Stellplatzsatzung entlang der Dorfstrasse: zwei Stellpätze pro Wohneinheit: ein Muss!

Die Vorlage einer Stellplatzsatzung am 16. Mai, die entlang der Dorfstraße bei Zubau von Wohneinheiten künftig zwei Stellplätze pro Wohneinheit verlangt [1,2], war längst überfällig. Bereits im Herbst 2017 war das Thema „Stellplatzsatzung in der Dorfstraße“, aus der Mitte des Gemeinderats mit dem Ziel, künftig zwei Stellplätze zu verlangen, entwickelt worden. Bereits damals traf das Vorhaben auf breite Zustimmung im Gemeinderat.
Worum geht es? Veränderung heißt aktuell vor allem: Nachverdichtung. Auf Grundstücken, auf denen bislang eine Wohneinheit lag, werden künftig sieben und mehr Wohneinheiten entstehen. Nicht nur, aber vor allem in der Dorfstraße wird der Parkdruck in Heuweiler durch diese Entwicklung seit Jahren immer größer. Im Bereich der Veränderungssperre in der Dorfstraße am Ortseingang hat der Gemeinderat zwei Stellplätze bereits bei allen Bauanträgen durchgesetzt. An anderen Stellen entlang der Dorfstraße wurde jede Gelegenheit genutzt, um in Richtung zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu kommen. Aber auch in Seitenstraßen wird in Heuweiler täglich verkehrsbehindernd geparkt. Kein Thema wurden von Bürgern häufiger in die Ratssitzungen getragen als der ruhende Verkehr in der Dorfstraße. Insgesamt wäre Heuweiler wäre ein Eldorado für einen Abschleppdienst. Allerdings kann die Polizei sich wegen Überlastung schon länger nicht mehr um die Falschparker kümmern. Zusätzlich verhindern anscheinend vor allem viel zu hohe Softwaregebühren für eine Software zur Erfassung von Ordnungswidrigkeiten die Schaffung eines Gemeindevollzugsdienstes in Heuweiler. Jedenfalls kommt es in zunehmende Maße zu Verkehrsbehinderungen entlang der gesamten Dorfstraße. Diese betreffen den PKW-Verkehr, die Landwirtschaftliche Nutzung, den Milchwagen, der immer noch täglich nach Hinterheuweiler fährt, den Schulbus und im schlimmsten Fall den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis deren Einsatz durch Falschparker behindert wird. Die Gemeinde ist beinahe zum Handeln gezwungen.
Eine Änderung der Stellplatzsatzung auf 2 Stellplätze pro Wohneinheit entlang der Dorfstraße ist sicher kein Allheilmittel, vor allem weil es keine Garantie gibt, dass die Stellplätze auch genutzt werden. Die Stellplatzsatzung ist aber ein Anfang, wenn wir in Heuweiler den Verkehrskollaps verhindern wollen.
Die Satzung schränkt zwar die Nutzungsmöglichkeiten der Eigentümer ein. Die Erstellung von Stellplätzen kostet Geld und kann die Bebauungsdichte limitieren. Mehrfamilienhäuser werden dadurch fast nur noch bei gleichzeitigem Bau einer Tiefgarage möglich sein. Dennoch ist die Satzung ein geeignetes und angemessenes Mittel der Gemeinde, mindestens darauf hinzuwirken, dass die Parksituation nicht noch schlimmer wird. Wahrscheinlich wird in Heuweiler trotzdem mittelfristig die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr notwendig werden.

Update: Die Stellplatzsatzung ist im April 2020 in Kraft getreten [3].

 

Verlinkte Quellen

[1] GN 2422 vom 13.06.2019: Öffentliche Bekanntmachung der Stellplatzsatzung aus GN 2422 Stellplatzsatzung für die Dorfstraße
[2] BZ vom 21.5.2019: Heuweilers Rat beschließt neue Stellplatzsatzung für die Dorfstraße
[3] Stellplatzsatzung entlang der Dorfstrasse, Gemeinde Heuweiler 2020, GN 2496 vom 20.05.2020

 

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