Nennung von Heuweiler im „Liber decimationis cleri constantiensis pro papa de anno 1275“

 

Im Jahr 1274 wurde im Zweiten Konzil von Lyon unter Leitung Papst Gregors X zur Verteidigung des Heiligen Landes ein neuer Kreuzzug beschlossen. Zur Deckung der Kosten wurde eine Generalbesteuerung des Klerus bewilligt, eine Art „Kreuzzugs-Soli“: alle Inhaber von Kirchenpfründen wurden für sechs Jahre verpflichtet, ein zusätzliches zehntel ihrer Einkünfte für den Kreuzzug zu zahlen. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 1275 ein Steuerregister des Bistum Konstanz erstellt (Liber decimationis cleri constantiensis pro papa de anno 1275), welches alle Debitoren detailliert aufzählte. In dieser Akte ist auch der Pfarrer von Heuweiler („plebanus in Heinwiler“) als steuerpflichtig genannt.
Die 16 Solidi, die Heuweiler zu zahlen hatte, waren in zwei Teilzahlungen beglichen worden. Der Kreuzzug kam trotzdem nie zustande.

 

Verlinkte Quellen

1. Freiburger Diözesan-Archiv, Band 1, 204, 1865 (Liber decimationis vleri constantiensis pro papa de anno 1275)

2. Wikipedia zum Zweiten Konzil von Lyon

 

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