Seit Jahren fehlt ein geteerter Radweg nach Gundelfingen. Die Bürger von Heuweiler hatten sich zuletzt am 4.11.2001 bei einer Beteiligung von 53.9% in einem Bürgerentscheid mehrheitlich (56.6% vs. 44.2%) gegen einen straßenbegleitenden Radweg ausgesprochen[0]. Dieser Beschluss der direkten Demokratie hatte dazu geführt, dass jede Diskussion mit der Gemeinde Gundelfingen zum Thema Radweg zwischen den Gemeinden über Jahre quasi zum Erliegen kam. Da aber eigentlich jede denkbare Radverbindung von Heuweiler zu unseren Nachbargemeinden auch über fremde Gemarkungen führt, hat dieser Beschluss die Handlungsmöglichkeiten des Gemeinderats auch über viele Jahre erheblich eingeschränkt. Durch die Aktivitäten zu einem Radschnellweg in unserer unmittelbaren Nähe eröffnen sich jedoch in absehbarer Zeit neue Möglichkeiten. Die Neue Liste hat daher seit Jahren fortlaufend auf die Planungen zum Radschnellweg zwischen Freiburg und Waldkirch hingewiesen [1] und hatte das Thema „geteerter Radweg nach Gundelfingen“ im Rahmen der Gemeinderatswahlen mehrfach thematisiert und beworben [2] und auch entsprechende Initiative im Rat ergriffen. In der Veröffentlichung zum Radschnellweg hat der Regionalverband zudem bereits 2018 ausdrücklich auf eine angedachte zusätzliche Anbindung der Gemeinde Heuweiler hingewiesen [3].
Im Haushaltsplan für 2020 waren unter dem Titel „Planung Sanierung Radweg (Richtung Gundelfingen)“ 10.000 € eingestellt (PG 65.10, s. Seite 153 des Haushaltsplans 2020) [4]. Für diese Entscheidung gab es im Rat breite Zustimmung. Leider hat sich aufgrund der Pandemie die Konkretisierung der Planungen für den künftigen Verlauf des Radschnellweges, die eigentlich 2020 abgeschlossen sein sollte, verschoben. Für künftige Planungen ist es für Heuweiler besonders wichtig, wo die Gabelung („das Ypsilon“) zu liegen kommen wird [5]. Da diese Frage nicht abschließend entschieden ist, ist eine qualifizierte Planung, welche die „verkehrlichen Zusammenhänge mit hinreichender Deutlichkeit erkennen“[6] lassen würde, noch nicht möglich. Hinzu kam, dass die Kapazitäten der Gemeindeverwaltung Gundelfingen durch Erstellung von Hygieneplänen und Coronaverordnungen gebunden wurden, so dass die Verwaltung bisher dem Gemeinderat Heuweiler keine Planungsentwürfe zur Beratung und Diskussion vorlegen konnte.
In der Gemeinderatssitzung am 19.11.2020 haben Mitglieder der Bürgerrunde auf Einladung des Bürgermeisters ihre Ideen zur Radverbindung nach Gundelfingen vorgestellt und beantragt, dass „bis spätestens 31.1.2021 ein Konzept für eine verbesserte Fahrradinfrastruktur zwischen Heuweiler und Gundelfingen“ vorgelegt und dessen Umsetzung beschlossen werden solle. Gleichzeitig wurde bereits eine konkrete Empfehlung abgegeben, welches die beste Lösung sei, deren Umsetzung der Rat beschließen solle [7,8].
Wenn der Gemeinderat nun dieser Forderung so ohne weiteres einfach folgen wollte, hieße das, dass wir einen Beschluss ohne genauere Prüfung durch die Verwaltung, ohne Berücksichtigung der überregionalen Pläne, ohne Abstimmung mit den Nachbargemeinden, ohne Klärung rechtlicher Grundlagen und möglicher Fördermöglichkeiten fassen würden. Ein solches Vorgehen würde dem Anliegen und der Sache nicht gerecht.
Folgende Aspekte sind aus Sicht der Gemeinderatsfraktion Neue Liste bei der Planung einer Radverbindung (nach Gundelfingen) zu berücksichtigen:
1.) Aufgrund der lang gestreckten Besiedelung von Heuweiler gibt es völlig unterschiedliche Meinung der Bürgerinnen und Bürger zum besten Verlauf eines Radweges. Da Radfahrer auch kleine Umwege eher meiden, kann es „den einen“ Radweg für ganz Heuweiler nicht geben[9]. Gerade wegen dieser Situation muss bei der Planung eines Radweges ein Interessenausgleich und ein möglichst großer Konsens im Dorf gesucht werden. Zudem muss vor einer Entscheidung über einen konkreten Plan der rechtliche und politische Rahmen geprüft sein.
2.) Die Planungen sollen in ein Gesamtradwegekonzept eingebunden werden. Dies bedeutet, dass insbesondere auch die Anbindung von Heuweiler an einen künftigen Radschnellweg RS6 (Freiburg-Emmendingen bzw. Freiburg-Waldkirch)[1] berücksichtigt werden muss. Da der Radschnellweg vermutlich nachts beleuchtet sein wird und einen durchgehenden Winterdienst vom Land erhalten wird, ist dieser Anschluss insbesondere für die Sicherheit im Winter von Bedeutung. Bei der öffentlichen Auftaktveranstaltung zum Radschnellweg am 14.12.2020 wurde deutlich, dass es außerordentlich komplex ist selbst nur einen Radweg von 26km zu bauen. Für Anschlüsse an den Radschnellweg müssen die betroffenen Gemeinden offenbar eigene Planungen erstellen und eigene Fördergelder akquirieren[10]. Dies muss bei der Fortschreibung der Kreisradwegeprogramme berücksichtigt werden. Obwohl die Verbindung nach Gundelfingen einen gewissen Vorrang haben wird, muss auch bedacht werden, wie im Sinne des Klimaschutzes der größte Effekt bei der Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf das Zweirad erreicht werden kann. Nicht zuletzt muss ein solcher der Radweg auch den Bedarf unserer Nachbargemeinden berücksichtigen und muss daher vor jedem nächsten Schritt mindestens zusammen mit dem Gemeinderat Gundelfingen diskutiert und abgestimmt werden. Die Chancen dass dies gelingen kann waren nie besser. Die Gemeinde Denzlingen hat beispielsweise im März 2020 beschlossen, ein „Gesamtkonzept für den Radverkehr“ in Auftrag zu geben [11].
3.) Bei der Verwirklichung eines Radweges müssen Umweltaspekte durch die Baumaßnahme selbst ebenfalls berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere Flächenversiegelung und Flächenverbrauch sowie die mögliche Lichtverschmutzung im Falle einer Beleuchtung.
4.) Aufgrund der dauerhaft knappen Haushaltssituation der Gemeinde Heuweiler muss zwingend geprüft werden, für welche Lösung eine Förderung durch Kreis, Land oder Bund erreicht werden kann. Obwohl eine mögliche externe Förderung nicht den alleinigen Ausschlag geben darf, muss eine Entscheidung doch unter dem Licht möglicher Förderungen [12] getroffen werden. In jedem Fall muss die Planung soweit fundiert sein, dass die Fördervoraussetzungen [6] erfüllt werden können (z.B. durch ein „qualifiziertes Fachkonzept“).
5.) Von der Bürgerrunde wurde die Umwidmung der Gemeindeverbindungsstraße in eine Fahrradstraße empfohlen[7]. Fahrradstraßen dürfen jedoch nur bei Vorliegen folgender Voraussetzungen ausgewiesen werden: (1) der Radverkehr muss die vorherrschende Verkehrsart sein oder dies muss alsbald zu erwarten sein. (2) die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs müssen ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung) [13]. Aktuell überwiegt auf der Gemeindeverbindungsstraße nach unserer Auffassung eindeutig der Kraftfahrzeugverkehr. Zu vermuten, dass dies sich ändern wird, wenn nur wenige hundert Meter entfernt ein fast parallel verlaufender Radschnellweg gebaut ist, der ebenfalls als Fahrradstraße ausgewiesen werden wird [14], glauben wir nicht. Im Gegenteil: durch den Radschnellweg wird sich der Radverkehr auf der Gemeindeverbindungsstraße eher verringern.
Fazit
Auf eine integrierte Radverkehrsplanung und -konzeption darf auf keinen Fall verzichtet werden. Der nationale Radverkehrsplan 2020 bezeichnet die integrierte Radverkehrsplanung nicht ohne Grund als wichtigste Grundlage für die Förderung des Radverkehrs [15], und kritisiert, dass gerade kleine Gemeinden häufig nur lokale Radverkehrsnetze im Blick haben, ohne dass diese zu zusammenhängenden regionalen und landesweiten Netzen verbunden werden. Gefordert ist eine entsprechende Koordination auf Ebene von Landkreisen, Regionen und Bundesländern. Auch wenn die Gemeinde gut daran tut, den Bürgerwillen grundsätzlich zu berücksichtigen, muss bei der Verwendung von Steuergeldern immer dem Gemeinwohl vor Partikularinteressen der Vorrang gegeben werden. In Anbetracht der langen Laufzeit der Bedeutung des Themas ist es wichtiger, eine gute und qualifizierte Lösung für einen geteerten Radweg nach Gundelfingen zu finden als übereilt eine unausgereifte und und nicht konsensfähige Idee vorschnell umzusetzen.
Update 11.12.2020
In der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2020 hat der Gemeinderat einstimmig die Erstellung eines Radverkehrskonzepts und eine Antragstellung beim Land Baden-Württemberg ohne Vorfestlegung auf ein bestimmtes Ergebnis beschlossen. Es soll geprüft werden, ob der Antrag auf Förderung gemeinsam mit unseren Nachbargemeinden Denzlingen, Glottertal und Gundelfingen beantragt werden kann [16,17]. Die Ausgangslage, Ziele, Ideen und Hinweise zum Radwegekonzept für Heuweiler haben wir auf einer eigenen Seite ausführlich zusammengetragen [18]. Wenn Sie uns Hinweise zur Planung geben wollen, senden Sie diese bitte an: radwegekonzept@neueliste-heuweiler.de
Update 17.05.2021
Aufgrund der Bürgerbeteiligung wurde bei den Planungen zum RS6 die Vorzugsvariante so verändert, dass Heuweiler durch Führung der Strecke über den landwirtschaftlichen Weg (Abb.1, blau) künftig deutlich besser angebunden sein wird.
Verlinkte Quellen
[0] Eine Stimme fehlte zur Entscheidung. Bericht der BZ vom 05.11.2001
[1] Anschluss von Heuweiler an die künftigen Radschnellwege Freiburg- Emmendingen und Freiburg- Waldkirch. Laufend aktualisierter Beitrag auf neueliste-heuweiler vom 4.3.2017
[2] Wahlflyer der Neuen Liste zur Gemeinderatswahl 2014 und 2019
[3] Detailplanung der Trasse Freiburg-Gundelfingen-Emmendingen/Waldkirch, Publikation „Radschnellwege Südlicher Oberrhein“ des RVSO, Freiburg, August 2018 (s. S. 44 und 114)
[4] Haushaltsplan Heuweiler 2020, veröffentlicht unter neueliste-heuweiler.de am 03.02.2020 gem. §41b Abs. 4 GemO BW
[5] Radschnellweg: Überlegungen zum Y für Radfahrer. WZO Verlagsgesellschaft, Von Hauszu Haus, 6.8.2020
[6] Fördervorschriften für Radwege, nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (VwV-LGVFG)
[7] Anträge der Bürgerrunde Heuweiler in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 19.11.2020, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW
[8] Bürgerrunde schlägt Fahrradstraße nach Gundelfingen vor. Bericht der Badischen Zeitung vom 23.11.2020
[9] Auf das Fahrrad spezialisierter Routenplaner unter www.naviki.org
[10] Radschnellweg von Freiburg nach Waldkirch und Emmendingen: Digitale Auftaktveranstaltung am 14. Dezember
[11] Beschluss auf Seite E10 des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung Denzlingen vom 10.03.2020 (Bürgerinfosystem Denzlingen)
[12] So fördert Baden-Württemberg den Radverkehr. Quelle www.aktivmobil-bw.de
[13] Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung mit Festlegung der Voraussetzungen für Fahrradstraßen
[14] Qualitätsstandards für Radschnellwege in Baden-Württemberg. Quelle www.aktivmobil-bw.de
[15] Nationaler Radverkehrsplan 2020. Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln. 2. Aufl. Abgerufen vom Deutschen Institut für Urbanistik
[16] Beschlussvorlage der Verwaltung zu TOP6 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2020, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW
[17] Heuweiler soll ein Radverkehrskonzept bekommen. Bericht der BZ vom 12.12.2020
[18] Ausgangslage, Ziele, Ideen und Hinweise zum Radwegekonzept für Heuweiler für ein Radwegekonzept für Heuweiler
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