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Windpark am Flissertkopf und -kamm in Heuweiler?

„Eine einzelne Anlage wäre nicht wirtschaftlich, bei zwei bliebe das zu prüfen, drei sind es.“ So beantwortete Andreas Markowsky, Geschäftsführer der Ökostrom Consulting Freiburg die Frage, wie viele Windräder man den bauen müsse, um wirtschaftlich zu sein. Die Badische Zeitung titelte am Ende über die Gemeinderatssitzung am 29.11. 2022 mit „Denzlingen sagt ja zum Windrad am Flissertkopf“.

Standorte für Windenergie am Flissert: Föhrental und Heuweiler am stärksten betroffen

In der seiner Präsetation zeigte Markowsky mögliche Standorte für drei Windräder (s. Beitragsbild zu diesem Blog[2]). Die Windräder sind auf der Gemarkungsgrenze zwischen Heuweiler und Glottertal skizziert, das erste an Denzlinger Gemarkung angrenzend am Flissertkopf, und das letzte in der Nähe des Wildtäler Ecks an der Grenze zu Gundelfingen. Damit wären das Föhrental und Heuweiler die am stärksten betroffenen Bereiche

Rechtsgrundlage: Windkraft im Außenbereich privilegiert, d.h. Gemeinden müssen „der Windenergie substantiell Raum verschaffen“

Wenn das Föhrental und Heuweiler am stärksten betroffen sind, warum stimmt dann Denzlingen im Rat darüber ab und nicht Glottertal und Heuweiler?

Der Hintergrund ist, dass Denzlingen (anders als Glottertal und Heuweiler) im Bereich eigene Flächen besitzt. Die Abstimmung in Denzlingen bezieht sich ausschließlich auf Denzlingen als Landbesitzerin. Die gleiche Abstimmung, wie sie Denzlingen als öffentlicher Waldbesitzer geführt hat, findet ergebnisoffen auch unter den privaten Waldeigentümern statt.

Die Gemeinden kommen – wenn überhaupt – erst ins Spiel, wenn die Eigentümer den Willen haben, ihr Land für Windenergie zu verpachten. Denn der Bau von Winkrauftanlagen ist seit mehr als 20 Jahren gem §35 Abs. 1 Nr. BauGB privilegiert: „im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und wenn es der (…) Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient“. Nach laufender Rechtsprechung bedeutet dies, dass die Gemeinde der Windenergie substantiell Raum verschaffen muss. Wo, wenn nicht am Flissert sollte Heuweiler diesen Raum einräumen?

Diese Regelung führt dazu, dass zunächst die Eigentümer gefragt sind. Erst wenn Eigentümer ihre Flächen zur Verfügung stellen, kann der Prozess weitergehen. Denzlingen hat nun den ersten Schritt gemacht, weil die Gemeinde proaktiv die weiteren Gespräche zur Realisierung des Projekts unterstützen, um damit den Ausbau der Windenergie fördern will, so Bürgermeister Hollemann.

Prüfantrag Windenergie der Neuen Liste

Dass die Eigentümer die ersten sind, die gefragt werden müssen ist auch das Ergebnis einer Anfrage der Neuen Liste zum Thema Windenergie von Oktober 2021 [3]. Obwohl die Neue Liste mit dem Antrag vor allem die öffentliche Debatte anstoßen wollte, hat das frühe einschalten von Herrn Markowsky durch den Bürgermeister dazu geführt, dass vor allem die nichtöffentliche Debatte mit den Eigentümern geführt worden ist.
Immerhin wurde immer wieder auch öffentlich auf den Stand der Dinge hingewiesen. So wurde aus der Gemeinderatssitzung im Juli 2021 berichtet, dass ein Investor Interesse bekundigt habe, aber zuvor Gespräche mit den Eigentümern geführt werden müssten. Otmar Maas wurde in diesem Zusammenhang mit der Aussage zitiert: „Ich persönlich bin der Meinung, dass wir überprüfen sollen, ob eine Windkraftanlage möglich ist. Wind ist eine Ressource – ähnlich einer Ölquelle im Boden.“ [4] Stimmen aus dem Rat gegen Windenergie gab es bislang keine. Anders als bei der Antragstellung im Oktober war inzwischen auch eine Ampel am Regieren im Bund  und aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine wurde allen deutlich, wie sehr die Verzögerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in der Vergangenheit uns in die Abhängigkeit von Fossiler Energie aus Russland gemacht hat.

In der öffentlichen Sitzung des Klimaschutzausschusses Heuweiler hat der Bürgermeister im November erklärt, dass es Gespräche mit Waldbesitzern aus Heuweiler und Glottertal gemeinsam mit Herrn Markowsky und den Bürgermeistern Hollemann, Herbststritt und Walz gegeben habe, und dass ein weiteres Gespräch Mitte Dezember geplant sei. Der Gemeinderat Heuweiler hat die laufenden Gespräche wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Wie geht es nun weiter?

Vorausgesetzt die Eigentümer würden sich einig werden, stünde eine Klärung in den betroffenen Gemeinden an. Glottertal hat nach dem Regionalplan mit dem Brombeerkopf ein Vorranggebiet für einen Standort für „regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ auf eigener Gemarkung. Dennoch ist es an diesem Standort auch nach 20 Jahren Planung nicht gelungen, ein einziges Windrad zu errichten. Die Frage wird sein, ob Glottertal mit Hinweis auf den  Brombeerkopf gegen den Willen der Eigentümer im Föhrental eine Entwicklung am Flissert verhindern will bzw. kann.

Sofern keine gültigen Einwände seitens der Gemeinden geltend gemacht würden, müsste eine Windhöffigkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies könnte durch die Ökostromgruppe erfolgen. Denn: die dem Windatlas zugrundeliegenden Simulationen sind nur begrenzt belastbar, und der Flissertkopf und -Kamm zählt nicht zu den allerbesten Lagen im Schwarzwald.

Vorausgesetzt, die Windhöffigkeit wäre gut genug, müssen die Träger öffentlicher Belange angehört und Umweltschutzgutachten angefertigt werden. Es bleibt abzuwarten inwiefern die Genehmigungsverfahren bis dahin vereinfacht worden sind, wie von der Bundesregierung angekündigt. „Sollten alle Hürden genommen werden, könnten die Windkraftanlagen im besten Falle im Jahr 2025 ans Netz gehen“, so Markowsky im Denzlinger Gemeinderat.

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Ein Windpark auf dem Flissertkamm? Von Haus zu Haus 48, 1.12.2022, Seite 6

[2] Darstellung der Lage dreier Windräder durch die Ökostromgruppe in der Beschlussvorlage 2022/199 (Öffentlich) des Denzlinger Gemeinderats

[3] Prüfantrag Windenergie. Antrag der Neuen Liste Heuweiler vom 21.10.2022 und Bericht der BZ vom 8.12.2021 („Die neue Liste im Rat wünscht sich Windkraft auch für Heuweiler“)

[4] Heuweiler denkt über eine Windkraftanlage nach. BZ vom 21.07.202

Absage an die Demokratie? – Stellungnahme zur Bürgerinitiative gegen das Baugebiet „Nägelesee-Nord“ in Gundelfingen

Update 14.03.2021: mit 3290 zu 3166 Stimmen (50.96% zu 49.04%) hat Gundelfingen im Bürgerentscheid für die Bebauung von Nägelesee Nord gestimmt.

Der Vorgang der derzeit unsere Nachbargemeinde beschäftigt, geht auch mich in Heuweiler etwas an. Ich finde es ist an der Zeit Stellung zu beziehen, auch wenn die Ausweisung eines Baugebietes oder ein Bürgerentscheid darüber natürlich alleine die Sache von Gundelfingen ist.

Im Juli 2020 hat ein Jahr vorher neu gewählte Gemeinderat Gundelfingen den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan für das Gebiet „Nägelesee-Nord“ aufzustellen[1](Abb. 1). Alle Gundelfinger Gemeinderatsfraktionen hatten sich im Vorfeld der Gemeinderatswahl 2019 zu der Entwicklung eines Bebauungsgebietes positioniert. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes  kam daher keinesfalls aus dem nichts, sondern ist auch Ergebnis der Wahlen, aus denen das Gremium hervorgegangen ist. Insgesamt soll eine Fläche von 440 ar überplant werden. Es ist das erste Mal seit über 25 Jahren, dass in Gundelfingen ein Neubaugebiet ausgewiesen werden soll.  Die Ausweisung von Bauland sollte ausdrücklich dazu beitragen, die dramatische Wohnungsnot zu lindern.

Gundelfingen Nägelesee-Nord

Abb. 1: Darstellung der Flächen, die in Bauland umgewandelt werden sollen (38.206 qm + 5.946 qm) [4]


Um Grundspekulationen zu vermeiden, wurden am Ende der davorgehenden Wahlperiode in Vorbereitung dieses Beschlusses  eigens verbindliche Grundsätze zum Erwerb von entsprechenden Flächen beschlossen – das sog. Gundeflinger Baulandmodell, auch „40 Prozent-Modell“ genannt – ein Modell, welches sich in ähnlicher Form in Bad Krozingen seit Jahren bewährt [2]. Ich wäre froh, wir hätten in Heuweiler eine entsprechend faire und transparente Lösung.

Neufassung des Flächennutzungsplans im nördlichen Teil Gundelfingens vor 8 Jahren

Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans des Gemeinderates unserer Nachbargemeinde greift eine über Jahrzehnte bestehende Planung auf welche bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) ausdrücklich bestätigt wurde. Der FNP verfolgte im Norden Gundelfingens jedoch  nicht primär die Ermöglichung weiterer Baugebiete, sondern diente vor allem der Darstellung der Grenzen der Bebauung und des Schutzes von Freiflächen im nördlichen Gundelfingen (Abb. 2). Die Formulierung der Bauerweiterungsflächen erfolgte nach einem wohlüberlegten landschaftsplanerischen Konzept, an dem mehrere Jahre gearbeitet worden wahr. Verkehrstechnische Überlegungen wurden in den damaligen Planungen ausdrücklich mitbeachtet. Aus diesen Gründen hatte 2013 der Gemeinderat Heuweiler  dem FNP einstimmig zugestimmt.

 

FNP VVG Gundelfingen-Heuweiler

Abb. 2: Landschaftsplanerischer Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) der VVG Gundelfingen-Heuweiler [3] (Auszug aus den Beratungsunterlagen der öffentlichen Sitzung in Heuweiler vom 21.02.2013). Da Heuweiler mit Gundelfingen seit 1977 eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) hat, fällt die Beschlussfassung zum FNP in die Zuständigkeit des interkommunalen gemeinsamen Ausschusses. Diesem Plan hat Heuweiler im Februar 2013 noch unter Bürgermeister Dr. Bentler einstimmig zugestimmt. Der FNP weist seit Jahrzehnten den Bereich Nägelesee-Nord als Wohnbauerweiterungsfläche aus. Die Überarbeitung des FNP von 2013 verfolgte nach mehrjähriger Vorbereitung (u.a.: landschaftsplanerischer Fachberatung) im Einklang mit dem Regionalplan [8] folgende Ziele: (1) dauerhafte Sicherung einer Freifläche für Landwirtschaft und Ökologie im nördlichen Gemarkungsbereich Gundelfingens, (2) Sicherung einer Freihaltefläche für die verkehrliche Entlastung der Wohngebiete entlang der Linden- Steinacker und Blumenstraße und (3) der Möglichkeit für eine sinnvolle Arrondierung des bisher unorganisch entwickelten Siedlungsrand mit Entwicklung eines Grünzugs.

 

In der Ratssitzung am 24. September 2020 sollten ein städtebaulicher Wettbewerb und ein Format der Bürger- und Einwohnerbeteiligung beschlossen werden[4]. Dazu kam es nicht. Wegen der Aktivität einer Bürgerinitiative wurde der Beschluss von der Tagesordnung genommen

Bürgerinitiative sammelt Unterschriften gegen die Ausweisung des Baugebietes

Eine Bürgerinitiative aus Gundelfingen hatte sich nach dem Beschluss des Gemeinderates im Juli 2020 von dem Verein „Mehr Demokratie e.V.“ beraten lassen und eine Unterschriftensammlung gestartet. Die Bürger wurden gefragt „Sind Sie dagegen, dass das Gebiet ‚Nägelesee-Nord‘ als Baugebiet ausgewiesen wird?“ Für die Komplexität der Gründe, die zu dem Beschluss des Gemeinderats geführt haben, ist diese Suggestivfrage zumindest grob vereinfachend.

Die Hürden für einen Bürgerentscheid sind zuletzt 2015 deutlich gesenkt worden. Es reicht inzwischen aus, wenn nur 7 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Man könnte meinen, es sei gut, dass Bürger unmittelbar Einfluss nehmen können. Leider sehe ich das, was in Gundelfingen gerade passiert als Negativbeispiel. Hier geht es nicht um „Mehr Demokratie“, sondern darum, dass eine kleine Minderheit Mehrheitsentscheidungen demontiert.

Woche für Woche kann man seither in den Gundelfinger Nachrichten nachlesen, wie der Bürgermeister und die Gemeinderatsfraktionen versuchen, Falschinformationen klarzustellen und mit ausführlichen Argumenten Behauptungen und polemischen Beschuldigungen entgegenzutreten [5]. Offenbar verweigert sich die Bürgerinitiative jedoch nicht nur den Fakten, sondern auch der offenen Diskussion. Das gute an Falschbehauptungen ist ja, dass man sie sich so zurechtlegen kann, wie sie einem gerade passen. Wenn man gar nicht erst versucht, die Wahrheit zu sagen, braucht mach Faktenchecks nicht zu fürchten.

Für mich ist die Kampagne gegen den Gemeinderat in Gundelfingen ein Beispiel, wie die direkte Demokratie der repräsentativen Demokratie unseres Landes Schaden zufügt. Ich sehe in dem Vorgang weder „Mehr Demokratie“ noch eine auch nur annähernd sinnvolle Form der Bürgerbeteiligung, sondern eher eine Absage an die demokratischen Strukturen unseres Landes. Im Gemeinderat wird regelmäßig um Lösungen gerungen. Oft müssen Kompromisse gemacht werden, nicht nur zwischen den Fraktionen, sondern auch, weil manche Ziele nicht miteinander vereinbar sind. Die Kompromisse muss man als verantwortlich Handelnder nicht selten „mit sich selbst“ machen.  Beispielsweise lassen sich Schaffung von neuem Wohnraum und Freihalten von Flächen nicht gleichzeitig realisieren. Im Beispiel Gundelfingens wurde die Antwort auf diese Frage im bereits erwähnten Flächennutzungsplan gesucht, indem einerseits die Wohnbauflächen bestätigt wurden, aber andererseits die Grenzen der Bebauung festgelegt wurden und landwirtschaftliche Flächen auf Dauer vor Bebauung geschützt wurden. Auf dieser Art von Kompromissen baut unser Gemeinwesen auf, und aus gutem Grund gibt es gerade bei planerischen Vorgängen eine strukturierte Öffentlichkeitsbeteiligung.

Gemeinderäte sehen sich einer „fake-news“ Kampagne ausgesetzt

Betroffen macht mich als informierten Bürger der Nachbargemeinde, dass die Protagonisten der Initiative, die sich „Lebenswertes Gundelfingen“ nennt, in ihren Veröffentlichungen und auf ihrer Homepage fast ausschließlich mit aus der Luft gegriffenen Behauptungen oder sogar mit polemischen Falschaussagen (mit sog. „alternativen Fakten“) agieren [6]. Die Initiative setzt der ausgewogenen langjährigen Planung und Vorbereitung (vermutlich bewusst) die Desinformation entgegen. So sehen sich die ehrenamtlich über Jahre und Jahrzehnte engagierten Gemeinderäte plötzlich einer „fake news“ – Kampagne ausgesetzt, die ich in dieser Form in unserer Raumschaft noch nicht erlebt habe. Von fehlender Transparenz bei den politischen Entscheidungen ist die Rede, von fehlender Offenheit und von fehlender Kompetenz im Gemeinderat. Die Bürgerinitiative hat bisher gerade die Planungen und die Bürgerbeteiligung verhindert und wirft gleichzeitig dem Gemeinderat und dem Bürgermeister vor, noch keinen fertigen Plan zu haben. Den politisch Handelnden wird unterstellt, sie hätten leichtfertig und übereilt entschieden.

Zugrundeliegende Planungen gehen auch Heuweiler etwas an

Da der zugrundeliegende Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen-Heuweiler auch von unserer Gemeinde verabschiedet wurde, betrifft das Infragestellen der langfristigen Planungen auch mich als Gemeinderat und als stellvertretenden Bürgermeister von Heuweiler. Bei den öffentlichen Beratungen hatte ich mich in die Planungen eingebracht, und bei der Verabschiedung im Gemeinsamen Ausschuss der VVG war ich dabei. Natürlich ist der konkrete Beschluss zum Aufstellen eines Bebauungsplans alleine die Sache unserer Nachbargemeinde. Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass es mir nicht um die Abschaffung der Elemente direkter Demokratie geht. Aber möglicherweise sollte man doch verlangen, dass Unterschriftensammlungen mit Suggestivfragen keine bindende Wirkung haben und vielleicht sollte man ein Mindestmaß an Sachlichkeit in den Kampagnen vorschreiben.

Entscheidung am Sonntag, 14. März 2021 (am Tag der Landtagswahl)

Am 14. März werden die Gundelfinger im Bürgerentscheid folgende Frage beantworten: „Sind Sie dafür, dass das Gebiet Nägelesee-Nord als Baugebiet ausgewiesen wird?“ Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er ist drei Jahre bindend, kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden [7].

Von der Bürgerinitiative würde ich mir wünschen, dass sie auf Falschaussagen verzichtet und persönliche Angriffe auf Gemeinderäte unterlässt. Ich hoffe, dass die Mehrheit der Einwohner Gundelfingens das bisherige Spiel der BI durchschaut und am 14. März ein deutliches positives Votum für die weitere Planung des Bebauungsgebietes „Nägelesee-Nord“ abgibt. Ich wünsche mir dies nicht, weil ich als Gemeinderat aus Heuweiler irgendwelche Interessen am Ausgang des Bürgerentscheids hätte. Ich wünsche mir ein positives Votum, weil dies ein deutliches Signal für die Anerkennung des ehrenamtlichen politischen Engagements der Gemeinderäte aller Fraktionen in Gundelfingen wäre und eine Absage an kurzfristige Effekthascherei. Ich wünsche mir ein positives Votum, weil es ein deutliches Signal der Stärkung unserer demokratisch legitimierten Institutionen wäre.

 

Verlinkte Quellen

[1] Grundsatzbeschluss der Gemeinde Gundelfingen zum Baugebiet Nägelesee-Nord

[2]  Gundelfinger Baulandmodell, Stand 2018

[3] FNP der VVG Gundelfingen-Heuweiler im Bürger-GIS des Landkreises

[4] Seite der Gemeinde Gundelfingen zum Baugebiet Nägelesee-Nord mit Link zur gemeinsamen Erklärung des Gemeinderats und des Bürgermeisters

[5] Gundelfinger Nachrichten Nr. 2498 mit Stellungnahmen der CDU und der Grünen Nr. 2503 mit Stellungnahmen der CDU und der Freien Wähler, Nr. 2505 mit Stellungnahmen der SPD und CDU Gundelfingen, Nr . 2506 mit Stellungnahmen der SPD und der Freien Wähler

[6] Falschbehauptungen zum Nachlesen. Seite der Bürgerinitiative gegen ein neues Baugebiet Nägelesee-Nord in Gundelfingen

[7] Informationen zum Bürgereintscheid in Baden-Württemberg im Beteiligungsprotal BW

[8] Regionalpan, Blatt zu Gundelfingen von der Seite des Regionalverbands südlicher Oberrhein

[9] Bauboom mit Nebenwirkungen. ZDF-Beitrag zum Problem des Flächenverbrauchs vom 23.02.2021, darunter auch ein Planet E -Videobeitrag

Für die Gemeinderatsfraktion Neue Liste Heuweiler

Claudius Stahl

Für Heuweiler stark: Zum Ergebnis der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019

Zunächst möchte ich mich im Namen der Neuen Liste bei unseren Wählerinnen und Wählern für das uns geschenkte Vertrauen bedanken. Zum zweiten Mal in Folge konnten wir bei der Gemeinderatswahl Heuweiler deutlich Stimmen hinzugewinnen und stellen bei 2776 Stimmen (42,4%) mit weiterhin 4 Sitzen die stärkste Fraktion in Heuweiler[1,2]. Bedanken möchte ich mich auch bei unseren Kandidatinnen und Kandidaten sowie unseren Unterstützern für einen engagierten Wahlkampf, der dieses Ergebnis erst möglich gemacht hat.

Aus dem Wahlergebnis leiten wir den Anspruch ab, auch in Zukunft den stellvertretenden Bürgermeister stellen zu wollen.

Herzlich gratulieren möchte ich allen gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten. Mit Nico Bonadio (Neue Liste), Frederike Großmann und Claudia Borst (beide Frauenliste) und Raphael Strecker (Freie Wählergemeinschaft) ziehen in allen Fraktionen neue Gesichter und neue Ideen in den Rat.
Wir als Neue Liste hätten uns natürlich insgeheim gewünscht, im neuen Rat mit fünf Sitzen vertreten zu sein. Dafür haben uns aber über 100 Stimmen gefehlt. Wir müssen außerdem verschmerzen, dass Hendrik Elighofer, der in den letzten 5 Jahren für die Neue Liste im Rat saß, diesen nach dem Wählervotum nun verlassen muss. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank an Hendrik sagen für seine ausgezeichnete und verlässliche Arbeit der letzten Jahre!
In der Summe ist die Neue Liste aber dennoch der Überzeugung, dass der Gemeinderat als Ganzes aus der Wahl vom 26.Mai gestärkt hervorgegangen ist. Ein Generationswechsel deutet sich an. Die Zusammenarbeit im Rat basierte bisher immer vor allem auf Kompetenzen und dem Wunsch aller, Heuweiler voran zu bringen. Fraktionen spielen in Heuweiler nur eine untergeordnete Rolle. Im Wahlkampf gab es kein polarisierendes Gegeneinander, und die allermeisten Wähler haben ihre Stimmen auf alle drei Listen verteilt, so dass die Gemeinderatswahl in Heuweiler eine echte Persönlichkeitswahl war. Gleichzeitig lag die Wahlbeteiligung bei fast 75%, was zeigt, wie wichtig den Bürgern der Rat ist.
Die Neue Liste freut sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit allen alten und neuen Räten, den Persönlichkeiten, die die Wähler für dieses Amt ausgesucht haben. Gemeinsam mit dem Bürgermeister und mit der Gemeindeverwaltung wird sich die Neue Liste auch in Zukunft für Heuweiler stark machen.

für die Neue Liste

Claudius Stahl

 

 

Verlinkte Quellen

[1] Ergebnis der Kommunalwahl Heuweiler 2019.

[2] Bericht der BZ vom Wahlergebnis in Heuweiler. BZ vom 26. Mai 2019

[3] Offizielle Ergebnisse auf heuweiler.de, abgerufen am 29.05.2019 und aus den Gundelfinger Nachrichten vom 13.06.2019

Selbstständigkeit ohne eigene Verwaltung? Stellungnahme zum Ausbau der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen.

Bereits am 12 Juli 2018 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Heuweiler ein Beschluss mit weitreichenden Konsequenzen für Heuweiler gefasst. Der Tagesordnungspunkt lautete:

TOP 9: Beratung und ggf. Beschlussfassung über die zukünftige Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gundelfingen im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft [1,2,3].

Einstimmig wurde beschlossen, das Personal der Gemeinde Heuweiler künftig im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) mit Gundelfingen einzustellen. Dieser Beschluss des Heuweilermer Rates hatte eine lange Vorgeschichte. Schon im März 2017, kurz nachdem bekannt worden war, dass der damalige Gemeindebeamte unerwartet in den vorzeitigen Ruhstand gehen würde, war innerhalb des Rats diskutiert worden, ob Heuweiler künftig gar keine eigene Verwaltungskraft mehr einstellen könnte, sondern stattdessen die Stelle in die Verwaltungsgemeinschaft einbringen und dafür ein Bürgerbüro „einkaufen“ könnte. Es stand im Raum, dass die Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Heuweiler deutlich kürzer sein könnten als bisher und als das nach Gundelfingen zu gebene Deputat. Weiterhin wurde darüber nachgedacht, dass ähnliche Überlegungen auch bei der Stelle des Hausmeisters angestellt werden könnten.

Durch die Zuordnung aller Stellen nach Gundelfingen gibt es für Heuweiler folgende Vorteile:

  1. Durch die Einbindung auch in die Verwaltung in Gundelfingen können alle Dienstleistungen für Heuweiler künftig auch in Gundelfingen erbracht werden, zum Beispiel außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Heuweiler
  2. Doppelzuständigkeiten bei Aufgaben im Gehobenen Dienst [4] werden in Zukunft vermieden, dadurch wird die Arbeit der Verwaltung insgesamt effizienter
  3. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen lassen sich in größeren Teams besser organisieren
  4. Die Gemeinde kann den Ansprüchen der Angestellten (Aufstiegsmöglichkeiten, individuelle Arbeitszeiten, Teilzeit, Elternzeit etc.) besser gerecht werden und bietet daher einen attraktiveren Arbeitsplatz
  5. Veränderungen, die sich künftig aus einer besseren Online-Abwicklung ergeben („Digitalisierung“) lassen sich besser umsetzen
  6. Das Bürgerbüro kann durch Angestellte im TVÖD statt durch Beamte im Gehobenen Dienst  besetzt werden, dies ist für Heuweiler kostengünstiger

Auch Gundelfingen hätte Vorteile:

  1. Die Angestellten für Heuweiler können auch in Gundelfingen als Vertreter (Urlaubs- und Krankenvertretung) herangezogen werden
  2. Die Aufgaben im Gehobenen Dienst, die bislang auch in Heuweiler (aber mit Unterstützung aus Gundelfingen) erledigt wurden, lassen sich besser abbilden und abrechnen. Dadurch wird der Verwaltungskostenbeitrag transparenter
  3. Durch eine einheitliche Verwaltung wird der Bürgermeister entlastet, und kann effizienter arbeiten

Obwohl eine solche Lösung im Grundsatz viel Zustimmung erfuhr, widerstrebte vielen Gemeinderäten aber doch die Vorstellung, dass Heuweiler sich dadurch sehr abhängig von der Verwaltung in Gundelfingen und auch vom dortigen Gemeinderat machen würde. Wahrscheinlich werden wir bestenfalls künftig zu den Besetzungen angehört werden. Die nichtöffentlich intensiv geführten Diskussionen verliefen daher durchaus kontrovers. Auch stand diese neue Überlegung im Widerspruch zu dem, was zum Thema Verwaltung noch bei der Gemeinderatswahl 2014 und bei der Bürgermeisterwahl 2015 diskutiert und von manchem favorisiert worden war[5]. Bis 2017 war die Verwaltung nahezu täglich geöffnet. Würden die Bürger dauerhaft reduzierte Öffnungszeiten akzeptieren? Was würde ein solcher Schritt für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft [6] bedeuten? Andererseits war klar: der deutliche Vorsprung von Herrn Walz bei der Bürgermeisterwahl in Heuweiler war auch ein Bekenntnis der Bürger zur Doppelbürgermeisterschaft. Daher lag es nahe, nun die Verwaltungsstruktur an die seit Jahrzehnten gefestigte und zuletzt bestätigte Struktur mit einem gemeinsamen Bürgermeister anzupassen. Der Gemeinderat beschloss, sich in einer Klausurtagung fachlich beraten zu lassen. Am 13.Mai 2017 widmete sich der Rat gemeinsam mit Bürgermeister Walz nahezu ausschließlich dem Thema Verwaltungsstruktur und Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gundelfingen. Moderation und fachliche Leitung lagen bei Herrn Nobert Kranz, Geschäftsführer bei der Kommunalberatungsgesellschaft Heyder. Im Ergebnis festigte sich im Rat die Meinung, dass die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Gundelfingen der richtige Weg sei. Leider fehlt bis heute die abschließende Stellungnahme von Herrn Kranz, der mit einem Gutachten zu dem Thema beauftragt worden  war.

Allen Beteiligten war bewusst, dass ein solcher Schritt vor allem eines braucht: Vertrauen auf allen Seiten. Vertrauen in Heuweiler, dass weder die Verwaltung noch der Rat in Gundelfingen eigene Ziele verfolgt und Heuweiler bei Entscheidungen nicht mit einbezieht; aber auch Vertrauen in Gundelfingen, dass Heuweiler sich der dortigen Ressourcen nicht kostenlos bedient, und die Verstärkung der Zusammenarbeit nicht vor allem deshalb sucht, um Kosten auf Gundelfingen abzuwälzen. Es braucht aber auch Vertrauen der beiden Gemeinderäte in den Doppelbürgermeister, dass er die jeweiligen Interessen beider gleichermaßen berücksichtigt und nicht die eine Gemeinde gegen die andere ausspielt.

Vertrauen war aber durchaus das Problem: seit der Veränderung des Flächennutzungsplanes Gundelfingen-Heuweiler im Jahre 2013 hatte der gemeinsame Ausschuss der VVG nicht mehr getagt, so dass es keine offiziellen Kontakte zwischen den Räten gab. Außerdem wurden informelle Gespräche, die der Vertrauensbildung dienen sollten, bald vom Thema (fehlende) Flüchtlingsunterbringung in Heuweiler überschattet [7]. Da half dann auch der inzwischen offene Umgang in Heuweiler mit dem Thema im Rahmen einer Einwohnerversammlung [8] nichts mehr. Einer Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der VVG im November 2017 gelang aus diesem Grund nicht einmal mehr die Einigung auf einen verbindlichen Verwaltungskostenbeitrag für Heuweiler, ein im 40-jährigem Bestehen der VVG einmaliger Vorgang.

Als das Thema „Neubesetzung der Hausmeisterstelle“ im Gemeinderat Heuweiler im Mai 2018 erneut beraten wurde, wurde der Bürgermeister aus der Mitte des Rates gebeten, ein Treffen mit dem Gemeinderat Gundelfingen zu organisieren. Dieses solle nicht im Rahmen einer Gemeinderatssitzung und nicht im Rahmen einer Tagung des Gemeinsamen Ausschusses stattfinden, da beide Formate als zu starr empfunden wurden, um eine offene Aussprache zu ermöglichen. Aus dem gleichen Grund hatte der Gemeinderat Heuweiler bereits Ende 2017 eine Einladung in die öffentliche Gemeinderatssitzung in Gundelfingen, die dort ins Spiel gebracht worden war, abgelehnt. Nun gelang es, einen gemeinsamen nichtöffentlichen Termin im Juni 2018 zu finden. Auch wenn am Ende nicht alle Fragen abschließend geklärt werden konnten, so war dieses Treffen doch insbesondere hilfreich, mehr die gemeinsame Position beider Gemeinden zu betonen, als auf Gegensätzen oder widerstrebenden Positionen zu verharren.

In Heuweiler, wo das Thema Besetzung der Verwaltungsstelle und des Hausmeisters schon lange drängte [9], wurde der Grundsatzbeschluss, der hier ja bereits seit über einem Jahr gereift war, in der unmittelbar auf das Treffen mit den Ratskollegen aus Gundelfingen folgenden Sitzung (Juli 2017) gefasst. Aber inzwischen wurden auch in Gundelfingen die Weichen in Richtung Stärkung der VVG gestellt. In Gundelfingen wurden zwei 50 %-Stellen im Bürgerbüro sowie eine Vollzeitstelle eines Hausmeisters neu geschaffen werden. Die Stellenausschreibungen wurden in den Gundelfinger Nachrichten vom 8.11.2018 veröffentlicht[10]. Die Gemeinde Heuweiler wird voraussichtlich den finanziellen Aufwand für eine „halbe Hausmeisterstelle“ und für eine 50 %-Stelle im Bürgerbüro übernehmen.

Verliert Heuweiler ohne eigene Angestellten seine Selbstständigkeit?

Im August 1977 wurde die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen von den damaligen Bürgermeistern Oskar Binninger (Gundelfingen) und Oskar Binninger (Heuweiler) unterzeichnet. Darin wurde festgeschrieben: „Die Gemeinde Gundelfingen erfüllt für die Gemeinde Heuweiler die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes. Sie stellt der Nachbargemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Gemeindefachbeamten und sonstigen Bediensteten zur Verfügung. Diese unterliegen bei der Erfüllung der obliegenden Aufgaben den Weisungen des Bürgermeisters der erfüllenden Gemeinde“ (§1 Abs.1 der VVG). Im Mai 1984 wurde der Vertrag unter den Bürgermeistern Dr. Reinhard Bentler (Gundelfingen) und Dr. Reinhard Bentler (Heuweiler) um eine Zusatzvereinbarung ergänzt. Heuweiler ist es in der gesamten Zeit, in der diese Vereinbarung besteht, immer gelungen, seine Selbstständigkeit zu wahren. Und zwar nicht TROTZ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, sondern WEGEN der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Insofern ist der jetzige Schritt nicht der Anfang vom Ende der Selbstständigkeit von Heuweiler, sondern die konsequente Weiterentwicklung der bestehenden Vereinbarung, ohne die Heuweiler nie selbstständig geblieben wäre. Möglicherweise wird es am Ende eine weitere Zusatzvereinbarung zur VVG durch die Bürgermeister Raphael Walz (Gundelfingen) und Raphael Walz (Heuweiler) geben.
Eine Verwaltung arbeitet immer weisungsgebunden. Durch die hohe Komplexität der Verwaltungsaufgaben entziehen sich manche Vorgänge der unmittelbaren Kontrolle durch die politischen Gremien. Dies gilt aber in gleicher Weise für die Gremien der erfüllenden Gemeinde (Gundelfingen) wie der übertragenden Gemeinde (Heuweiler) und ist weder eine Besonderheit noch ein spezieller Nachteil einer VVG. Die Selbstständigkeit besteht und wird aufrechterhalten durch die eigenen gewählten politischen Vertreter: den Gemeinderat und den Bürgermeister. Solange genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen, die diese Ämter wahrnehmen wollen und auch wahrnehmen, ist die Selbständigkeit nicht in Gefahr. Natürlich gehört zur Selbstständigkeit auch, dass die Gemeinde in der Lage sein muss, ihre Pflichtaufgaben [11] selber zu erfüllen. Um dies zu erreichen, muss Heuweiler in nächster Zeit vor allem an zwei Stellen nachjustieren: Heuweiler muss es gelingen, ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, und Heuweiler muss die vom Landkreis angeordnete Unterbringung von Flüchtlingen im Ort organisieren [12]. Ob und wie dies gelingt, hängt aber erneut nicht von der Verwaltung ab, sondern vom Engagement, von den Ideen und von der Kreativität der Bürger, des Gemeinderates und des Bürgermeisters. Daher besteht Grund zur Zuversicht, dass Heuweiler noch lange selbstständig sein wird.

 

Verlinkte Quellen

[1] Beratungsvorlage zu TOP 9 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Heuweiler vom 12.7.2018, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[2] Protokollauszug TOP 9 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Heuweiler vom 12.7.2018, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[3] Ausbau der Zusammenarbeit mit Gundelfingen. Bericht der BZ vom 14.07.2018

[4] Wikipedia zur Definition des Gehobenen Dienstes als eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht

[5] Stellungnahmen der Neuen Liste zur Verwaltungsstruktur in Heuweiler im Rahmen der Gemeinderatswahl 2014 und im Rahmen  der Bürgermeisterwahl 2015

[6] Wikipediaeintrag zu „Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft VVG“

[7] Berichte der BZ vom 21.09.2017, vom 20.10.2017 und Kommentar von Max Schuler vom 20.10.2017

[8] Bericht der BZ vom 13.11.2017 zur Einwohnerversammlung am 10.11.2017

[9] Haushaltsrede von Claudius für die Neuen Liste vom 15.03.2018 mit Appel an die Gemeinde Gundelfingen („Aufgaben für die nächsten Jahre“, Punkt 1) eine gemeinsame Lösung zu suchen

[10] Stellenausschreibungen Hausmeister / Verwaltung in den Gundelfinger Nachrichten vom 8.11.2018

[11] Pflichtaufgaben einer Gemeinde, gefunden  bei landeskunde-baden-wuerttemberg  und bei service-bw

[12] Die Pflicht zur Flüchtlingsunterbrinung ergibt sich zur Abwehr der Obdachlosigkeit (Gefahrenabwehr) bei Zuweisung zur Gemeinde durch den Landkreis und stellt daher nach § 62 Abs. 4 S. 2 PolG eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Weisung dar, die in die Zuständigkeit des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde fällt. Siehe Mareike Ludwig: „Anschlussunterbringung in angemieteten Wohnungen – ein Leitfaden für baden-württembergische Kommunen„. Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 2016 (Bachelorarbeit)