Die konstruktive Zusammenarbeit des neu gewählten Gemeinderats beginnt bereits vor der konstituierenden Sitzung.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu TOP 10 der Gemeinderatssitzung am 17.7.2024 lautete[1]:
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausweisung der Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Windkraft im Zuge der Fortschreibung des Regionalplan Südlicher Oberrhein gemäß den Anlagen 1-3 zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass innerhalb des vorgegebenen Beteiligungszeitraums für die Träger öffentlicher Belange bis 30.08.2024 keine ergänzende Fachanalyse und rechtliche sowie umweltfachliche Einschätzung von Zusatzflächen in sachgerechter Form durchführbar und beschlussfähig ist.
Worum geht es?
Vom Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO) wurden Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt sowie planerisch Vorbehaltsgebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen bestimmt. Die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen soll künftig auch in Regionalen Grünzügen innerhalb der neu definierten Vorbehaltsgebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen zulässig werden.
Um Heuweiler herum sollen sieben Vorrangebiete für Windkraft sowie drei Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden, aber nichts davon auf Gemarkung Heuweiler (s. Abb. 1).
Abb. 1: Planung des RVSO: Sieben Vorrangebiete für Windkraft und drei Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in unmittelbarer Nähe [2]
Problematisch ist aus unserer Sicht folgendes:
1.) Die seit Jahren debattierte Fläche für Windenergie am Flissert auf u.a. Heuweilermer Gemarkung wurde ohne nachvollziehbaren Grund nicht berücksichtigt
2.) Das Vorbehaltsgebiet für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit der Bezeichnung F-69 liegt auf den besten Böden für Landwirtschaft in der Region, während auf anderen , mit Blei, Quescksilber und Arsen belasteten Flächen in unmittelbarer Nähe (nördlich der L112) noch Platz für solche Vorbehaltsgebiete wäre.
3.) Die Anhörung findet zu einer Zeit statt, in der aufgrund der konstituierenden Sitzungen der neu gewählter Gremien die Gemeinderäte nicht soll handlungsfähig sind. Außerdem gibt es in vielen Gremien, so auch in Heuweiler im August eine Sommerpause. Die Komplexe Sachlage wurde von der Verwaltung unzureichend vorbereitet, über die Interessen der Gemeinde Heuweiler wurde überhaupt nicht nachgedacht.
Statt der ursprünglichen Beschlussvorlage wurde aus der Mitte des Rates in kurzer Zeit eine andere Beschlussvorschläge entwickelt und mit Bürgermeister Walz abgestimmt. Diese lautet:
1.) Der Gemeinderat der Gemeinde Heuweiler fordert, dass auf Gemarkung der Gemeinde Heuweiler auf dem Flissertkopf ein Vorranggebiet für Windenergieflächen ausgewiesen wird.
Begründung
a) Spätestens seit einem Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2021 hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Heuweiler mehrfach mit der Frage des Ausbaus der Windenergie in Heuweiler befasst. Die Eigentümer geeigneter Flächen wurden befragt und haben überwiegend zugestimmt. Derzeit erfolgen Windmessungen durch einen möglichen Investor, der bereits Pachtverträge mit Eigentümern eingegangen ist. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum diese Entwicklung vom Regionalverband ignoriert wird. Daher bittet der Gemeinderat darum, die Flächen auf dem Flissertkopf mit in die Vorranggebietskulissenfläche für Windenergie aufzunehmen.
2.) Der Gemeinderat der Gemeinde Heuweiler fordert, dass die vom RVSO mit F69 bezeichnete südlich der B294 ausgewiesene Fläche nicht als Vorranggebiet für Freiflächen-Solaranlagen ausgewiesen wird. Stattdessen sollen vorrangig die aufgrund des historischen Bergbaus mit Blei und Quecksilber belasteten Flächen für Freiflächen-Solaranlagen genutzt werden, etwa nördlich der L112
Begründung
a) Beeinträchtigung der Landwirtschaft
Die vorhandenen Lößlehmböden der ausgewiesenen Fläche südlich der B 294 sind für die Landwirtschaft mit die wertvollsten Böden der Region. Dies geht eindeutig aus der Bodenkarte des Landschaftsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen – Vörstetten – Reute aus dem Jahre 2004 [3] . Für die Landwirte stellt der Verlust dieser hochwertigen Böden eine ernsthafte Existenzbedrohung dar, da es entsprechende Ausgleichsflächen nicht gibt. Ohne funktionierende landwirtschaftliche Betriebe wird es aber auf Dauer kaum möglich sein, die wertvolle Kulturlandschaft in unserer Region zu erhalten.
Dagegen gibt es nördlich der L112 neben den mit F67 und F68 ausgewiesenen Fläche viele weitere Flächen, im die für die Landwirte aufgrund von Schwermetallbelastungen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar sind (RVSO, Landschaftsrahmenplan (Abb. 2) [4]). Freiflächen –Solaranlagen sollten vornehmlich auf solchen belasteten Böden entstehen, während die unbelasteten Böden für die Landwirtschaft auf Dauer nutzbar bleiben sollten.
b) Naherholungsfunktion
Es handelt sich beim Standort südlich der B 294 um ein wichtiges wohnortnahes Naherholungsgebiet nicht nur für die direkten Anliegergemeinden Heuweiler, Denzlingen und Glottertal, Viele Spaziergänger, Jogger, Radfahrer, Reiter und Wanderer nutzen die vorhandenen Wege, viele von Ihnen auch die Unterführung in Richtung Glottertal, Denzlingen und Waldkirch sowie umgekehrt in Richtung Heuweiler und Gundelfingen. Heuweiler hat am Rande des Verdichtungsraumes Freiburg ausdrücklich die übergeordnete Aufgabe, Entlastungsaufgaben für Freiburg wahrzunehmen, indem eine Zersiedlung der Landschaft und Beeinträchtigungen der Wohn- und Umweltqualität vermieden werden, und indem Freiräume und Freiraumfunktionen gesichert werden. Eine eingezäunte Freiflächen-Solaranlagen widerspricht dieser Funktion, auch wenn die Fläche formal jenseits der Landkreisgrenze liegt
c) Städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten
Der Regionale Grünzug, in dem die Freiflächen-Solaranlage südlich der B 294 geplant ist, spart in der Gemeinde Heuweiler nur einen kleinen Teil aus und lässt der Gemeinde Heuweiler kaum Spielräume für bauliche Entwicklungen in der Zukunft. Die einzige bauliche Möglichkeit in der Zukunft sehen wir in einem Areal, welches nur wenig Abstand zu fraglichem Standort aufweist. Alle anderen Flächen sind entweder FFH-Gebiet, in der Regionalplanfortschreibung als Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen oder wertvolle alte Streuobstwiesen, die es zu erhalten gilt. Diese einzige Erweiterungsfläche würde durch den fraglichen Standort für eine Freiflächen-Solaranlage erheblich an Wert und Wohnqualität verlieren. Unsere städtebaulichen Überlegungen würden sehr beeinträchtigt.
Konstruktive Zusammenarbeit in neu gewählten Gemeinderat
Damit zeigt der Rat bereits vor der ersten Sitzung, dass eine konstruktive Zusammensetzung gelingt. Beide Beschlüsse wurden in der konstituierenden Gemeinderatssitzung einstimmig angenommen, dem Bürgermeister aber redaktionelle Spielräume eingeräumt, da die Beschlussvorlage in sehr kurzer Zeit erarbeitet wurde, die Frist zur Abgabe beim Regionalverband jedoch noch bis zum 30.08.2024 läuft. Die schnelle Antwort des Gemeinderats war dennoch erforderlich, da bis zum Abgabetermin keine weitere Sitzung des Gemeinderats Heuweilers geplant ist.
Verlinkte Quellen
[1] Vorlage der Verwaltung zu TOP 10 der Gemeinderatssitzung vom 17.7.2024
[2] Ausschnitt der Übersichtskarte zu den Teilfortschreibungen „Solarenergie“ und „Windenergie“, Karte Süd, RSVO 07/2024
[3] Karte 2 (Boden) aus dem Landschaftsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen – Vörstetten – Reute von 2004
[4] RVSO, Landschaftsrahmenplan 07/2024 , Schutzgut Boden. Belastungen, Karte Süd