Der Gemeinderat Heuweiler hat in der Septembersitzung einstimmig eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat beschlossen.
Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut („regelt“) sind Gemeinden nach der Gemeindeordnung BW verpflichtet, eine Geschäftsordnung für die Verfahrensabläufe der Gemeinderatssitzungen zu erlassen. Die Gemeindeordnung sieht in den §§24 Abs. 4, 32a Abs.1, 33 Abs. 4, 33a Abs. 2, 36 Abs. 2 und 41a Abs. 3 ausdrücklich vor, dass Regelungen getroffen werden. Die Gemeindeordnung verlangt, dass der Gemeinderat in der Geschäftsordnung die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen regelt. Dadurch entfaltet die Geschäftsordnung auch eine Außenwirkung. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am politischen Leben war in Heuweiler bislang nicht geregelt.
Trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung gab es in Heuweiler bislang noch keine Geschäftsordnung. Nachdem ein Antrag der Neuen Liste im Jahr 2022 zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung [1] noch gescheitert war, haben die Gemeinderäte der Neuen Liste und der Freien Wähler im Juli gemeinsam einen erneuten Antrag gestellt und eine überarbeitete Version einer Geschäftsordnung vorgelegt [2]. An dieser Stelle herzlichen Danke an alle beteiligten Gemeinderäten und insbesondere an Tobias Fahrländer für die konstruktive Arbeit mit dem Text, der zu 100% ohne Zutun der Verwaltung entstanden ist. Anders als viele Geschäftsordnungen in Baden-Württemberg wird nicht seitenweise die Gemeindeordnung zitiert, sondern nur an wenigen gekennzeichneten Stellen. Dadurch bleibt das Dokument mit sechs Seiten relativ schlank und übersichtlich (zum Vergleich: die Nachbargemeinden Gundelfingen und Denzlingen brauchen je 17 Seiten, Freiburg 15 Seiten, Stegen 13 Seiten. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt benötigt sogar 37 Seiten für seine Geschäftsordnung).
Diese Geschäftsordnung wurde in der Septembersitzung mit weitgehend unverändertem Wortlaut verabschiedet[3]. Die wesentlichen Regelungen sind: Festlegen der Rechte der Fraktionen; Beteiligung von Kindern und Jugendlichen; Festlegungen zur Beteiligung Sachkundiger und Regeln für die Fragestunde für Zuhörer; ausführliche Regeln zum Sitzungsablauf incl. Festlegung des Sitzungsendes auf 22:00 Uhr; Verpflichtung zur Veröffentlichung der Niederschriften aus öffentlicher Sitzung.
Ich empfinde die Verabschiedung der Geschäftsordnung als persönlichen politischen Erfolg, und ich bin auch persönlich stolz auf den finalen Text, in welchen viel Arbeit investiert wurde. Im Wahlkampf haben wir damit geworben, dass die Neue Liste Heuweiler ihre Verantwortung im Gemeinderat wahrnehmen und die zur Erhaltung der eigenen Identität und der politischen Selbstständigkeit erforderlichen Instrumente formal stärken und mit Leben füllen wird – mit Verabschiedung der Geschäftsordnung haben wir einen wichtiges Etappenziel erreicht.
Die in der Geschäftsordnung niedergeschriebenen Regeln erlauben es dem Rat, seine Positionen gegenüber der Verwaltung zielgenauer wahrzunehmen. Sie schaffen gleiche und faire Bedingungen für alle Gemeinderäte und stärken dadurch die Demokratie. Gleichzeitig erschweren sie es dem Bürgermeister, die Sitzungsleitung dazu zu benutzen, um den Rat zu Beschlüssen zu verleiten, die er bei ausreichend Zeit zur Beratung so nicht treffen würde. Ob Heuweiler von der Geschäftsordnung profitiert, hängt davon ab, wie der Gemeinderat als Ganzes mit den Regeln umgeht, die er sich selbst gegeben hat. Im Jedem Fall wurde einem rechtlichen Mangel in Heuweiler abgeholfen.
Für die Neue Liste
Claudius Stahl
Verlinkte Quellen
[1] Antrag zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat Heuweiler, Antrag der Neuen Liste vom 13.07.2022
[2] Antrag zur Verabschiedung einer Geschftsordnung für den Gemeinderat Heuweiler. Antrag der Freien Wähler und der Neuen Liste vom 17.07.2025
[3] Verabschiedete Version der Geschäftsordnung
