„Eine einzelne Anlage wäre nicht wirtschaftlich, bei zwei bliebe das zu prüfen, drei sind es.“ So beantwortete Andreas Markowsky, Geschäftsführer der Ökostrom Consulting Freiburg die Frage, wie viele Windräder man den bauen müsse, um wirtschaftlich zu sein. Die Badische Zeitung titelte am Ende über die Gemeinderatssitzung am 29.11. 2022 mit „Denzlingen sagt ja zum Windrad am Flissertkopf“.
Standorte für Windenergie am Flissert: Föhrental und Heuweiler am stärksten betroffen
In der seiner Präsetation zeigte Markowsky mögliche Standorte für drei Windräder (s. Beitragsbild zu diesem Blog[2]). Die Windräder sind auf der Gemarkungsgrenze zwischen Heuweiler und Glottertal skizziert, das erste an Denzlinger Gemarkung angrenzend am Flissertkopf, und das letzte in der Nähe des Wildtäler Ecks an der Grenze zu Gundelfingen. Damit wären das Föhrental und Heuweiler die am stärksten betroffenen Bereiche
Rechtsgrundlage: Windkraft im Außenbereich privilegiert, d.h. Gemeinden müssen „der Windenergie substantiell Raum verschaffen“
Wenn das Föhrental und Heuweiler am stärksten betroffen sind, warum stimmt dann Denzlingen im Rat darüber ab und nicht Glottertal und Heuweiler?
Der Hintergrund ist, dass Denzlingen (anders als Glottertal und Heuweiler) im Bereich eigene Flächen besitzt. Die Abstimmung in Denzlingen bezieht sich ausschließlich auf Denzlingen als Landbesitzerin. Die gleiche Abstimmung, wie sie Denzlingen als öffentlicher Waldbesitzer geführt hat, findet ergebnisoffen auch unter den privaten Waldeigentümern statt.
Die Gemeinden kommen – wenn überhaupt – erst ins Spiel, wenn die Eigentümer den Willen haben, ihr Land für Windenergie zu verpachten. Denn der Bau von Winkrauftanlagen ist seit mehr als 20 Jahren gem §35 Abs. 1 Nr. BauGB privilegiert: „im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und wenn es der (…) Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient“. Nach laufender Rechtsprechung bedeutet dies, dass die Gemeinde der Windenergie substantiell Raum verschaffen muss. Wo, wenn nicht am Flissert sollte Heuweiler diesen Raum einräumen?
Diese Regelung führt dazu, dass zunächst die Eigentümer gefragt sind. Erst wenn Eigentümer ihre Flächen zur Verfügung stellen, kann der Prozess weitergehen. Denzlingen hat nun den ersten Schritt gemacht, weil die Gemeinde proaktiv die weiteren Gespräche zur Realisierung des Projekts unterstützen, um damit den Ausbau der Windenergie fördern will, so Bürgermeister Hollemann.
Prüfantrag Windenergie der Neuen Liste
Dass die Eigentümer die ersten sind, die gefragt werden müssen ist auch das Ergebnis einer Anfrage der Neuen Liste zum Thema Windenergie von Oktober 2021 [3]. Obwohl die Neue Liste mit dem Antrag vor allem die öffentliche Debatte anstoßen wollte, hat das frühe einschalten von Herrn Markowsky durch den Bürgermeister dazu geführt, dass vor allem die nichtöffentliche Debatte mit den Eigentümern geführt worden ist.
Immerhin wurde immer wieder auch öffentlich auf den Stand der Dinge hingewiesen. So wurde aus der Gemeinderatssitzung im Juli 2021 berichtet, dass ein Investor Interesse bekundigt habe, aber zuvor Gespräche mit den Eigentümern geführt werden müssten. Otmar Maas wurde in diesem Zusammenhang mit der Aussage zitiert: „Ich persönlich bin der Meinung, dass wir überprüfen sollen, ob eine Windkraftanlage möglich ist. Wind ist eine Ressource – ähnlich einer Ölquelle im Boden.“ [4] Stimmen aus dem Rat gegen Windenergie gab es bislang keine. Anders als bei der Antragstellung im Oktober war inzwischen auch eine Ampel am Regieren im Bund und aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine wurde allen deutlich, wie sehr die Verzögerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Vergangenheit uns in die Abhängigkeit von Fossiler Energie aus Russland gemacht hat.
In der öffentlichen Sitzung des Klimaschutzausschusses Heuweiler hat der Bürgermeister im November erklärt, dass es Gespräche mit Waldbesitzern aus Heuweiler und Glottertal gemeinsam mit Herrn Markowsky und den Bürgermeistern Hollemann, Herbststritt und Walz gegeben habe, und dass ein weiteres Gespräch Mitte Dezember geplant sei. Der Gemeinderat Heuweiler hat die laufenden Gespräche wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Wie geht es nun weiter?
Vorausgesetzt die Eigentümer würden sich einig werden, stünde eine Klärung in den betroffenen Gemeinden an. Glottertal hat nach dem Regionalplan mit dem Brombeerkopf ein Vorranggebiet für einen Standort für „regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ auf eigener Gemarkung. Dennoch ist es an diesem Standort auch nach 20 Jahren Planung nicht gelungen, ein einziges Windrad zu errichten. Die Frage wird sein, ob Glottertal mit Hinweis auf den Brombeerkopf gegen den Willen der Eigentümer im Föhrental eine Entwicklung am Flissert verhindern will bzw. kann.
Sofern keine gültigen Einwände seitens der Gemeinden geltend gemacht würden, müsste eine Windhöffigkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies könnte durch die Ökostromgruppe erfolgen. Denn: die dem Windatlas zugrundeliegenden Simulationen sind nur begrenzt belastbar, und der Flissertkopf und -Kamm zählt nicht zu den allerbesten Lagen im Schwarzwald.
Vorausgesetzt, die Windhöffigkeit wäre gut genug, müssen die Träger öffentlicher Belange angehört und Umweltschutzgutachten angefertigt werden. Es bleibt abzuwarten inwiefern die Genehmigungsverfahren bis dahin vereinfacht worden sind, wie von der Bundesregierung angekündigt. „Sollten alle Hürden genommen werden, könnten die Windkraftanlagen im besten Falle im Jahr 2025 ans Netz gehen“, so Markowsky im Denzlinger Gemeinderat.
Verlinkte Quellen
[1] Ein Windpark auf dem Flissertkamm? Von Haus zu Haus 48, 1.12.2022, Seite 6
[2] Darstellung der Lage dreier Windräder durch die Ökostromgruppe in der Beschlussvorlage 2022/199 (Öffentlich) des Denzlinger Gemeinderats
[3] Prüfantrag Windenergie. Antrag der Neuen Liste Heuweiler vom 21.10.2022 und Bericht der BZ vom 8.12.2021 („Die neue Liste im Rat wünscht sich Windkraft auch für Heuweiler“)
[4] Heuweiler denkt über eine Windkraftanlage nach. BZ vom 21.07.202