Selbstständigkeit ohne eigene Verwaltung? Stellungnahme zum Ausbau der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen.

Bereits am 12 Juli 2018 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Heuweiler ein Beschluss mit weitreichenden Konsequenzen für Heuweiler gefasst. Der Tagesordnungspunkt lautete:

TOP 9: Beratung und ggf. Beschlussfassung über die zukünftige Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gundelfingen im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft [1,2,3].

Einstimmig wurde beschlossen, das Personal der Gemeinde Heuweiler künftig im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) mit Gundelfingen einzustellen. Dieser Beschluss des Heuweilermer Rates hatte eine lange Vorgeschichte. Schon im März 2017, kurz nachdem bekannt worden war, dass der damalige Gemeindebeamte unerwartet in den vorzeitigen Ruhstand gehen würde, war innerhalb des Rats diskutiert worden, ob Heuweiler künftig gar keine eigene Verwaltungskraft mehr einstellen könnte, sondern stattdessen die Stelle in die Verwaltungsgemeinschaft einbringen und dafür ein Bürgerbüro „einkaufen“ könnte. Es stand im Raum, dass die Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Heuweiler deutlich kürzer sein könnten als bisher und als das nach Gundelfingen zu gebene Deputat. Weiterhin wurde darüber nachgedacht, dass ähnliche Überlegungen auch bei der Stelle des Hausmeisters angestellt werden könnten.

Durch die Zuordnung aller Stellen nach Gundelfingen gibt es für Heuweiler folgende Vorteile:

  1. Durch die Einbindung auch in die Verwaltung in Gundelfingen können alle Dienstleistungen für Heuweiler künftig auch in Gundelfingen erbracht werden, zum Beispiel außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Heuweiler
  2. Doppelzuständigkeiten bei Aufgaben im Gehobenen Dienst [4] werden in Zukunft vermieden, dadurch wird die Arbeit der Verwaltung insgesamt effizienter
  3. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen lassen sich in größeren Teams besser organisieren
  4. Die Gemeinde kann den Ansprüchen der Angestellten (Aufstiegsmöglichkeiten, individuelle Arbeitszeiten, Teilzeit, Elternzeit etc.) besser gerecht werden und bietet daher einen attraktiveren Arbeitsplatz
  5. Veränderungen, die sich künftig aus einer besseren Online-Abwicklung ergeben („Digitalisierung“) lassen sich besser umsetzen
  6. Das Bürgerbüro kann durch Angestellte im TVÖD statt durch Beamte im Gehobenen Dienst  besetzt werden, dies ist für Heuweiler kostengünstiger

Auch Gundelfingen hätte Vorteile:

  1. Die Angestellten für Heuweiler können auch in Gundelfingen als Vertreter (Urlaubs- und Krankenvertretung) herangezogen werden
  2. Die Aufgaben im Gehobenen Dienst, die bislang auch in Heuweiler (aber mit Unterstützung aus Gundelfingen) erledigt wurden, lassen sich besser abbilden und abrechnen. Dadurch wird der Verwaltungskostenbeitrag transparenter
  3. Durch eine einheitliche Verwaltung wird der Bürgermeister entlastet, und kann effizienter arbeiten

Obwohl eine solche Lösung im Grundsatz viel Zustimmung erfuhr, widerstrebte vielen Gemeinderäten aber doch die Vorstellung, dass Heuweiler sich dadurch sehr abhängig von der Verwaltung in Gundelfingen und auch vom dortigen Gemeinderat machen würde. Wahrscheinlich werden wir bestenfalls künftig zu den Besetzungen angehört werden. Die nichtöffentlich intensiv geführten Diskussionen verliefen daher durchaus kontrovers. Auch stand diese neue Überlegung im Widerspruch zu dem, was zum Thema Verwaltung noch bei der Gemeinderatswahl 2014 und bei der Bürgermeisterwahl 2015 diskutiert und von manchem favorisiert worden war[5]. Bis 2017 war die Verwaltung nahezu täglich geöffnet. Würden die Bürger dauerhaft reduzierte Öffnungszeiten akzeptieren? Was würde ein solcher Schritt für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft [6] bedeuten? Andererseits war klar: der deutliche Vorsprung von Herrn Walz bei der Bürgermeisterwahl in Heuweiler war auch ein Bekenntnis der Bürger zur Doppelbürgermeisterschaft. Daher lag es nahe, nun die Verwaltungsstruktur an die seit Jahrzehnten gefestigte und zuletzt bestätigte Struktur mit einem gemeinsamen Bürgermeister anzupassen. Der Gemeinderat beschloss, sich in einer Klausurtagung fachlich beraten zu lassen. Am 13.Mai 2017 widmete sich der Rat gemeinsam mit Bürgermeister Walz nahezu ausschließlich dem Thema Verwaltungsstruktur und Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gundelfingen. Moderation und fachliche Leitung lagen bei Herrn Nobert Kranz, Geschäftsführer bei der Kommunalberatungsgesellschaft Heyder. Im Ergebnis festigte sich im Rat die Meinung, dass die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Gundelfingen der richtige Weg sei. Leider fehlt bis heute die abschließende Stellungnahme von Herrn Kranz, der mit einem Gutachten zu dem Thema beauftragt worden  war.

Allen Beteiligten war bewusst, dass ein solcher Schritt vor allem eines braucht: Vertrauen auf allen Seiten. Vertrauen in Heuweiler, dass weder die Verwaltung noch der Rat in Gundelfingen eigene Ziele verfolgt und Heuweiler bei Entscheidungen nicht mit einbezieht; aber auch Vertrauen in Gundelfingen, dass Heuweiler sich der dortigen Ressourcen nicht kostenlos bedient, und die Verstärkung der Zusammenarbeit nicht vor allem deshalb sucht, um Kosten auf Gundelfingen abzuwälzen. Es braucht aber auch Vertrauen der beiden Gemeinderäte in den Doppelbürgermeister, dass er die jeweiligen Interessen beider gleichermaßen berücksichtigt und nicht die eine Gemeinde gegen die andere ausspielt.

Vertrauen war aber durchaus das Problem: seit der Veränderung des Flächennutzungsplanes Gundelfingen-Heuweiler im Jahre 2013 hatte der gemeinsame Ausschuss der VVG nicht mehr getagt, so dass es keine offiziellen Kontakte zwischen den Räten gab. Außerdem wurden informelle Gespräche, die der Vertrauensbildung dienen sollten, bald vom Thema (fehlende) Flüchtlingsunterbringung in Heuweiler überschattet [7]. Da half dann auch der inzwischen offene Umgang in Heuweiler mit dem Thema im Rahmen einer Einwohnerversammlung [8] nichts mehr. Einer Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der VVG im November 2017 gelang aus diesem Grund nicht einmal mehr die Einigung auf einen verbindlichen Verwaltungskostenbeitrag für Heuweiler, ein im 40-jährigem Bestehen der VVG einmaliger Vorgang.

Als das Thema „Neubesetzung der Hausmeisterstelle“ im Gemeinderat Heuweiler im Mai 2018 erneut beraten wurde, wurde der Bürgermeister aus der Mitte des Rates gebeten, ein Treffen mit dem Gemeinderat Gundelfingen zu organisieren. Dieses solle nicht im Rahmen einer Gemeinderatssitzung und nicht im Rahmen einer Tagung des Gemeinsamen Ausschusses stattfinden, da beide Formate als zu starr empfunden wurden, um eine offene Aussprache zu ermöglichen. Aus dem gleichen Grund hatte der Gemeinderat Heuweiler bereits Ende 2017 eine Einladung in die öffentliche Gemeinderatssitzung in Gundelfingen, die dort ins Spiel gebracht worden war, abgelehnt. Nun gelang es, einen gemeinsamen nichtöffentlichen Termin im Juni 2018 zu finden. Auch wenn am Ende nicht alle Fragen abschließend geklärt werden konnten, so war dieses Treffen doch insbesondere hilfreich, mehr die gemeinsame Position beider Gemeinden zu betonen, als auf Gegensätzen oder widerstrebenden Positionen zu verharren.

In Heuweiler, wo das Thema Besetzung der Verwaltungsstelle und des Hausmeisters schon lange drängte [9], wurde der Grundsatzbeschluss, der hier ja bereits seit über einem Jahr gereift war, in der unmittelbar auf das Treffen mit den Ratskollegen aus Gundelfingen folgenden Sitzung (Juli 2017) gefasst. Aber inzwischen wurden auch in Gundelfingen die Weichen in Richtung Stärkung der VVG gestellt. In Gundelfingen wurden zwei 50 %-Stellen im Bürgerbüro sowie eine Vollzeitstelle eines Hausmeisters neu geschaffen werden. Die Stellenausschreibungen wurden in den Gundelfinger Nachrichten vom 8.11.2018 veröffentlicht[10]. Die Gemeinde Heuweiler wird voraussichtlich den finanziellen Aufwand für eine „halbe Hausmeisterstelle“ und für eine 50 %-Stelle im Bürgerbüro übernehmen.

Verliert Heuweiler ohne eigene Angestellten seine Selbstständigkeit?

Im August 1977 wurde die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit Gundelfingen von den damaligen Bürgermeistern Oskar Binninger (Gundelfingen) und Oskar Binninger (Heuweiler) unterzeichnet. Darin wurde festgeschrieben: „Die Gemeinde Gundelfingen erfüllt für die Gemeinde Heuweiler die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes. Sie stellt der Nachbargemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Gemeindefachbeamten und sonstigen Bediensteten zur Verfügung. Diese unterliegen bei der Erfüllung der obliegenden Aufgaben den Weisungen des Bürgermeisters der erfüllenden Gemeinde“ (§1 Abs.1 der VVG). Im Mai 1984 wurde der Vertrag unter den Bürgermeistern Dr. Reinhard Bentler (Gundelfingen) und Dr. Reinhard Bentler (Heuweiler) um eine Zusatzvereinbarung ergänzt. Heuweiler ist es in der gesamten Zeit, in der diese Vereinbarung besteht, immer gelungen, seine Selbstständigkeit zu wahren. Und zwar nicht TROTZ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, sondern WEGEN der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Insofern ist der jetzige Schritt nicht der Anfang vom Ende der Selbstständigkeit von Heuweiler, sondern die konsequente Weiterentwicklung der bestehenden Vereinbarung, ohne die Heuweiler nie selbstständig geblieben wäre. Möglicherweise wird es am Ende eine weitere Zusatzvereinbarung zur VVG durch die Bürgermeister Raphael Walz (Gundelfingen) und Raphael Walz (Heuweiler) geben.
Eine Verwaltung arbeitet immer weisungsgebunden. Durch die hohe Komplexität der Verwaltungsaufgaben entziehen sich manche Vorgänge der unmittelbaren Kontrolle durch die politischen Gremien. Dies gilt aber in gleicher Weise für die Gremien der erfüllenden Gemeinde (Gundelfingen) wie der übertragenden Gemeinde (Heuweiler) und ist weder eine Besonderheit noch ein spezieller Nachteil einer VVG. Die Selbstständigkeit besteht und wird aufrechterhalten durch die eigenen gewählten politischen Vertreter: den Gemeinderat und den Bürgermeister. Solange genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen, die diese Ämter wahrnehmen wollen und auch wahrnehmen, ist die Selbständigkeit nicht in Gefahr. Natürlich gehört zur Selbstständigkeit auch, dass die Gemeinde in der Lage sein muss, ihre Pflichtaufgaben [11] selber zu erfüllen. Um dies zu erreichen, muss Heuweiler in nächster Zeit vor allem an zwei Stellen nachjustieren: Heuweiler muss es gelingen, ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, und Heuweiler muss die vom Landkreis angeordnete Unterbringung von Flüchtlingen im Ort organisieren [12]. Ob und wie dies gelingt, hängt aber erneut nicht von der Verwaltung ab, sondern vom Engagement, von den Ideen und von der Kreativität der Bürger, des Gemeinderates und des Bürgermeisters. Daher besteht Grund zur Zuversicht, dass Heuweiler noch lange selbstständig sein wird.

 

Verlinkte Quellen

[1] Beratungsvorlage zu TOP 9 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Heuweiler vom 12.7.2018, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[2] Protokollauszug TOP 9 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Heuweiler vom 12.7.2018, veröffentlicht gem. §41b Abs. 4 GemO BW

[3] Ausbau der Zusammenarbeit mit Gundelfingen. Bericht der BZ vom 14.07.2018

[4] Wikipedia zur Definition des Gehobenen Dienstes als eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht

[5] Stellungnahmen der Neuen Liste zur Verwaltungsstruktur in Heuweiler im Rahmen der Gemeinderatswahl 2014 und im Rahmen  der Bürgermeisterwahl 2015

[6] Wikipediaeintrag zu „Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft VVG“

[7] Berichte der BZ vom 21.09.2017, vom 20.10.2017 und Kommentar von Max Schuler vom 20.10.2017

[8] Bericht der BZ vom 13.11.2017 zur Einwohnerversammlung am 10.11.2017

[9] Haushaltsrede von Claudius für die Neuen Liste vom 15.03.2018 mit Appel an die Gemeinde Gundelfingen („Aufgaben für die nächsten Jahre“, Punkt 1) eine gemeinsame Lösung zu suchen

[10] Stellenausschreibungen Hausmeister / Verwaltung in den Gundelfinger Nachrichten vom 8.11.2018

[11] Pflichtaufgaben einer Gemeinde, gefunden  bei landeskunde-baden-wuerttemberg  und bei service-bw

[12] Die Pflicht zur Flüchtlingsunterbrinung ergibt sich zur Abwehr der Obdachlosigkeit (Gefahrenabwehr) bei Zuweisung zur Gemeinde durch den Landkreis und stellt daher nach § 62 Abs. 4 S. 2 PolG eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Weisung dar, die in die Zuständigkeit des Bürgermeisters als Ortspolizeibehörde fällt. Siehe Mareike Ludwig: „Anschlussunterbringung in angemieteten Wohnungen – ein Leitfaden für baden-württembergische Kommunen„. Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg 2016 (Bachelorarbeit)

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