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Übergeordnete Regionalplanung für Heuweiler

In der Fortschreibung des Regionalplans „Südlicher Oberrhein“ , der seit 22. September 2017 rechtsgültig ist, wird Heuweiler wie bisher der „Randzone um den Verdichtungsraum Freiburg“ zugerechnet. Diese Zone soll so entwickelt werden, dass „eine Zersiedlung der Landschaft und Beeinträchtigungen der Wohn- und Umweltqualität vermieden, Freiräume und Freiraumfunktionen gesichert, Entlastungsaufgaben für den Verdichtungsraum Freiburg wahrgenommen und Entwicklungsimpulse in den Ländlichen Raum vermittelt werden.“ Heuweiler wird  als „Gemeinde mit Eigenentwicklung“ für die Funktion „Wohnen und Gewerbe“ (letzteres wie Gundelfingen) festgeschrieben. Heuweiler ist seit 2002 (wie außerdem nur das Glottertal, welches allerdings dem „ländlichen Raum im engeren Sinne“ zugerechnet ist) dem „Kleinzentrum“ Gundelfingen zugeordnet. Dieses muss „als Standort von Arbeitsplätzen und zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung den häufig wiederkehrenden überörtlichen Bedarf“ decken können und definiert sich als Kleinzentrum nicht zuletzt auch erst durch die Zuordnung von Heuweiler. Grünzüge, Grünzäsuren und zwei Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege reichen an bzw. auf die Gemarkung Heuweiler. Im Rahmen von zwei Offenlegungsverfahren, zuletzt 2016, hatte die Gemeinde Heuweiler dieser Entwicklung ausdrücklich zugestimmt. Dazu hier einige Informationen:

 

Abb.1: Kartenausschnitt aus der Fortschreibug des Regionalplans Stand 2013

 

Abb.2: Regionalplans Stand 2019 (Quelle: Geodatenviewer, nur Darstellung der im Regionalplan geschützten Bereiche)

 

 

Abb.3: Überlagerte Karte der Regionalplanung (Stand 2016) mit Luftbild aus Heuweiler (Stand 2014, Quelle des Luftbildes: LGL, www.lgl-bw.de)

 

Abb.4: Überlagerte Karte der Regionalplanung (Stand 2019) mit Luftbild aus Heuweiler (Stand 2018, Quelle des Luftbildes: LGL, www.lgl-bw.de)

 

Folgende Vorranggebiete sind in Heuweiler vorgesehen:

#117: Offenlandkomplex Galgenmatten/Taubenbach: „Überwiegend grünlandgeprägter Offenlandkomplex mit naturnahen Fließgewässern, Gräben und Streuobstwiesen. Wichtiger Bereich für die Fauna (Lebensraum wertgebender Fledermaus- und Heuschreckenarten)“

#s160 Der Silberersgutswald („Waldkomplex Silbergsgut“) wurde im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergienutzung neu als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen (Begründung: Teilweise altholzreicher naturnaher Buchen-Eichen-Tannen-Mischwaldkomplex.) Dies ist in der aktuellen zweiten Offenlegung des Regionalplanes so bestätigt (Stand 05-16).

Neues zum Thema Windenergie: Bei der Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie hatte die Gemeinde Heuweiler, wie auch die Gemeinde Gundelfingen und die Verwaltungsgemeinschaft der beiden Gemeinden im Jahre 2015 Bedenken gegen die Reihung von Windkraftanlagen entlang des Höhenzugs Rosskopf- Hornbühl-Flaunser-Brombeerkopf angemeldet. Diese wurden berücksichtigt. In den Ergebnissen des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens heißt es in der Sitzungsvorlage des Planungsausschusses zum 6.7.17  [3] zu diesem Gebiet: „Zur Vermeidung der „Umzingelung“ von Siedlungen und Offenland sowie ‚Riegelwirkungen‘ innerhalb des Glotter- und des Dreisamtals wird zugunsten der – in Hinblick auf Konfliktintensität, Wirtschaftlichkeit, Vorbelastung und kommunale Planungsabsichten – geeigneteren Teilflächen ‚Nr. 46 – Rosskopf‘ und ‚Nr. 45 – Brombeerkopf‘ auf die Festlegung der (…) Teilflächen ‚Uhlberg‘, ‚Hornbühl‘ und ‚Flaunser‘ verzichtet.“ Man sieht: es lohnt, sich für seine Interessen einzusetzen! Es bleibt aber ein dicker Wehrmutstropfen: So heißt es in der Presseerklärung des Regionalverbandes vom 7.7.17:  „Verbandsdirektor Dieter Karlin stellt klar: Die Konzentrationszonen für die Windenergienutzung, die von den kommunalen Planungsträgern in den Flächennutzungsplänen dargestellt werden, können über die regionalplanerischen Vorranggebiete hinausgehen oder auch zusätzliche Gebiete umfassen. Unser regionales Konzept wird die Minimalkulisse für die Windenergienutzung in unserer Region sein.“

 

 

Abb.5: Vorranggebiete für Windkraftanlagen (blau) um Heuweiler (Stand 05-17) [3]. Rot dargestellt sind Ergänzungsvorschläge für Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege

Der Landschaftsrahmenplan von 2013 [4] lieferte die planerische Grundlage für die Fortschreibung des Regionalplans. Interessant für Heuweiler sind insbesondere die Schutzgüter „Klima und Luft“, „Arten und Lebensräume“ sowie „Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung“, die deswegen in auf Heuweiler bezogenen Ausschnitten hier dargestellt sind (Abb. 6-8):

 

Abb. 6: Heuweiler im Landschaftsrahmenplan (Fachkarte „Schutzgut Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung“)

 

Abb. 7: Heuweiler im Landschaftsrahmenplan (Fachkarte „Schutzgut Arten und Lebensräume“)

 

Abb. 8: Heuweiler im Landschaftsrahmenplan (Fachkarte „Schutzgut Klima und Luft“)

 

Außerdem sind in Heuweiler einige Biotope ausgewiesen.

Abb. 9: Biotopkartierung Heuweiler Stand April 2018. Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg [5,6]

Abb. 10: Karte der Biotope in Heuweiler, Stand Oktober . Anklicken der Datei öffnet ein pdf, in dem die detaillierten Beschreibungen der Biotope verlinkt sind.[5,6]

Verlinkte Quellen

1.) Seite des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein: http://www.rvso.de/

2.) Raumnutzungskarte „Heuweiler“ 1:50.000 in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 8.12.2016 und zugehörende Legende

3.) Sitzungsvorlage Planungsauschuss 6.7.17 des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein

4.) Landschaftsrahmenplan des Regionalverbands Südlicher Oberrhein

5.) Kartenviewer des Umweltinformationssystems der LUBW mit Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie geschützten Biotopen nach NatSchG/LWaldG um Heuweiler

6.) Tabelle der Biotope in Heuweiler vom Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg

7.) Alle gültigen Bebauungspläne und -satzungen von Heuweiler finden sich online im Gemeinde-Informations-System des Landkreises