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Anträge der Neuen Liste zum Thema Lastenfahrrad am Gemeindehaus und Windenergie in Heuweiler

UPDATE Prüfantrag Windenergie 29.November: mit dem in öffentlicher Sitzung gefassten Beschluss des Gemeinderats Denzlingen, Flächen für einen Windpark am Flissert zur Verfügung zu stellen, bringt Denzlingen Fahrt in die bislang eher nichtöffentlich geführten Debatte. Gleichzeitig ist Denzlingen damit der erste der betroffenen Eigentümer, der sich für das Vorhaben ausspricht.

„Der Gemeinderat Denzlingen beschloss, eine Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks „Am Flissert“ für das interkommunale Windparkprojekt freizugeben. (…) Die Gemeinde will proaktiv die weiteren Gespräche zur Realisierung des Projekts unterstützen, um damit den Ausbau der Windenergie zu fördern.“

UPDATE Prüfantrag Windenergie 9. April: bei zwei Windrädern, wie sie am Repowering am Rosskopf geplant sind (Nabenhöhe ca. 140m, Gesamthöhe ca. 250m) könnte für Heuweiler etwa mit  Gewerbesteuereinnahmen von 120.000€ /Jahr gerechnet werden. Eine Kommunalumlage (die anteilig an die Gemeinden, die in 2,5 km Umfeld Flächen haben,ausgeschüttet würde) läge bei etwa 60.000€, davon ca. 12.000€ für Heuweiler. Die Pacht für die Waldbesitzer läge bei insgesamt ca. 100.000€ im Jahr, davon 70% für die Gesamtfläche und 30% für die eigentliche Baufläche.

UPDATE 9. Dezember 2021: in der Dezembersitzung des Gemeinderats wurden beide Anträge vom Gemeinderat angenommen

 

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sieht vor, dass Gemeinderäte sich eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung regelt zum Beispiel die Bildung von Fraktionen im Gemeinderat, den Geschäftsgang der Gemeinderatssitzung und die Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister und Rat, aber auch die Beteiligung Jugendlicher oder sachkundiger Personen an den Gemeinderatssitzungen, sofern keine eindeutigen Vorgaben in der Gemeindeordnung festgeschrieben sind („Der Gemeinderat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung“). Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg keine Mustergeschäftsordnung [1], die gilt, wenn keine eigene Geschäftsordnung verabschiedet wurde. In Heuweiler gab es jedoch noch nie eine solche Geschäftsordnung des Gemeinderates, und in der Vergangenheit war dies nach einhelliger Meinung vieler Räte und Altgemeinderäte auch nicht notwendig.
Zuletzt kam es leider wiederholt vor, dass der Bürgermeister den mündlich oder schriftlich vorgetragenen Wunsch von Ratsmitgliedern zur öffentlichen Behandlung bestimmter Themen nicht oder nicht umfänglich nachgekommen ist. Als Beispiele seinen das Thema Wolfsmanagement oder Breitbandausbau genannt. Daher hat die Neue Liste in der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober unter „Verschiedenes“ erstmals von der Möglichkeit nach §34 GemO Gebrauch gemacht, durch mündlichen Vortrag und schriftliche Einreichung formal Anträge  zu stellen. Durch diese Anträge wird der Bürgermeister verpflichtet, erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und die Themen auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats zu setzen.

Teilweise wurden die Anträge am 21.10. interfraktionell gestellt. Der erste Antrag behandelte den Vorgang, dass der Fahrradunterstand am Gemeindehaus, der für Besucher des Gemeindehauses und anderer Ziele in der Dorfmitte  und als Unterstand für Schulkinder, die auf den Bus warten gedacht ist, ohne Rücksprache mit den Gemeinderäten zugunsten eines Dauerparkplatzes für ein Lastenfahrrad aufgegeben werden soll. Beantragt wurde die eine öffentliche Debatte im Gemeinderat mit dem Ziel der Ablehnung des Standortes und die zeitnahe Suche nach Alternativen [2]. Der zweite Antrag befasste sich mit dem Ausbau der Windenergie. Seitens der Verwaltung soll geprüft werden , ob es auf Heuweilermer Gemarkung einen möglichen Standort für ein Windrad gibt [3], damit wir uns im Rat mit dem Thema befassen können, bevor eventuell ein externer Investor uns vor vollendete Tatsachen stellt.

Es ist bedauerlich, dass der Rat zu diesen formalen Mitteln greifen muss, um seinen Rechten nachzukommen. Um auf Dauer die Rechte des Gemeinderates gegenüber dem Bürgermeister zu sichern, wird die Neue Liste einen Vorschlag für eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat entwerfen.

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte in Rheinland-Pfalz

[2] Unterbringung Lastenfahrrad. Interfraktioneller Antrag  vom 21.10.2021

[3] Prüfantrag Windenergie. Antrag der Neuen Liste vom 21.10.2021

[4] Denzlingen sagt ja zum Windpark am Flissertkopf , Bericht über die Gemeinderatssitzung in Denzlingen vom 29.11.2022