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Zweck des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen

Verfahren nach LBO

Nach Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO, [1]) können grob drei verschiedene Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung verfolgt werden.

  1. Verfahrensfreie Bauvorhaben nach §50 LBO (Bsp: Gartenhaus,Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis maximal 40 Kubikmeter Bruttorauminhalt, Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter Grundfläche)
  2. Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren (Voraussetzung: qualifizierter Bebauungsplan nach §30 BauGB, außerhalb des Geltungsbereichs einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB, Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten sein, keine Ausnahmen vom Bebauungsplan)
  3. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben (alle anderen Bauvorhaben. Wortlaut § 49 LBO: „Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie der in § 50 aufgeführten anderen Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in §§ 50, 51, 69 oder 70 nichts anderes bestimmt ist“). Nur bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag notwendig.

Gemeindliches Einvernehmen nur bei Bauanträgen erforderlich

Besteht ein qualifizierter Bebauungsplan nach §30 BauGB, ist das Einvernehmen nicht erforderlich, da der Maßstab für die Zulässigkeit von Vorhaben durch den Bebauungsplan bereits vorgegeben ist. Erteilt in diesen Fällen die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung entgegen den Vorgaben eines gültigen Bebauungsplanes, kann die Gemeinde auch die erteilte Genehmigung wegen einer Verletzung ihrer Planungshoheit gerichtlich anfechten[2]. Diese Möglichkeit fällt insbesondere dort aus, wo entweder keine Bauleitplanung besteht (unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB bzw. Außenbereich nach § 35 BauGB) oder wenn eine  Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan erteilt werden soll. Aus diesem Grund sieht § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Einvernehmen kompensatorisch ein besonderes Beteiligungsrecht der Gemeinde vor, das die noch nicht ausgeübte Planungshoheit schützt: „über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden“.

Zweck des gemeindlichen Einvernehmens

Das Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens verfolgt mehrere Ziele.

Einerseits geht es um die Prüfung  der Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach der jeweiligen Rechtsvorschrift. Durch die Mitprüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen u.a. nach § 35 BauGB hat das Einvernehmenserfordernis eine eigenständige rechtliche Bedeutung. Denn Zweck des § 36 ist es, die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde in Ortsteilen, in denen sie noch nicht geplant hat, an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Vorhaben mitentscheidend zu beteiligen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.02.1986 – 4 C 43.83).

Außerdem dient das Einvernehmen dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinde. Ein Bauantrag kann zum Anlass genommen werden, von der Befugnis der Gemeinde Gebrauch zu machen, durch Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans oder eines Bebauungsplans die bauplanungsrechtlichen Grundlagen zu ändern. Dies kann grundsätzlich auch innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes erfolgen. Insbesondere in den Fällen, in denen kein qualifizierter Bebauungsplan existiert sind viele unbestimmte Rechtsbegriffe wie das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung, die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Beeinträchtigung des Ortsbildes zu beachten und mit entsprechender Ortskenntnis politisch zu bewerten.

Ein Versagen des Einvernehmens muss innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des Baugesuchs erfolgen; danach gilt die Zustimmung als erteilt (Zustimmungsfiktion).

Erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen oder äußert sich nicht, so hat dies für die Baurechtsbehörde keine positive Bindungswirkung. Die Baugenehmigungsbehörde ist daher nicht gezwungen ihrerseits dem Vorhaben in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zuzustimmen und eine Genehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigungsbehörde muss selbständig prüfen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Baugenehmigung kann erst bei einer Willensübereinstimmung von Gemeinde und Baurechtsbehörde erteilt werden.

Verweigert die Gemeinde das Einvernehmen, so ist die Baugenehmigungsbehörde an diese Entscheidung grundsätzlich gebunden. Sie ist daher zunächst gehindert eine Baugenehmigung zu erteilen. Dies gilt jedoch nicht mehr, wenn die Baurechtsbehörde die Verweigerung der Erteilung des Einvernehmens für rechtswidrig erachtet und dieses ersetzt. Das Versagen darf nämlich nicht willkürlich erfolgen, sondern nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen. Die Ersetzungsmöglichkeit ist zum einen in § 36 BauGB und zum anderen in § 54 LBO geregelt. Die Genehmigungsbehörde muss das Einvernehmen im Falle der rechtswidrigen Verweigerung der Gemeinde sogar ersetzen. Dies muss allerdings ebenfalls begründet werden und die Gemeinde muss vor der Erteilung der Baugenehmigung angehört werden.

Verwaltungsakt „Baugenehmigung und Öffentlichkeit

Bei der Baugenehmigung handelt es sich um einen mehrstufigen Verwaltungsakt, der die vorherige verwaltungsinterne Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens voraussetzt. Gegenüber dem Bürger, der den Bauantrag stellt, tritt nur der Verwaltungsakt der Baugenehmigungsbehörde hervor. Die für Heuweiler zuständige (Untere) Baubehörde ist übrigens das Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB stellt hingegen keinen eigenen Verwaltungsakt dar, sondern eine politische, öffentlich rechtliche Willenserklärung des Gemeinderats, dem Hauptorgan der Gemeinde. Gleichzeitig ist das Erteilen oder das Verweigern des Einvernehmens durch den Gemeinderat der einzige Beschluss, der in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und die öffentlichen Unterlagen der Ratssitzungen das einzige Erscheinen der Bauvorhabens in der Öffentlichkeit.

Notwendige Informationen für den Akt der politischen Willenserklärung des Gemeinderates

Bauverwaltung und Gemeinderat haben im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens bei Bauanträgen unterschiedliche Rollen. Während die Verwaltung die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zukommt, muss der demokratisch gewählte Gemeinderat seinen Willen im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen politisch definieren. Da es sich bei Gemeinderäten in der Regel nicht um baurechtliche Fachleute handelt, muss die Verwaltung daher den rechtlichen Hintergrund genau beschreiben und dem Rat die Handlungsoptionen nach der jeweiligen Bauvorschrift aufzeigen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass der Gemeinderat im Kontext der Vorbereitung zur Sitzung von der Verwaltung über den Beschlussvorschlag und dessen Begründung  umfassend informiert wird. Die Gemeinde muss nach dem gesagten prüfen, ob die Zulässigkeit des Bauantrages gegeben ist, und ob die Planungshoheit der Gemeinde berührt ist. Es liegt auf der Hand, dass die Auslegung des Ermessens in Verwaltung und in der Politik in Einzelfällen durchaus unterschiedlich sein kann.

Ein Argument, gegen die umfassende Information des Gemeinderates könnte es sein, dass der Verwaltungsaufwand geringer sei, die Entscheidung im Sinne der Bürger:innen schneller getroffen werden könne, der Gemeinderat kaum Entscheidungsspielraum habe und in den meisten Fällen ohnehin der Empfehlung der Verwaltung folge[3]. Ähnliche Argumente wurden zuletzt auch von der Bauverwaltung in Gundelfingen gegenüber den Gemeinderäten in Heuweiler vorgebracht. Im Grunde könnte man aber dann auf eine politische Entscheidung ganz verzichten. Eine solche Argumentation übersieht den Zweck der gemeindlichen Einvernehmens. Das zu schützende Rechtsgut liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderats und nicht der Zuständigkeit der Verwaltung!

Außerdem kommt dem Gemeinderat gemäß §24 Abs. 1 Satz3  GemO BW die Aufgabe zu, das Handeln der Verwaltung zu kontrollieren, indem er die Ausführung der Beschlüsse überwacht und indem er zur Beseitigung von Missständen in der Verwaltung sorgen muss, sofern diese auftreten. Dem Bürgermeister kommt in diesem Zusammenhang eine Doppelrolle zu: er ist einerseits Chef der Gemeindeverwaltung und andererseits durch unabhängige demokratische Wahl Teil des Gemeinderats und damit auch politischer Mandatsträger. Dadurch ist er Kontrollierter und Kontrolleur gleichzeitig.

Im Idealfall bearbeiten Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat einvernehmlich über das „Einvernehmen“, jeweils im gegenseitigen Verständnis und in Anerkennung der jeweils anderen Rolle.

 

Hinweis

Der Autor dieses Artikels ist juristischer Laie. Die Beschreibung der Rechtsgrundlage ist nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Rechtsverbindliche Auskünfte finden sich an dieser Stelle nicht. Hinweise auf mögliche Verbesserungen nimmt der Autor gerne entgegen.

Für die Neue Liste

Claudius Stahl
Verlinkte Quellen

[1] Gesetzliche Grundlagen: BauGB , LBO BW, LBOVVO BW

[2] Gärditz: Vertiefung Baurecht Script Uni Bonn SS2016

[3] Ingo Buth: Entscheidungsbefugnis bleibt beim Ausschuss. Plön, 20.12.2021

 

Heuweiler braucht ein Mischgebiet!

UPDATE November 2021: Erneute Offenage des Bebauungsplans „Dorstraße“ [10] wird beschlossen. Ein separater Antrag der Neuen Liste, an der Glottertalstraße Mischgebiet vorzusehen, findet in diesem Zusammenhang im Rat keine Mehrheit. Aus Sicht der Neuen Liste bleibt damit eine historische Chance ungenutzt.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021 hat der Gemeinderat zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen[1]. Hintergrund waren Bauanträge für zwei Grundstücke für jeweils zwei große Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 29 Wohneinheiten. Bei beiden Grundstücken handelt es sich um traditionsreiche Hotel- und Gaststättenbetriebe, deren Geschäftsbetrieb erst vor kurzem aufgegeben wurde.
Im Kontext mit der Bebauung entlang der Dorfstraße hatte der Gemeinderat bereits 2016 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB für eines der betroffenen Flurstücke gefasst, und eine erste Offenlage ist bereits erfolgt. [2]

Bebauungsplan „Dorfstraße“ wird überarbeitet und erweitert

Nach Diskussion der Kommentare, die im Rahmen der Offenlage bei der Gemeinde eingegangen waren, hat sich der Rat bereits im Oktober darauf verständigt, Teile des überplanten Gebietes, die bereits seit vielen Jahren faktisch einem Mischgebiet[3] entsprachen [4], künftig auch formal als solches auszuweisen. Hintergrund ist, dass Heuweiler an keiner einzigen Stelle Gewerbeflächen ausgewiesen hat, und dass durch die Aktivität von Bauträgern ein hoher Druck in Richtung reine Wohnbebauung ausgeübt wird. Denn mit reiner Wohnbebauung lassen sich durch Verkauf von Eigentumswohnungen kurzfristig hohe Gewinne erzielen. Unter diesen Bedingungen würden in Heuweiler nach und nach alle Gewerbebetriebe verschwinden und Heuweiler würde zu einem reinen Schlafdorf werden. Sowohl  wegen des drohenden Verlustes jeglicher Nahversorgung als auch zur Verbesserung des Gewerbesteueraufkommens liegt eine solche Entwicklung nicht im Interesse der Gemeinde. Daher hatte der Rat beschlossen, zur Festschreibung der erkannten städtebaulichen Ziele und zur Sicherung der Wohn- und Lebensqualität in Heuweiler an dieser Stelle ordnend einzugreifen und ein Mischgebiet statt eines allgemeinen Baugebietes auszuweisen. Eine diesbezügliche Überarbeitung des Bebauungsplans durch das Planungsbüro war  beauftragt worden, um die öffentliche Beratung vorzubereiten. Aufgrund der mit Einreichung der genannten Bauanträge eingetretenen besonderen Umstände musste einerseits das Mittel der Veränderungssperre erneut gezogen werden und andererseits die vom Bebauungsplan „Dorfstraße“ betroffene Fläche bis zur zweiten ehemaligen Gaststätte ausgedehnt werden (Abb. 1).

 

Abb. 1: Erweiterter Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorfstraße (aus der Beratungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.02.2021, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW)

Gerade die Flurstücke der beiden ehemaligen Hotel- bzw. Gaststättenbetriebe an der Glottertalstraße eignen sich ausgezeichnet als Mischgebiet, da sie

  • von der viel befahrenen Landstraße L112 gut einsehbar sind,
  • sie teilweise über die Möglichkeit von zusätzlichen Parkplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite verfügen
  • bei Nutzung dieser Flurstücke für Gewerbe weder Dorfstraße noch Glottertalstraße über die Maßen mit Verkehr belastet werden,
  • aufgrund der langjährigen gewerblichen Nutzung eine hohe Akzeptanz bei den Bürgern zu erwarten ist.
  • Glasfaser für schnelles Internet in unmittelbarer Nähe vorhanden ist.

Um Heuweiler für Gewerbetreibende attraktiv zu machen, hatte der Gemeinderat erst im Januar eine Senkung der Gewerbesteuer beschlossen. Dadurch gehören wir zu den Gemeinden mit der niedrigsten Gewerbesteuer in der Umgebung. Die Festsetzung von Flächen für Gewerbe durch Ausweisung eines Mischgebietes an attraktiver Stelle ist ein weiterer Schritt zur Förderung von Gewerbeansiedlung.

Mischgebiet: Durchmischung von Wohnen und Gewerbebetrieben, die das Wohnen „nicht wesentlich stören“

Mischgebiete[3] dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO)[5]. In der sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung der zwei Hauptnutzungsarten „Wohnen“ und „Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören“ liegt die besondere Funktion des Mischgebiets, die sich gerade dadurch von den anderen Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung unterscheidet. Dies bedeutet, dass im Mischgebiet die reine Wohnbebauung verhindert werden kann, und ein gewisser Anteil an Gewerbe vorgeschrieben wird. Aufgrund der im Mischgebiet immer bestehenden Nähe zu Wohnbebauung gibt es  Einschränkungen etwa was Lärmerzeugung oder Publikumsverkehr angeht (das Gewerbe darf den Wohnwert eben „nicht wesentlich stören“). Zulässig in Mischgebieten sind insbesondere: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes  und sonstige Gewerbebetriebe[2,3].

Wir glauben, dass die Ausweisung eines Mischgebietes an dieser Stelle eine gute Entwicklungsoption für Heuweiler ist. Die Idee, ein Mischgebiet auszuweisen, wurde von der Neuen Liste erstmals 2016 formuliert [6] und wird nun in die Tat umgesetzt.

Lehren für die Zukunft

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt erneut, dass eine vorausschauende Bauleitplanung auch für andere Bereiche im Dorf unerlässlich ist.  Während unter Bürgermeister Dr. Bentler die Nachverdichtung grundsätzlich ohne Veränderungssperre und Aufstellung eines Bebauungsplanes gesteuert wurde (als Beispiel seien genannt die intensive Bebauung auf dem Altvogtshofgelände nach dem Scheunenbrand 1997 [7] oder im sog. „Rebstockgarten“ [8]), muss die Gemeinde derzeit und wohl auch in Zukunft an vielen Stellen planerisch eingreifen. Die Neue Liste ist froh darüber, im Rat Konsens darüber herrscht, dass wir auch künftig nicht zögern werden, unsere städtebaulichen Ziele zu formulieren und sie auch durchzusetzen[9].

 

Für die Neue Liste

 

 

 

 

 

 

 

Claudius Stahl

 

Verlinkte Quellen

 

[1] Offenlage der Veränderungssperre in den Gundelfinger Nachrichten Nr 2508

[2] Das letzte Mittel. Kommentar zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“ auf neueliste-heuweiler.de

[3] Erklärung „Mischgebiet“ bei Wikipedia.de und bei Immobiliencout24 jeweils mit Bezug auf die BauNVO

[4] Gewerbebetriebe auf der Homepage der Gemeinde Heuweiler, abgerufen am 08.03.2021 (konkret: Landhotel Laube und Gasthof Grüner Baum (beide mit meterhoher Leuchtreklame) , Stefan Zepner Landmaschinen)

[5] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung  (BauNVO)

[6] „Vorschlag: Mischgebiet“. BZ vom 26.09.2016 zum Beschluss zur Aufstellung einer Veränderungssperre im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“

[7] Bewegung in Sachen Altvogtshof – Heuweiler billigt Baupläne. BZ vom 17.11.2004

[8] Aufgaben für den kommenden Bürgermeister. Rede zum Bauantrag „Rebstockgarten“ am 14.11.2013

[9] Stellungnahme der Frauenliste zur Veränderungssperre in den Gundelfinger Nachrichten Nr 2508

[10] Zweite öffentliche Offenlage des B-Planes

Gründungsversammlung der „Bürgergenossenschaft Heuweiler“

Am 24.03.2020 haben 19 Bürger aus Heuweiler und Gundelfingen die Bürgergenossenschaft Heuweiler eG gegründet[1] . Aufgrund des Versammungsverbots angesichts der Covid-19-Pandemie [2] fand die Gründungsversammlung in Form einer Telefonkonferenz statt. Die Satzung der Bürgergenossenschaft [3] wurde von Herrn Röhling, der von allen Gründungsmitgliedern bevollmächtigt worden war, 19 mal unterschrieben. Die Gründung war bereits seit über einem Jahr vorbereitet worden [4]. Als Zweck der Genossenschaft steht in der Satzung: „Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch eine gute, sozial verantwortbare Wohnungs- und Nahversorgung sowie die Förderung ihrer sozialen und kulturellen Belange als Bürgerinnen und Bürger von Heuweiler“.Als Aufsichtsräte wurden gewählt: Rahpael Walz, Holger Gutmann, Brigitte Wagner und Seraphina Eickhorn. Der Aufsichtsrat bestimmte Wolfgang Röhling, Georg Berk und Otmar Maas als Vorstände.

UPDATE 23.06.2020: Seit dem 18.06. 2020 ist die Bürgergenossenschaft Heuweiler beim Registergericht Freiburg als eingetragene Genossenschaft – eG – registriert. Um nun Genossin  / Genosse zu werden, reicht nicht mehr die Unterschrift unter die Satzung. Es muss nun ein Beitrittsformular ausgefüllt und der Bürgergenossenschaft zugeschickt / bei ihr abgegeben werden (Heuweiler, Im Mätte 6). Das  Formular kann hier [6] heruntergeladen werden.

UPDATE 19.09.2020: Das Haus ist inzwischen entrümpelt. In zwei Tagen der offenen Tür am 12. und 19.09. hat die Bürgergenossenschaft den Bürgern ermöglich, sich selbst ein Bild des Gebäudes zu machen und die aktuellen Umbaupläne [7,8] vorgestellt. In dem Gebäude des Alt-Vogtshof sollen 7 Wohnungen entstehen. Die Wohnfläche wird rd. 400 qm betragen. Das Treppenhaus, das zur Zeit in das Gebäude integriert ist, wird nach außen verlagert, um mehr Wohnraum zur Verfügung zu haben. Die aktuellen Planungen wurden an den drei Tagen der offenen Tür den interessierten Mitgliedern vorgestellt und es wurden Anregungen, die sich im Wesentlichen auf das Treppenhaus und die Balkone bezogen, aufgenommen. Danach sehen die Planungen folgende Aufteilung des Gebäudes vor: EG: im Erdgeschoss: zwei 1-Zimmer Wohnungen und eine 2-Zimmer-Wohnung, geeignet für Rollstuhlnutzung; OG: im Obergeschoss: zwei 2-Zimmer Wohnungen; DG: im Dachgeschoss: zwei Maisonette-Wohnungen.

Update Dezember 2020: am 10.12.2020 wurde der Bauantrag mit aktuellen Plänen in der öffentlichen Sitzung des gemeinderats beraten und genehmigt [9]

 

Verlinkte Quellen

[1] Homepage der Bürgergenossenschaft Heuweiler

[2] Coronavirus: Sofortige Einschränkungen des öffentlichen Lebens unumgänglich Blogbeitrag auf neueliste-heuweiler.de

[3] Satzung der Bürgergenossenschaft Heuweiler

[4] Flyer zum Werben für eine Bürgergenossenschaft von Hans-Georg Schwörer und Wolfgang Röhling, Arbeitskreis Dorfentwicklung Heuweiler, Mai 2019

[5] Heuweilermer will Genossenschaft gründen, um Wohnraum und ein Café zu schaffen. Bericht der BZ vom 19.07.2020

[6] Beitrittsformular zur Bürgergenossenschaft Heuweiler

[7] Mail der Bürgergenossenschatf an die Mitglieder, August 2020

[8] Umbaupläne Altvogshof Heuweiler Stand 19.09.2020

[9] Genehmigter Bauplan Stand 10.12.2020, veröffentlicht gem §41b Abs. 4 GemO BW

Politisches Leben in Heuweiler: Rückblick auf die Amtszeit 2014-2019 und darüber hinaus

Wichtige Ereignisse im politischen Leben Heuweilers seit 2014

2023: Neuer alter Bürgermeister, kommunales Wärmenetz für Heuweiler

Januar: Bürgermeisterwahl wird auf den 14. Mai terminiert. Bürgermeister Walz berichtet, dass vorerst die Halle doch nicht belegt werden müsse. Pläne zur Belegung werden jedoch erstellt.
Februar: Vorstellung der Energiepotentialstudie der Badenova. Verabschiedung des Haushalts für 2023. Bedenken werden nur aus der Neue Liste geäußert, letzten Endes stimmt nur GR Maas gegen den Haushalt. Fasnet findet nach zwei Coronajahren erstmals wieder statt.
März: Erstmals seit dem Antrag der Neuen Liste zur Windenergie im Juli 2022 wird das Thema öffentlich im Gemeinderat debattiert. Die Ökostromgruppe hatte inzwischen im Rat nichtöffentlich eine Konzeption vorgestellt und damit begonnen, mit den privaten Eigentümern möglicher Flächen über Pachtverträge zu verhandeln. Die Badische Zeitung titelt: „Flächeneigentümer geben grünes Licht“. Der Gemeinderat spricht sich im Grundsatz dafür aus, sich an einem Bürgerbuskonzept der Gemeinde Gundelfingen zu beteiligen. Voraussetzung wird sein, dass ich genügen Ehrenamtliche finden.  Die Leitungsfreistellung im Kindergarten wird erneut angehoben. Scheibenschlagen findet bei Bestem Wetter erstmals ohne Zelt statt.
April: Der Klimaschutzausschuss empfiehlt der Gemeinde nicht, den Klimanotstand auszurufen, wohl aber, beim Thema Nahwärme tätig zu werden. Auf Antrag der Neuen Liste beauftragt der Rat daher die Verwaltung, bis Herbst einen Beschlussvorschlag zur Entwicklung eines Kommunalen Kalt- oder Warmwärmenetzes vorzubereiten. Ein Workshop zum Radwegekonzept offenbart die bereits bekannten Positionen ohne neue Impulse zu setzen. Die Gemeindeverbindungsstraße wird gesperrt, um Gundelfingens Norden vor Ausweichverkehr zu bewahren. In Heuweiler fühlen sich viele Menschen zurecht abgehängt. Rahpael Wals und Raphael Strecker bewerben sich ums Bürgermeisteramt. Die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements werden öffentlich im Rat vorgestellt. Hubert Wiehle wird als Feuerwehrkommandant bestätigt.
Mai: Kandidatenvorstellung am 9. Mai. Themen einer Einwohnerversammlung werden im Rat besprochen (diese findet jedoch erneut nicht statt). Leitung des Jugendraums wird mit einem Team um Moritz Struschka neu geregelt und von der Gemeinde unterstützt.
Juni:
Juli:
August:
September:
Oktober:
November:
Dezember:

 

2022: Corona bestimmt mit Omikron, Boostern und Verschwörungstheoretikern das Umfeld, schwierige Entscheidungen im Dorf stehen an, Zuspitzung des Wohnraummangels für Flüchtlinge und Obdachlose

Januar: Debatte über die notwendigen Beratungsunterlagen zu Bauanträgen; Beschluss zur nachträglichen Genehmigung eines Balkons in der Glottertalstraße (nach etwa 30 Jahren);Zustimmung zum Bauantrag an der Laube. Ankündigung eines Beratenden Ausschusses für alle Fragen des Klimaschutzes gem. §41 GemO BW nach nichtöffentlicher Beratung zu dem Thema im Dezember.
Februar: Genehmigung Neubauvorhaben „Grüner Baum“. Vorläufige Eröffnungsbilanz wird vorgestellt. Verabschiedung des Haushalts 2022 mit nie dagewesenen Investitionsvorhaben.
März: Beschluss des Bebauungsplans „Dorfstraße“, Zwischenbericht des Radwegkonzepts, Rat beschließt mehrheitlich weitere 3000 Euro für eine Bürgerbeteiligung nachzuschießen;  die bnNETZE GmbH in Freiburg wird beauftragt, für Heuweiler eine Energiepotentialstudie zu erstellen; mehrheitliches Votum für einen Antrag auf Beschränkung auf Tempo 50 auf der Gemeindeverbindungsstraße. Mehrfach organisieren sog. „Querdenker“ (Menschen, die gegen die damaligen Corona-Maßnahmen protestierten, sich nicht ganz von rechts abgrenzten und dabei allerlei Verschwörungstheorien verbreiteten) Autokorsos mit bis zu 100 Fahrzeugen, die von Freiburg ausgehend auch durch Gundelfingen und Heuweiler führen.
April: Dach der Jugendhütte im Kirchenwald muss erneut saniert werden; aktualisierter Feuerwehrbedarfsplan wird verabschiedet; Besetzung des Klimaschutzausschusses: GR Stahl, GR Blattmann, GR Weiß, GR Strecker und BGM Walz sowie drei sachkundige Bürger (M. Hermann, A. Dittrich, S. Rieder); Gemeinderat beauftragt  den Zweckverband, den Ausbau der grauen Flecken auszubauen, nachdem sich kein privater Investor gefunden hat.
Mai: Bericht des Bürgermeisters über die Unterbringung von Geflüchteten. Weiterhin setzt die Verwaltung auf Anmietung. Pläne zum Bau von Gemeindeeigenen Wohnungen werden nicht verfolgt. Badische Zeitung titelt dazu: „Heuweiler hat noch keinen Plan“.
Juni: Klimaschutzausschuss tagt erstmals.
Juli: Zwischenbericht zum Haushalt. Das Haushaltsjahr 2021 schließt voraussichtlich wesentlich besser ab als geplant. Statt einem deutlichen Defizit kann mit einem Überschuss gerechnet werden. Behandlung des Antrags zu Windenergie der Neuen Liste aus Oktober 2021. Neue Liste stellt Anträge zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung, zur Prüfung der Nachnutzung des Schulgebäudes in Heuweiler als Kita und zur Evaluation der Verwaltungsstruktur in der vVG Gundelfingen – Heuweiler. Der künftige Streckenverlauf des Radschnellwegs RS6 wird veröffentlicht. Der Weg wird parallel zur nordwestlichen  Gemarkungsgrenze von Heuweiler in weniger als 200 m Abstand verlaufen, er wird aber nicht über Heuweiler Gemarkung führen.
September: Der Gemeinderat spricht sich mit 7 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich für den Kauf eines Wohnung an der Glottertalstraße für eine Kita mit einer einzigen Gruppe aus.Die Gemeindeverwaltung wir beauftragt, einen Gemeindevollzugsdienst mit einem Stellenumfang von 15% einzurichten.
Oktober: Der Gemeinderat gratuliert Bürgermeister Walz zur Wiederwahl in Gundelfingen. Kontroverse Debatte über das Verhalten der Gemeindeverwaltung und der unteren Baubehörde (Übergehen des Gemeinderates im Rahmen einer Bauvoranfrage in 2021). Am Ende stimmt der Rat trotz vieler Bedenken mit einer Enthaltung für das betroffene Bauvorhaben in Hinterheuweiler. Die Verwaltung wird auf Antrag der Neuen Liste beauftragt, eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat zu erstellen. Die Neue Liste zieht die Anträge zur Evaluation der Verwaltung und zur Überprüfung der Nachnutzung des Schulgebäudes zurück. der erste Antrag soll überarbeitet werden; das Schulgebäude soll zwar nachgenutzt werden, jedoch sei nach Auskunft von Herrn Walz derzeit noch nicht absehbar, wenn es von der Johann-Peter-Hebel-Schule freigegeben werden könne. Außerdem sei die Gemeindeverwaltung nicht aus eigener Kraft in der Lage, die Nachnutzung zu überprüfen. Die beauftragung eines Ingenierurbüros macht daher aktuell keinen Sinn.
November: Der Gemeinderat Denzlingen spricht sich für einen Windpark in Heuweiler aus. Erster Entwurf für eine Geschäftsordnung wird vorgestellt.
Dezember: Gemeinderat beschließt erweiterte Drosselung der Straßenbeleuchtung (von 22.00 Uhr bis 5:30 Uhr statt wie bisher von 01:00 Uhr bis 04:30 Uhr)Bürgermeister Walz berichtet von einer dramatischen Zuspitzung der Flüchtlingssituation, so dass zeitnah die Halle belegt werden müsse. Kurz vor Weihnachten können zusätzliche Wohnungen angemietet werden.

 

2021: Jahr beginnt im verlängerten Lockdown und endet zwischen Delta und Omikron

Januar: Der coronabedingte Lockdown, der am 16. Dezember getartet wird bis verlängert. Heuweiler senkt die Gewerbesteuer im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021; Ortsbaumeister Müller wird verabschiedet. Vlora Schmitt übernimmt die Geschäftsstelle des Gemeinderats Heuweiler.
Februar: Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Dorfstraße“, Bekanntmachungssatzung wird geändert, um Bekanntmachungen über die Homepage zu ermöglichen.
März: Stellungnahme zum Nahverkehrsplan. Heuweiler ist weiterhin nur von der Haltestelle Laube aus nach Denzlingen gut angebunden. Beschluss zur Beteiligung an der Bürgergenossenschaft Heuweiler und zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
April: Fortschreibung des Handlungskonzepts Friedhof des AK Dorfbild für 2021 und 2022 (vorgetragen von Hubert Blattmann und Claudius Stahl) wird verabschiedet.
Juni: In der Gemeinderatssitzung wird der Bedarf für Wohnungen für Flüchtlinge in Heuweiler öffentlich dargestellt.
Juli: Der Gemeinderat beauftragt nach reger Debatte ohne Stimmen der Neuen Liste das Büro Fichtner aus Freiburg wird mit der Erstellung des Radverkerhrskonzeptes.
September: Beschluss zum Beitritt von Heuweiler zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Breisgau-Nord – Hochschwarzwald zum 01.11.2021; 5 teilweise schwierige Bauanträge führen zu einer Diskussion über die Rolle der politischen Entscheidungsträger in Abgrenzur zur Rolle der Verwaltung und der Baurechtsbehörde.
Oktober: Bürgergenossenschaft stellt bei der Generalversammlung den Fortschritt des Projektes „Altvogtshofgelände“ vor. Das von der Gemeinde unterstützte Lastenfahrrad der Bürgerrunde kann erstmals öffentlich ausgeliehen werden. Der Standort des Rades am Gemeindehaus sorgt für Diskussionen in Bürgerschaft und Rat.
November: Absage der Veranstaltungen zum Volkstrauertag wegen Corona. Vorläufige Ergebnisse des Starkregen-Risikomenagements zeigen die bekannten Schwachstellen in Heuweiler. Bürgermeister kündigt Veröffentlichung der Daten im Dezember an. Rat beschließt mit großer Mehrheit, den Lehenweg auf Heuweilermer Gemarkung mit einer Teerschicht zu stabilisieren. Erneute Offenage des Bebauungsplans „Dorstraße“. Einen Antrag der Neuen Liste, an der Glottertalstraße Mischgebiet vorzusehen, findet in diesem Zusammenhang im Rat keine Mehrheit. Erneut wird über fehlende Unterbingungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Heuweiler debattiert. Neue Liste stellt federführend (teilw. interfraktionelle) Anträge zum Standort des Lastenfahrrads der Bürgerrunde und zur Prüfung der Möglichkeit der Errichtung einer Windenergieanlage in Heuweiler durch die Verwaltung.
Dezember: Erneuter Grundsatzbeschluss zur Anmietung oder zum Bau eines Gebäudes für Flüchtlinge und Wohnungslose. Mitglieder der Neue Liste und der Freien Wähler sprechen sich notfalls auch für den Bau von Wohncontainern aus. Drei Standorte werden vom Bürgermeister zur Diskussion gestellt: 1. ein gemeindeeigenes Grundstück beim Baugebiet Binde; 2.) ein Gemeindeeigenes Grundstück oberhalb des Spielplatzes des Kindergartens und 3.) ein Grundstück am Ortsausgang Richtung Gundelfingen, für das eine positive beschiedene Bauvoranfrage von 2018 vorliegt. Kosten auch für den Bau sollen im Haushalt bereitgestellt werden. Anträge zur Ablehnung des Standorts „Gemeindehaus“ für das Lastenrad der Bürgerrunde und zum Prüfantrag Windenergie werden mit großer Mehrheit angenommen.

 

2020: Politisches Ausnahmejahr wegen Ausbruch der Corona-Pandemie

Februar: Verabschiedung Haushaltsplan 2020 (wesentliche Themen: Erhöhung der Leitungsstunden im Kindergarten; 10 TEUR für Radweg nach Gundelfingen; Unterstützung der DJK für eine Drainage des Sportplatzes)
März: Offenlagebeschluss Bebauungsplan Dorfstrasse; Stellplatzsatzung in der Dorfstrasse wird rechtskräftig; am 13. März beschließt Bürgermeister Walz ein Versammlungsverbot ab 50 Personen wegen Covid-19-Pandemie; Bürgergenossenschaft Heuweiler gründet sich im Rahmen einer Videokonferenz.
April: Die Gemeinderatssitzung wird abgesagt. Öffentliches Leben ruht wegen Covid-19. Wasserschaden im Gemeindehaus (Versicherungsfall).
Mai: Gemeinderat tagt öffentlich in der Halle. Wegen der notwendigen Masken und fehlender Mikrofonanlage ist die Kommunikation schwierig. Trotzdem kommen viele Zuhörer in die Sitzung. Beratung drohender Haushaltsdefizite. Rat sieht trotz erwartetem Defizit keine Veranlassung, zu diesem Zeitpunkt die wenigen Investitionen und Instandhaltungskosten in Frage zu stellen. Neue Verwaltungsgebührensatzung wird verabschiedet. Öffnung der Halle vorübergehend auch für private Veranstaltungen.
Juni: Verabschiedung von Frau Maurer im Gemeinderat
Oktober: Beschluss, dem Gutachterausschuss „Breisgau-Nord-Hochschwarzwald“ mit Sitz in Kirchzarten beizutreten. Nach kontroverser Debatte stimmt der Gemeinderat Heuweiler der Zusammenlegung der Standesamtsbezirke Heuweiler und Gundelfingen unter dem Namen „Standesamt Gundelfingen“ zu.
November: Kindergartenbedarfsplanung wird vorgestellt: Heuweiler bietet derzeit ein bedarfsgerechtes Angebot und erfüllt diese gesetzliche Pflichtaufgabe. Kontroverse Debatte zur Radwegeplanung nach  öffentlichem Antrag der Bürgerrunde Heuweiler, die Gemeindeverbindungsstraße nach Gundelfingen in eine Fahrradstraße umzuwidmen.
Dezember: Erster digitaler Stammtisch der Neuen Liste. Gemeinderat genehmigt Bauantrag der Bürgergenossenschatft („Altvogtshof-Gebäude“). Beschlussfassung über das Breitbandkonzept (mit dem Zweckverband Breitband Breisgau). Beschluss zur Erstellung eines Radverkehrskonzepts und eine Antragstellung hierzu beim Land Baden-Württemberg. Abendliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg ab 12.Dezember. Gaststätten „Laube“ und „Grüner Baum“ schließen für immer. Frisör Schneider schließt in Heuweiler.

2019: erster Haushalt nach NKHR, aus Neuwahl des Gemeinderats geht die Neue Liste als stärkste Fraktion hervor

Januar: Veränderungssperre Altvogtshofgebäude (Dorfplatz) beschlossen
Februar: erster doppischer Haushalt verabschiedet; positiver Bescheid auf Bauvoranfrage zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Ortsausgang Richtung Gundelfingen.
März: Gemeindeverwaltung Heuweiler erstmals nach Neuordnung in Heuweiler erreichbar; Bäckerei Schneider schließt für immer.
April: Einigung auf die Neufestsetzung des Verwaltungskostenbeitrags den Heuweiler an Gundelfingen zahlt. Langjährige Gemeinderäte werden geehrt, darunter Otmar Maas für 25 Jahre und Hubert Blattmann für 15 Jahre im Rat.
Mai: Stellplatzsatzung für die Dorfstraße beschlossen. Verlangt werden künftig 2 Stellplätze pro Wohneinheit; aus der Gemeinderatswahl geht die Neue Liste als stärkste Fraktion hervor. In allen Fraktionen kommen neue Räte in den Gemeinderat (insg. 4).
Juni: Weitere energetische Sanierung der Grundschule (Austausch Fenster Flur OG und UG) beschlossen.
September: Bürger um Wolfgang Röhling planen intensiv die Gründung einer Bürgergenossenschaft in Heuweiler
Oktober: Zweckverband Breitband sieht derzeit keine Möglichkeit einer Förderung des Breitbandausbaus (Glasfaser) in Heuweiler. Lebhafte Diskussion im Rat über unsinnige Förderrichtlinien des Bundes und das Gebaren des ehemaligen Monopolbetriebs Deutsche Telekom
November: Keine Einigung auf gemeinsamen Standesamtsbezirk mit Gundelfingen.

2018: Ringen um Lösungen

Januar: Walter Hausner rückt nach dem Ausscheiden von Martin Weiner für die Freien Wähler in den Gemeinderat nach
Februar: großer Andrang in der Ratssitzung. Diskussion zum Thema Flüchtlingsunterbringung
März: Grundsatzbeschluss zum Bau eines Wohngebäudes für Flüchtlinge am Kirchberg (einzige Gegenstimme Otmar Maas); Unterstützung des Tagesmüttervereins; Beitritt zum Zweckverband Breitband Breisgau
April: Frau Seiler, Kämmerin der Gemeinde wird verabschiedet. Sie verlässt auf eigenen Wunsch die Verwaltung
Mai: Widerstand gegen Flüchtlingsunterkunft am Kirchberg. Flugblatt wird verteilt. Bürger fordern weitere Bürgerversammlung; die ersten zwei Flüchtlinge ziehen nach Heuweiler
Juni: Start der Straßensanierung des Weges zwischen Gehrihof und Lehenweg; Grundsätzliche Einigung mit Gundelfingen über künftige Verwaltungsstruktur ( in nichtöffentlicher Sitzung) Hubert Wiehle wird zum neuen Feuerwehrkommandanten Gewählt.
Juli: Einwohnerversammlung; Grundstück am Ortsausgang Richtung Gundelfingen kommt für eine Unterkunft in den Fokus
September: Rat vertagt Bauantrag für Flüchtlingsunterkunft, Baugenossenschaft springt ab, Bürgermeister ist verzweifelt
September: Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeige für die Bürgerrunde November; Felix Altmann wird neuer Kämmerer
Oktober: Neuvergabe der Stromlieferung für Straßenbeleuchtung und Gemeinde für 3 Jahre bis 2021. Heuweiler bezieht weiterhin ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien.
Dezember: Gemeinde gelingt Anmietung eines Wohnhauses zur Flüchtlingsunterbringung. Bezug schon im Januar geplant

2017: Vakanz in der Verwaltung, keine Kindergartenerweiterung, kein Platz für Flüchtlinge?

Januar: Bürgermeister Walz kündigt Kindergartenerweiterung an; Jugendliche stellen im Gemeinderat ihre Ideen und Wünsche vor.
März: Herr Enderle, der seit Jahrzehnten das Gesicht der Gemeindeverwaltung war, geht überraschend in den Vorruhestand
Mai: Pläne zur Kindergartenerweiterung müssen aus finanziellen Gründen gestoppt werden
Juni: zum wiederholten Mal beklagen sich Bürger beim Rat über die Parksituation in der Dorfstraße
Juli: Diskussion wegen der Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergarten; Abschluss der Neuordnung des Gemeindearchivs, Fertigstellung des nördlichen Teilstücks der Straße in Hinterheuweiler
September: Ergebnis der Bundestagswahl in Heuweiler: CDU 40, 4%, Grüne 17,6%, SPD 13,9%, FDP 11,4%, AfD 6,9%.
September: Der Landkreis setzt kurz nach der Bundestagswahl erstmals sechs Flüchtlinge auf dem Dorfplatz Heuweiler aus. Mangels Alternative bringt der Bürgermeister sie in Wohnungen in Gundelfingen unter. Beide Räte werden erst im Nachhinein informiert.
Oktober: Flüchtlingssituation in Heuweiler sorgt in den Nachbargemeinden (vor allem in Gundelfingen) für lebhafte Diskussionen
November: Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft kann sich nicht auf einen neuen Verwaltungskostenbeitrag für Heuweiler einigen, Einwohnerversammlung. Hauptthema: Flüchtlinge. Planung einer Unterkunft am Kirchberg wird der Öffentlichkeit vorgestellt. Appell an die Bürger, Wohnungen zu vermieten.
Dezember: Martin Weiner scheidet nach mehr als 18 Jahren aus dem Gemeinderat aus, Rat beschließt Erhöhung der Hundesteuer

2016: Keine 750 Jahre, keine Erdaushubdeponie

Januar: Streit im Landkreis wegen Flüchtlingsunterbringung
Februar: Beschluss zum Neubau des nördlichen Straßenteilstücks in Hinterheuweiler und zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes
März: Diskussion um „verschlafene“ 750-Jahr-Feier
April: Aufregung um Bauantrag zu einer sonnengeführten Solaranlage in einem Garten in Hinterheuweiler
Mai: erneute ergebnislose Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge; Pläne des Landkreises Emmendingen zur Errichtung einer Erdaushubdeponie vor Heuweiler werden bekannt. Dorf und Rat und Bürgermeister wehren sich
Juni: Heuweiler feiert beinahe 750 Jahre; Einweihung “Zollplätzle“ durch AK Dorfbild; Rat unterstützt Mitfahrinitiative „Orangener Punkt“. Bürgerinitiative gegen die Erdaushubdeponie.
Juli: Veränderungssperre in der Dorfstraße beschlossen; Landkreis Emmendingen gibt Pläne für Erdaushubdeponie in Heuweiler vorläufig auf
Oktober: Bürgerrunde gründet Verein
November: Heuweiler wird Mitglied im Weintourismus Breisgau; Wasserrohrbrüche nach dem trockenen Sommer machen Nachtragshaushalt erforderlich

2015: Bürgermeister gehen und kommen

Januar: Beschluss gegen Windkraftanlagen auf Heuweilermer Gemarkung, AK Dorfbild legt Handlungskonzept vor
Februar: Einzeichnen weiterer Parkverbote in der Dorfstraße beschlossen
März: letzter Haushalt unter Bürgermeister Dr. Bentler verabschiedet; erste öffentliche Debatte über mögliche Flüchtlingszuweisung
März: Einigung auf Nutzungspauschale für die Vereine
Mai: Raphael Walz gewinnt die Wahl zum Bürgermeister gegen Martin Weiner, Claudius Stahl wird neuer stellvertretender Bürgermeister; Internet in Heuweiler wird dank DSL-Vectoring schneller (bis 100 Mbit/s)
Juni: erster Dorfhock als Gemeinschaftsveranstaltung von Trachtenkapelle und Feuerwehr
Juli: Feierliche Verabschiedung von Bürgermeister Dr. Bentler; Otmar Maas hält die vielbeachtete Laudatio
September: Amtseinführung Bürgermeister Walz; Verabschiedung der neuen Archivsatzung
Oktober: Bürgermeister Walz bittet vergeblich um Angebote von Wohnungen für Flüchtlinge
November: Diskussion um „Bücherecke“ am Gemeindehaus; am Ende erfolgt der Bau ehrenamtlich durch Ferdinand Elighofer

2014: Gemeinderatswahl, Bezug von Gemeindehaus und Dorfplatz

Mai: Neue Liste erringt zusätzlichen Sitz im Gemeinderat. Hendrik Elighofer kommt für die Neue Liste zusätzlich ins Gremium. Hubert Blattmann erhält die meisten Stimmen und wird Stimmenkönig
Juli: Einweihung des neuen Gemeindehauses; erste Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche, neues Kreuz im Ratssaal, Neuordnung des Gemeindearchivs durch Archivar Dargleff Jahnke
August: Neueröffnung Jugendraum, Bürgerrunde nutzt Räume der Gemeinde (Vereinsgründung angemahnt)
November: MDB Thomas Dörflinger besucht Heuweiler; Abschluss der Arbeiten am neuen Dorfplatz; Heuweiler bezieht erstmals atomfreien Strom von den Gemeindewerken Gundelfingen; Bürgerversammlung, Themen sind die Bürgerrunde, Mittagstisch für die Schüler und der fehlende Radweg nach Gundelfingen
Dezember: Beschluss, das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) einzuführen

 

 

 

 

 

 

Das letzte Mittel

Kommentar zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im Gebiet „Dorfstraße zwischen Holzweg und Gartenstraße“ und über die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Bereich.

Am 14.6. hat der Gemeinderat aus gegebenem Anlass einstimmig eine Veränderungssperre über eine fast 77 ar große Fläche am Ortseingang von Heuweiler beschlossen. Betroffen sind 10 Flurstücke in Privatbesitz, deren künftige Bebauung (Nachverdichtung) durch einen Bebauungsplan neu geregelt werden soll.

Darstellung des Planungsgebietes im Bürger-GIS der Gemeinde Heuweiler, abgerufen am 20.7.

Eine solche Überplanung ist das offizielle Mittel, das der Gemeinde bleibt, wenn die zuständige Baubehörde regelmäßig das fehlende Einvernehmen der Gemeinde ersetzt, und dadurch signalisiert, dass für die Bürokraten jedes Bauvorhaben möglich sei. Nur durch einen Bebauungsplan können die gewählten Vertreter der Gemeinde die Planungshoheit wiedererlangen und der Gier der Bauträger, die die Verdichtung bis an die Grenze des Machbaren ausreizen wollen, entgegentreten.

Ich hatte bereits in Zusammenhang mit der Bebauung am Rebstockgarten darauf hingewiesen (und gefordert), dass die Gemeinde planerisch tätig werden müsse („Aufgaben für den kommenden Bürgermeister“). Im aktuellen Fall erlebe ich persönlich zum ersten Mal, dass dieser Weg in Heuweiler tatsächlich beschritten wird, und ich habe sowohl die Veränderungssperre als auch die Überplanung des Gebietes im vorliegenden Fall ausdrücklich begrüßt.

Andererseits gibt es eine weitere einfache Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklung einer Gemeinde zu nehmen: nämlich mit den Menschen zu sprechen. In Heuweiler wurden in der Vergangenheit auch von den Bauträgern keine Mondpreise bezahlt. Es kamen lediglich diejenigen Grundstücke an Bauträger, die sonst niemand erwerben wollte. So wichtig es ist, einen Bebauungsplan zu erstellen: Möglicherweise wäre es sinnvoller, wenn die Gemeinde verkaufswillige Eigentümer fair bei der Entwicklung der künftigen Bebauung unterstützt. Wenn gleichzeitig potenzielle Käufer auf die Angebote hingewiesen würden, könnte die Gemeinde auf diese Weise ihren Einfluss geltend machen. Die Ansprechpartner für solche Gespräche müssen die gewählten Vertreter der Gemeinde sein, also in erster Reihe der Bürgermeister, aber selbstverständlich auch die Gemeinderäte; erst in zweiter Reihe die Verwaltung.  Dadurch könnte möglicherweise – auch ohne „plansichernde Instrumente“ – die Dorfentwicklung nachhaltig gesteuert werden. Zusätzlich könnte immer wieder auch öffentlich darauf hingewiesen werden, dass Heuweiler ein idealer Ort für „wohnen und arbeiten“ ist, sei es für IT-Dienstleister oder andere Gewerbetreibende, möglicherweise auch für eine Arztpraxis, die das Einzugsgebiet Denzlingen-Glottertal-Heuweiler und Gundelfingen in der Nähe hätte. Gerade in den auch mit ÖPNV gut erreichbaren Teilen von Heuweiler muss Gewerbetreibenden eine Option aufgezeigt werden.

Das Ziel für die Gemeinde sollte an dieser Stelle sein, eine reine Wohnbebauung zu vermeiden

Eine Veränderungssperre, die immer mehrere Eigentümer betrifft und nicht nur planerische Kosten, sondern auch Haftungsrisiken für die Gemeinde mit sich bringt, sollte in diesem Zusammenhang immer nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen bereits ausgeschöpft sind.  Dann sollte die Gemeinde allerdings auch nicht davor zurückschrecken, so wie im aktuellen Fall geschehen.

 

Verlinkte Quellen

1.) Alle gültigen Bebauungspläne von Heuweiler (Link zum Gemeinde-Informations-System des Landkreises)

2.) Beratungsvorlage zum B-Plan Dorfstrasse (TOP 3 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.03.2020 , veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

 

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Claudius Stahl

Protest hat Erfolg: Der Landkreis Emmendingen gibt Pläne für eine Erdaushubdeponie an der Grenze zu Heuweiler endgültig auf!

Abb. 1. Erdaushubdeponie Heuweiler. Ausschnitt aus der öffentlichen Sitzungsvorlage des Kreistages Emmendingen [15]

In unmittelbarer Nähe zu Heuweiler dachte der Landkreis Emmendingen 2016 über eine  große Deponie zur Lagerung von Erdaushub nach [1] [2] [3]. Es sollten bis zu  68.500 m3 Erde pro Jahr gelagert werden. Dies hätte wesentliche Auswirkungen auf unser Dorf gehabt. Bei der Erarbeitung des Planes im Auftrag des Landkreises Emmendingen war der Firma Unger Ingenieure offensichtlich sehr bewusst, dass diese Deponie in einem rechtsgültigen regionalen Grünzug  [9] lag, da auf diese Tatsache in der offiziellen Darstellung ausdrücklich hingewiesen wurde. Wichtig scheint den Planern vor allem die Größe der Fläche, die Kapazität und die kostengünstige Verkehrsanbindung gewesen zu sein. Dazu passt auch, dass die Fläche, auf der die Deponie errichtet werden sollte, ausgerechnet zu den wenigen landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld gehört, die NICHT mit Schwermetall belastet sind und NICHT von Anbaubeschränkungen für Landwirte betroffen sind [4]. Die Parabraunerde (Lößlehmboden) an dieser Stelle gehört zu den besten Böden im gesamten Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen-Vörstetten-Reute [10]. Die in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat Denzlingen gezeigte Version trug bezeichnenderweise das Kurzzeichen „HEUW-1“. Die Version für Heuweiler trug dagegen den Titel „DENZ-1“  Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wahrscheinlich sprach aus Sicht des Landkreises Emmendingen für die Lösung auch, dass vor allem Heuweiler von Negativen Auswirkungen betroffen gewesen wäre. Weil aber Heuweiler gar nicht zum Landkreis Emmendingen gehört, war ursprünglich eine Beteiligung Heuweilers gar nicht vorgesehen. Der Bürgermeister von Heuweiler musste von der Presse von dem Vorhaben erfahren.

Getragen von Bürgermeister, Gemeinderat und den Bürgern hat sich Heuweiler (gemeinsam mit den ebenfalls betroffenen Nachbargemeinden Denzlingen und Glottertal) vehement gegen den Standort vor unserer Haustür gewehrt! Im Dorf wurde bereits am 17.5.  anonym ein Flugblatt verteilt.  Am 29.05.2016 wurde außerdem von Raphael Reichenbach eine Online-Petition auf Change.org gestartet [5, 6, 8], um die Deponie zu verhindern und er hat zusätzlich im Dorf Unterstützerlisten ausgelegt. Über 1000 Unterstützer kamen auf diese Weise zusammen [9]. Zur hitzigen Debatte über die Deponie im Gemeinderat am 9.6.16 war der Ratssaal bis auf den letzten Platz gefüllt [11] [12]. Erst durch den öffentlichen Druck wurde auch der Gemeinde Heuweiler die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Die (ablehnenden) Stellungnahmen der Gemeinden Heuweiler und Denzlingen zur projektierten Erdaushubdeponie an den Landkreis Emmendingen finden sich unter [13].  Am 12.5.17, einen Tag nachdem Heuweiler von den Plänen erfahren hatte, wurde der Regionalverband Südlicher Oberrhein um eine Stellungnahme gebeten. Noch vor der Gemeinderatssitzung am 09.06. erhielten wir die Bestätigung, dass der sondierte Standort in Denzlingen nicht mit dem regionalen Grünzug an dieser Stelle vereinbar ist.

Weitere Entwicklungen und aktuelle Beschlusslage im Landkreis Emmendingen.
In der Mehrzahl der 14 geprüften Standorte gab es kein Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden. An vielen Stellen gab es auch Einwände des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein, auf die in der öffentlichen Sitzung nicht näher eingegangen wurde. Offensichtlich hatten die Planer -anders als wir – die Bedeutung der langfristigen übergeordneten Raumplanung erheblich unterschätzt und ohne Rücksprache mit dem Regionalverband viele Vorhaben in Regionale Grünzüge oder andere Vorranggebiete geplant. In der öffentlichen Kreistagssitzung am 18.07.16, an der mehrere Mitglieder der Neuen Liste Heuweiler persönlich anwesend waren, war die Standortsuche für eine Erdaushubdeponie auf der Tagesordnung [14, 15].  Einstimmig wurde, nach ausführlicher Diskussion insbesondere um die Rolle der Kommunen in dem Verfahren, beschlossen, dass „alle erforderlichen Maßnahmen“ zur Einrichtung einer Bodenaushubdeponie am Standort Steinbruch Keppenbach ergriffen werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt wurde zwar noch kein Standort ausdrücklich ausgeschlossen. Stattdessen wurde geplant, intensive Gespräche mit dem Regionalverband Südlicher Oberrhein, den betroffenen Bürgermeistern,  und, wenn nötig, anderen Behörden, geführt werden, um einen dringend benötigten weiteren Standort im Kreisgebiet zeitnah realisieren zu können. Dabei sollte „insbesondere der Standort Sasbach“ in den Blick genommen werden. Im Gewann „Burggrün“ könnten dort bis zu einer Million Kubikmeter abgeladen werden. Inzwischen liegt für diesen Standort ein Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Sasbach vor[16]. Auch der Regionalverband scheint mitzuspielen: im Juli und August 2018 erfolgte die Offenlage einer Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema „Abfallwirtschaft“[17]. Dieser enthält das Gewann „Burggrün“ als Lagerstätte für Erdaushub trotz ökologischer Bedenken: „Die dort in der vertieften Prüfung dokumentierten erheblichen Umweltauswirkungen aus regionaler Sicht überwiegen in der regionalplanerischen Letztabwägung nicht das öffentliche Interesse an einer raumordnerisch insgesamt verträglichen mittel- bis langfristigen Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle.“ Im Umweltbericht heißt es: „Ein möglicher, realisierbarer Alternativstandort existiert nach Einschätzung des Landkreises (A.d.V.: Emmendingen) als zuständiger Träger der Fachplanung nicht.“ Gleichzeitig erfolgte durch Änderung der Texte die Klarstellung, dass in Grünzügen und in Grünzäsuren die Neuerrichtung oder Erweiterung von Deponien nicht zulässig ist.

Damit ist der Standort Denzlingen – Heuweiler endgültig vom Tisch!

Wie erst im Februar 2017 bekannt gegeben wurde, gab es jedoch auch Befürworter der Deponie: Funktionäre des DJK hatten bereits mit Investoren gesprochen, um den geplanten Hügel als Skigebiet („Ischgl im Breisgau“) zu erschließen. Zum Glück konnten sich aber diese Narren gegen die „NAI-Sager“ aus den eigenen Reihen nicht durchsetzen[18].

 

 DIE MÜHE HAT SICH GELOHNT! An dieser Stelle ein Danke an alle, die sich daran beteiligt haben!

 

Abb. 2: Hinweisschild „Keine Deponie“ am Ortseingang Heuweiler

 

 

 

Nach aktuellem Stand bleibt diese herrliche Landschaft erhalten:

Heuweiler Gesamtansicht

Abb. 3: Heuweiler von Westen

 

Verlinkte Quellen
[1] Erdaushubdeponie für den Landkreis Emmendingen geplant (Emmendinger Tor 11.5.16 Bericht auf Seite 2)

[2] Erddeponie am Rand von Denzlingen? Bericht in der BZ vom 12.5.2016

[3] Darstellung des Planungsgebietes durch die Gemeinde Denzlingen

[4] Karte mit Schwermetallbelastung in Böden und mit Anbaubeschränkungen für Landwirte im Umfeld der geplanten Deponie sowie Hinweise für die Grünlandwirtschaft .

[5] Petition gegen Erdaushubdeponie. Bericht in der BZ vom 1.6.2016

[6] Online-Petition gegen die Deponie auf change.org

[7] Gundelfinger Nachrichten vom 2.6.16 mit Kommentar der Bürgermeisters und Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 9.6. (auf Seite 1)

[8] Bericht bei Radio Regenbogen über den Bürgerprotest in Heuweiler

[9] Übergeordnete Regionalplanung für Heuweiler mit Darstellung des Regionalen Grünzugs

[10] Fachkarte Bodenbewertung des Landschaftsplanes des Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen-Vörstetten-Reute

[11] Bericht der Badischen Zeitung über die Gemeinderatsdebatte im überfüllten Ratssaal am 9.6.16

[12] Von Haus zu Haus vom 16.06.16 mit Berichten über die geplante Deponie (Seite 10)

[13] Offizielle Stellungnahme der Gemeinde Heuweiler und der Gemeinde Denzlingen zur Erdaushubdeponie

[14] Bericht der Badischen Zeitung über das Verfahren im Landkreis Emmendingen vom 18.7.16

[15] Öffentliche Sitzungsvorlage der Kreistagssitzung EM am 18.7.16 mit Steckbriefen aller möglichen Standorte (Heuweiler auf Seite 18)

[16] Bericht der Badischen Zeitung über die geplante Lösung für Erdaushub des Landkreises Emmendingen vom 20.7.17

[17] Öffentliche Sitzungsvorlage des Planungsausschusses des Regionalverbands vom 21.06.2018 mit Teilfortschreibung „Abfallwirtschaft“

[18] Aus der Traum vom Ischgl im Breisgau:  Bericht der Badischen Zeitung vom 28.2.17

Übergeordnete Regionalplanung für Heuweiler

In der Fortschreibung des Regionalplans „Südlicher Oberrhein“ , der seit 22. September 2017 rechtsgültig ist, wird Heuweiler wie bisher der „Randzone um den Verdichtungsraum Freiburg“ zugerechnet. Diese Zone soll so entwickelt werden, dass „eine Zersiedlung der Landschaft und Beeinträchtigungen der Wohn- und Umweltqualität vermieden, Freiräume und Freiraumfunktionen gesichert, Entlastungsaufgaben für den Verdichtungsraum Freiburg wahrgenommen und Entwicklungsimpulse in den Ländlichen Raum vermittelt werden.“ Heuweiler wird  als „Gemeinde mit Eigenentwicklung“ für die Funktion „Wohnen und Gewerbe“ (letzteres wie Gundelfingen) festgeschrieben. Heuweiler ist seit 2002 (wie außerdem nur das Glottertal, welches allerdings dem „ländlichen Raum im engeren Sinne“ zugerechnet ist) dem „Kleinzentrum“ Gundelfingen zugeordnet. Dieses muss „als Standort von Arbeitsplätzen und zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung den häufig wiederkehrenden überörtlichen Bedarf“ decken können und definiert sich als Kleinzentrum nicht zuletzt auch erst durch die Zuordnung von Heuweiler. Grünzüge, Grünzäsuren und zwei Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege reichen an bzw. auf die Gemarkung Heuweiler. Im Rahmen von zwei Offenlegungsverfahren, zuletzt 2016, hatte die Gemeinde Heuweiler dieser Entwicklung ausdrücklich zugestimmt. Dazu hier einige Informationen:

 

Abb.1: Kartenausschnitt aus der Fortschreibug des Regionalplans Stand 2013

 

Abb.2: Regionalplans Stand 2019 (Quelle: Geodatenviewer, nur Darstellung der im Regionalplan geschützten Bereiche)

 

 

Abb.3: Überlagerte Karte der Regionalplanung (Stand 2016) mit Luftbild aus Heuweiler (Stand 2014, Quelle des Luftbildes: LGL, www.lgl-bw.de)

 

Abb.4: Überlagerte Karte der Regionalplanung (Stand 2019) mit Luftbild aus Heuweiler (Stand 2018, Quelle des Luftbildes: LGL, www.lgl-bw.de)

 

Folgende Vorranggebiete sind in Heuweiler vorgesehen:

#117: Offenlandkomplex Galgenmatten/Taubenbach: „Überwiegend grünlandgeprägter Offenlandkomplex mit naturnahen Fließgewässern, Gräben und Streuobstwiesen. Wichtiger Bereich für die Fauna (Lebensraum wertgebender Fledermaus- und Heuschreckenarten)“

#s160 Der Silberersgutswald („Waldkomplex Silbergsgut“) wurde im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergienutzung neu als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen (Begründung: Teilweise altholzreicher naturnaher Buchen-Eichen-Tannen-Mischwaldkomplex.) Dies ist in der aktuellen zweiten Offenlegung des Regionalplanes so bestätigt (Stand 05-16).

Neues zum Thema Windenergie: Bei der Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie hatte die Gemeinde Heuweiler, wie auch die Gemeinde Gundelfingen und die Verwaltungsgemeinschaft der beiden Gemeinden im Jahre 2015 Bedenken gegen die Reihung von Windkraftanlagen entlang des Höhenzugs Rosskopf- Hornbühl-Flaunser-Brombeerkopf angemeldet. Diese wurden berücksichtigt. In den Ergebnissen des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens heißt es in der Sitzungsvorlage des Planungsausschusses zum 6.7.17  [3] zu diesem Gebiet: „Zur Vermeidung der „Umzingelung“ von Siedlungen und Offenland sowie ‚Riegelwirkungen‘ innerhalb des Glotter- und des Dreisamtals wird zugunsten der – in Hinblick auf Konfliktintensität, Wirtschaftlichkeit, Vorbelastung und kommunale Planungsabsichten – geeigneteren Teilflächen ‚Nr. 46 – Rosskopf‘ und ‚Nr. 45 – Brombeerkopf‘ auf die Festlegung der (…) Teilflächen ‚Uhlberg‘, ‚Hornbühl‘ und ‚Flaunser‘ verzichtet.“ Man sieht: es lohnt, sich für seine Interessen einzusetzen! Es bleibt aber ein dicker Wehrmutstropfen: So heißt es in der Presseerklärung des Regionalverbandes vom 7.7.17:  „Verbandsdirektor Dieter Karlin stellt klar: Die Konzentrationszonen für die Windenergienutzung, die von den kommunalen Planungsträgern in den Flächennutzungsplänen dargestellt werden, können über die regionalplanerischen Vorranggebiete hinausgehen oder auch zusätzliche Gebiete umfassen. Unser regionales Konzept wird die Minimalkulisse für die Windenergienutzung in unserer Region sein.“

 

 

Abb.5: Vorranggebiete für Windkraftanlagen (blau) um Heuweiler (Stand 05-17) [3]. Rot dargestellt sind Ergänzungsvorschläge für Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege

Der Landschaftsrahmenplan von 2013 [4] lieferte die planerische Grundlage für die Fortschreibung des Regionalplans. Interessant für Heuweiler sind insbesondere die Schutzgüter „Klima und Luft“, „Arten und Lebensräume“ sowie „Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung“, die deswegen in auf Heuweiler bezogenen Ausschnitten hier dargestellt sind (Abb. 6-8):

 

Abb. 6: Heuweiler im Landschaftsrahmenplan (Fachkarte „Schutzgut Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung“)

 

Abb. 7: Heuweiler im Landschaftsrahmenplan (Fachkarte „Schutzgut Arten und Lebensräume“)

 

Abb. 8: Heuweiler im Landschaftsrahmenplan (Fachkarte „Schutzgut Klima und Luft“)

 

Außerdem sind in Heuweiler einige Biotope ausgewiesen.

Abb. 9: Biotopkartierung Heuweiler Stand April 2018. Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg [5,6]

Abb. 10: Karte der Biotope in Heuweiler, Stand Oktober . Anklicken der Datei öffnet ein pdf, in dem die detaillierten Beschreibungen der Biotope verlinkt sind.[5,6]

Verlinkte Quellen

1.) Seite des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein: http://www.rvso.de/

2.) Raumnutzungskarte „Heuweiler“ 1:50.000 in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 8.12.2016 und zugehörende Legende

3.) Sitzungsvorlage Planungsauschuss 6.7.17 des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein

4.) Landschaftsrahmenplan des Regionalverbands Südlicher Oberrhein

5.) Kartenviewer des Umweltinformationssystems der LUBW mit Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie geschützten Biotopen nach NatSchG/LWaldG um Heuweiler

6.) Tabelle der Biotope in Heuweiler vom Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg

7.) Alle gültigen Bebauungspläne und -satzungen von Heuweiler finden sich online im Gemeinde-Informations-System des Landkreises

 

 

 

Selbstständiges Heuweiler

 

Heuweiler ist nach wie vor die kleinste Gemeinde in unserem Landkreis. Klein zu sein empfinden wir aber nicht als Problem, sondern als Chance. In der Fortschreibung des Regionalplans „Südlicher Oberrhein“ wird Heuweiler wie bisher der „Randzone um den Verdichtungsraum Freiburg“ zugerechnet. Heuweiler wird als „Gemeinde mit Eigenentwicklung“ für die Funktion „Wohnen und Gewerbe“ festgeschrieben. Anders als manche Nachbargemeinde, die vor allem wachsen möchte, ist Heuweiler nach einstimmigen Gemeinderatsbeschluss mit seinem Status zufrieden. Unsere Flächen müssen dadurch nicht herhalten für den von Freiburg ausgehenden Verstädterungsdruck. “Eigenentwicklung“ bedeutet dabei nicht, dass sich kein zusätzliches Gewerbe entwickeln dürfte. Eigenentwicklung bedeutet, dass z.B. kein überregionaler Supermarkt auf unserer Gemarkung angesiedelt werden darf.

Wie aber gelingt es einer so kleinen Gemeinde, ihre Interessen gegenüber anderen durchzusetzen? Wie kann gleichzeitig verhindert werden, dass wir einfach von einer größeren Gemeinde geschluckt werden?

Die Neue Liste sieht die Antwort in einem kräftigen Verzahnen dieser bestimmten Bereiche:

  1. eine aktive, moderne Bürgerschaft
  2. funktionierende dörfliche Infrastruktur
  3. selbstbewusste Gemeinderäte, die an einem Strang ziehen
  4. eine schlagkräftige Verwaltung und eine einsatztüchtige Feuerwehr
  5. solide Finanzen
  6. einen versierten Bürgermeister

Heuweiler ist es bis hierhin gelungen, in den meisten dieser Bereiche gut aufgestellt zu sein:

Trotz hoher Investitionen in das Neue Gemeindehaus wurden die Vereine kontinuierlich unterstützt. Auch außerhalb der Vereine fördert die Gemeinde bürgerschaftliches Engagement: im jetzigen Gemeinderat ist vereinbart, dass im Juni oder Juli dieses Jahres zu einer Bürgerversammlung eingeladen wird, bei der der Startschuss zu einer kontinuierlichen Bürgerrunde fallen soll. Durch den eigenen Kindergarten gelingt es uns, Kinder und deren Eltern bereits früh ans Dorf zu binden. Eine Gruppe aktiver Eltern ist dabei, den Jugendraum wieder zu öffnen. Für uns alle in Heuweiler leisten wir uns vorbildliche Räumlichkeiten.

Die Infrastruktur im Dorf macht uns Sorgen: Eine Bank und ein Metzger haben geschlossen. Aber einen Frisör gibt es wieder. Auch wenn der Einfluss der Gemeinde auf private Entscheidungen begrenzt ist, sieht die Neue Liste, dass in dieser Hinsicht mehr getan werden müsste. Bei der Qualität der Internetverbindung in Heuweiler war die Gemeinde dagegen auch auf unsere Initiative hin aktiv: DSL gibt es flächendeckend in Heuweiler nur, weil der Gemeinderat vor wenigen Jahren einstimmig entschieden hat, hierfür eigene Haushaltsmittel zu investieren, um Glasfaserkabel ins Dorf zu legen.

Das Miteinander im Gemeinderat war zuletzt ausgezeichnet. Die Neue Liste hat das Ziel, gestärkt aus der kommenden Gemeinderatswahl hervorzugehen.

Obwohl das neue Haus am Kirchberg satzungsgemäß Gemeindehaus heißt, so ist doch das „Rathaus“ in ihm integriert. Hier bleiben die Verwaltung und der Bürgermeister vor Ort erreichbar. Natürlich kann ein Angestellter nicht alle Aufgaben alleine bearbeiten. Daher freuen wir uns besonders über das gute Funktionieren der Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen, die Heuweiler vorausschauend bereits in den 1970er Jahren freiwillig vereinbart hatte; damals durchaus auch zum bewussten Vorteil Gundelfingens, um nicht nach Freiburg eingemeindet zu werden. Zu den Pflichtaufgaben einer selbstständigen Gemeinde gehört die Sicherstellung des Brandschutzes. Heuweiler blickt mit Stolz auf seine Freiwillige Feuerwehr. Die Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges zeigt, dass Heuweiler diese Aufgabe dauerhaft in Eigenregie erfüllen können wird.

Als selbstständige Gemeinde ist Heuweiler auf gesunde Finanzen angewiesen. Wir meinen, dass sie die Voraussetzung sind, um die Gestaltungsspielräume für die Entwicklung der Gemeinde zu nutzen, die die Selbstständigkeit bietet. Daher wird sich die Neue Liste auch in Zukunft dafür einsetzten, dass Heuweiler nicht über seine Verhältnisse lebt.

All diese Faktoren würden nichts nutzen, wenn Heuweiler nicht von einem politisch versierten Bürgermeister geführt wäre. Dabei war es aus der Sicht der Neuen Liste nicht entscheidend, dass unser ehrenamtlicher Bürgermeister hauptamtlich in der größeren Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft im gleichen Amt tätig war. Viel entscheidender als diese zufällige Personalunion waren in all den letzten Jahren seine Qualifikation und sein gutes politisches Geschick. Wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Heuweiler einen starken Bürgermeister haben wird.

Für die Fraktion Neue Liste Heuweiler werden auch künftig der Erhalt und die Stärkung der Selbstständigkeit ein zentrales Ziel bleiben.

 

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Claudius Stahl