Das letzte Mittel

Kommentar zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“ und über die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Bereich.

Am 14.6. hat der Gemeinderat aus gegebenem Anlass einstimmig eine Veränderungssperre über eine fast 77 ar große Fläche am Ortseingang von Heuweiler beschlossen. Betroffen sind 10 Flurstücke in Privatbesitz, deren künftige Bebauung (Nachverdichtung) durch einen Bebauungsplan neu geregelt werden soll.

Darstellung des Planungsgebietes im Bürger-GIS der Gemeinde Heuweiler, abgerufen am 20.7.

Eine solche Überplanung ist das offizielle Mittel, das der Gemeinde bleibt, wenn die zuständige Baubehörde regelmäßig das fehlende Einvernehmen der Gemeinde ersetzt, und dadurch signalisiert, dass für die Bürokraten jedes Bauvorhaben möglich sei. Nur durch einen Bebauungsplan können die gewählten Vertreter der Gemeinde die Planungshoheit wiedererlangen und der Gier der Bauträger, die die Verdichtung bis an die Grenze des Machbaren ausreizen wollen, entgegentreten.

Ich hatte bereits in Zusammenhang mit der Bebauung am Rebstockgarten darauf hingewiesen (und gefordert), dass die Gemeinde planerisch tätig werden müsse („Aufgaben für den kommenden Bürgermeister“). Im aktuellen Fall erlebe ich persönlich zum ersten Mal, dass dieser Weg in Heuweiler tatsächlich beschritten wird, und ich habe sowohl die Veränderungssperre als auch die Überplanung des Gebietes im vorliegenden Fall ausdrücklich begrüßt.

Andererseits gibt es eine weitere einfache Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklung einer Gemeinde zu nehmen: nämlich mit den Menschen zu sprechen. In Heuweiler wurden in der Vergangenheit auch von den Bauträgern keine Mondpreise bezahlt. Es kamen lediglich diejenigen Grundstücke an Bauträger, die sonst niemand erwerben wollte. So wichtig es ist, einen Bebauungsplan zu erstellen: Möglicherweise wäre es sinnvoller, wenn die Gemeinde verkaufswillige Eigentümer fair bei der Entwicklung der künftigen Bebauung unterstützt. Wenn gleichzeitig potenzielle Käufer auf die Angebote hingewiesen würden, könnte die Gemeinde auf diese Weise ihren Einfluss geltend machen. Die Ansprechpartner für solche Gespräche müssen die gewählten Vertreter der Gemeinde sein, also in erster Reihe der Bürgermeister, aber selbstverständlich auch die Gemeinderäte; erst in zweiter Reihe die Verwaltung.  Dadurch könnte möglicherweise – auch ohne „plansichernde Instrumente“ – die Dorfentwicklung nachhaltig gesteuert werden. Zusätzlich könnte immer wieder auch öffentlich darauf hingewiesen werden, dass Heuweiler ein idealer Ort für „wohnen und arbeiten“ ist, sei es für IT-Dienstleister oder andere Gewerbetreibende, möglicherweise auch für eine Arztpraxis, die das Einzugsgebiet Denzlingen-Glottertal-Heuweiler und Gundelfingen in der Nähe hätte. Gerade in den auch mit ÖPNV gut erreichbaren Teilen von Heuweiler muss Gewerbetreibenden eine Option aufgezeigt werden.

Das Ziel für die Gemeinde sollte an dieser Stelle sein, eine reine Wohnbebauung zu vermeiden

Eine Veränderungssperre, die immer mehrere Eigentümer betrifft und nicht nur planerische Kosten, sondern auch Haftungsrisiken für die Gemeinde mit sich bringt, sollte in diesem Zusammenhang immer nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen bereits ausgeschöpft sind.  Dann sollte die Gemeinde allerdings auch nicht davor zurückschrecken, so wie im aktuellen Fall geschehen.

 

Verlinkte Quellen

1.) Alle gültigen Bebauungspläne von Heuweiler (Link zum Gemeinde-Informations-System des Landkreises)

2.) Beratungsvorlage zum B-Plan Dorfstrasse (TOP 3 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.03.2020 , veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

 

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Claudius Stahl

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