Warum ich dem Jahresabschluss 2020 wegen mangelnder Transparenz nicht zustimmen konnte.

Dieser Bericht ist am 22. Juli in den Gundelfinger Nachrichten veröffentlicht worden. Hierzu möchte ich mich erklären.

Der Jahresabschluss enthält – wie schon die Jahresrechnung 2019 – im Wesentlichen lediglich Übersichtszahlen. Eine fundierte Kontrolle der Haushaltswirtschaft durch den Gemeinderat ist damit nur sehr eingeschränkt möglich.
Ein konkretes Beispiel hierfür ist der Haushaltsansatz für die Feuerwehr im Produkt 1260, laufende Nummer 14. Insgesamt waren dort 35.990 Euro eingeplant. Der Ansatz umfasste unter anderem Lehrgänge, Bekleidung und Übungen, Atemschutz, Schläuche und Prüfungen, Fahrzeugunterhalt, sonstige Ausgaben, Sirenenwartung sowie den Unterhalt der Löschteiche. Tatsächlich ausgegeben wurden lediglich 16.379 Euro.Aus dem Jahresabschluss ist jedoch an keiner Stelle ersichtlich, was diese erheblichen Minderausgaben verursacht hat. Wurde weniger geschult? Wurden zwingend notwendige Maßnahmen beim Atemschutz oder bei den Löschteichen nicht durchgeführt? Oder waren die vorgesehenen Leistungen lediglich günstiger als erwartet? Im Coronajahr 2020 ist vermutlich vieles anders gelaufen als geplant. Aber es muss für das Kontrollorgan Gemeinderat nachvollziehbar dargestellt werden.
Ähnliche Fragen stellen sich bei zahlreichen weiteren Haushaltspositionen. So bleibt beispielsweise unklar, ob und wofür die für die Planungen eines Radwegs nach Gundelfingen vorgesehenen 10.000 Euro ausgegeben wurden. Auch bei Vereinszuschüssen sowie bei den Aufwendungen für Infrastrukturmanagement, Uferbegleitgrün und Hochwasserschäden fehlt eine detaillierte und nachvollziehbare Aufschlüsselung.
Der Gemeinderat kann seine gesetzliche Kontrollfunktion nur wahrnehmen, wenn er die notwendigen Informationen erhält. Der Jahresabschluss 2020 liegt inzwischen sechs Jahre zurück und hat naturgemäß keinen Einfluss mehr auf die Haushaltsplanung 2021, die bereits im Januar 2021 erfolgte.
Schwerer wiegt jedoch ein aktuelles Versäumnis: Die Gemeindeverwaltung Gundelfingen erfüllt das berechtigte und rechtlich verankerte Recht auf Akteneinsicht in die Haushaltsrechnung 2024 seit einem halben Jahr nicht. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2026 hat die Neue Liste unter TOP 8 daher einen formalen Antrag auf Akteneinsicht und Rechnungsoffenlegung für den Haushalt 2024 gestellt[1]. Im Protokoll der öffentlichen Sitzung ist vermerkt:„Akteneinsicht Haushalt 2024/Darstellungsart Haushaltsplan/Jahresrechnung: GR Dr. Stahl beantragt für die Neue Liste Akteneinsicht in den Haushalt 2024. Weiter bittet er darum, eine Darstellungsart zu wählen, die den Vergleich von Haushaltsplan und Jahresrechnung möglichst übersichtlich gestaltet.“
Durch die Art der Antragstellung – es waren alle vier Gemeinderäte der Neuen Liste anwesend, die den Antrag geschlossen unterstützten – ist das gesetzliche Quorum gemäß § 24 Abs. 3 GemO BW [2] sowie gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats [3] mehr als erfüllt. Eine zusätzliche Schriftform ist hierfür gesetzlich nicht erforderlich.

Dass die Verwaltung dieses Minderheitenrecht seit Monaten ignoriert, beschädigt das Vertrauensverhältnis nachhaltig. Solange die Haushaltsrechnung so intransparent geführt und der Einblick in die Unterlagen verweigert wird, ist es dem Gemeinderat schlicht unmöglich, die rechtmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Steuergelder lückenlos zu überprüfen. Die gesetzliche Kontrollfunktion des Gemeinderats wird damit faktisch ausgehebelt.

Bislang habe ich dieses Problem vorwiegend als systembedingte Schwäche der doppischen Haushaltsführung gesehen. Das Verhalten der Verwaltungsspitze und des Kämmerers – die monatelange Blockade einer rechtlich zwingenden Akteneinsicht – lässt jedoch befürchten, dass hier ein tief sitzendes Problem im Umgang mit Transparenz und den Rechten des Gemeinderats vorliegt. Dies kann am Ende nur durch eine lückenlose und transparente Darstellung des Haushaltes und der Haushaltsrechnung aufgeklärt werden. Nach langer Diskussion wurde vom Bürgermeister in der Sitzung angekündigt, einen Weg zu suchen, um die geforderte Transparenz herzustellen. Der Gemeinderat ist diesem Versprechen mehrheitlich gefolgt. Ich für meinen Teil konnte mich von bloßen Ankündigungen nicht länger leiten lassen – mein Vertrauensvorschuss gegenüber der Verwaltungsleitung ist an dieser Stelle aufgebraucht. Die nächsten Monate werden zeigen, ob Bürgermeister Walz sein Versprechen einlöst und zu einer transparenten, gesetzeskonformen Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat zurückkehrt.

Für die Neue Liste

 

 

 

 

 

 

 

Claudius Stahl

 

Verlinkte Quellen

[1] Antrag auf Akteneinsicht im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026

[2] Gemeindeordnung für Baden-Würrtemberg (GemO BW)

[3] Verabschiedete Version der Geschäftsordnung, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

[4] Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Heuweiler, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

[5] Haushaltsplan Heuweiler 2020, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

 

Haushaltsrede 2026 – Zustimmung ohne Enthusiasmus & Forderung nach Akteneinsicht

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