Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Seiler,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Nachdem im Verwaltungshaushalt von Heuweiler in der Jahresrechnung 2016 46 TEUR und im Haushaltsplan 2017 29 TEUR fehlten, und nachdem in dieser Zeit 240 TEUR neue Kredite aufgenommen werden mussten, weist der Verwaltungshaushalt 2018 wieder einen Überschuss auf, der als Zuführung zum Vermögenshaushalt verbucht werden kann (56 TEUR). Wer aber meint, wir hätten „die Kurve gekriegt“, der irrt. Der Haushalt 2018 [1] wird für Jahre, möglicherweise für Jahrzehnte der letzte ausgeglichene Haushalt sein. Daher möchte ich meinen Ausführungen zum Haushalt unter das Motto stellen: KEIN WEITER SO für Heuweiler!
Die Einnahmen
Zum achten mal in Folge erwarten wir in Deutschland ein positives Wirtschaftswachstum, ja wir erleben eine Hochkonjunktur. Infolgedessen erwartet Heuweiler 2018 hohe Einnahmen, die um knapp 200 TEUR (13%) über den Einnahmen des Jahres 2017 liegen. Es sind vor allem der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+120 TEUR), die Schlüsselzuweisungen (+43 TEUR) sowie gestiegene Gewerbesteuereinnahmen (+20 TEUR), die zu diesen Mehreinahmen führen. Unter Berücksichtigung der Umlagen hat Heuweiler 2018 voraussichtlich 917 TEUR zur Verfügung. Zum Vergleich: 2016 waren es noch 609 TEUR (Also aktuell 308 TEUR mehr)!
Die Einnahmeseite in einem Wort zusammengefasst: rekordverdächtig.
Die Ausgaben
Der Verwaltungshaushalt weist an fünf Stellen wesentliche Ausgabensteigerungen auf. Alleine diese fünf Positionen machen Mehrausgaben von 119 TEUR aus:
1.) Zuschuss zum Kindergarten: Aufgrund einer Einrichtung einer praxisintegrierten Ausbildung (PIA) für 3 Jahre und der besseren Abbildung von Vertretungszeiten erhöht sich der Zuschuss für die Gemeinde um 38 TEUR auf insgesamt 237 TEUR.
2.) In der Bauverwaltung sind 30 TEUR für die Erstellung eines Bebauungsplanes Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße vorgesehen, ein plus von 19 TEUR im Vergleich zur Vorjahreskalkulation.
3.) Zur Friedhofsunterhaltung sind 8 TEUR mehr vorgesehen als im letzten Jahr.
4.) Einrichtungen für Flüchtlinge: Während im Ergebnis 2016 so gut wie keine Kosten verbucht worden waren, so waren 2017 4 TEUR eingeplant; in 2018 sind hier 34 TEUR vorgesehen (+30 TEUR). Ob diese Zahl gerechtfertigt oder ausreichend ist, ist derzeit unklar.
5.) Der Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde Gundelfingen steigt im Vergleich zu 2017 um 24 TEUR auf nun 150 TEUR. Dabei ist zu beachten, dass diese Zahl keineswegs aufgrund einer Vereinbarung mit Gundelfingen zustande gekommen, sondern eine reine Schätzung ist. Die Gemeinde Gundelfingen war nämlich im vergangenen Jahr nicht bereit, den Verwaltungskostenbeitrag neu festzulegen.
Wir sparen dagegen vor allem an den Personalkosten (-39 TEUR), und zwar deshalb, weil wir künftig nicht mehr mit einem teuren Beamten in Vollzeit im Rathaus kalkulieren, weil der Ehrensold von Dr. Bentler im letzten Jahr endete und weil die Reinigungskraft, die in Rente geht, durch eine Firma ersetzt wurde.
Ich möchte die Ausgabenseite so zusammenfassen: Die Gemeinde ist sehr schlank aufgestellt. Kostensteigerungen ergeben sich nahezu ausschließlich durch Pflichtaufgaben der Gemeinde und durch die finanziellen Forderungen der Gemeinde Gundelfingen im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft.
Der Vermögenshaushalt sieht folgende Investitionen vor: insgesamt knapp 24 TEUR für folgendes: zehn Stühle mit Armlehnen für die Demenzgruppe, SAP-Software zur Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR), Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Feuerwehr, den Austausch eines Hydranten sowie für eine neue Blitzschutzanlage an der Schule. Außerdem 125 TEUR für die Beteiligung der Gemeinde an einer Baugenossenschaft für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft.
Die Rücklagen werden am Ende des Haushaltsjahres 2018 nur noch etwa 25TEUR über der Mindestrücklage liegen. Damit werden die Spielräume für die kommenden Jahre sehr eng.
Aussicht auf die Finanzen der nächsten Jahre
Der hier vorliegende Haushalt wird der letzte kamerale Haushalt von Heuweiler sein. Ab 1.1.2019 führt Heuweiler das NKHR ein. Ab dann wird der Haushalt nicht alleine danach beurteilt werden, ob wir unsere Ausgaben auch finanzieren können, sondern es wird auch darum gehen, dass wir sie uns NACHHALTIG leisten können. Mit anderen Worten: wir müssen zusätzlich Abschreibungen auf unsere gemeindeeigene Infrastruktur erwirtschaften. Wir haben noch keine Zahlen, aber ich rechne in jedem Fall mit deutlich mehr als 100 TEUR pro Jahr. Dass es uns in den nächsten Jahren gelingen kann, dies zu erwirtschaften, ist nach meiner Überzeigung völlig ausgeschlossen. Bereits nach kameralem Haushaltsrecht können wir drohende Fehlbeträge in den kommenden Jahren schon jetzt erkennen: Aufgrund der hohen Einnahmen in diesem Jahr werden in den kommenden Jahren die Umlagen steigen. Die Gemeinde ist personell bereits jetzt extrem schlank aufgestellt, eine Kostenreduktion können wir uns kaum noch vorstellen. Welche Kosten im Zuge der Unterbringung von geflohenen Menschen in Heuweiler auf die Gemeinde zu zukommen werden, ist derzeit nicht kalkulierbar. Außerdem bestehen die Haushaltsrisiken, auf die wir in den vergangenen Jahren schon hingewiesen hatten, unvermindert weiter. Ohne Rücklage kann uns eine unvorgesehene Ausgabe, eine überzogene Forderung oder ein konjunktureller Einbruch schnell in eine Schieflage bringen.
Aufgaben für die nächsten Jahre
1.) Aufstellung der Verwaltung in Heuweiler und Neuausrichtung der Verwaltungsgemeinschaft
Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir erfahren, dass unser damaliger Ratsschreiber unerwartet vorzeitig in Pension gegen würde. Noch während er noch im Amt war, hatten wir fraktionsübergreifend den Vorschlag gemacht, dass Heuweiler künftig gar keine eigene Verwaltungskraft mehr einstellen solle, sondern die Stelle in die Verwaltungsgemeinschaft einbringen und dafür ein Bürgerbüro „einkaufen“ solle. Eine solche Lösung könnte nach unserer Erfahrungen der vergangenen Jahre für beide Seiten von Vorteil sein. Allerdings ist es uns bis heute nicht gelungen, gemeinsam mit Gundelfingen eine tragbare Lösung zu finden, da dies eine Neuausrichtung der Verwaltungsgemeinschaft bedeuten würde. Im Moment steht in unserem Haushalt noch eine 60%-Stelle für eine(n) Verwaltungsangestellte(n) und eine volle Stelle für eine(n) Hausmeister(in) in Heuweiler. Gleichzeitig gab es mit Gundelfingen keine Einigung über die Neufestlegung des Verwaltungskostenbeitrages. Unser Wunsch ist es, die künftige Besetzung der Gemeindeverwaltung und möglicherweise auch des Hausmeisters in Heuweiler aus der Verwaltungsgemeinschaft zu besetzten; dabei wollen wir diese beiden Stellen einbringen. Zurzeit ist die Verwaltung in Heuweiler nachhaltig geschwächt, und unser Bürgermeister muss sich neben den Pflichten seines Amtes häufig genug auch um die einfachsten Angelegenheiten persönlich kümmern. Ich möchte an dieser Stelle einen Appell an die Gemeinde Gundelfingen richten: Lassen Sie uns gemeinsam diese für Heuweiler untragbare Situation beenden. Spätestens wenn Flüchtlinge in Heuweiler wohnen werden, muss die Verwaltung wieder funktionieren!
2.) Verbesserungen der Einnahmeseite
Bereits bei den Haushaltsberatungen im letzten Jahr hatte ich vorgeschlagen, die Grundsteuern anzuheben. Auch im diesem Jahr hatte ich diesen Vorschlag wiederholt. Gelernt haben wir dabei, dass eine Anhebung der Grundsteuern, etwa um 15 TEUR dazu führen würde, dass sinkende Zuweisungen und steigende Umlagen in den nächsten Jahren davon ca. 11 TEUR wieder aufgefressen würden. Das Beispiel zeigt: der Spielraum für Heuweiler ist gering. Wir könnten und sollten die Friedhofsgebühren so anheben, dass der Friedhof künftig kostendeckend betrieben werden kann. Allerdings würde auch dies nur mit erheblicher Verzögerung wirken, da viele Grabstätten als Familiengräber langfristig vergeben sind. Auch eine Senkung der Gewerbesteuer haben wir diskutiert, um Heuweiler attraktiv für neues Gewerbe zu machen und langfristig die Gewerbesteuer auf eine breitere Basis zu stellen. Allerdings wäre es schon gut, wir wüssten schon den einen oder anderen Gewerbetreibenden, den ein niedrigerer Steuersatz dazu bewegen würde, nach Heuweiler zu kommen. Wir sind der Überzeugung, dass Heuweiler sich im kommenden Jahr um die Ansiedelung von Gewerbe kümmern sollte. Platz für ein Industrie- oder Gewerbegebiet sehen wir in Heuweiler nicht. Aber wie wäre es mit Wohnen und Arbeiten, oder ein Büro für einen IT-Dienstleister? Glaskabel gibt es im ganzen Dorf, und die Gemeinde wird sicher dabei helfen, dass dieses auch ins künftige Büro gebracht wird.
Als letzte Möglichkeit – und es ist fast peinlich – gäbe es noch die Möglichkeit, dass die Gemeinde um Spenden wirbt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts können offenbar Spenden an die Gemeinde in Höhe von bis zu 5% der Gesamteinnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Aber sollen wir als Gemeinde wirklich unsere Bürger um Spenden bitten? Andererseits: verschmähen würden wir Spenden sicher nicht.
3.) Können wir Ausgaben kürzen?
Nach den großen Investitionen der letzten Jahre investieren wir jetzt nur das Nötigste in unsere Infrastruktur. In unseren Augen könnten Ausgaben an dieser Stelle zwar unter Umständen noch ein Jahr geschoben werden, aber nachhaltige Kürzungen sehen wir hier nicht. Wir könnten die freiwilligen Zuwendungen an unsere Vereine streichen (insgesamt 3,8 TEUR). Wir sind aber immer noch der Meinung, dass diese Investition von nur wenigen hundert Euro pro Verein der Gemeinde um ein mehrfaches zurückgegeben wird, weil hierdurch bürgerliches Engagement in erheblichem Maße aktiviert wird. Eher noch die Mitgliedschaft und den Zuschuss zur Musikschule? Ausgaben für die Feuerwehr? Es handelt sich Pflichtaufgabe und die Feuerwehr arbeitet jetzt schon kostengünstig! Kürzung des Kindergartenzuschusses? Die kommt gar nicht in Frage. Erstens ist dies ebenfalls eine Pflichtaufgabe, und eigentlich benötigen wir zweitens eher eine Erweiterung des Kindergartens!
Um es kurz zu machen: ja, wir sollten den Haushalt nach den wenigen verbliebenen freiwilligen Aufgaben der Gemeinde durchforsten, und in den Dialog mit den Bürgern gehen, ob es die eine oder die andere Position gibt, die wir streichen können. Dennoch: wenn bei diesem Prozess mehr als ein paar tausend Euro zusammen kommen, würde es mich wundern.
4.) Entwicklung neuer Wohnflächen in Heuweiler
In der Vergangenheit hat Heuweiler immer wieder finanzielle Spielräume dadurch gewonnen, dass neue Baugebiete ausgewiesen worden waren. Wäre dies ein Weg?
Wir sind der Überzeugung, dass eine weitere bauliche Entwicklung von Heuweiler sich nicht am Finanzbedarf für Pflichtaufgaben orientieren darf. Natürlich muss ein Gemeinderat auch die die bauliche Entwicklung im Auge behalten. Aber unsere Flächen sind begrenzt, und das Land ist in Privatbesitz. Hier gilt es behutsam mit den Eigentümern umzugehen, um künftige Entwicklungen zu ermöglichen. Erzwingen können wir die Entwicklung von Bauland nicht, ganz abgesehen davon, dass das Vorantreiben von neuen Baugebieten von uns noch vor wenigen Jahren gänzlich abgelehnt worden war. Vielleicht wäre es aber sinnvoll, wenn die Gemeinde grundsätzliche Spielregeln festlegen würde, wie künftig landwirtschaftliche Flächen zu Bauland entwickelt werden können.
5.) Flüchtlingsunterbringung und –Betreuung.
Wir haben heue einen Grundsatzbeschluss zum Bau eines Neubaus für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen am Kirchberg gefasst. Selbst bei einer Finanzierung durch eine Baugenossenschaft stehen im Haushalt 125 TEUR, für die Beteiligung an diesem Vorhaben, für die wir selbstverständlich einen weiteren Kredit aufnehmen. Im vorliegenden Haushalt stehen Kosten für die Unterbringung und Betreuung unserer Flüchtlinge in Gundelfingen, aber keine Einnahmen, die wir erhalten würden, wenn die Menschen bei uns wohnen würden. Ich denke, es liegt sehr im Interesse beider Gemeinden, dass dieser Haushaltstitel transparent und fair zwischen den Gemeinden abgerechnet wird, und dies von den Gremien kontrolliert wird. Im Bezug auf die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Pflicht zur Unterbringung von zu uns geflohenen Menschen sind wir sehr von politischen Entscheidungen von außerhalb unserer Gemeinde abhängig. Wir sind gefordert, auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass Heuweiler nicht deswegen an dieser Aufgabe scheitert, weil wir finanziell alleine gelassen werden.
Ich komme zum Schluss:
Dank Hochkonjunktur gelingt uns der Ausgleich unseres letzten kameralen Haushaltes. Heuweiler steht vor großen Herausforderungen, denen wir uns in diesem und in den kommenden Jahren stellen müssen. Die größte Herausforderung in diesem Zusammenhang ist sicherlich die Neuausrichtung der Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen, gefolgt von dem Thema: Unterbringung und Betreuung von zu uns geflohenen Menschen. Gleichzeitig muss aufgrund der -durch die Investitionen der vergangenen Jahre – geleerten Kassen streng auf Haushaltsdisziplin geachtet werden, und dies im Zuge der Einführung des NKHR, welches uns langfristig dazu zwingen wird, die Einnahmen der Gemeinde deutlich zu steigern.
Daher kann es kein einfaches „weiter so“ für Heuweiler geben, sondern es stehen neue Herausforderungen und neue Themen an, und in vielerlei Hinsicht kann das Beschreiten neuer Wege notwendig werden. Heuweiler wird dabei aber nicht „gleich eingemeindet werden“ wie es Herr Schuler von der Badischen Zeitung im Oktober vorgeschlagen hat[2]. Im Gegenteil: Durch die Selbstständigkeit (bedenkt man die Qualität von Ratschlägen, die uns vor von woanders gemacht werden, dann möchte ich sagen: NUR durch die Selbstständigkeit) wird es Heuweiler gelingen, seine Interessen zu erkennen, für sie einzutreten und passende Lösungen zu finden. Sich für die Interessen unseres Gemeinwesens einzusetzen ist die Verpflichtung jedes Gemeinderates, weil er bei der Amtseinführung gelobt hat, die Rechte der Gemeinde Heuweiler gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern [3]. Solange wir dies tun, schaue ich für Heuweiler trotz aller Schwierigkeiten optimistisch in die Zukunft.
Für die Neue Liste
Claudius Stahl
Verlinkte Quellen
1.) Haushaltspläne 2017, 2018 Heuweiler
2.) Armutszeugnis für Heuweiler. BZ vom 20.10.2017
3.) Ehemalige Verwaltungsvorschrift zu §32 Gemeindeordnung Baden-Württemberg