährlich um etwa 110 TEUR zusätzlich belastet. Eine strukturelle Einnahmeverbesserung in dieser Größenordnung gab es aber nicht. Heuweiler hatte zwar zuletzt Rekordeinnahmen zu verzeichnen, aber gleichzeitig waren die Umlagen (Finanzausgleich, Landkreis, Gewerbesteuer) überproportional gestiegen. In den vergangenen Jahren gab es mehrfach hohe Einmaleinnahmen in der Gewerbesteuer, außerdem waren noch immer genügend Rücklagen da. Dies ist nun, bedingt durch die Ausgaben für den Straßenbau in Hinterheuweiler, nicht mehr der Fall. Die aktuelle Entscheidung, die Kosten für die Kinderbetreuung nicht noch weiter anwachsen zu lassen muss auch vor diesem Hintergrund betrachtet werden. Bei der Verabschiedung des Haushaltes für 2017 wurde im Gemeinderat über Steuererhöhungen gesprochen [5], ein Beschluss wurde damals aber nicht gefasst.

Heuweiler Kosten für Tageseinrichtungen für Kinder im Verwaltungshaushalt Heuweiler

Abb. 1: Kosten für Tageseinrichtungen für Kinder im Verwaltungshaushalt lt. Jahresrechnungen 2011-2016

Eine drohende finanzielle Schieflage hatte sich also seit einiger Zeit angekündigt. Warum nun also ein Paukenschlag?

Wie bereits erwähnt hatte es in den vergangenen Jahren meist positive Überraschungen in der Jahresrechnung gegeben. Entweder gab es unerwartet hohe Steuereinnahmen, oder der Kindergartenzuschuss fiel geringer aus als geplant. Oder die Schlüsselzuweisungen waren höher als erwartet. Regelmäßig stand der Gemeinde am Ende doch deutlich mehr Geld zur Verfügung als befürchtet. Und so bestand auch nun die Hoffnung, es werde doch nicht so schlimm kommen.
Am 11.5. wurden in besagter Sitzung dem Gemeinderat zwei Rechnungen aufgemacht: (1) Nach Abschluss der Planungen wurden die zu erwartenden Kosten für die Eröffnung der neuen U3 Gruppe konkretisiert: ca. 270 TEUR für 3 Jahre, ca. 360 TEUR für 5 Jahre (jeweils mit Berücksichtigung der Zuschüsse bei Vollbelegung). (2) die Haushaltssituation (ohne die Kosten für die neue U3-Gruppe): in 2016 eine Unterdeckung des Verwaltungshaushaltes von 46 TEUR, im Haushaltsplan 2017 von 28 TEUR, und in der bisherigen Hochrechnung für 2018 von 27 TEUR. Bis Ende 2017 werden voraussichtlich 240 TEUR neue Kredite aufgenommen werden, für die dann langfristig Zins und Tilgung fällig werden. Ende 2018 läge dann die Rücklage nur noch 27 TEUR über der vorgeschriebenen Mindestrücklage. Dies würde bedeuten, dass die Rücklage dann möglicherweise nur noch für 1 Jahr reichen würde.

Die zusätzlichen Ausgaben für die U3-Betreuung wären in dieser Situation nicht nur fahrlässig, sondern auch nicht genehmigungsfähig. Ein Ansteigen der Ausgaben musste verhindert werden. Mehr noch: statt über neue Ausgaben zu sprechen, muss es künftig darum gehen, die Struktur des Haushaltes zu verbessern. Mit anderen Worten: es muss gespart werden, wo es nur geht, und gleichzeitig muss über die Erhöhung von Steuern und Gebühren gesprochen werden.
Wegen der Dramatik der Zahlen, und weil bei den betroffenen Eltern nicht zuletzt schon durch die konkreten Planungen der Gemeinde Hoffnung auf einen U3-Platz im Herbst gemacht worden war, wurde Bürgermeister Walz beauftragt, über die aktuelle Situation die betroffenen Eltern, aber auch die Presse zeitnah zu informieren[6, 7]. Die Zeit bis zur nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates schien dem Rat zu lang.

Folgende Fragen drängen sich in diesem Zusammenhang auf:

1.) Hätte der Bürgermeister oder der Gemeinderat das Projekt früher stoppen müssen? Natürlich stellt sich die Frage, ob das Projekt nicht viel früher hätte beerdigt werden müssen. Schließlich ist ja das Gehalt von Erzieherinnen bekannt und die Miet- und Umbaukosten waren im Groben seit langem absehbar. Andererseits besteht für die Gemeinde die Verpflichtung aus dem KiTaG, darauf hinzuwirken, ein „bedarfsgerechtes“ Angebot zur Verfügung zu stellen. Vielleicht hätte der Bürgermeister die Sache nicht so rosig darstellen sollen. Aber die Ablehnung einer Maßnahme, für die es einen gesetzlichen Anspruch gibt, musste gut und fundiert begründet sein. Grobe Schätzungen der Kosten, wie sie bereits im Januar 2017 vorlagen, wären da möglicherweise nicht ausreichend gewesen. Außerdem bestand bis zuletzt die Hoffnung, die Jahresrechnung würde deutlich positiver ausfallen. Das Zahlenwerk wurde dem Gemeinderat zum frühest möglichen Zeitpunkt präsentiert, als die Planungen für die U3-Gruppe gerade abgeschlossen waren. So bitter es für alle Beteiligten und insbesondere für die Eltern, die auf die Betreuung gehofft hatten, ist: eine Entscheidung konnte früher wohl nicht getroffen werden.

2.) Hätte man das Gemeindehaus nicht bauen dürfen? Es ist leicht zu sagen, und es stimmt, dass ohne den Bau des Gemeindehauses mehr Geld in der Kasse wäre. Es darf aber nicht vergessen werden, dass das alte Rathaus auf die Baufälligkeit zuging; es gab keine adäquaten Räume für die Feuerwehr bzw. das Feuerwehrfahrzeug; der „große Versammlungsraum“ in der Halle stand weder für Vereine noch für den Rat weiter zur Verfügung; die Malteser hatten seit fast 50 Jahren keine geeigneten Räume, und selbst der „kleine Versammlungsraum“ musste für die U3-Gruppe aufgegeben werden. Die Notwendigkeit zu Bauen bestand in jedem Fall. Die Entscheidung für die Dorfmitte war zwar nicht ideal und deshalb im Dorf umstritten [8], aber durch diesen Standort konnten Fördergelder von fast einer Million Euro verbucht werden. Andere Standorte, wiewohl  möglicherweise billiger, hätten daher die Gemeinde genau soviel gekostet. Vielleicht hätte der eine oder andere Euro bei der Gestaltung oder beim Innenausbau günstiger gebaut werden können. Allerdings wurde der Kostenrahmen durch die intensive Begleitung insbesondere durch die Verwaltung in Gundelfingen und den Gemeinderat Heuweiler nur unwesentlich überschritten. Meistens wurden Mehrkosten durch Verbesserungen der Qualität und der Haltbarkeit ausgelöst, so dass die Baukosten vielleicht teurer, dafür die zu erwartenden Unterhaltskosten aber günstiger wurden. In der Summe sind wir der Überzeugung, dass die Entscheidung zum Bau des Gemeindehauses eine Richtige war.

3.) Was bedeuten klamme Kassen für die Selbstständigkeit Heuweilers? Die politische Selbständigkeit ist aus unserer Sicht ein hohes Gut. Durch die Selbstständigkeit haben wir Entscheidungshoheit über die Dinge, die Heuweiler betreffen. Natürlich bewegen wir uns in einem engen Rahmen von Pflichtaufgaben, und die Spielräume für freiwillige Aufgaben der Gemeinde sind begrenzt. Dennoch sind die vielen Bürgerinnen und Bürger Heuweilers, die in der Vergangenheit oder aktuell im Gemeinderat tätig waren oder sind, zu Recht stolz auf das Erreichte: überall in Heuweiler spürt man, wie immer wieder die kleinen verbliebenen Spielräume dafür genutzt worden sind, Bürgersinn und Bürgerengagement zu aktivieren. Heuweiler ist es über die Jahrzehnte auch immer gelungen, Neubürger zum „Mitmachen“ zu bringen, und immer ging aus diesem Mitmachen auch Neues hervor, welches auf seine Weise das Bewährte im Dorf ergänzt und bereichert hat. Durch die politische Selbstständigkeit behält Heuweiler eine eigene Stimme und eine eigene Identität. Wir entscheiden selber über die Entwicklung auf unserer Gemarkung. Es ist daher wichtig, die Selbstständigkeit unbedingt zu erhalten. Allerdings bedeutet Selbstständigkeit auch eine große Verantwortung. In der aktuellen Situation bedeutet dies, dass die Verantwortlichen, also Gemeinderat und Bürgermeister, eng zusammenstehen und zusammenarbeiten müssen, um die Konsolidierung des Haushaltes in die Wege zu leiten. Nur wenn uns dies nachhaltig gelingt, können wir auf Dauer das Erreichte erhalten. Dazu könnte es notwendig sein, die Steuern zu erhöhen (aus unserer Sicht vor allem: Grundsteuer B und Hundesteuer) sowie bestimmte Abgaben kostendeckend zu gestalten (aus unserer Sicht vor allem:  Bestattungsgebühren). Es geht um folgende Größenordnungen (aus der Jahresrechnung 2015): Einnahmen Hundesteuer 2.6 TEUR , Grundsteuer B 110 TEUR, Zuschuss Friedhof: 6 TEUR. Gleichzeitig müssen die Ausgaben überprüft werden. Dabei sollte jedoch die Devise nicht aufgegeben werden, dass wir unsere Vereine weiter kontinuierlich unterstützen. Möglicherweise müssen aber die Erwartungen der Vereine in den nächsten Jahren etwas gebremst werden.   Auch sollten die Öffnungszeiten des Rathauses in Heuweiler überdacht werden, um an dieser Stelle Kosten zu sparen. Möglicherweise eröffnet auch die anstehende Neubesetzung der Verwaltung in Heuweiler die Möglichkeit, uns hier effizienter aufzustellen. Nicht zuletzt muss mit der Gemeinde Gundelfingen der Dialog gesucht werden: noch in diesem Jahr steht die Neuverhandlung des Verwaltungskostenbeitrags der Gemeinde Heuweiler in der Verwaltungsgemeinschaft an. Heuweiler muss darauf hinwirken, dass der Beitrag zur Verwaltungsgemeinschaft für Heuweiler mindestens nicht weiter steigt, da höhere Kosten uns in der aktuellen Situation erdrücken könnten. Dies bedeutet aber auch, dass Heuweiler mit der Inanspruchnahme der Ressourcen aus Gundelfingen sparsam (möglicherweise: sparsamer) umgehen muss. So manche Sache kann durch Bürgersinn und privates Engagement kostengünstig erledigt werden, statt den Bauhof oder professionelle Planer zu beauftragen. Wir sind zuversichtlich, dass sich Heuweiler wie in der Vergangenheit genügend Bürgersinn findet, um die kommenden Aufgaben zu stemmen. Zuletzt könnte daher die aktuelle Haushaltslage die politische Selbständigkeit Heuweilers nicht schwächen, sondern stärken, und die Bürgerinnen und Bürger  im Dorf näher zusammenrücken lassen.

Claudius Stahl

Verlinkte Quellen

[1] Neujahrsempfang der Gemeinde Heuweiler 2017. Bericht der BZ vom 25.1.2017 
[2] „Von Optimismus getragen“: Haushaltsrede 2013 
[3] „Sparen, Sparen, Sparen“: Haushaltsrede 2015
[4] „Mut, Zuversicht und Vertrauen“ – Rede anlässlich der Haushaltsberatungen 2016
[5] Nächstes Jahr muss gespart werden. Bericht der BZ vom 12.12.2016
[6] Kein Geld für die Kleinkindergruppe. Bericht der BZ vom 20.5.17
[7] U3-Betreuung in Heuweiler. Gundelfinger Nachrichten KW 21/2017 (Bericht auf Seite 3)
[8] Dorfpolitik im Rebstock. Bericht der BZ vom 5.5.2010

Anschluss von Heuweiler an die künftigen Radschnellwege Freiburg- Emmendingen und Freiburg- Waldkirch!

Update 27.07.2022: Die Strecke von der Stadtgrenze Freiburgs bis nach Emmendingen und Waldkirch steht fest!

Gut für Heuweiler: der RS6 wird sehr nahe an, aber nicht durch Heuweiler führen. Heuweiler wird darauf hinwirken müssen, die Verbindung zwischen dem RS6 und dem Malefikantenweg künftig geteert wird.

Verlauf RS6 bei Heuweiler [14]

Update 17.05.2021

Aufgrund der Bürgerbeteiligung wurde bei den Planungen zum RS6 die Vorzugsvariante so verändert, dass Heuweiler durch Führung der Strecke über den landwirtschaftlichen Weg (Variante 4.4, Abb. unten, blau) künftig deutlich besser als in der bisherigen Planung angebunden sein wird.

UPDATE 04.05.2021: öffentliche Info-Veranstaltung zum Radschnellweg „RS6“ am 17. Mai 2021 um 19 Uhr ein. Die Ergebnisse der Online-Beteiligung zur Planung des Radschnellwegs im Breisgau werden vorgestellt. Anmeldung unter www.breisgau-y.de/anmeldung

UPDATE 11.06.2019: Land übernimmt Baulastträgerschaft – Radschnellweg von Freiburg nach Emmendingen und Waldkirch kommt[12]!

In der Publikation „Radschnellwege Südlicher Oberrhein“ des RVSO (2018, [11]) wird der Verlauf bei Heuweiler dargestellt (Abb. 3):

 

Abb. 3: Geplanter Verlauf des Radschnellwegs bei Heuweiler [11]

UPDATE 11.07.2018: Am 11. Juli haben sich die Vertreter der an künftigen Radschnellwegen beheimateten Gemeinden getroffen, um einen „Letter of Intent“ (LOI), eine gemeinsame Absichtserklärung, zu unterzeichnen. Darin heißt es: „Die unterzeichnenden Städte und Gemeinden Freiburg, Gundelfingen, Denzlingen, Emmendingen und Waldkirch sowie der Regionalverband Südlicher Oberrhein haben den gemeinsamen Willen, die Realisierung des Radschnellwegs zeitnah voranzutreiben. Zur Finanzierung von Planungs- und Baukosten sollen Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene eingeworben werden. Die Projektpartner sichern mit dieser Absichtserklärung die Bereitschaft zu, den weiteren Prozess positiv zu begleiten und zu unterstützen.“[10]

UPDATE 11.06.2018: Die Trasse über Gundelfingen nach Waldkirch hat im Land die höchste Priorität[8]! Beschlussvorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbandes am 21.06.2018[9]: “ 1.3: Der Regionalverband Südlicher Oberrhein bittet den Landesverkehrsminister für die Radschnellwege Freiburg – Umkirch / March sowie Freiburg – Gundelfingen – Denzlingen – Emmendingen / Waldkirch unabhängig von der Baulastträgerschaft noch im Jahr 2018 Finanzmittel für deren rasche Realisierung bereitzustellen“

 

Sowohl das Land Baden-Württemberg als auch der Bund möchten als Ergänzung zum bestehenden Verkehrswegenetz künftig sogenannte „Radschnellwege“ fördern. Radschnellwege sind exklusiv für Radfahrer reservierte Wege, die etwa 4m breit sind. Sie sollen überwiegend kreuzungsfrei verlaufen und sie sollen primär dem Berufsverkehr und nicht überwiegend touristischen Zwecken dienen[1].

Der Regionalverband südlicher Oberrhein  hat im Februar eine Potentialanalyse zu diesem Thema vorgestellt. Als Ergebnis sollen  für 4 Strecken die konkrete Machbarkeit solcher Radschnellwege untersucht werden. Eine dieser Strecken läuft von Freiburg über Gundelfingen nach Denzlingen, und dann weiter nach Emmendingen bzw. nach Waldkirch. Zu diesem Radschnellweg fasst die Potentialanalyse zusammen: Es „zeichnet sich deutlich ab, dass auf dem gemeinsam genutzten Abschnitt zwischen Freiburg und Denzlingen das insgesamt höchste Potenzial mit u.a. mehr als 11.000 Pendlern im Querschnitt besteht. Sinnvoll erscheint deswegen der Bau einer Radschnellverbindung, die sich in Denzlingen in Richtung Emmendingen und Waldkirch gabelt.“

Geplante Radschnellwege um Freiburg, Radschnellweg Heuweiler

Abb.1: Ausschnitt aus den empfohlenen Korridoren nach der Potentialanalyse des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein [2]

Damit wird dieser Radschnellweg in jedem Fall nahe an Heuweiler vorbeiführen!

Da das Verkehrsministerium Baden-Württemberg bereits im April die finanzielle Unterstützung von 80 % der erwarteten Gesamtkosten von 172.000 Euro für die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie zugesagt hat, und da der Bund wahrscheinlich kurzfristig hohe Fördersummen für Radschnellwege zur Verfügung stellen wird[4], ist zu erwarten, dass dieser Radschnellweg schnell konkrete Formen annehmen wird. Das Land hat das Ziel formuliert, bis 2025 zehn Radschnellwege fertigzustellen. Die Machbarkeitsstudie  wurde in der Planungsausschusssitzung am 18 Mai 2017 an die Firmen PGV Alrutz und Inovaplan vergeben. Dabei ist alleine für die Korridore über Gundelfingen und Denzlingen über 90.000 Euro Planungskosten vorgesehen [5]. Die Ergebnisse sollen bis spätestens Mai 2018 vorliegen.

Diese Entwicklung ist für Heuweiler sehr wichtig.  Wahrscheinlich muss zwischen Gundelfingen und Denzlingen die Trasse in unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie laufen, da dies die einzige Möglichkeit sein wird, um die Feldwege weiter nutzbar zu halten. Spannend wird sein, wie die Trasse durch Gundelfingen geführt werden kann. Hinweise auf die Trasse durch Gundelfingen gibt das Radverkehrskonzept der Stadt Freiburg:  „Mit der Gemeinde Gundelfingen wurde abgestimmt, dass der Güterbahnradweg auf der dortigen Gemarkung weitergeführt und dort an den Hauptbahnradweg angeschlossen wird“[3]. Die Auswirkungen dieses Projekts auf Gundelfingen waren bereits 2012 noch unter Bürgermeister Dr. Bentler im dortigen Gemeinderat Thema [6]. Spannend wird auch die Frage, wo die Gabelung Richtung Emmendingen bzw. Waldkirch geplant werden wird. Sollte die Gabelung südlich von Denzlingen erfolgen, dann läge sie sehr nahe vor unserer Haustüre [11]. Heuweiler muss, so wie auch Glottertal, das Ziel haben, einen durchweg geteerten Anschluss an den Radschnellweg zu bekommen. Im Idealfall sollten die betroffenen Gemeinden ihre Vorstellungen von Anfang an abstimmen und frühzeitig gemeinsam formulieren.

Vielleicht lässt sich in diesem Zusammenhang das Thema „geteerter Malefikantenweg [7] bis Gundelfingen“ endlich mit unseren Nachbargemeinden lösen.

 

 

 

Ausschnitt aus dem Routenplan des Radverkehrskonzeptes der Stadt Freiburg in Richtung Gundelfingen

Abb.2: Ausschnitt aus dem Routenplan des Radverkehrskonzeptes der Stadt Freiburg [3]

Verlinkte Quellen

1.) Wikipedia zu Radschnellwegen

2.) Radschnellwege auf der Seite des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein:  Potentialanalyse zum Download auf www.rvso.de

3.) Radverkehrskonzept 2020 der Stadt Freiburg

4.) Presseberichte: 10 Radschnellwege bis 2025: Bericht in der BZ vom 2.1.17;  Land fördert Radschnellwege: Badische Neueste Nachrichten vom 25.2.17; Radschnellwege: Bund bezuschusst Fahrrad-Highways: Zeit online vom 28.2.17; Der Bau von „Autobahnen für Radler wird geprüft: Bericht in der BZ vom 27.4.17

5.) Sitzungsvorlage zu TOP 2 „Radschnellwege Südlicher Oberrhein“ der öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses am 18.5.17

6.) Diskussion um Anschluss Gundelfingens an Freiburger Radwegekonzept: Bericht der BZ vom 2.10.2012

7.) Malefikantenweg und Hochgericht und in Heuweiler: Historische Notizen zu Heuweiler unter neueliste-heuweiler.de

8.) Landesweite Potenzialanalyse für Radschnellwege

9.) Beschlussvorlage des Planungsausschusses des Regionalverbands für den 21.06.2018 (Top 2: Radschnellwege)

10.) „Letter of Intent“ im Wortlaut: Vorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Denzlingen am 26.06.2018, TOP3

11.) Detailplanung der Trasse Freiburg-Gundelfingen-Emmendingen/Waldkirch, Publikation „Radschnellwege Südlicher Oberrhein“ des RVSO, Freiburg, August 2018

12.) Radschnellweg wird gebaut. Pressemitteilung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein vom 02.05.2019

13.) Beteiligungsportal für den RS6

14.) Übersicht der Vorzugstrasse, heruntergeladen unter www.breisgau-y.de am 09.08.2022

 

 

 

 

Das letzte Mittel

Kommentar zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“ und über die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Bereich.

Am 14.6. hat der Gemeinderat aus gegebenem Anlass einstimmig eine Veränderungssperre über eine fast 77 ar große Fläche am Ortseingang von Heuweiler beschlossen. Betroffen sind 10 Flurstücke in Privatbesitz, deren künftige Bebauung (Nachverdichtung) durch einen Bebauungsplan neu geregelt werden soll.

Darstellung des Planungsgebietes im Bürger-GIS der Gemeinde Heuweiler, abgerufen am 20.7.

Eine solche Überplanung ist das offizielle Mittel, das der Gemeinde bleibt, wenn die zuständige Baubehörde regelmäßig das fehlende Einvernehmen der Gemeinde ersetzt, und dadurch signalisiert, dass für die Bürokraten jedes Bauvorhaben möglich sei. Nur durch einen Bebauungsplan können die gewählten Vertreter der Gemeinde die Planungshoheit wiedererlangen und der Gier der Bauträger, die die Verdichtung bis an die Grenze des Machbaren ausreizen wollen, entgegentreten.

Ich hatte bereits in Zusammenhang mit der Bebauung am Rebstockgarten darauf hingewiesen (und gefordert), dass die Gemeinde planerisch tätig werden müsse („Aufgaben für den kommenden Bürgermeister“). Im aktuellen Fall erlebe ich persönlich zum ersten Mal, dass dieser Weg in Heuweiler tatsächlich beschritten wird, und ich habe sowohl die Veränderungssperre als auch die Überplanung des Gebietes im vorliegenden Fall ausdrücklich begrüßt.

Andererseits gibt es eine weitere einfache Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklung einer Gemeinde zu nehmen: nämlich mit den Menschen zu sprechen. In Heuweiler wurden in der Vergangenheit auch von den Bauträgern keine Mondpreise bezahlt. Es kamen lediglich diejenigen Grundstücke an Bauträger, die sonst niemand erwerben wollte. So wichtig es ist, einen Bebauungsplan zu erstellen: Möglicherweise wäre es sinnvoller, wenn die Gemeinde verkaufswillige Eigentümer fair bei der Entwicklung der künftigen Bebauung unterstützt. Wenn gleichzeitig potenzielle Käufer auf die Angebote hingewiesen würden, könnte die Gemeinde auf diese Weise ihren Einfluss geltend machen. Die Ansprechpartner für solche Gespräche müssen die gewählten Vertreter der Gemeinde sein, also in erster Reihe der Bürgermeister, aber selbstverständlich auch die Gemeinderäte; erst in zweiter Reihe die Verwaltung.  Dadurch könnte möglicherweise – auch ohne „plansichernde Instrumente“ – die Dorfentwicklung nachhaltig gesteuert werden. Zusätzlich könnte immer wieder auch öffentlich darauf hingewiesen werden, dass Heuweiler ein idealer Ort für „wohnen und arbeiten“ ist, sei es für IT-Dienstleister oder andere Gewerbetreibende, möglicherweise auch für eine Arztpraxis, die das Einzugsgebiet Denzlingen-Glottertal-Heuweiler und Gundelfingen in der Nähe hätte. Gerade in den auch mit ÖPNV gut erreichbaren Teilen von Heuweiler muss Gewerbetreibenden eine Option aufgezeigt werden.

Das Ziel für die Gemeinde sollte an dieser Stelle sein, eine reine Wohnbebauung zu vermeiden

Eine Veränderungssperre, die immer mehrere Eigentümer betrifft und nicht nur planerische Kosten, sondern auch Haftungsrisiken für die Gemeinde mit sich bringt, sollte in diesem Zusammenhang immer nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen bereits ausgeschöpft sind.  Dann sollte die Gemeinde allerdings auch nicht davor zurückschrecken, so wie im aktuellen Fall geschehen.

 

Verlinkte Quellen

1.) Alle gültigen Bebauungspläne von Heuweiler (Link zum Gemeinde-Informations-System des Landkreises)

2.) Beratungsvorlage zum B-Plan Dorfstrasse (TOP 3 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.03.2020 , veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

 

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Claudius Stahl

Protest hat Erfolg: Der Landkreis Emmendingen gibt Pläne für eine Erdaushubdeponie an der Grenze zu Heuweiler endgültig auf!

Abb. 1. Erdaushubdeponie Heuweiler. Ausschnitt aus der öffentlichen Sitzungsvorlage des Kreistages Emmendingen [15]

In unmittelbarer Nähe zu Heuweiler dachte der Landkreis Emmendingen 2016 über eine  große Deponie zur Lagerung von Erdaushub nach [1] [2] [3]. Es sollten bis zu  68.500 m3 Erde pro Jahr gelagert werden. Dies hätte wesentliche Auswirkungen auf unser Dorf gehabt. Bei der Erarbeitung des Planes im Auftrag des Landkreises Emmendingen war der Firma Unger Ingenieure offensichtlich sehr bewusst, dass diese Deponie in einem rechtsgültigen regionalen Grünzug  [9] lag, da auf diese Tatsache in der offiziellen Darstellung ausdrücklich hingewiesen wurde. Wichtig scheint den Planern vor allem die Größe der Fläche, die Kapazität und die kostengünstige Verkehrsanbindung gewesen zu sein. Dazu passt auch, dass die Fläche, auf der die Deponie errichtet werden sollte, ausgerechnet zu den wenigen landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld gehört, die NICHT mit Schwermetall belastet sind und NICHT von Anbaubeschränkungen für Landwirte betroffen sind [4]. Die Parabraunerde (Lößlehmboden) an dieser Stelle gehört zu den besten Böden im gesamten Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen-Vörstetten-Reute [10]. Die in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat Denzlingen gezeigte Version trug bezeichnenderweise das Kurzzeichen „HEUW-1“. Die Version für Heuweiler trug dagegen den Titel „DENZ-1“  Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wahrscheinlich sprach aus Sicht des Landkreises Emmendingen für die Lösung auch, dass vor allem Heuweiler von Negativen Auswirkungen betroffen gewesen wäre. Weil aber Heuweiler gar nicht zum Landkreis Emmendingen gehört, war ursprünglich eine Beteiligung Heuweilers gar nicht vorgesehen. Der Bürgermeister von Heuweiler musste von der Presse von dem Vorhaben erfahren.

Getragen von Bürgermeister, Gemeinderat und den Bürgern hat sich Heuweiler (gemeinsam mit den ebenfalls betroffenen Nachbargemeinden Denzlingen und Glottertal) vehement gegen den Standort vor unserer Haustür gewehrt! Im Dorf wurde bereits am 17.5.  anonym ein Flugblatt verteilt.  Am 29.05.2016 wurde außerdem von Raphael Reichenbach eine Online-Petition auf Change.org gestartet [5, 6, 8], um die Deponie zu verhindern und er hat zusätzlich im Dorf Unterstützerlisten ausgelegt. Über 1000 Unterstützer kamen auf diese Weise zusammen [9]. Zur hitzigen Debatte über die Deponie im Gemeinderat am 9.6.16 war der Ratssaal bis auf den letzten Platz gefüllt [11] [12]. Erst durch den öffentlichen Druck wurde auch der Gemeinde Heuweiler die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Die (ablehnenden) Stellungnahmen der Gemeinden Heuweiler und Denzlingen zur projektierten Erdaushubdeponie an den Landkreis Emmendingen finden sich unter [13].  Am 12.5.17, einen Tag nachdem Heuweiler von den Plänen erfahren hatte, wurde der Regionalverband Südlicher Oberrhein um eine Stellungnahme gebeten. Noch vor der Gemeinderatssitzung am 09.06. erhielten wir die Bestätigung, dass der sondierte Standort in Denzlingen nicht mit dem regionalen Grünzug an dieser Stelle vereinbar ist.

Weitere Entwicklungen und aktuelle Beschlusslage im Landkreis Emmendingen.
In der Mehrzahl der 14 geprüften Standorte gab es kein Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden. An vielen Stellen gab es auch Einwände des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein, auf die in der öffentlichen Sitzung nicht näher eingegangen wurde. Offensichtlich hatten die Planer -anders als wir – die Bedeutung der langfristigen übergeordneten Raumplanung erheblich unterschätzt und ohne Rücksprache mit dem Regionalverband viele Vorhaben in Regionale Grünzüge oder andere Vorranggebiete geplant. In der öffentlichen Kreistagssitzung am 18.07.16, an der mehrere Mitglieder der Neuen Liste Heuweiler persönlich anwesend waren, war die Standortsuche für eine Erdaushubdeponie auf der Tagesordnung [14, 15].  Einstimmig wurde, nach ausführlicher Diskussion insbesondere um die Rolle der Kommunen in dem Verfahren, beschlossen, dass „alle erforderlichen Maßnahmen“ zur Einrichtung einer Bodenaushubdeponie am Standort Steinbruch Keppenbach ergriffen werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt wurde zwar noch kein Standort ausdrücklich ausgeschlossen. Stattdessen wurde geplant, intensive Gespräche mit dem Regionalverband Südlicher Oberrhein, den betroffenen Bürgermeistern,  und, wenn nötig, anderen Behörden, geführt werden, um einen dringend benötigten weiteren Standort im Kreisgebiet zeitnah realisieren zu können. Dabei sollte „insbesondere der Standort Sasbach“ in den Blick genommen werden. Im Gewann „Burggrün“ könnten dort bis zu einer Million Kubikmeter abgeladen werden. Inzwischen liegt für diesen Standort ein Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Sasbach vor[16]. Auch der Regionalverband scheint mitzuspielen: im Juli und August 2018 erfolgte die Offenlage einer Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema „Abfallwirtschaft“[17]. Dieser enthält das Gewann „Burggrün“ als Lagerstätte für Erdaushub trotz ökologischer Bedenken: „Die dort in der vertieften Prüfung dokumentierten erheblichen Umweltauswirkungen aus regionaler Sicht überwiegen in der regionalplanerischen Letztabwägung nicht das öffentliche Interesse an einer raumordnerisch insgesamt verträglichen mittel- bis langfristigen Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle.“ Im Umweltbericht heißt es: „Ein möglicher, realisierbarer Alternativstandort existiert nach Einschätzung des Landkreises (A.d.V.: Emmendingen) als zuständiger Träger der Fachplanung nicht.“ Gleichzeitig erfolgte durch Änderung der Texte die Klarstellung, dass in Grünzügen und in Grünzäsuren die Neuerrichtung oder Erweiterung von Deponien nicht zulässig ist.

Damit ist der Standort Denzlingen – Heuweiler endgültig vom Tisch!

Wie erst im Februar 2017 bekannt gegeben wurde, gab es jedoch auch Befürworter der Deponie: Funktionäre des DJK hatten bereits mit Investoren gesprochen, um den geplanten Hügel als Skigebiet („Ischgl im Breisgau“) zu erschließen. Zum Glück konnten sich aber diese Narren gegen die „NAI-Sager“ aus den eigenen Reihen nicht durchsetzen[18].

 

 DIE MÜHE HAT SICH GELOHNT! An dieser Stelle ein Danke an alle, die sich daran beteiligt haben!

 

Abb. 2: Hinweisschild „Keine Deponie“ am Ortseingang Heuweiler

 

 

 

Nach aktuellem Stand bleibt diese herrliche Landschaft erhalten:

Heuweiler Gesamtansicht

Abb. 3: Heuweiler von Westen

 

Verlinkte Quellen
[1] Erdaushubdeponie für den Landkreis Emmendingen geplant (Emmendinger Tor 11.5.16 Bericht auf Seite 2)

[2] Erddeponie am Rand von Denzlingen? Bericht in der BZ vom 12.5.2016

[3] Darstellung des Planungsgebietes durch die Gemeinde Denzlingen

[4] Karte mit Schwermetallbelastung in Böden und mit Anbaubeschränkungen für Landwirte im Umfeld der geplanten Deponie sowie Hinweise für die Grünlandwirtschaft .

[5] Petition gegen Erdaushubdeponie. Bericht in der BZ vom 1.6.2016

[6] Online-Petition gegen die Deponie auf change.org

[7] Gundelfinger Nachrichten vom 2.6.16 mit Kommentar der Bürgermeisters und Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 9.6. (auf Seite 1)

[8] Bericht bei Radio Regenbogen über den Bürgerprotest in Heuweiler

[9] Übergeordnete Regionalplanung für Heuweiler mit Darstellung des Regionalen Grünzugs

[10] Fachkarte Bodenbewertung des Landschaftsplanes des Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen-Vörstetten-Reute

[11] Bericht der Badischen Zeitung über die Gemeinderatsdebatte im überfüllten Ratssaal am 9.6.16

[12] Von Haus zu Haus vom 16.06.16 mit Berichten über die geplante Deponie (Seite 10)

[13] Offizielle Stellungnahme der Gemeinde Heuweiler und der Gemeinde Denzlingen zur Erdaushubdeponie

[14] Bericht der Badischen Zeitung über das Verfahren im Landkreis Emmendingen vom 18.7.16

[15] Öffentliche Sitzungsvorlage der Kreistagssitzung EM am 18.7.16 mit Steckbriefen aller möglichen Standorte (Heuweiler auf Seite 18)

[16] Bericht der Badischen Zeitung über die geplante Lösung für Erdaushub des Landkreises Emmendingen vom 20.7.17

[17] Öffentliche Sitzungsvorlage des Planungsausschusses des Regionalverbands vom 21.06.2018 mit Teilfortschreibung „Abfallwirtschaft“

[18] Aus der Traum vom Ischgl im Breisgau:  Bericht der Badischen Zeitung vom 28.2.17

Historische Notizen zu Heuweiler

An dieser Stelle entsteht eine Sammlung historischer Dokumente und Geschichten über Heuweiler. Durch Verlinkungen der Quellen soll für jedermann transparent sein, woher die Informationen stammen.

Für Kommentare und Korrekturen sowie für weitere Beiträge bin ich sehr dankbar.

Zeitleisten, Zusammengestellt von  Dargleff Jahnke. Gemeindearchiv Heuweiler 2016

Liste der ehemaligen Bürgermeister von Heuweiler seit 1838 

Alte Römerstrasse ins Glottertal: Heerweg zwischen Heuweiler und Denzlingen

Heuweiler an den Grenzen des „Wildbanns“ im nördlichen Breisgau 1008

140 Jahre Irrtum. „Johannes von Heuswile“ 1266 hat nichts mit Heuweiler zu tun.

Nennung von Heuweiler im „Liber decimationis cleri constantiensis pro papa de anno 1275“

Rechte des Dinghofs zu Heuweiler (14. Jhd, wahrscheinlich vor 1341)

Besitzungen des Margarethenstifts Waldkirch im Jahre 1784  

Malefikantenweg und Hochgericht in Heuweiler

Der Freiburger Weiberkrieg 1757

Heuweiler im „Universal-Lexikon vom Grossherzogthum Baden“ 1847

Konkrete Planungen für ein Schul- und Rathaus von 1925  aus der Zeit der Republik Baden 1918-1945

„Bürgermeister, Du wirst sehen, wir verlieren den Krieg“   In: Untersuchungsakten 1941/1942 der Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Freiburg / 1940-1945

Fernverkehr durch Heuweiler? Schwarzwaldautobahn A86

Scheibenschlagen in Heuweiler. Zur Wiederbelebung eines Brauchtums in den 1980er Jahren

Historische Luftbilder von Heuweiler

Hinweise:

Das Adverb item (lat. „ebenso, ferner, desgleichen“) ist eine veraltete satzverknüpfende Partikel.

sol. ist die Abkürzung für Solidus

Übergeordnete Regionalplanung für Heuweiler

In der Fortschreibung des Regionalplans „Südlicher Oberrhein“ , der seit 22. September 2017 rechtsgültig ist, wird Heuweiler wie bisher der „Randzone um den Verdichtungsraum Freiburg“ zugerechnet. Diese Zone soll so entwickelt werden, dass „eine Zersiedlung der Landschaft und Beeinträchtigungen der Wohn- und Umweltqualität vermieden, Freiräume und Freiraumfunktionen gesichert, Entlastungsaufgaben für den Verdichtungsraum Freiburg wahrgenommen und Entwicklungsimpulse in den Ländlichen Raum vermittelt werden.“ Heuweiler wird  als „Gemeinde mit Eigenentwicklung“ für die Funktion „Wohnen und Gewerbe“ (letzteres wie Gundelfingen) festgeschrieben. Heuweiler ist seit 2002 (wie außerdem nur das Glottertal, welches allerdings dem „ländlichen Raum im engeren Sinne“ zugerechnet ist) dem „Kleinzentrum“ Gundelfingen zugeordnet. Dieses muss „als Standort von Arbeitsplätzen und zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung den häufig wiederkehrenden überörtlichen Bedarf“ decken können und definiert sich als Kleinzentrum nicht zuletzt auch erst durch die Zuordnung von Heuweiler. Grünzüge, Grünzäsuren und zwei Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege reichen an bzw. auf die Gemarkung Heuweiler. Im Rahmen von zwei Offenlegungsverfahren, zuletzt 2016, hatte die Gemeinde Heuweiler dieser Entwicklung ausdrücklich zugestimmt. Dazu hier einige Informationen:

 

Abb.1: Kartenausschnitt aus der Fortschreibug des Regionalplans Stand 2013

 

Abb.2: Regionalplans Stand 2019 (Quelle: Geodatenviewer, nur Darstellung der im Regionalplan geschützten Bereiche)

 

 

Abb.3: Überlagerte Karte der Regionalplanung (Stand 2016) mit Luftbild aus Heuweiler (Stand 2014, Quelle des Luftbildes: LGL, www.lgl-bw.de)

 

Abb.4: Überlagerte Karte der Regionalplanung (Stand 2019) mit Luftbild aus Heuweiler (Stand 2018, Quelle des Luftbildes: LGL, www.lgl-bw.de)

 

Folgende Vorranggebiete sind in Heuweiler vorgesehen:

#117: Offenlandkomplex Galgenmatten/Taubenbach: „Überwiegend grünlandgeprägter Offenlandkomplex mit naturnahen Fließgewässern, Gräben und Streuobstwiesen. Wichtiger Bereich für die Fauna (Lebensraum wertgebender Fledermaus- und Heuschreckenarten)“

#s160 Der Silberersgutswald („Waldkomplex Silbergsgut“) wurde im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergienutzung neu als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen (Begründung: Teilweise altholzreicher naturnaher Buchen-Eichen-Tannen-Mischwaldkomplex.) Dies ist in der aktuellen zweiten Offenlegung des Regionalplanes so bestätigt (Stand 05-16).

Neues zum Thema Windenergie: Bei der Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie hatte die Gemeinde Heuweiler, wie auch die Gemeinde Gundelfingen und die Verwaltungsgemeinschaft der beiden Gemeinden im Jahre 2015 Bedenken gegen die Reihung von Windkraftanlagen entlang des Höhenzugs Rosskopf- Hornbühl-Flaunser-Brombeerkopf angemeldet. Diese wurden berücksichtigt. In den Ergebnissen des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens heißt es in der Sitzungsvorlage des Planungsausschusses zum 6.7.17  [3] zu diesem Gebiet: „Zur Vermeidung der „Umzingelung“ von Siedlungen und Offenland sowie ‚Riegelwirkungen‘ innerhalb des Glotter- und des Dreisamtals wird zugunsten der – in Hinblick auf Konfliktintensität, Wirtschaftlichkeit, Vorbelastung und kommunale Planungsabsichten – geeigneteren Teilflächen ‚Nr. 46 – Rosskopf‘ und ‚Nr. 45 – Brombeerkopf‘ auf die Festlegung der (…) Teilflächen ‚Uhlberg‘, ‚Hornbühl‘ und ‚Flaunser‘ verzichtet.“ Man sieht: es lohnt, sich für seine Interessen einzusetzen! Es bleibt aber ein dicker Wehrmutstropfen: So heißt es in der Presseerklärung des Regionalverbandes vom 7.7.17:  „Verbandsdirektor Dieter Karlin stellt klar: Die Konzentrationszonen für die Windenergienutzung, die von den kommunalen Planungsträgern in den Flächennutzungsplänen dargestellt werden, können über die regionalplanerischen Vorranggebiete hinausgehen oder auch zusätzliche Gebiete umfassen. Unser regionales Konzept wird die Minimalkulisse für die Windenergienutzung in unserer Region sein.“

 

 

Abb.5: Vorranggebiete für Windkraftanlagen (blau) um Heuweiler (Stand 05-17) [3]. Rot dargestellt sind Ergänzungsvorschläge für Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege

Der Landschaftsrahmenplan von 2013 [4] lieferte die planerische Grundlage für die Fortschreibung des Regionalplans. Interessant für Heuweiler sind insbesondere die Schutzgüter „Klima und Luft“, „Arten und Lebensräume“ sowie „Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung“, die deswegen in auf Heuweiler bezogenen Ausschnitten hier dargestellt sind (Abb. 6-8):

 

Abb. 6: Heuweiler im Landschaftsrahmenplan (Fachkarte „Schutzgut Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung“)

 

Abb. 7: Heuweiler im Landschaftsrahmenplan (Fachkarte „Schutzgut Arten und Lebensräume“)

 

Abb. 8: Heuweiler im Landschaftsrahmenplan (Fachkarte „Schutzgut Klima und Luft“)

 

Außerdem sind in Heuweiler einige Biotope ausgewiesen.

Abb. 9: Biotopkartierung Heuweiler Stand April 2018. Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg [5,6]

Abb. 10: Karte der Biotope in Heuweiler, Stand Oktober . Anklicken der Datei öffnet ein pdf, in dem die detaillierten Beschreibungen der Biotope verlinkt sind.[5,6]

Verlinkte Quellen

1.) Seite des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein: http://www.rvso.de/

2.) Raumnutzungskarte „Heuweiler“ 1:50.000 in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 8.12.2016 und zugehörende Legende

3.) Sitzungsvorlage Planungsauschuss 6.7.17 des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein

4.) Landschaftsrahmenplan des Regionalverbands Südlicher Oberrhein

5.) Kartenviewer des Umweltinformationssystems der LUBW mit Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie geschützten Biotopen nach NatSchG/LWaldG um Heuweiler

6.) Tabelle der Biotope in Heuweiler vom Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg

7.) Alle gültigen Bebauungspläne und -satzungen von Heuweiler finden sich online im Gemeinde-Informations-System des Landkreises

 

 

 

„SPAREN, SPAREN, SPAREN“: Rede anlässlich der Haushaltsberatungen am 12.03.2015

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

Wir beraten hier den letzten Haushalt unter Ihrer Führung, Herr Dr. Bentler. Ihrem Mut und Weitblick ist es geschuldet, dass Heuweiler mehrfach in Ihrer Amtszeit Projekte in einer Größenordnung angepackt hat, die sonst kaum einer dem Dörfchen zugetraut hätte. Über mehr als 3 Jahrzehnte haben Sie den Haushalt von Heuweiler so geführt, dass diese Projekte überhaupt möglich wurden. Für die kurze Zeit, in der ich Sie dabei begleiten durfte, möchte ich mich daher an dieser Stelle ebenso bedanken, wie für Ihre Arbeit nicht nur für den Haushaltsplan 2015, sondern auch für viele viele Pläne davor.

Meinem Vorredner  Martin Weiner kann ich mich nur anschließen: besonderer Dank gebührt auch unserer Kämmerin, Frau Seiler. Ich schätze Ihre Art, wie Sie uns Gemeinderäte auch auf die Punkte im Haushalt aufmerksam gemacht haben, über die unser Bürgermeister lieber schnell hinweggegangen wäre. In Zusammenhang mit dem aktuellen Haushaltsplan erinnere ich mich an eine Hochrechnung, die Sie, Frau Seiler, uns präsentiert haben. Am Ende stand in roter Farbe und fettgedruckt: „Haushaltsansätze für 2015 und folgende Jahre reduzieren; Notwendigkeit bei jedem Wunsch betrachten; kreative, kostengünstige Lösungen sind jetzt gefragt“, gefolgt von den Worten (nun in Großbuchstaben aber immer noch fett und in rot): gleich SPAREN!

Der Haushaltsplan ist aber nicht nur eine Veranstaltung des Bürgermeisters und der Verwaltung. Der Haushalt trägt auch die Handschrift des Gemeinderates: Auf dem schmalen Grat zwischen Haushaltsdisziplin und Knauserei, zwischen sinnvollen Unterstützungen  etwa für Vereine und „Wünsch-Dir-Was“ war es, jedenfalls in meiner Zeit als Gemeinderat, immer möglich, einen gemeinsamen Weg innerhalb unseres Gremiums zu finden. Dies gelang wahrscheinlich daher so gut, da für alle Gemeinderäte nicht parteipolitisches Geplänkel, sondern die Interessen des Dorfes im Vordergrund standen und stehen. Dafür möchte ich Ihnen allen – auch im Namen der Neuen Liste – ausdrücklich Dank aussprechen. Meine Faktion wird dem vorliegenden Haushaltsentwurf für 2015 zustimmen.

Ich hatte eingangs von Großprojekten gesprochen. Die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges, der Bau des Gemeindehauses, des Dorfplatzes, des Parkplatzes am Bühl und die Erweiterung des Kindergartens haben haushaltstechnisch ihre Spuren hinterlassen.  Unsere Rücklagen, die sich aus Infrastrukturbeiträgen und Grundstücksverkäufen gespeist hatten, sind weitgehend aufgebraucht. Damit haben wir natürlich gerechnet. Dennoch sind in der Kasse aktuell mindestens 250 TEuro weniger, als wir das vor zwei Jahren geplant hatten. Wir dürfen uns da nichts vormachen: trotz der guten Konjunktur konnten wir die Mehrkosten des Gemeindehauses letzten Endes nur dadurch finanzieren, dass wir Ende 2014 einen neuen Kredit von 330 TEUR aufgenommen haben. Ohne diesen Kredit, zu dem wir Sie, Herr Bürgermeister, damals geradezu drängen mussten, hätten wir aktuell fast keine Rücklage mehr! Obwohl ein Anteil von nur ca. zehn Prozent an Fremdfinanzierung für des Gemeindehaus durchaus angemessen sein mag, und obwohl die Zinsen auf einem historischen Tief liegen, muss ich sagen: das hatte ich mir eigentlich anders vorgestellt.

Wir haben das Zahlenwerk an sich schon ausführlich besprochen, und mein Vorredner hat die wichtigsten Ausgaben noch einmal erläutert; ich möchte daher nicht noch einmal auf alle Details eingehen, sondern eher die Dinge ansprechen, die nicht im Haushalt stehen.

Einsparungen

Den wenigen Investitionen, die wir trotz knapper Kassen noch geplant haben, steht eine ansehnliche Sparliste gegenüber; dies sind Dinge, die den finanziellen Gegebenheiten zum Opfer gefallen sind. So wurde gestrichen:

 

  • Die Erweiterung der Schließanlage des Gemeindehauses auf die Halle
  • Der Holzsitzplatz  an der Mauer um die Linde am Dorfplatz
  • Feldwegeunterhaltung
  • Planungskosten der   Bauverwaltung
  • Ein öffentlicher  Defibrillator für das Gemeindehaus
  • Der Sperrvermerk für die Stiefelreinigungsanlage der Feuerwehr
  • Weitere Ausstattung  des Kindergartens (durch Unterstützung der Kirchengemeinde  können wesentliche  Investitionen dennoch getätigt werden)

In der Summe wurden durch diese Streichungen etwa 50.000 Euro im Haushalt eingespart. Insbesondere ist es uns gelungen, dass der Verwaltungshaushalt 2015 kein eigenes Defizit aufweist. Trotzdem kann in 2015 die Tilgung der Kredite nicht aus dem laufenden Haushalt, sondern nur aus den Rücklagen finanziert werden. Daher kann nach jetzigem Stand der Dinge die Sanierung des nördlichen Teils der Strasse in Hinterheuweiler 2016 nur durch einen weiteren Kredit finanziert werden. Was ist hier los?

Mehrausgaben bis 2017

Wir haben bis 2017 einmalige Mehrausgaben in den Personalkosten von ca. 100 TEUR, die verteilt auf mehrere Jahre den Haushalt belasten werden:

Im Oktober vergangenen Jahres hat der Gemeinderat beschlossen, die Unterlagen des Gemeindearchivs aus der Zeit seit 1952 endlich zu ordnen. Wir haben beschlossen, von 2014 bis 2017 eine 25%-Stelle des Archivars Herrn Jahnke für diesen Zweck zu finanzieren. An diesem Beschluss haben wir trotz der angespannten Haushaltslage festgehalten.

Im Mai wird ein neuer Bürgermeister gewählt. Dr. Bentler scheidet altersbedingt aus und wird in den verdienten Ruhestand gehen. Für den eigentlichen Ehrensold hat die Gemeinde Vorsorge im Rahmen des kommunalen Versorgungsverbands getroffen. Wegen der langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit steht ihm aber über 2 Jahre verteilt ein Übergangsgeld zu, das die Gemeinde aus dem Haushalt finanzieren muss. Gleichzeitig muss Heuweiler auch den neuen Bürgermeister bezahlen, wer immer die Wahl gewinnen wird. In der Summe wird sich das so auswirken, dass Heuweiler in den beiden Jahren nach der Neuwahl doppelt so viel für den Bürgermeister ausgeben muss wie sonst. Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die Aufwandsentschädigung für den nächsten ehrenamtlichen Bürgermeister zunächst einmal so niedrig ausfallen wird, wie es gesetzlich nur möglich ist.

Die Jahresrechnung 2014 liegt uns noch nicht vor. Es ist wahrscheinlich, dass das Rechnungsergebnis deutlich über dem Haushaltsansatz liegen könnte. Bei aller Freude über gestiegene Einnahmen muss man aber doch sehen, dass Mehreinnahmen in Heuweiler vor allem dazu führen, dass der Finanzausgleich durch das Land geringer ausfällt. Auch führt der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen in den Vorjahren zu einem Anstieg der Umlagen in 2015. Aufgrund dieser Konstellation ist trotz möglicher Mehreinnahmen nicht mit einer nachhaltig besseren Finanzausstattung der Gemeinde zu rechnen.

Haushaltsrisiken der nächsten Jahre

Zwei wesentliche weitere Risiken sehen wir für die Haushalte der nächsten Jahre:

1. Notwendigkeit einer Entrauchungsanlage für die Kirchberghalle

Wir erwarten bis 2016 eine Brandschau der Halle. Dabei wird es vor allem darum gehen, ob die Halle um eine Entrauchungsanlage  ergänzt werden muss. (Wie mein Vorredner bereits erläutert hat:) Kosten, die hierfür entstehen würden, könnten sich auf 100TEUR belaufen.

2. Kosten für Flüchtlingsunterbringung

Der Landkreis muss 2015 so viele Flüchtlinge aufnehmen, wie nie zuvor. Bislang wurden kleine Gemeinden im Landkreis nicht zur Aufnahme von Flüchtlingen gezwungen.  Dies ändert sich gerade. Am 12. Februar hat Landrätin Störr-Ritter Heuweiler aufgefordert, Kapazitäten für die Aufnahme von 4 Flüchtlingen noch im laufenden Jahr zu schaffen. Jeder weiß, dass Heuweiler keine gemeindeeigenen Wohnungen hat, die wir Flüchtlingen zur Verfügung stellen könnten. Wenn sich aber niemand findet, der der Gemeinde zu diesem Zweck Wohnraum vermietet, dann könnte die Gemeinde gezwungen sein, Containerwohnungen zu kaufen. Auch hier könnten Kosten bis zu 100 TEUR auf die Gemeinde zukommen.

Um dieses Risiko abzuwenden, sollte die Gemeinde sich möglichst bald daran machen, nach geeigneten Mietwohnungen zu suchen. Die Miete würde in diesem Fall vom Landkreis übernommen. Herr Bürgermeister: bitte nehmen Sie sich dieser Sache an, sie duldet keinen Aufschub!

Das Motto der Haushalte in den nächsten Jahren wird daher sein: Sparen, sparen, sparen.

Heuweiler muss in den nächsten Jahren die großen  und notwendigen Investitionen der letzten Jahre verdauen. Außerdem kommen bis 2017 relativ hohe Zusatzausgaben hinzu. Wir tun also gut daran, jede Ausgabe genau zu überdenken. In diesem Zusammenhang darf es keinen Automatismus bei der Bestellung der Straßensanierung in Hinterheuweiler geben. Ich sage dies nur ungern, da das Versprechen, die Straße zu bauen, auch von meiner Fraktion und von mir gegeben ist. Dennoch: nur bei einem deutlich positiven Jahresabschluss und nur, wenn die genannten Haushaltsrisiken nicht eintreffen darf die Planung der Straße bis zum Wirksamwerden der Verpflichtungsermächtigung vorangetrieben werden, damit wir nicht 2017 mit fast einer Million Schulden und mit leeren Kassen dastehen. Wer weiß, wie lange die Konjunktur noch so gut läuft wie jetzt.

Ich komme also am Schluss noch einmal auf die Hinweise unserer Kämmerin zurück, da die sie die aktuelle Haushaltslage treffend beschreiben: Wir müssen „bei jedem Wunsch die Notwendigkeit betrachten!  Kreative, kostengünstige Lösungen sind jetzt gefragt“, mit anderen Worten: SPAREN, SPAREN, SPAREN! Darauf kommt es in den nächsten Jahren an, und dieser Aufgabe werden wir uns im Gemeinderat stellen müssen.

Wenn ich an die Vorberatungen zu dem vorliegenden Haushalt denke, dann bin ich zuversichtlich, dass uns dies – GEMEINSAM – auch in den kommenden Jahren gelingen wird.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

 

für die Neue Liste Heuweiler

 

Claudius Stahl

Selbstständiges Heuweiler

 

Heuweiler ist nach wie vor die kleinste Gemeinde in unserem Landkreis. Klein zu sein empfinden wir aber nicht als Problem, sondern als Chance. In der Fortschreibung des Regionalplans „Südlicher Oberrhein“ wird Heuweiler wie bisher der „Randzone um den Verdichtungsraum Freiburg“ zugerechnet. Heuweiler wird als „Gemeinde mit Eigenentwicklung“ für die Funktion „Wohnen und Gewerbe“ festgeschrieben. Anders als manche Nachbargemeinde, die vor allem wachsen möchte, ist Heuweiler nach einstimmigen Gemeinderatsbeschluss mit seinem Status zufrieden. Unsere Flächen müssen dadurch nicht herhalten für den von Freiburg ausgehenden Verstädterungsdruck. “Eigenentwicklung“ bedeutet dabei nicht, dass sich kein zusätzliches Gewerbe entwickeln dürfte. Eigenentwicklung bedeutet, dass z.B. kein überregionaler Supermarkt auf unserer Gemarkung angesiedelt werden darf.

Wie aber gelingt es einer so kleinen Gemeinde, ihre Interessen gegenüber anderen durchzusetzen? Wie kann gleichzeitig verhindert werden, dass wir einfach von einer größeren Gemeinde geschluckt werden?

Die Neue Liste sieht die Antwort in einem kräftigen Verzahnen dieser bestimmten Bereiche:

  1. eine aktive, moderne Bürgerschaft
  2. funktionierende dörfliche Infrastruktur
  3. selbstbewusste Gemeinderäte, die an einem Strang ziehen
  4. eine schlagkräftige Verwaltung und eine einsatztüchtige Feuerwehr
  5. solide Finanzen
  6. einen versierten Bürgermeister

Heuweiler ist es bis hierhin gelungen, in den meisten dieser Bereiche gut aufgestellt zu sein:

Trotz hoher Investitionen in das Neue Gemeindehaus wurden die Vereine kontinuierlich unterstützt. Auch außerhalb der Vereine fördert die Gemeinde bürgerschaftliches Engagement: im jetzigen Gemeinderat ist vereinbart, dass im Juni oder Juli dieses Jahres zu einer Bürgerversammlung eingeladen wird, bei der der Startschuss zu einer kontinuierlichen Bürgerrunde fallen soll. Durch den eigenen Kindergarten gelingt es uns, Kinder und deren Eltern bereits früh ans Dorf zu binden. Eine Gruppe aktiver Eltern ist dabei, den Jugendraum wieder zu öffnen. Für uns alle in Heuweiler leisten wir uns vorbildliche Räumlichkeiten.

Die Infrastruktur im Dorf macht uns Sorgen: Eine Bank und ein Metzger haben geschlossen. Aber einen Frisör gibt es wieder. Auch wenn der Einfluss der Gemeinde auf private Entscheidungen begrenzt ist, sieht die Neue Liste, dass in dieser Hinsicht mehr getan werden müsste. Bei der Qualität der Internetverbindung in Heuweiler war die Gemeinde dagegen auch auf unsere Initiative hin aktiv: DSL gibt es flächendeckend in Heuweiler nur, weil der Gemeinderat vor wenigen Jahren einstimmig entschieden hat, hierfür eigene Haushaltsmittel zu investieren, um Glasfaserkabel ins Dorf zu legen.

Das Miteinander im Gemeinderat war zuletzt ausgezeichnet. Die Neue Liste hat das Ziel, gestärkt aus der kommenden Gemeinderatswahl hervorzugehen.

Obwohl das neue Haus am Kirchberg satzungsgemäß Gemeindehaus heißt, so ist doch das „Rathaus“ in ihm integriert. Hier bleiben die Verwaltung und der Bürgermeister vor Ort erreichbar. Natürlich kann ein Angestellter nicht alle Aufgaben alleine bearbeiten. Daher freuen wir uns besonders über das gute Funktionieren der Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen, die Heuweiler vorausschauend bereits in den 1970er Jahren freiwillig vereinbart hatte; damals durchaus auch zum bewussten Vorteil Gundelfingens, um nicht nach Freiburg eingemeindet zu werden. Zu den Pflichtaufgaben einer selbstständigen Gemeinde gehört die Sicherstellung des Brandschutzes. Heuweiler blickt mit Stolz auf seine Freiwillige Feuerwehr. Die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges zeigt, dass Heuweiler diese Aufgabe dauerhaft in Eigenregie erfüllen können wird.

Als selbstständige Gemeinde ist Heuweiler auf gesunde Finanzen angewiesen. Wir meinen, dass sie die Voraussetzung sind, um die Gestaltungsspielräume für die Entwicklung der Gemeinde zu nutzen, die die Selbstständigkeit bietet. Daher wird sich die Neue Liste auch in Zukunft dafür einsetzten, dass Heuweiler nicht über seine Verhältnisse lebt.

All diese Faktoren würden nichts nutzen, wenn Heuweiler nicht von einem politisch versierten Bürgermeister geführt wäre. Dabei war es aus der Sicht der Neuen Liste nicht entscheidend, dass unser ehrenamtlicher Bürgermeister hauptamtlich in der größeren Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft im gleichen Amt tätig war. Viel entscheidender als diese zufällige Personalunion waren in all den letzten Jahren seine Qualifikation und sein gutes politisches Geschick. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Heuweiler einen starken Bürgermeister haben wird.

Für die Fraktion Neue Liste Heuweiler werden auch künftig der Erhalt und die Stärkung der Selbstständigkeit ein zentrales Ziel bleiben.

 

Claudius_sw

 

Claudius Stahl